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Anlage 3 EDI-Vereinbarung - GELSENWASSER Energienetze GmbH

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<strong>Anlage</strong> 3 zum Lieferantenrahmenvertrag<strong>Vereinbarung</strong> über den elektronischen Datenaustausch (<strong>EDI</strong>)Artikel 1Zielsetzung und Geltungsbereich1) Die "<strong>EDI</strong>-<strong>Vereinbarung</strong>", nachfolgend "die <strong>Vereinbarung</strong>" genannt, legt die rechtlichenBedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionenim Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe deselektronischen Datenaustausches (<strong>EDI</strong>) unterliegen. Hinsichtlich des automatisiertenDatenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichenGeschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas)getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrerjeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen derBNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegtenFormaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertraggeregelt.2) Die <strong>Vereinbarung</strong> besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wirddurch einen Technischen Anhang ergänzt.3) Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der<strong>Vereinbarung</strong> nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über <strong>EDI</strong> abgewickeltenTransaktionen ergeben.Artikel 2BegriffsbestimmungenFür die <strong>Vereinbarung</strong> werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:<strong>EDI</strong>Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller undadministrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierungeiner <strong>EDI</strong>-Nachricht bezeichnet.<strong>EDI</strong>-NachrichtAls <strong>EDI</strong>-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbartenNorm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutigverarbeiten lässt.UN/<strong>EDI</strong>FACTGemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe -Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften derVereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transportund Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien fürden elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 1 von 6


<strong>Anlage</strong> 3 zum Lieferantenrahmenvertrag<strong>Vereinbarung</strong> über den elektronischen Datenaustausch (<strong>EDI</strong>)unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- undDienstleistungsverkehr.Artikel 3Verarbeitung und Empfangsbestätigung von <strong>EDI</strong>-Nachrichten1) Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedemFall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen.2) Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKEund GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.Artikel 4Sicherheit von <strong>EDI</strong>-Nachrichten1) Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführenund aufrechtzuerhalten, um <strong>EDI</strong>-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen,Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen.2) Zu den Sicherheitsverfahren und -maßnahmen gehören die Überprüfung des Ursprungs,die Überprüfung der Integrität, die Nichtabstreitbarkeit von Ursprung und Empfang sowiedie Gewährleistung der Vertraulichkeit von <strong>EDI</strong>-Nachrichten.3) Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Überprüfung des Ursprungs und der Integrität,um den Sender einer <strong>EDI</strong>-Nachricht zu identifizieren und sicherzustellen, dass jedeempfangene <strong>EDI</strong>-Nachricht vollständig ist und nicht verstümmelt wurde, sind für alleNachrichten obligatorisch. Bei Bedarf können im Technischen Anhang zusätzliche Sicherheitsverfahrenund -maßnahmen festgelegt werden.4) Führen die Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Zurückweisung einer <strong>EDI</strong>-Nachricht informiert der Empfänger den Sender darüber unverzüglich.5) Der Empfänger einer <strong>EDI</strong>-Nachricht, die zurückgewiesen wurde oder einen Fehler enthält,reagiert erst dann auf die Nachricht, wenn er Anweisungen des Senders empfängt.Artikel 5Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten1) Die Parteien gewährleisten, dass <strong>EDI</strong>-Nachrichten mit Informationen, die vom Senderoder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden,vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet,noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. DasBundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten.Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicherInformationen demselben Vertraulichkeitsgrad.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 6


<strong>Anlage</strong> 3 zum Lieferantenrahmenvertrag<strong>Vereinbarung</strong> über den elektronischen Datenaustausch (<strong>EDI</strong>)2) <strong>EDI</strong>-Nachrichten werden nicht als Träger vertraulicher Informationen betrachtet, soweitdie Informationen allgemein zugänglich sind.Artikel 6Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten1) Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteienwährend einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten <strong>EDI</strong>-Nachrichtenunverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehendenrechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichenVorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die ServicenachrichtenCONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.2) Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger indem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistetwird.3) Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der <strong>EDI</strong>-Nachrichten problemloszugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziertund gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssenbeibehalten werden.Artikel 7Technische Spezifikationen und AnforderungenDer Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischenSpezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von <strong>EDI</strong> gemäß den Bestimmungendieser <strong>Vereinbarung</strong>.Artikel 8Inkrafttreten, Änderungen, Dauer und Teilnichtigkeit1) Die <strong>Vereinbarung</strong> tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.2) Jede Partei kann die <strong>Vereinbarung</strong> mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlichkündigen.3) Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechteund Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.4) Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternativeBestimmungen zu der <strong>Vereinbarung</strong> ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der<strong>Vereinbarung</strong> betrachtet.5) Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der <strong>Vereinbarung</strong> als ungültig erachtet werden,bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 6


<strong>Anlage</strong> 3 zum Lieferantenrahmenvertrag<strong>Vereinbarung</strong> über den elektronischen Datenaustausch (<strong>EDI</strong>)<strong>Anlage</strong> zum <strong>EDI</strong>-Rahmenvertrag – Informationsblatt für Marktpartner1. Allgemeine DatenSitz der Gesellschaft: GelsenkirchenAnschrift: Willy-Brandt-Allee 26, 45891 GelsenkirchenAmtsgericht Gelsenkirchen, HRB 8796Bankverbindung:Commerzbank GelsenkirchenBankleitzahl: 420 400 40Kontonummer: 434 5013 01DVGW-Code: 98701095000082. AnsprechpartnerVertragliche FragenAnsprechpartner:Patrick EilsTelefon: 0209 – 708 1361Fax: 0209 – 708 1322Email Adresse:patrick.eils@gw-energienetze.deBilanzkreismanagementAnsprechpartner:Christoph MagieraTelefon: 0209 – 708 1334Fax: 0209 – 708 1322Email Adresse:christoph.magiera@gw-energienetze.de<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 6


<strong>Anlage</strong> 3 zum Lieferantenrahmenvertrag<strong>Vereinbarung</strong> über den elektronischen Datenaustausch (<strong>EDI</strong>)AbrechnungsfragenAnsprechpartner:Julia MüllerTelefon: 05731 – 244 358Fax: 05731 – 244 114Email Adresse:julia.mueller@gw-energienetze.deLieferantenwechselTelefon: 0209 – 708 1371Fax: 05731 – 244 114Email Adresse:marktkommunikation@gw-energienetze.deDatenaustauschEmail Adresse:edi-netz@gw-energienetze.de3. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg:(s. Kommunikationsrichtlinie)Kommunikationsprotokoll:SMTP (AS2 für ALOCAT)Kommunikationsadresse:edi-netz@gw-energienetze.deKommunikationsidentifikation:Absenderadresse, S/MIME-SignaturMaximale Sendungsgröße10 MBKompressionsart mit Versionggf. Multivolume oderContainerarchiveG ZIPneinEmpfangsbereitschafttäglich 24 Stunden<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 von 6


<strong>Anlage</strong> 3 zum Lieferantenrahmenvertrag<strong>Vereinbarung</strong> über den elektronischen Datenaustausch (<strong>EDI</strong>)4. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. V<strong>EDI</strong>S)VerschlüsselungsverfahrenS/MIME5. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format in der jeweils gültigen Version:UTILMDMSCONSINVOICREMADVAPERAKREQDOCCONTRLLieferantenwechsel, Bestandslisten,StammdatenänderungZählerstandsübermittlung, WertegängeEingehende NetznutzungsabrechnungenGasAusgehende Zahlungsavise GasInhaltsprüfungAnfrage Zählerstand, LastgangEingangsbestätigung6. Vedis-Empfehlung zur DatensicherheitZur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungenfür den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschenStrommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 6 von 6

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