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Anlage 1b - GELSENWASSER Energienetze GmbH

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<strong>Anlage</strong> <strong>1b</strong> zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)Artikel 1Zielsetzung und Geltungsbereich1) Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungenund Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen imRahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches(EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat dieBundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformatenfür Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf derGrundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechendenMitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungenzu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertraggeregelt.2) Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durcheinen Technischen Anhang ergänzt.3) Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarungnicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionenergeben.Artikel 2BegriffsbestimmungenFür die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:EDIAls elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativerDaten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachrichtbezeichnet.EDI-NachrichtAls EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Normstrukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeitenlässt.UN/EDIFACTGemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommissionder Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationenfür den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reiheinternational vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 1 von 5


Lieferantenrahmenvertrag Strom<strong>Anlage</strong> <strong>1b</strong>: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustauschstrukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemenin Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.Artikel 3Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten1) Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedochinnerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen.2) Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLiGas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.Artikel 4Sicherheit von EDI-Nachrichten1) Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten,um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung,Zerstörung oder Verlust zu schützen.2) Zu den Sicherheitsverfahren und -maßnahmen gehören die Überprüfung des Ursprungs, dieÜberprüfung der Integrität, die Nichtabstreitbarkeit von Ursprung und Empfang sowie die Gewährleistungder Vertraulichkeit von EDI-Nachrichten.3) Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Überprüfung des Ursprungs und der Integrität, um denSender einer EDI-Nachricht zu identifizieren und sicherzustellen, dass jede empfangene EDI-Nachricht vollständig ist und nicht verstümmelt wurde, sind für alle Nachrichten obligatorisch.Bei Bedarf können im Technischen Anhang zusätzliche Sicherheitsverfahren und -maßnahmen festgelegt werden.4) Führen die Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Zurückweisung einer EDI-Nachricht informiertder Empfänger den Sender darüber unverzüglich.5) Der Empfänger einer EDI-Nachricht, die zurückgewiesen wurde oder einen Fehler enthält, reagierterst dann auf die Nachricht, wenn er Anweisungen des Senders empfängt.Artikel 5Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten1) Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder imbeiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabtund weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als vonden Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz(BDSG) ist zu beachten.Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationendemselben Vertraulichkeitsgrad.2) EDI-Nachrichten werden nicht als Träger vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationenallgemein zugänglich sind.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 5


Lieferantenrahmenvertrag Strom<strong>Anlage</strong> <strong>1b</strong>: Vereinbarung über den elektronischen DatenaustauschArtikel 6Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten1) Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien währendeiner geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert undsicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen(insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLiGas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unterdiese Archivierungsvorschriften.2) Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Formatarchiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass dieLesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.3) Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglichsind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedrucktwerden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.Artikel 7Technische Spezifikationen und AnforderungenDer Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationenund Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.Artikel 8Inkrafttreten, Änderungen, Dauer und Teilnichtigkeit1) Die Vereinbarung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.2) Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich kündigen.3) Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichtender Parteien auch nach der Kündigung fort.4) Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungenzu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarungbetrachtet.5) Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden,bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 5


Lieferantenrahmenvertrag Strom<strong>Anlage</strong> <strong>1b</strong>: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch<strong>Anlage</strong> zum EDI-Rahmenvertrag – Informationsblatt für Marktpartner1. Allgemeine DatenSitz der Gesellschaft: GelsenkirchenAnschrift: Willy-Brandt-Allee 26, 45891 GelsenkirchenAmtsgericht Gelsenkirchen, HRB 8796Bankverbindung:Commerzbank GelsenkirchenBankleitzahl: 420 400 40Kontonummer: 434 501 301IBAN DE84 4204 0040 0434 5013 01SWIFT-BIC COBADEFFXXXMarktpartneridentifikationsnummer:Gas: 9870109500008Strom: 99076530000002. AnsprechpartnerVertragliche FragenAnsprechpartner:Lea KleifgesTelefon: 0209 – 708 1354Fax: 0209 – 708 1322Email Adresse:netznutzung@gw-energienetze.deBilanzkreismanagementAnsprechpartner:Benjamin VierhausTelefon: 0209 – 708 1338Fax: 0209 – 708 1322Email Adresse:benjamin.vierhaus@gw-energienetze.de<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 5


Lieferantenrahmenvertrag Strom<strong>Anlage</strong> <strong>1b</strong>: Vereinbarung über den elektronischen DatenaustauschAbrechnungsfragenAnsprechpartner:Julia MüllerTelefon: 05731 – 244 358Fax: 05731 – 244 114Email Adresse:netznutzung@gw-energienetze.deLieferantenwechselAnsprechpartner:Team MarktkommunikationTelefon: 0209 – 708 1371Fax: 05731 – 244 114Email Adresse:marktkommunikation@gw-energienetze.de3. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg:(s. Kommunikationsrichtlinie)Kommunikationsadresse:Kommunikationsprotokoll:Kommunikationsidentifikation:Maximale SendungsgrößeEmpfangsbereitschaftedi-netz-strom@gw-energienetze.deSMTP (AS2 für ALOCAT)Absenderadresse, S/MIME-Signatur10 MBtäglich 24 Stunden4. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS)VerschlüsselungsverfahrenS/MIME5. EDIFACT-DatenformateDer elektronische Datenaustausch wird in den jeweils aktuell gültigen EDIFACT-Datenformatenausgeführt.6. Vedis-Empfehlung zur DatensicherheitZur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungenfür den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt(Vedis-Empfehlung) verwiesen.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 von 5

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