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Die Satzung des Wasserverbandes - Wasserverband Bersenbrück

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in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verband von dem Schadenund der Person <strong>des</strong> Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt.(3) Der Vorstand ist <strong>Die</strong>nstvorgesetzter aller <strong>Die</strong>nstkräfte <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>. Er ist bei derEinstellung, Entlassung, Beförderung und bei der Festsetzung der Vergütung anRecht und Gesetz sowie an die Aufgaben <strong>des</strong> Verbandsausschusses (§ 8 Ziffer 8)und den Stellenplan gebunden.(4) Der Vorstand unterrichtet in angemessenen Zeitabständen die Verbandsmitgliederüber die Angelegenheiten <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> in geeigneter Weise und hört sie an.(WVG §§ 51, 54, 55)§ 21Geschäftsführer(1) Der Verband hat einen hauptamtlich tätigen Geschäftsführer.(2) Der Geschäftsführer ist zuständig für Geschäfte der Verwaltung und <strong>des</strong> Betriebes.(3) Im Falle der Auflösung, Umgestaltung oder Änderung <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> muß dieRechtsnachfolge besonders im Hinblick auf die versorgungsrechtliche Absicherungder Beamten durch eine oder mehrere öffentlich rechtliche Körperschaften gesichertwerden.(WVG § 57)§ 22<strong>Die</strong>nstkräfteDer Verband hat einen Buchhalter und bei Bedarf weitere <strong>Die</strong>nstkräfte entsprechend demgültigen Stellenplan einzustellen.§ 23Gesetzliche Vertretung <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>(1) Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.(2) Der Geschäftsführer vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich für seinenZuständigkeitsbereich.(3) <strong>Die</strong> Aufsichtsbehörde erteilt den vertretungsbefugten Personen eine Bestätigung überdie jeweilige Vertretungsbefugnis.(4) Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform;sie sind nach Maßgabe der für den jeweiligen Fall geltenden Regelungen von demoder den Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Wird für ein Geschäft oder füreinen Kreis von Geschäften ein Bevollmächtigter bestellt, so bedarf die Vollmacht derForm <strong>des</strong> Satzes 1. Ist eine Erklärung gegenüber dem Vorstand abzugeben, genügt

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