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Die Satzung des Wasserverbandes - Wasserverband Bersenbrück

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(1) Der Verbandsvorsteher lädt den Verbandsausschuß nach Bedarf, min<strong>des</strong>tens einmalim Jahr, mit min<strong>des</strong>tens einwöchiger Frist zu den Sitzungen ein und teilt die Tagesordnungmit. In dringenden Fällen bedarf es keiner Frist. In der Ladung ist daraufhinzuweisen. <strong>Die</strong> Sitzungen <strong>des</strong> Verbandsausschusses sind nicht öffentlich.(2) Der Verbandsvorsteher lädt ferner die Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreterein.(3) Der Verbandsvorsteher leitet die Sitzungen <strong>des</strong> Verbandsausschusses. Er hat keinStimmrecht.(WVG § 50)§ 11Beschließen im Ausschuß(1) Der Ausschuß bildet seinen Willen mit der Mehrheit der Stimmen seiner anwesendenMitglieder. Je<strong>des</strong> Mitglied hat eine Stimme. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.(2) Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn min<strong>des</strong>tens 50 % anwesend und alle rechtzeitiggeladen sind. Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen ist er beschlußfähig,wenn bei der Ladung mitgeteilt worden ist, daß ohne Rücksicht auf die Anzahl derErschienenen beschlossen wird. Ohne Rücksicht auf Form und Frist der Ladung ister beschlußfähig, wenn alle Ausschußmitglieder zustimmen.(3) <strong>Die</strong> Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Verbandsvorsteher,einem Vorstandsmitglied, einem Ausschlußmitglied, dem Geschäftsführer und demProtokollführer zu unterschreiben ist.(WVG §§ 48, 50)§ 12Amtszeit <strong>des</strong> Ausschusses(1) <strong>Die</strong> Amtszeit <strong>des</strong> Ausschusses beträgt 5 Jahre. Das Amt <strong>des</strong> Ausschusses endetjeweils zum 31.03. <strong>des</strong> auf die Kommunalwahlen folgenden Jahres.(2) Wenn ein Ausschußmitglied vor dem Ablauf der Amtszeit ausscheidet, kann für denRest der Amtszeit entsprechend § 9 gewählt bzw. entsandt werden.(3) <strong>Die</strong> ausscheidenden Mitglieder bleiben bis zum Eintritt der neuen Mitglieder im Amt.(WVG § 49)§ 13Zusammensetzung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>

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