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Formulierungshilfe Patientenverfügung

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<strong>Formulierungshilfe</strong> PatientenverfügungVorbemerkungenMenschen, die vorsorglich Regelungen treffen wollen, ob und welche Behandlungen sie ineinem medizinischen Notfall wünschen, sollten dies schriftlich niederlegen. Weil es dabeieine Vielzahl von Regelungsalternativen gibt, für die jede und jeder individuell entscheidenmuss, ob und wie viel sie oder er im vorhinein festlegen will, kann es kein für alle Menscheneinheitliches Formular geben. Jede und jeder sollte sich über den Regelungsumfanggründlich Gedanken machen und dies gegebenenfalls mit einer Ärztin oder einem Arztund/oder einer oder einem sonstigen Vertrauten erörtern.Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe „Patientenautonomie amLebensende“ hat sich mit diesen Fragen befasst. Der nachfolgende Auszug aus demAbschlussbericht (Volltext unter www.bmj.bund.de) der Arbeitsgruppe gibt die Empfehlungenwieder:„Eine Sammlung von Musterverfügungen beim Zentrum für Medizinische Ethik in Bochumverzeichnet derzeit über 180 verschiedene Muster (www.medizinethik.de/verfuegungen.htm).Diese Muster werden unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten, z.B. als„Patientenanwaltschaft“, „Patientenbrief“, „Vorausverfügung“ und vieles mehrEntscheidend dabei ist, dass im medizinischen Notfall, in dem Ärzte oder Betreuerentscheiden müssen, aus der schriftlichen Erklärung möglichst eindeutig abzulesen ist, wasder Betreffende für sich gewollt hat und wie er entscheiden würden, wenn er dies noch selbstkönnte.Den verschiedenen angebotenen Musterpatientenverfügungen liegen sehr unterschiedlichekonzeptionelle Überlegungen und auch sehr verschiedene weltanschauliche und religiöseÜberzeugungen zugrunde. Einige Verfügungsmuster enthalten eher allgemein gehalteneFormulierungen, andere sind detaillierter ausgearbeitet und enthalten neben ja/nein –Alternativen auch Möglichkeiten individueller Anpassungen und Bearbeitungen durch denNutzer. Zudem sind verschiedene Informationsbroschüren verfügbar, die Problemstellungenin spezifischen Krisensituationen erläutern und zum Teil auch Formularmuster und


Als Ergänzung und Interpretationshilfe einer Patientenverfügung kann es sinnvoll sein, wennpersönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöseAnschauungen schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt besonders dann, wenn einePatientenverfügung „in gesunden Tagen“ erstellt wird.Die in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche im Hinblick auf das Ob und Wiemedizinischer Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen beruhen meist aufpersönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen, Hoffnungenoder Ängsten. Um die Festlegungen in einer Patientenverfügung besser nachvollziehen zukönnen, kann es für das Behandlungsteam ebenso wie für Bevollmächtigte oder Betreuerhilfreich sein, den individuellen weltanschaulichen Rahmen des jeweils Betroffenen zukennen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn es Auslegungsprobleme gibt oder wenndie konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht, die in der Patientenverfügungbeschrieben wurde. Insofern kann die schriftliche Festlegung eigener Wertvorstellungen einewichtige Ergänzung einer Patientenverfügung sein.Folgende exemplarische Fragen sollen dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungenund Wertvorstellungen nachzudenken. Sie beziehen sich auf:- das bisherige Leben (Wurde ich enttäuscht vom Leben? Würde ich esanders führen, wenn ich nochmals von vorn anfangen könnte? Bin ichzufrieden, so wie es war? ...),- das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben? Oder ist mir dieQualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer, wenn beides nicht ingleichem Umfang zu haben ist? Welche Wünsche/Aufgaben sollen nocherfüllt werden? Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben? ...),- eigene leidvolle Erfahrungen (Wie bin ich mit Krankheit oderSchicksalsschlag fertig geworden? Was hat mir in schweren Zeitengeholfen? ...),- die Beziehungen zu anderen Menschen (Welche Rolle spielen Familie oderFreunde für mich? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Oder habe ichAngst, anderen zur Last zu fallen? ...),- das Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben anderer (WelcheErfahrungen habe ich damit? Löst das Angst bei mir aus? Was wäre fürmich die schlimmste Vorstellung? ...),


- die Rolle der Religion im eigenen Leben (Was bedeutet mir mein Glaubeangesichts von Leid und Sterben? Was kommt nach dem Tod? ...).Die Beschäftigung mit diesen oder auch anderen Fragen kann bei der Meinungsbildung zumöglichen Entscheidungssituationen hilfreich sein. Eine schriftliche Niederlegung dereigenen Wertvorstellungen kann zudem die Ernsthaftigkeit einer Patientenverfügungunterstreichen 2 .Empfohlener Aufbau einer schriftlichen PatientenverfügungEingangsformel*Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll*Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen*Wünsche zu Ort + BegleitungAussagen zur VerbindlichkeitHinweise auf weitere VorsorgeverfügungenHinweis auf beigefügte Erläuterungen zur PatientenverfügungOrganspendeSchlussformel*SchlussbemerkungenDatum, Unterschrift*Aktualisierung(en), Datum, UnterschriftAnhang: WertvorstellungenBesonders wichtige Bestandteile sind mit Sternchen* gekennzeichnet.II. Textbausteine, die für eine eigene Patientenverfügung verwendet werden könnena) EingangsformelIch..... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall,dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann ....2Exzerpt aus der schon erwähnten Bayerischen Vorsorgebroschüre, vgl. Fn.16


) exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten sollWenn ich- mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbarenSterbeprozess befinde ...- mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheitbefinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist...- in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen,Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten,nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (könnennamentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nachunwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nichtabsehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall,Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigungz.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mirbewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungenerhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganzsicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist 3 .- in Folge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. beiDemenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in derLage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen 4 .34Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädigungen mit dem Verlust der Fähigkeit, Einsichten zugewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Es handeltsich dabei häufig um Zustände von Dauerbewusstlosigkeit oder um wachkomaähnlicheKrankheitsbilder, die mit einem vollständigen oder weitgehenden Ausfall der Großhirnfunktioneneinhergehen. Diese Patientinnen oder Patienten sind unfähig zu bewusstem Denken, zu gezieltenBewegungen oder zu Kontaktaufnahme mit anderen Menschen, während lebenswichtigeKörperfunktionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit erhalten sind, wie auch möglicherweisedie Fähigkeit zu Empfindungen. Wachkoma-Patienten sind bettlägerig, pflegebedürftig und müssenkünstlich mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt werden. In seltenen Fällen können sich auch beiWachkomapatienten nach mehreren Jahren noch günstige Entwicklungen einstellen, die einweitgehend eigenständiges Leben erlauben. Eine sichere Voraussage, ob die betroffene Person zudiesen wenigen gehören wird oder zur Mehrzahl derer, die ihr Leben lang als Pflegefall betreutwerden müssen, ist bislang nicht möglich.Dieser Punkt betrifft Gehirnschädigungen infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses,wie sie am häufigsten bei Demenzerkrankungen (z.B. Alzheimer’sche Erkrankung) eintreten. ImVerlauf der Erkrankung werden die Patienten zunehmend unfähiger, Einsichten zu gewinnen undmit ihrer Umwelt verbal zu kommunizieren, während die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten bleibt.Im Spätstadium erkennt der Kranke selbst nahe Angehörige nicht mehr und ist schließlich auch


- Eigene Beschreibung der Anwendungssituation: ..........................................……………………………………….[Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit einerEinwilligungsunfähigkeit einhergehen können.]c) Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmterärztlicher MaßnahmenLebenserhaltende MaßnahmenIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,ODER- dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhaltenund meine Beschwerden zu lindern.- auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten, wenn dadurch mein Lebenverlängert werden könnte.- dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger undDurst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfebei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechtePflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdigeUnterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen,Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.Schmerz- und Symptombehandlung 5 :In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte SchmerzundSymptombehandlung,- aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- undSymptombehandlung.nicht mehr in der Lage, trotz Hilfestellung Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zunehmen.5 Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin wirkt in der Regelnicht lebensverkürzend. Nur in Extremsituationen kann gelegentlich die zur Symptomkontrollenotwendige Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so hoch sein, dass eine geringeLebenszeitverkürzung die Folge sein kann (erlaubte sog. indirekte Sterbehilfe).


ODER- wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- undSymptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zurBeschwerdelinderung.- die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meinerLebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ichin Kauf.Künstliche Ernährung 6ODERIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,- dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird.- dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichenZuführung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase oderBauchdecke, venöse Zugänge) erfolgt.Künstliche Flüssigkeitszufuhr 7ODERODERIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich- eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.- die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen.- die Unterlassung jeglicher künstlicher Flüssigkeitszufuhr.Wiederbelebung 8 :678Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jeder linderndenTherapie. Viele schwerkranke Menschen haben allerdings kein Hungergefühl; dies gilt praktischausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Wachkoma-Patienten.Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger als das Hungergefühl vorhanden, aberkünstliche Flüssigkeitsgabe hat nur sehr begrenzten Einfluss darauf. Viel besser kann dasDurstgefühl durch Anfeuchten der Atemluft und durch fachgerechte Mundpflege gelindert werden.Die Zufuhr großer Flüssigkeitsmengen bei Sterbenden kann schädlich sein, weil sie u.a. zuAtemnotzuständen infolge von Wasseransammlung in der Lunge führen kann.Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden vermindern als auch Leben verlängern.Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Wiederbelebungsmaßnahmen sind nichtleidensmindernd, sondern dienen der Lebenserhaltung. Gelegentlich kann es im Rahmen von


a) In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich- in jedem Fall Versuche der Wiederbelebung.ODER- die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung,- , dass der Notarzt nicht verständigt wird bzw. dass ein ggf. hinzugezogenerNotarzt unverzüglich über meine Ablehnung vonWiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.b) Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen einesKreislaufstillstands oder Atemversagens- lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.ODER- lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nichtim Rahmen medizinischer Maßnahmen unerwartet eintreten.Künstliche Beatmung:ODERIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich- eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.- , dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schoneingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ichMedikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einerBewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meinerLebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.Dialyse:ODERIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich- eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängernkann.- , dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyseeingestellt wird.geplanten medizinischen Eingriffen (z.B. Operationen) zu kurzfristigen Problemen kommen, diesich durch Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen.


AntibiotikaODERIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich- Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.- Antibiotika nur zur Linderung meiner Beschwerden.Blut/BlutbestandteileODERIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich- die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängernkann.- die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Linderung meinerBeschwerden.d) Organspende:ODERIch stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zuTransplantationszwecken zu 9 (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweisausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnendenHirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmendurchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossenhabe, dann(Alternativen)- geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.- gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zuTransplantationszwecken ab.e) Ort der Behandlung, Beistand:9Vgl. § 3 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes


- meiner/ meinem Bevollmächtigten- meiner Betreuerin/ meinem Betreuer- der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt- Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ichnicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderungmeines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnenund Ärzte / das Behandlungsteam / mein(e) Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in)aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassungvertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meinerPatientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte,dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob dieFestlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willenentsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zuunterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei:(Alternativen)- meiner/ meinem Bevollmächtigten- meiner Betreuerin/ meinem Betreuer- der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arztg) Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen:- Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht fürGesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieserPatientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:Bevollmächtigte(r)Name: ............................................................................................................Anschrift: ........................................................................................................Telefon: ................................................. Telefax: ..........................................- Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl des Betreuers erstellt(ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mirgewünschten Betreuerin/ Betreuer besprochen).gewünschte(r) Betreuerin/BetreuerName: ............................................................................................................Anschrift: ........................................................................................................


Telefon: ........................................................ Telefax: ...................................- Ich habe einen Notfallbogen 10 ausgefüllt, den auch meine Hausärztin/ meinHausarzt bestätigt hat.h) Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur PatientenverfügungAls Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt:- Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen- ........................... ...............................................................................i) Schlussformel- Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ichausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.k) Schlussbemerkungen- Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einerPatientenverfügung bekannt.- Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenenEntscheidungen bewusst.- Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohneäußeren Druck erstellt.- Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.10 Der Notfallbogen versteht sich als „komprimierte Patientenverfügung“ für dieEntscheidungssituation des Notarztes bei Herz-Kreislaufstillstand. Der Patient dokumentiert miteinem Notfallbogen seine Zustimmung oder Ablehnung der Herz-Lungen Wiederbelebung ggf. inErgänzung einer Patientenverfügung. Der Notfallbogen kann nur nach dokumentierter ärztlicherAufklärung vom Patienten unterzeichnet (und ggf. von der Pflegeeinrichtung gegengezeichnet)werden und bringt den erklärten Willen des Patienten in einer besonderen Situation zum Ausdruck[Kretschmer, B. (2002): Der „rote“ Umschlag für den Notarzt. Möglichkeiten und Chancen einesNotfallbogens als komprimierter Patientenverfügung im Rettungseinsatz, in: May, A., Geißendörfer,E. Simon, A., Strätling, M. (Hg.): Passive Sterbehilfe: besteht gesetzlicher Regelungsbedarf?Münster: LIT, S. 141-171; Stratmann, D. (2001): Entscheidungen am Lebensende – wie geht michdies an? Brandenburger Notfallblatt, 2 (1), 6-7; Zeller, E.: Der Notfallbogen als komprimiertePatientenverfügung, in: Schulze, U., Niewohner, S. (Hg.): Selbstbestimmung in der letztenLebensphase – zwischen Autonomie und Fürsorge, im Druck]


l) Information/Beratung- Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei…. bzw. durch ….. und beraten lassen durch …..m) Ärztliche Aufklärung/ Bestätigung der EinwilligungsfähigkeitHerr/Frau .................................................................................wurde von mir am ..... bzgl. der möglichen Folgen dieser Patientenverfügungaufgeklärt.Er/sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.Datum..................Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes..............................Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notarbestätigt werden.n) Aktualisierung:ODER- Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.- Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe)...... ihreGültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrifterneut bekräftige- Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zubekräftigen, bestätige ich diesen nachstehendODER- in vollem Umfang.- mit folgenden Änderungen:........................................................................Datum....................... Unterschrift..............................................................................“

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