Vom Pädagogen zum Manager - slvsh
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Kontingentstundentafeln nicht wirklich fertig<br />
geworden sind.<br />
Sie sollten vollständig zur Anhörung gestellt werden.<br />
Zu IV. Entscheidungszuständigkeit<br />
Die Schulkonferenz beschließt über Grundsätze<br />
der Unterrichtsarbeit an der Schule und über<br />
Grundsatzfragen der Anwendung von<br />
Stundentafeln (Schulgesetz § 63 Abs. 1, Ziffer 1<br />
und 3).<br />
Die Verteilung von Unterrichtsstunden auf verschiedene<br />
Klassenstufen gehört lt. Schulgesetz<br />
nicht <strong>zum</strong> Aufgabenbereich der Lehrerkonferenz.<br />
Jetzt verlangt der Erlassentwurf eine Anhörung<br />
der Lehrerkonferenz und trotz der beschlossenen<br />
Grundsätze eine Anhörung der Schulkonferenz.<br />
Ist das die Umsetzung der Stärkung der<br />
Position der Schulleiterin bzw. des Schulleiters?<br />
Soll dies vor jeder Änderung des Stundenplans<br />
geschehen?<br />
Anhörung zur Landesverordnung über die<br />
Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen<br />
allgemein bildenden Schulen und Förderzentren<br />
in Schleswig-Holstein (Mindestgrößenverordnung<br />
– MindGrVO)<br />
Die im Entwurf genannten Mindestgrößen sind<br />
seit Monaten (Eckpunktepapier) bekannt und<br />
mittlerweile für die Grundschulen und Sekundarstufenschulen<br />
akzeptiert.<br />
Für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt<br />
L sieht der Schulleiterverband (<strong>slvsh</strong>) die<br />
zwangsweise Vergrößerung auf 1000 Grundschülerinnen<br />
und Grundschüler als bedenklich<br />
an. Bei prognostizierten sinkenden Schülerzahlen<br />
in den betreuten Schulen müsste sich die Anzahl<br />
der Schulen vermehren. Dies bedeutet aber, dass<br />
mehr Stunden der Sonderschulkolleginnen und –<br />
kollegen auf den Landstraßen verbracht werden<br />
und nicht bei den bedürftigen Kindern ankommen.<br />
<strong>slvsh</strong>-information 62/2007<br />
39<br />
Zu den Kontingentstundentafeln<br />
Sie enthalten nicht die vom <strong>slvsh</strong> für die<br />
Grundschule geforderten und die für die<br />
Regionalschule und die Gemeinschaftsschule<br />
von der Bildungsministerin angekündigten<br />
zusätzlichen Unterrichtsstunden.<br />
Da die Kontingenttafel für das Gymnasium,<br />
Sekundarstufe I, eine nicht erkennbare Anzahl<br />
von Stunden der Einführungsphase (Jahrgangsstufe<br />
10) mit einbezieht, kann leider keine<br />
Aussage zur Vergleichbarkeit mit den Angeboten<br />
in den Bildungsgängen der anderen Schularten,<br />
die auch die Berechtigung <strong>zum</strong> Besuch der gymnasialen<br />
Oberstufe verleihen, gemacht werden.<br />
Die leider nicht deutlich gemachten zusätzlich<br />
vorgesehenen Verstärkungsstunden veranlassen<br />
den <strong>slvsh</strong>, den Kontingenttafeln nicht die<br />
Zustimmung zu geben.<br />
Im Auftrag<br />
Olaf Peters<br />
Stellungnahme des <strong>slvsh</strong> zur Anhörung zur Landesverordnung<br />
über die MindGrVO<br />
Olaf Peters<br />
Der Vorschlag, bei weniger als 1000 Grundschülerinnen<br />
und Grundschülern Förderzentren<br />
zusammenzulegen oder mit einer allgemein bildenden<br />
Schule organisatorisch zu verbinden,<br />
enthält leider keine Aussage über den Verbleib<br />
bzw. der weiterer Verwendung der vorhandenen<br />
Schulleitungsmitglieder.<br />
Deshalb kann der <strong>slvsh</strong> den Absatz 4 des § 1<br />
nicht zustimmen.<br />
Zum Absatz 2 möchte der <strong>slvsh</strong> bemerken, dass<br />
die Kolleginnen und Kollegen, die auf der Insel<br />
Föhr arbeiten, nicht einverstanden wären, wenn<br />
die geplante MindGrVO für sie gelten sollte.<br />
Im Auftrag<br />
Olaf Peters