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Vom Pädagogen zum Manager - slvsh

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Kontingentstundentafeln nicht wirklich fertig<br />

geworden sind.<br />

Sie sollten vollständig zur Anhörung gestellt werden.<br />

Zu IV. Entscheidungszuständigkeit<br />

Die Schulkonferenz beschließt über Grundsätze<br />

der Unterrichtsarbeit an der Schule und über<br />

Grundsatzfragen der Anwendung von<br />

Stundentafeln (Schulgesetz § 63 Abs. 1, Ziffer 1<br />

und 3).<br />

Die Verteilung von Unterrichtsstunden auf verschiedene<br />

Klassenstufen gehört lt. Schulgesetz<br />

nicht <strong>zum</strong> Aufgabenbereich der Lehrerkonferenz.<br />

Jetzt verlangt der Erlassentwurf eine Anhörung<br />

der Lehrerkonferenz und trotz der beschlossenen<br />

Grundsätze eine Anhörung der Schulkonferenz.<br />

Ist das die Umsetzung der Stärkung der<br />

Position der Schulleiterin bzw. des Schulleiters?<br />

Soll dies vor jeder Änderung des Stundenplans<br />

geschehen?<br />

Anhörung zur Landesverordnung über die<br />

Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen<br />

allgemein bildenden Schulen und Förderzentren<br />

in Schleswig-Holstein (Mindestgrößenverordnung<br />

– MindGrVO)<br />

Die im Entwurf genannten Mindestgrößen sind<br />

seit Monaten (Eckpunktepapier) bekannt und<br />

mittlerweile für die Grundschulen und Sekundarstufenschulen<br />

akzeptiert.<br />

Für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt<br />

L sieht der Schulleiterverband (<strong>slvsh</strong>) die<br />

zwangsweise Vergrößerung auf 1000 Grundschülerinnen<br />

und Grundschüler als bedenklich<br />

an. Bei prognostizierten sinkenden Schülerzahlen<br />

in den betreuten Schulen müsste sich die Anzahl<br />

der Schulen vermehren. Dies bedeutet aber, dass<br />

mehr Stunden der Sonderschulkolleginnen und –<br />

kollegen auf den Landstraßen verbracht werden<br />

und nicht bei den bedürftigen Kindern ankommen.<br />

<strong>slvsh</strong>-information 62/2007<br />

39<br />

Zu den Kontingentstundentafeln<br />

Sie enthalten nicht die vom <strong>slvsh</strong> für die<br />

Grundschule geforderten und die für die<br />

Regionalschule und die Gemeinschaftsschule<br />

von der Bildungsministerin angekündigten<br />

zusätzlichen Unterrichtsstunden.<br />

Da die Kontingenttafel für das Gymnasium,<br />

Sekundarstufe I, eine nicht erkennbare Anzahl<br />

von Stunden der Einführungsphase (Jahrgangsstufe<br />

10) mit einbezieht, kann leider keine<br />

Aussage zur Vergleichbarkeit mit den Angeboten<br />

in den Bildungsgängen der anderen Schularten,<br />

die auch die Berechtigung <strong>zum</strong> Besuch der gymnasialen<br />

Oberstufe verleihen, gemacht werden.<br />

Die leider nicht deutlich gemachten zusätzlich<br />

vorgesehenen Verstärkungsstunden veranlassen<br />

den <strong>slvsh</strong>, den Kontingenttafeln nicht die<br />

Zustimmung zu geben.<br />

Im Auftrag<br />

Olaf Peters<br />

Stellungnahme des <strong>slvsh</strong> zur Anhörung zur Landesverordnung<br />

über die MindGrVO<br />

Olaf Peters<br />

Der Vorschlag, bei weniger als 1000 Grundschülerinnen<br />

und Grundschülern Förderzentren<br />

zusammenzulegen oder mit einer allgemein bildenden<br />

Schule organisatorisch zu verbinden,<br />

enthält leider keine Aussage über den Verbleib<br />

bzw. der weiterer Verwendung der vorhandenen<br />

Schulleitungsmitglieder.<br />

Deshalb kann der <strong>slvsh</strong> den Absatz 4 des § 1<br />

nicht zustimmen.<br />

Zum Absatz 2 möchte der <strong>slvsh</strong> bemerken, dass<br />

die Kolleginnen und Kollegen, die auf der Insel<br />

Föhr arbeiten, nicht einverstanden wären, wenn<br />

die geplante MindGrVO für sie gelten sollte.<br />

Im Auftrag<br />

Olaf Peters

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