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Wildschaden - Volkswirtschaftsdirektion - Kanton Bern

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• Grasschäden verursacht durch Rehe.Wie vorgehen ?Für jeden Schaden über Fr. 100.-- muss ein amtliches Gesuchsformular ausgefüllt undbeim Jagdinspektorat eingereicht werden. <strong>Wildschaden</strong>formulare können bei denGemeinden oder beim Jagdinspektorat bezogen werden.Das Jagdinspektorat beauftragt darauf den zuständigen Wildhüter mit der Schätzung.Wird das Schatzungsergebnis nicht anerkannt, veranlasst das Jagdinspektorat eineNachschätzung und teilt die danach ermittelte Vergütungssumme schriftlich mit. Gegendiesen Entscheid kann innert 30 Tagen bei der <strong>Volkswirtschaftsdirektion</strong> Beschwerdegeführt werden. Die damit verbundenen Kosten trägt die im Verfahren unterliegendePartei.Jagdinspektorat des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>Schwand3110 MünsingenTel. 031 / 720 32 12Adresse des zuständigen Wildhüters:

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