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Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes bei ... - IVR-IAS

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interverband <strong>für</strong> rettungsweseninterassociation de sauvetageinterassociazione di salvataggio<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><strong>Organisation</strong> <strong>des</strong> Sanitäts<strong>die</strong>nstes<strong>bei</strong> Ereignissen mit grossemPatientenanfall sowie <strong>bei</strong> besonderer/ausserordentlicher Lage


Der Interverband <strong>für</strong> Rettungswesen (<strong>IVR</strong>)Der Interverband <strong>für</strong> Rettungswesen (<strong>IVR</strong>) ist der schweizerische Dachverbandder <strong>Organisation</strong>en, <strong>die</strong> sich mit der präklinischen Versorgung vonNotfallpatienten befassen; er bezweckt <strong>die</strong> Förderung und Koordination<strong>des</strong> schweizerischen Rettungswesens.Abdruck, auch auszugsweise, nur mit Bewilligung <strong>des</strong> <strong>IVR</strong> gestattet.Sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau: der besserenLesbarkeit wegen werden nur maskuline Bezeichnungen verwendet.Die femininen Analoga gelten sinngleich.Die <strong>Richtlinien</strong> wurden im Auftrag <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> von einer Ar<strong>bei</strong>tsgruppe <strong>des</strong><strong>IVR</strong> unter der Leitung von Prof. Bertrand Yersin, als vollständige Überar<strong>bei</strong>tungder alten <strong>Richtlinien</strong>, erstellt.Dieser Ar<strong>bei</strong>tsgruppe gehörten an:Prof. Bertrand Yersin, Lausanne; Dr. iur. Susanne Imbach, Aarau;Christophe Läderach, Neuchâtel; Andreas Müller, Zug;Dr. med. Vincent Ribordy, Lausanne; Dr. med. Mathias Zürcher, BaselAuf Grundlage der Ergebnisse einer umfangreichen Vernehmlassung wurde dererste Entwurf weiter bear<strong>bei</strong>tet und der vorliegende Konsens erstellt.An <strong>die</strong>sen Anpassungen waren beteiligt:Prof. Bertrand Yersin; Dr. med. Mathias Zürcher und Dr. med. Giuseppe Savary,Pregassona.Genehmigtvom Vorstand<strong>des</strong> Interverban<strong>des</strong><strong>für</strong> Rettungswesenam 2. November 2006der am 3. Juli 2003BezugsquelleInterverband <strong>für</strong> RettungswesenKasinostrasse 255000 AarauTel. 062 838 20 50Fax 062 838 20 59info@ivr.chwww.ivr.ch


InhaltsverzeichnisVorwort 41. Einleitung 72. Grundlagen/Konzept 82.1. Die Rettungskette <strong>bei</strong>m Grossereignis und <strong>bei</strong> besonderer/ 8ausserordentlicher Lage2.1.1. Empfehlungen 102.2. Einsatzpläne 102.2.1. Einleitung 102.2.2. Rechtliche Grundlagen 112.2.3. Inhalt der Einsatzpläne 122.2.4. Empfehlungen 123. <strong>Organisation</strong> <strong>des</strong> Sanitätsdispositivs (Einsatz) 133.1. Einleitung 133.1.1. Kennzeichnung 133.1.2. Absperrung 133.1.3. Patientenleitsystem (PLS) 143.2. Erste am Ereignis eintreffende Sanitätsequipe 143.2.1. Einleitung 143.2.2. Aufgaben 143.2.3. Empfehlungen 153.3. Rolle der Sanitätsnotrufzentralen 144 (SNZ 144) 153.3.1. Einleitung 153.3.2. Aufgaben 163.3.3. Personal und Infrastruktur 173.3.4. Empfehlungen 173.4. Schadenplatz 173.4.1. Einleitung 173.4.2. Aufgaben im Bereich Schadenplatz 183.4.3. Empfehlungen 193.5. Kleine Noria 203.5.1. Einleitung 203.5.2. Aufgaben 213.5.3. Empfehlungen 213.6. Triage 223.6.1. Einleitung 223.6.2. Grundsätze der Triage 221


3.6.3. Anmerkungen zur Triage und zum PLS 233.6.4. Empfehlungen 243.7. Sanitätshilfsstelle 253.7.1. Einleitung 253.7.2. Einsatz einer Sanitätshilfsstelle 253.7.3. Aufgaben der Sanitätshilfsstelle 263.7.4. <strong>Organisation</strong> der Sanitätshilfsstelle – Qualitätskriterien 263.7.5. Patientenadministration 273.7.6. Totensammelstelle 273.7.7. Treffpunkte/Sammelstellen 273.7.8. Empfehlungen 273.8. Grosse Noria 283.8.1. Einleitung 283.8.2. Transportmittel 283.8.3. Wahl der Zielorte 293.8.4. Aufgaben <strong>des</strong> Chef Transport (auch Ziffer 4.5, Organigramm) 293.8.5. Empfehlungen 293.9. Spitäler (Hospitalisation) 303.9.1. Einleitung 303.9.2. Einsatzplan der Spitäler 303.9.3. Hotline und Betreuung <strong>für</strong> Angehörige von Betroffenen 313.9.4. Empfehlungen 314. Führung <strong>des</strong> Sanitäts<strong>die</strong>nstes 324.1. Einleitung 324.2. Prinzip 324.3. Etablieren der Führungsstruktur im Ereignis 344.4. Aufgaben der operativen Führung 344.4.1. Bereichsleiter Sanität (BL San) 344.4.2. Einsatzleiter Sanität (EL San) 354.4.3. Leitender Notarzt (LNA) 354.5. Organigramm 364.6. Führungshilfsmittel 364.7. Empfehlungen 375. Verbindungs- und Kommunikationsmittel 385.1. Einleitung 385.2. Kommunikationsmittel 385.3. Empfehlungen 386. Logistik: Rettungs- und Behandlungsmaterial 396.1. Einleitung 396.2. Art und Umfang der Katastrophenbestände 392


6.3. Empfehlungen 407. Information und Umgang mit den Me<strong>die</strong>n 417.1. Einleitung 417.2. Grundsätze der Kommunikation und der Information 417.3. Empfehlungen 418. Psychologische Nothilfe 428.1. <strong>Organisation</strong> der psychologischen Nothilfe 428.2. Empfehlungen 429. Bibliografie 4310. Terminologie: Anhang 1 443


Vorwort4Ein Grossereignis stellt Rettungs<strong>die</strong>nste und Spitäler vor Probleme, <strong>die</strong> denRahmen der «normalen» Einsätze sprengen und nur durch <strong>die</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>tund Koordination der verschiedenen kantonalen, interkantonalen und zum Teilsogar internationalen Ebenen bewältigt werden können.Für eine erfolgreiche Bewältigung eines solchen Ereignisses ist es wichtig, <strong>die</strong>Einstellung <strong>des</strong> Kaders und der Mitar<strong>bei</strong>ter dahingehend zu verändern, dassRessourcen auf mehreren Ebenen gleichzeitig geleitet und genutzt werdenkönnen. Während im Alltagsereignis <strong>die</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter gewohnt sind, in einemkleinen Team zusammenzuar<strong>bei</strong>ten und <strong>die</strong> medizinischen Probleme einzelnerPatienten bestmöglich zu behandeln, müssen bereits zu Beginn eines Grossereignissesprofessionelle Führungsstrukturen aufgebaut werden.Das zur Verfügung stehende Personal, <strong>die</strong> Einsatzleitung und auch das eingesetztesMaterial müssen den Bedürfnissen entsprechend rasch ausgebaut undverstärkt werden können.So wie es heute in der Erwartung der Menschen ebenso wie in der Praxis selbstverständlichist, dass gut ausgebildete Teams bestehend aus Rettungssanitäternund Notärzten <strong>die</strong> täglichen Einsätze im Rettungs<strong>die</strong>nst bewältigen, muss <strong>die</strong>Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewältigung von Grossereignissen (ausschliesslich) durch<strong>die</strong> entsprechend ausgebildeten und professionellen Führungskräfte <strong>des</strong> Rettungswesenswahrgenommen werden. Nur so kann <strong>die</strong> wichtige Aufgabe erfülltwerden, <strong>die</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t mit anderen Rettungs<strong>die</strong>nsten, Partnerorganisationender ersten Einsatzphase (Polizei und Feuerwehr) und mit denMilizorganisationen wie Zivilschutz und Samariter, bis hin zur Armee unter ihremDach zu vereinigen.Und da <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewältigung eines Grossereignisses letztlich<strong>bei</strong>m Staat, also der zuständigen kantonalen Behörde liegt, sollten entsprechendeVoraussetzungen in den gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden,um einen erfolgreichen Einsatz zu ermöglichen.Grundlagen <strong>für</strong> eine wirkungsvolle Problemlösung sind:– Auf gemeinsamen Grundsätzen basierte Konzepte zur Bewältigung vonGrossereignissen unter Verwendung einer eindeutigen und anerkanntenTerminologie.– Ausar<strong>bei</strong>tung kantonaler Einsatzpläne <strong>für</strong> den koordinierten Sanitäts<strong>die</strong>nst,im Einklang mit den <strong>Richtlinien</strong> <strong>des</strong> <strong>IVR</strong>.– Schaffung der gesetzlichen Grundlagen und Festlegung der Kompetenzen<strong>für</strong> <strong>die</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t und <strong>die</strong> Führung der verschiedenen


Sanitäts- und Rettungsorganisationen, <strong>die</strong> an der Bewältigung einesGrossereignisses mitwirken.– Einbezug der Sanitätsnotrufzentrale 144 in das Konzept, mit den Aufgabender Alarmierung und der Koordination <strong>des</strong> Einsatzes. Die SNZ 144ist das rückwärtige sanitäts<strong>die</strong>nstliche Einsatzführungsorgan.– Vorhaltung <strong>des</strong> benötigten technischen und medizinischen Materials, daszur Bewältigung eines Grossereignisses in den Bereichen Schadenraum,Transportraum und Hospitalisolationsraum benötigt wird. Es muss sichergestelltsein, dass <strong>die</strong>ses Material jederzeit leicht zugänglich ist.– Die reibungslose Zusammenar<strong>bei</strong>t der Partner der ersten Einsatzphase(Polizei, Feuerwehr und Sanität) muss mittels gemeinsamer Schulungenund Übungen sichergestellt werden.Unter <strong>die</strong>sen Blickwinkeln und unter Berücksichtigung der <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> dasPatientenleitsystem im Rettungswesen (PLS) <strong>des</strong> <strong>IVR</strong> muss <strong>die</strong> vorliegendePublikation genutzt werden. Ziel ist es den Rettungs<strong>die</strong>nsten und den kantonalenBehörden ein wirksames Werkzeug an <strong>die</strong> Hand zu geben, um <strong>die</strong> zurerfolgreichen Bewältigung eines Grossereignisses benötigten Ressourcen zuschaffen und deren Funktion zu kontrollieren.Die Aufmerksamkeit <strong>für</strong> Grossereignisse richtet sich heutzutage immer mehr auf<strong>die</strong> zunehmende Zahl von Unglücksfällen, <strong>bei</strong> denen mehr als zehn Patientenbetroffen sind und nicht mehr nur auf hypothetische Kriege und grossflächigeterroristische Angriffe.Die <strong>Richtlinien</strong> sehen daher eine modulare Abstufung zur Steigerung der Leistungsfähigkeitvor (monté en puissance), <strong>die</strong> es erlaubt, <strong>die</strong> in den Kantonenbereits bestehenden professionellen, und daher gut trainierten, Ressourcen zuintegrieren.Darüber hinaus wurde auf <strong>die</strong> gegenseitige Kompatibilität mit den Ausar<strong>bei</strong>tungenund Konzepten von Partnerorganisationen aus der Miliz (Zivilschutz,Armee und Samariter), <strong>die</strong> nur komplementär zum Einsatz kommen können,grösstmöglicher Wert gelegt.Auf <strong>die</strong> breit abgestützte Vernehmlassung zu <strong>die</strong>sen <strong>Richtlinien</strong> gaben insgesamt52 Partner <strong>des</strong> Rettungswesens eine konstruktive Rückmeldung. Unter anderemhaben 22 Kantone und 12 Verbände geantwortet. Aufgrund <strong>die</strong>ser Anmerkungenund Kommentare wurde der Entwurf nach ausführlichen Beratungenneu bear<strong>bei</strong>tet.Die nun vorliegenden <strong>Richtlinien</strong> stellen ein nützliches Werkzeug dar, um <strong>die</strong><strong>Organisation</strong> <strong>des</strong> Sanitäts<strong>die</strong>nstes <strong>bei</strong> Ereignissen mit grossem Patientenanfallsowie <strong>bei</strong> besonderen und ausserordentlichen Lagen zu überprüfen und denGegebenheiten der modernen Notfallmedizin schrittweise anzupassen.5


Sie rechtfertigen <strong>die</strong> zu tätigenden Investitionen und Anpassungen und werdenhelfen, <strong>die</strong> Aufgaben zur Bewältigung <strong>die</strong>ser nicht alltäglichen, jedoch jederzeitmöglichen Einsätze zu erfüllen.Unser ausserordentlicher Dank, verbunden mit Hochachtung und Respekt vorder geleisteten Ar<strong>bei</strong>t, gilt den Fachleuten und Experten, <strong>die</strong> an der Erar<strong>bei</strong>tungder <strong>Richtlinien</strong> mitgewirkt haben. Ebenso all jenen, <strong>die</strong> Zeit und Mühen auf sichgenommen haben um den Vernehmlassungsentwurf zu kommentieren, und <strong>die</strong>dadurch geholfen haben den vorliegenden Konsens herauszuar<strong>bei</strong>ten.Im Sinne einer weiterführenden Vereinheitlichung zu weiteren Aspekten der<strong>Organisation</strong> <strong>des</strong> Sanitäts<strong>die</strong>nstes <strong>bei</strong> Ereignissen mit grossem Patientenanfallsowie <strong>bei</strong> besonderer/ausserordentlicher Lage, können in den nächsten Jahrenweitere Ergänzungen erstellt werden, um offenen Punkte zu klären. In ersterLinie ist es daher nötig, <strong>die</strong> Kompetenzen aller Betroffenen klar zu definieren,um eine äusserst gefährliche, falsche Sicherheit auszuschliessen.Dr. med. Gianmaria SolariPräsident <strong>IVR</strong>6

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