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Sehr geehrte Frau Hausmann, anbei schicke ich ... - Justitia et Pax

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7Die Union spr<strong>ich</strong>t s<strong>ich</strong> dafür aus, die deutsche Hilfe im Wassersektor verstärkt auf armeBevölkerungsgruppen auszur<strong>ich</strong>ten und dabei auf eine ausgewogene Unterstützung des ländl<strong>ich</strong>enRaums und der städtischen Ballungszentren zu achten. Modelle zur sozial verträgl<strong>ich</strong>en Privatisierungdes Wassersektors in Entwicklungs- und Schwellenländern, wo strategisch geboten, durch die deutscheEntwicklungspolitik sind zu unterstützen. Wir wollen andere bilaterale Geber ermuntern, ihreAnstrengungen im Wassersektor weiter zu intensivieren, und die Weltbank und die regionalenEntwicklungsbanken ermutigen, ihre Aktivitäten im Bere<strong>ich</strong> Wassermanagement zu verstärken. Zugle<strong>ich</strong>ist im politischen Dialog mit Vertr<strong>et</strong>ern aus Entwicklungsländern die Eigenverantwortung zumnachhaltigen Management der Wasserressourcen zu thematisieren.Durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (PPP) kann zusätzl<strong>ich</strong>es privates Kapital fürWasserinfrastrukturmaßnahmen mobilisiert werden. Dabei sollte die Technologie und das Know-howder deutschen Wasserwirtschaft verstärkt in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit einbezogenwerden.10. Welche Schritte gedenken Sie zu unternehmen, um die Verhandlungen über einBeschwerdeverfahren zu wirtschaftl<strong>ich</strong>en, sozialen und kulturellen Menschenrechten voran zubringen und ein entsprechendes Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zu verabschieden?Die Union befürwort<strong>et</strong> die internationalen Verhandlungen, die auf die Schaffung eines Beschwerdeverfahrenszu wirtschaftl<strong>ich</strong>en, sozialen und kulturellen (wsk) Menschenrechten abzielen. Allerdingskann die Justiziabilität dieser Rechte mit dem Argument in Frage gestellt werden, dass es s<strong>ich</strong> bei denim Sozialpakt verankerten Rechten eben n<strong>ich</strong>t um von einzelnen Personen einklagbare Rechte,sondern um allgemeine Zielformulierungen mit dem Ziel einer sukzessiven Ums<strong>et</strong>zung in den einzelnenStaaten handelt. Während es bei der Durchs<strong>et</strong>zung der politischen und bürgerl<strong>ich</strong>en Rechte in derRegel darum geht, den Staat zu einer Unterlassung von Tätigkeiten, die die vorgenannten Rechteeinschränken, zu verpfl<strong>ich</strong>ten, wäre bei einem justiziablen Rechtsanspruch auf die wsk-Rechte derStaat verpfl<strong>ich</strong>t<strong>et</strong>, aktiv tätig zu werden – selbst wenn diese Tätigkeit das Handlungsvermögen desStaates überschreit<strong>et</strong>. Es ist daher zu befürchten, dass ein Beschwerdeverfahren zu den wsk-Rechten

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