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als PDF - Bonn stellt sich quer

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Bundesstadt <strong>Bonn</strong>TOP 1.3 hh:mmBEDringlichkeitsantrag- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRWDrucksachen-Nr.1210982Externes DokumentBearbeitungsaufwandAntragsteller/in Cziudaj und CDUEingangsdatumDr. Stamp (FDP)Repschläger(Die Linke)Morreale und GoGÖztürker und ILAcharki und BIGTemizel und GfI/FLThornton (Interkonti)López-Heise (BLMR)Savas,Ilunga u. Yildiz(Einzelmitglieder)gez. 21.3.2012f.d.R.21.3.2012 gez. (siehe oben)DatumUnterschriftgez. Th. KleinBetreff<strong>Bonn</strong> bleibt Nazifrei – Für ein Verbot der rechtsextremenDemonstration* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OBGremium Sitzung Ergebnis Z. *Integrationsrat 21.03.2012 einstimmig 1Inhalt des AntragesDer Integrationsrat der Stadt <strong>Bonn</strong> appelliert an den Oberbürgermeisterund die Polizeipräsidentin die geplante Demonstration vonRechtsextremen am 01. Mai 2012 in <strong>Bonn</strong> zu verbieten.<strong>Bonn</strong> muss seiner Verpflichtung nachkommen und <strong>sich</strong> für ein Verbot derrechtsextremen Demonstration aussprechen, um somit ein klares Zeichengegen Rechtsextremismus zu setzen. Vor dem Hintergrund der Mordserieund den grausamen Hinrichtungen des NSU, der zunehmenden Gewalt vonRechtsextremen in NRW, dem bewaffneten Überfall von 400 Neonazis aufdie Maikundgebung des DGB in Dortmund, aber auch aufgrund deraktuellen Hausdurchsuchungen von mutmaßlichen Terroristen hier in <strong>Bonn</strong>und dem naheliegenden Umkreis sind die <strong>Bonn</strong>er BürgerInnen äußerstverängstigt und vor dieser zunehmenden Bedrohung zu schützen.


Eine Demonstration von Rechtsextremen würde die öffentliche Sicherheitin <strong>Bonn</strong> stark gefährden. Von einem rechtsextremen Marsch würde eineakute Bedrohung für die Bevölkerung, die TeilnehmerInnen derMaikundgebung und die Polizeikräfte ausgehen. Es kann nichtgewährleistet werden, dass die gewaltbereiten Rechtsextremenunbewaffnet an der geplanten Demonstration teilnehmen würden. EinVersammlungsrecht besteht allerdings nur unter der Prämisse „friedlichund ohne Waffen“ (Art. 8 GG). Eine Gefährdung der Sicherheitslagesollte jedoch sowohl vom Oberbürgermeister der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>als</strong> auch vonder <strong>Bonn</strong>er Polizeipräsidentin durch ein Verbot ausgeschlossen werdenund beide sollten <strong>sich</strong> ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sein.Aus rechtlicher Sicht ist zudem der folgende Artikel des Grundgesetzeszu berück<strong>sich</strong>tigen:Art. 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten undzu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“. KulturelleVielfalt und Unterschiedlichkeit wird im Rechtsextremismus jedochbekämpft und die Würde des Einzelnen findet in dermenschenverachtenden Ideologie keine Beachtung.<strong>Bonn</strong> lebt von seiner bunten Vielfalt und muss hier seinerVerpflichtung <strong>als</strong> „UN-Stadt“ und „Internationale Stadt gegenRassismus“ gerecht werden. Der Anteil von Menschen mitMigrationshintergrund ist hier besonders hoch und dementsprechend auchdie Zahl der BürgerInnen, die vom Rechtsextremismus in direkter Weisebedroht sind. Der Integrationsrat der Stadt <strong>Bonn</strong> fordert aus genanntenGründen ein sofortiges Verbot der geplanten rechtsextremenDemonstration.BegründungErfolgt mündlich.

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