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SEPA - FAQ - Volksbank Cloppenburg eG

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MUSS DER ZAHLUNGSEMPFÄNGER DAS ORIGINAL DES <strong>SEPA</strong>-FIRMEN-LASTSCHRIFTMANDATS BEI DER BANK DES ZAHLUNGSPFLICHTIGEN EINREICHEN?Nein, das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftmandats ist vom Zahlungspflichtigen dem Zahlungsempfängerzu übermitteln und muss von diesem auch verwahrt werden. Der Zahlungspflichtige übermittelt imZusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung gegenüber seiner Bank auch die für die spätereEinlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z. B. durch eine Kopie des Mandats).Anmerkung: Diese Kopie ist mit der Originalunterschrift zu versehen)EINE VERSICHERUNG GESTALTET DAS MANDAT ALS TEIL DES VERSICHERUNGSANTRAGS. DERVERSICHERUNGSANTRAG UND DAS MANDAT WERDEN MIT HILFE EINES UNTERSCHRIFTENPADUNTERSCHRIEBEN.ENTSTEHT SO EIN GÜLTIGES MANDAT?Nein, ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. JedesMandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift.Alternativ kann das E-Mandat verwendet werden, sobald dies angeboten wird. Zivilrechtlich sind inDeutschland auch E-Mails mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich, aber die <strong>SEPA</strong>-Verfahrensbeschreibungen sehen lediglich papierhafte Mandate sowie E-Mandate vor.Andernfalls drohen unautorisierte Lastschriften mit 13-monatigem Rückgaberecht für den Zahler.MUSS DER LASTSCHRIFTSCHULDNER EINE (<strong>SEPA</strong>RATE) EINWILLIGUNG ZUR SPEICHERUNG SEINER IMMANDAT ENTHALTENEN DATEN ERTEILEN, ODER IST DIESE BEREITS KONKLUDENT IN DERMANDATSERTEILUNG ENTHALTEN?Wir gehen davon aus, dass diese Daten zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind und deshalb nach §28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gespeichert und verarbeitet werden dürfen.MUSTERMANDATEAuf der Homepage der Deutschen Kreditwirtschaft sind Muster für mögliche Ausgestaltungendes <strong>SEPA</strong>-Mandats hinterlegt:http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/lastschrift.htmlMANDATSÄNDERUNGWIE WIRD DER ZEITPUNKT ERMITTELT, AB DEM EINE MANDATSÄNDERUNG DURCH DENZAHLUNGSPFLICHTIGEN GÜLTIG IST?Wenn der Zeitpunkt nicht explizit angegeben ist, gilt das Datum des Posteingangs beim Zahlungsempfänger.KANN EIN MANDAT DURCH DEN ZAHLUNGSEMPFÄNGER GEÄNDERT WERDEN?Ja, der Zahlungsempfänger muss ggf. die Vorankündigung an den Zahler anpassen (bspw. neueMandatsreferenz).KANN EINE MANDATSÄNDERUNG DURCH EINEN VERTRAGSPARTNER (Z. B. ÄNDERUNG DER GLÄUBIGER-ID)DURCH DEN ANDEREN ABGELEHNT WERDEN?Nein, da man davon ausgehen kann, dass es sich um begründbare und damit notwendige Änderungen handelt,um Zahlungen korrekt ausführen zu können.IST ES ERLAUBT, HEUTE EINE MANDATSÄNDERUNG M1 EINES MANDATS M MIT GÜLTIGKEIT IN ZWEIMONATEN (ÄNDERUNG DER KONTOVERBINDUNG) UND EINIGE TAGE SPÄTER EINE MANDATSÄNDERUNGM2 MIT GÜLTIGKEIT IN EINEM MONAT (Z. B. ÄNDERUNG DER ANSCHRIFT) ZU ERSTELLEN?Ja.Seite 14

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