13.07.2015 Aufrufe

Download PDF - MediClin Staufenburg Klinik

Download PDF - MediClin Staufenburg Klinik

Download PDF - MediClin Staufenburg Klinik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wahl der RehaeinrichtungWunsch- und WahlrechtWenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dieses in Ihrem Antrag an geeigneter Stellevermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht gem.§9 SGB IX Gebrauch, ich möchte in die … <strong>Klinik</strong> in …“.II. Zuzahlung zur Reha – 10 Euro am Tagdie Reha bezahlt Sie machen ein/e dann müssen Sie zuzahlendie gesetzl. RV AHB für 14 Tagedie gesetzl. RV HV für 42 Tagedie gesetzl. KV AHB für 28 Tagedie gesetzl. KV HV zunächst unbegrenztAHB = AnschlussheilbehandlungHV = HeilverfahrenRV = RentenversicherungKV = Krankenversicherungn Bei Bezug von Übergangsgeld (durch die Rentenversicherung) ist man für diese Zeit automatischvon der Zuzahlung befreit!n Zuzahlungen für stationäre Krankenhaus- oder Rehaaufenthalte im gleichen Kalender jahr werdenangerechnet.Möglichkeiten der BefreiungDie Befreiung von der Zuzahlung richtet sichn bei der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Familienbruttoeinkommen (es müssen 1% bzw. 2%vom Familienbruttoeinkommen abzüglich eventueller Freibeträge zuge zahlt werden, bevor mansich für den Rest des Jahres befreien lassen kann.)n bei der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem persönlichen Netto-Einkommen. Liegt daseigene Netto-Einkommen in dem Monat, bevor der Reha-Antrag gestellt wurde, unter1.079,00 Euro (Stand 2013) bzw. bei zu berücksichtigenden Kindern bzw. pflegebedürftigenAngehörigen unter 1.200 Euro (Stand 2013), kann ein Antrag auf (teilweise) Befreiung gestelltwerden.I 3


) am ArbeitsplatznnnEine Woche zusätzlicher Urlaub– für das laufende Jahr wird ab dem Tag gerechnet, ab dem der Zusatzurlaub gegenüber demArbeitgeber geltend gemacht wird (schriftlich oder mündlich).– bezahlter Urlaub (Entgelt), ggf. zusätzliches Urlaubsgeld, je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungoder Arbeitsvertrag– ansonsten gleiche Bestimmungen, wie sie für den Jahresurlaub gelten, d.h. ggf. Übertragungsanspruch,ggf. finanzielle Abgeltung (siehe Bundesurlaubsgesetz)Freistellung von Mehrarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer(Wenn man möchte, braucht man täglich nicht länger zu arbeiten, als es die gesetzlicheArbeitszeit vorsieht. Zur Zeit liegt diese bei 8 Stunden/Tag.)– i.d.R. Antrag erforderlichErweiterter Kündigungsschutz(Bei jeder Art von Kündigung – sowohl Änderungs- als auch Beendigungskündigung – muss dasIntegrationsamt eingeschaltet werden.)– wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht– vorläufiger Kündigungsschutz nach 3 Wochen ab Eingang des Antrages beim Versor gungsamt,wenn keine weiteren Unterlagen angefordert werden müssen. Ansonsten erst nach ca.4–6 Wochen ab Antragseingang, ggf. auch später.F TIPP:Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen oder mit der Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisseseinverstanden sind, ist es nicht vorgeschrieben, das Verfahren über das Integrationsamteinzuhalten. Um jedoch ggf. Nachteile bei späterem Bezug von Arbeitslosengeld(Sperrzeit) zu vermeiden, empfiehlt es sich, dennoch frühzeitig mit dem IntegrationsamtKontakt aufzunehmen und ein sinnvolles Vorgehen miteinander zu besprechen.nnDeputatsnachlass bei Lehrern/Lehrerinnen (an Stelle des Zusatzurlaubes)– entsprechend VerwaltungsvorschriftBevorzugte Einstellung/Beschäftigung bei Bewerbungsverfahrenn Bei Schwierigkeiten wegen Krankheit/Behinderung am Arbeitsplatz kann ggf. die Beratung durcheinen Integrationsfachdienst in Anspruch genommen werden.nGgf. Möglichkeit von Arbeitsplatzausstattungc) Vorgezogene AltersrenteEs gibt folgende vorgezogene Altersrenten:nnnnnAltersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit*Altersrente für Frauen*Altersrente für langjährig VersicherteAltersrente für besonders langjährig VersicherteAltersrente für schwerbehinderte Menschen* Diese Rentenart entfällt für Versicherte, die ab dem 01.01.1952 geboren sind.I 7


Altersrente für schwerbehinderte MenschenBesonderheitDiese Rente kann i.d.R. 2 Jahre vor Beginn der Altersrente abschlagsfrei begonnen werden.VoraussetzungenMan mussn mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. ab Jahrgang 1952 das 60. Lebensjahr +... Monatennbei Beginn der Rente als schwerbehindert anerkannt seineine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren habenGrundsätzliches zur Mindestversicherungszeitn Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen, werden auf die Mindestversicherungszeit alleZeiten angerechnet, die rentenrechtlich von Bedeutung sind.F TIPP:Wenn Sie davon ausgehen, die Mindestversicherungszeit (noch) nicht zu erfüllen, lassen Siesich frühzeitig beraten!Entscheidend ist das Vorliegen des Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt desRentenbeginns. Sollte die Schwerbehinderteneigenschaft zu einem späteren Zeitpunktentfallen (z.B. wegen Herabsetzung des GdB nach der Heilungsbewährung) hat dies keineAuswirkung.Grundsätzliches zu AbschlägenAußer für Personen, die unter Vertrauensschutz fallen (siehe unten) gelten folgende Abschläge:n Der Abschlag – 0,3% pro Monat – hängt vom Geburtstag und dem Monat ab, in dem man inRente gehen möchte.n Der Abschlag, mit dem die Rente beginnt, bleibt für das ganze weitere Leben bestehen und wirdauch an Hinterbliebenenrenten weitergegeben.n Unabhängig vom Abschlag ist zu bedenken, dass eine vorgezogene Altersrente immer aufgrundder Beiträge berechnet wird, die bis Rentenbeginn eingezahlt wurden.n Um Abschläge zu mindern, kann man u.U. vor Beginn der Rente Ausgleichszahlungen leisten.Lassen Sie sich frühzeitig beraten!8 I


Abschlägebei der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschenn Ab Jahrgang 1944 bis einschließlich Jahrgang 1951Rentenbeginn mit 60 10,8% Abschlag mit 61 7,2% Abschlagmit 62 3,6% Abschlag mit 63 abschlagsfrein Anhebung des Renteneintrittsalters ab Jahrgang Januar 1952Januar 1952 60 + 1 Monat 10,8% AbschlagFebruar 1952 60 + 2 Monate 10,8% AbschlagMärz 1952 60 + 3 Monate 10,8% AbschlagApril 1952 60 + 4 Monate 10,8% AbschlagMai 1952 60 + 5 Monate 10,8% AbschlagJuni – Dezember 1952 60 + 6 Monate 10,8% Abschlag1953 60 + 7 Monate 10,8% Abschlag1954 60 + 8 Monate 10,8% Abschlag1955 60 + 9 Monate 10,8% Abschlag1956 60 + 10 Monate 10,8% Abschlag1957 60 + 11 Monate 10,8% Abschlag1958 61 + 0 Monate 10,8% Abschlag1959 61 + 2 Monate 10,8% Abschlag1960 61 + 4 Monate 10,8% Abschlag1961 61 + 6 Monate 10,8% Abschlag1962 61 + 8 Monate 10,8% Abschlag1963 61 + 10 Monate 10,8% Abschlag1964 62 + 0 Monate 10,8% AbschlagVertrauensschutz (Abschläge)Wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist die Rente abschlagsfreinnnmit Rentenbeginn ab dem 63. Lebensjahr für diejenigen, die• vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und• am 1. Januar 2007 als schwerbehindert anerkannt waren und• vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben.Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres mitAbschlägen (max. 10,8%) möglich.Besondere Regelungen für entlassene Arbeitnehmer des BergbausÜber weitere Vertrauensschutzregelungen beraten Sie die Auskunfts- und Beratungsstellender Deutschen Rentenversicherung.HinzuverdienstVor Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. ab Jahrgang 1947 vor Vollendung des 65. Lebensjahr+ ... Monate sind Hinzuverdientsgrenzen einzuhalten. Sie können sich hierzu bei der DeutschenRentenversicherung beraten lassen.I 9


n Vorzeitige Verfügung über Sparbeiträge ohne Abzüge bei Bausparverträgen oder Ähnlichem mitGdB 100 (siehe Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögens bildungsgesetz)nnnnWiderspruchsmöglichkeit gegen Wohnungskündigung bei besonderer HärteEventuell Ermäßigung bei FlugpreisenGgf. Ermäßigung der KurtaxeBeim Autokauf bieten manche Händler Rabatt an.n Über den Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) in Darmstadt kann man den Zentralschlüsselfür Behindertentoiletten an Autobahnrastplätzen, -raststätten und -tankstellen bekommen, wennman auf behindertengerechte Toiletten angewiesen ist. Dieser kostet derzeit ca. 18 Euro.Für weitere Informationen wenden Sie sich an die folgende Adresse:CBF Darmstadt e.V.Pallaswiesenstraße 123a64293 DarmstadtTelefon 06151/8122-0info@cbf-darmstadt.dewww.cbf-darmstadt.denMit GdB 100: Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen➲ ABER:Ermäßigung der Kfz-Steuer ist „erheblich gehbehinderten“ schwerbehinderten Men schenvorbehalten (Merkzeichen „G”), das Parken auf Behindertenpark plätzen ist nur „außergewöhnlichgehbehinderten“ Menschen (Merkzeichen „ag”) gestattet!Schwerbehinderung und Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz/BeförderungDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderungin bestehenden Arbeitsverhältnissen zulässig ist.Das Fragerecht des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung bei Einstellung ist jedoch seit Jahrenumstritten. Die herrschende Meinung in Fachkreisen hierzu ist, dass diese Frage unzulässig ist und somitnicht wahrheitsgemäß beantwortet werden muss. Um sich abzusichern empfiehlt es sich jedoch, fachkundigenjuristischen Rat einzuholen, um Ihr Vorgehen im Bewerbungsverfahren abzuklären.Auswirkungen auf AltersteilzeitBitte beachten Sie, dass nach § 5 Abs.1 Nr. 2 Altersteilzeitgesetz (AtG) der Anspruch auf Leistungennach dem AtG erlischt, wenn eine abschlagsfreie Altersrente beansprucht werden kann.I 11


Weitere positive oder negative Auswirkungennnnauf Leistungen des Arbeitgebers (wie Abfindungen, Prämien u.dgl.)auf Betriebsrentenoder auf geplante oder abgeschlossene Versicherungsverträge beiprivaten Versicherungsunternehmensollten Sie gegebenenfalls bedenken.AntragstellungDer Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung ist beim zuständigen Versorgungsamt bzw. dernach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. In Baden-Württemberg ist dieses in das jeweiligeLandratsamt integriert. Auch für Bürger/innen, die in einer kreisfreien Stadt wohnen, ist in Baden-Württemberg in dem Fall das Landratsamt zuständig.Ihre zuständige Stelle erfahren Sie von Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Bürgerbüro oder finden Sie unterwww.versorgungsaemter.de.NachprüfungGegen Ende, ggf. auch nach Beendigung der Heilungsbewährungszeit leitet das Versorgungsamt (inBaden-Württemberg das Landratsamt) eine Nachprüfung ein und erteilt nach Prüfung einen neuenBescheid. Wird der GdB unter 50 festgestellt, behält man den Schwer be hin der tenausweis jedoch nochfür eine so genannte Schutzfrist. Diese beträgt 3 Monate, gerechnet ab dem Monat, der auf denjenigenfolgt, in dem der neue Bescheid rechtsgültig, also unanfechtbar geworden ist. Erst nach Ablauf dieserSchutzfrist muss der Schwerbehindertenausweis abgegeben werden.Der Zeitpunkt, wann die Nachprüfung eingeleitet wird (ob noch während der Heilungsbewährungszeitoder erst danach) wird von den Versorgungsämtern unterschiedlich gehandhabt, hier gibt es unterschiedlichePraktiken. Es kann u.U. sein, dass Sie den Schwerbehindertenstatus für die Zeit der Heilungsbewährunghaben und danach noch mindestens für den gesamten Zeitraum, den die Nachprüfungumfasst, behalten. Diesem schließt sich dann noch die oben erwähnte 3-monatige Schutzfrist an.Widerspruch und Klage haben eine aufschiebende Wirkung. Die Schutzfrist beginnt erst anschließend.12 I


Weitere Möglichkeiten der BeratungWenn Sie sich zu Hause zum Thema Schwerbehinderung beraten lassen möchten, können folgendeStellen weiterhelfen:n Gewerkschaften (bei Mitgliedschaft)n Sozialverbände (bei Mitgliedschaft)• VdK• SoVD (Sozialverband Deutschland)n (Schwer-)Behindertenbeauftragte/r im Betriebn Ggf. Unabhängige Patientenberatungsstellenn Ggf. Jurist/inn/enn Schwerbehindertenvertreter/innen n Ggf. der IntegrationsfachdienstV. Stufenweise berufliche WiedereingliederungNach längerer Krankheit ist es häufig sinnvoll, zunächst stufenweise wieder in den Berufsalltag einzusteigen,d.h. mit reduziertem Stundenumfang zu beginnen und diesen allmählich zu steigern, bis die alteStundenzahl wieder erreicht ist.Der Zeitraum einer stufenweisen Wiedereingliederung wird individuell abgestimmt. I.d.R. dauert einesolche Maßnahme zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Während dieser Zeit sind Sie weiterhin arbeitsunfähig.Wenn die Entgeltfortzahlung ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber während der stufenweisenWiedereingliederung kein Entgelt zahlen. Sie erhalten dann stattdessen Lohnersatzleistung.Beginnen Sie die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von 28 Tagen nach Entlassung aus dermedizinischen Reha, die zu Lasten der Rentenversicherung durchgeführt wird, greift bei Vorliegender Voraussetzungen das Übergangsgeld durch die Rentenversicherung, ansonsten in aller Regel dasKrankengeld durch die Krankenkasse.Bei Beginn innerhalb dieser 28 Tage wird die stufenweise Wiedereingliederung mit Ihnen bereits in derReha eingeleitet. Später ist die Einleitung über Ihren behandelnden Arzt und die Krankenkasse jederzeitmöglich.Für die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung müssen alle Beteilig ten, d.h. Sie selbst,Ihr Arzt/Ihre Ärztin und Ihr Arbeitgeber, einverstanden sein.VI. HärtefondsBei niedrigem Einkommen kann ggf. ein Antrag auf finanzielle Zuschüsse bei der Deutschen Krebshilfebzw. einem regionalen Krebsverband gestellt werden. Hierzu kann die nächstgelegeneKrebsberatungsstelle informieren. Sie erhalten entsprechende Anträge auch bei uns.I 13


VII. Beratung und Unterstützung zu HauseHäufig ist es sinnvoll, sich zu Hause Beratung und Unterstützung zu holen.Hier einige Möglichkeiten:SelbsthilfegruppenIn Selbsthilfegruppen unterstützen sich Betroffene gegenseitig. Es gibt regelmäßig Treffen, zu denenmanchmal Referentinn/en (z.B. Ärzte/Ärztinnen, Physiotherapeut/in etc.) eingeladen werden.Adressen bekommen Sie über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder aber auch über die „Nationale KontaktundInformationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfe gruppen“ (NAKOS) in Berlin:NAKOSOtto-Suhr-Allee 11510585 Berlin-CharlottenburgTelefon: 030/31018960www.nakos.deSpezielle Selbsthilfegruppena) bei ProstatakrebsAdressübersicht unterwww.prostatakrebs-bps.debzw. überBundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.Alte Str. 430989 GehrdenTelefon 05108/926646b) bei BrustkrebsAdressübersicht unterwww.frauenselbsthilfe.debzw. überFrauenselbsthilfe nach Krebs e. V.Thomas-Mann-Str. 4053111 BonnTelefon 0228/33889-40014 I


c) bei künstlicher Harnableitung/StomaAdressübersicht unterwww.ilco.debzw. überDeutsche ILCO e. V.– Vereinigung für Stomaträger (Menschen mit künstlichemDarmausgang oder künstlicher Harnableitung) undfür Menschen mit Darmkrebs –Thomas-Mann-Str. 4053111 BonnTelefon 0228/338894-50d) bei HarnblasenkrebsAdressübersicht unterwww.blasenkrebs-shb.debzw. überSelbsthilfe-Bund Blasenkrebs e. V.Thomas-Mann-Straße 4053111 BonnTelefon 0228/33889-150KrebsberatungsstellenHier bekommen Sie Beratung durch ausgebildete Fachleute (i.d.R. Psychoonkologen/-innen). DieBeratung ist meist kostenfrei bzw. gegen einen geringen Kostenbeitrag. Sie selbst oder Ihr/e (Ehe-)Partner/in können sich hier alleine oder gemeinsam beraten lassen.Die Adresse für Ihre nächstgelegene Beratungsstelle bekommen Sie z.B. über denKrebsinformationsdienst in HeidelbergTelefon 0800/4203040www.krebsinformation.deI 15


LebensberatungsstellenAuch hier beraten ausgebildete Fachkräfte.Adressen finden Sie z.B. im Telefonbuch oder Internet unter den Wohlfahrtsverbänden wie „Diakonie“,„Caritas“, „Arbeiterwohlfahrt“ etc.Einen guten Überblick über Beratungsstellen aller Art hat dieDeutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V.DAJEBNeumarkter Str. 84 c81673 MünchenTelefon 089/4361091www.dajeb.dePro FamiliaGerade auch dann, wenn nach/mit Erkrankung oder aufgrund der Behandlung Fragen zu oder Problememit Ihrem sexuellen Leben auftauchen, können die Beratungsstellen von Pro Familia gut weiterhelfen.In jeder Beratungsstelle arbeitet mindestens ein/e ausgebildete/r Sexual therapeut/in. Gespräche sind mitund ohne (Ehe-)Partner/in möglich.Die Adresse für Ihre örtliche Beratungsstelle bekommen Sie über den Bundesverband:pro familiaStresemannallee 360596 Frankfurt / MainTelefon 069/26957790www.profamilia.de16 I


VIII. Weitere Anlaufstellen bei sozialrechtlichen FragenServicestelle für RehabilitationZu Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder demso genannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ kann Sie Ihre nächstgelegene Servicestellefür Rehabilitation beraten. Die Adresse bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse, oder Sie finden eineAdressübersicht unterwww.reha-servicestellen.deUnabhängige Patientenberatung Deutschland UPDZu sozial- und medizinrechtlichen Fragen können Sie sich z. B. wenden an dieUnabhängige Patientenberatung Deutschland UPDZentrale Telefonberatung 0800/0117722 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)www.unabhaengige-patientenberatung.deBürgertelefone des Bundesgesundheitsministeriums, des Arbeits- undSozialministeriumsDie genannten Bundesministerien haben diverse (gebührenpflichtige) Bürgertelefone eingerichtet. Esgibt sie z.B.• zur Krankenversicherung 030/3406066-01• zur Rente 030/221911-001• zur Pflegeversicherung 030/3406066-02• mit Informationen für behinderte Menschen (auch Arbeitsrecht) 030/221911-006• zum Arbeitsrecht 030/221911-004• zur gesundheitlichen Prävention 030/3406066-03• zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung(hier z.B. auch zu Arbeitslosengeld I) 030/221911-002• zu Teilzeit, Altersteilzeit, Minijobs 030/221911-005www.bmg.bund.dewww.bmas.deIntegrationsfachdienste und IntegrationsämterAnsprechpartner für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.Die Adressen der Integrationsfachdienste und Integrationsämter finden Sie unterwww.integrationsaemter.deSozialverbändeVDK www.vdk.de SOVD www.sovd.deI 17


Anhang:Auszüge aus den „GdB-Tabellen”GdB für ausgewählte maligne TumoreQuelle: „Versorgungsmedizinische Grundsätze” – Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin –Verordnung vom 10. Dezember 2008 und Verordnungen zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnungvom 01.03.2010, 14.07.2010, 12.12.2010 und 28.10.2011.Anmerkung: Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze” sprechen als Oberbegriff von einem GdS(Grad der Schädigungsfolgen). Gemeint ist hiermit der GdB, von dem hier in der Broschüre bislang dieRede war.ProstatakrebsNach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.n GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren– nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading 1) ............................ 50n GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren– nach Entfernung in den StadienT1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0 ............................ 50– nach Entfernung in höheren Stadien ................................ wenigstens 80n Maligner Prostatatumor– ohne Notwendigkeit einer Behandlung ....................................... 50– auf Dauer hormonbehandelt ...................................... wenigstens 60BlasenkrebsNach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.n GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren– nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter Belassungder Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1 .................................. 50n GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren– nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2). ........................ 50– nach Entfernung in den Stadien (T2 bis T3a) N0 M0 ............................. 60– mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung ..................... 80– nach Entfernung in höheren Stadien ........................................ 10018 I


BrustkrebsNach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährungabzuwarten.n GdS während dieser Zeit– bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0. ................................ 50– bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0. ................................ 60– in höheren Stadien ............................................. wenigstens 80Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einenGdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechendhöher zu bewerten.Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse ist in den ersten zwei Jahren eine Heilungsbewährungabzuwarten. Der GdS beträgt während dieser Zeit 50.NierentumoreNach Entfernung eines malignen Nierentumors oder Nierenbeckentumors ist eine Heilungsbewährungabzuwarten.n GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren– nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom) imStadium T1 N0 M0 (Grading G1). ........................................... 50– nach Entfernung eines Nierenbeckentumors imStadium Ta N0 M0 (Grading G1) ............................................ 50n GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren– nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom)– im Stadium (T1 [Grading ab G2], T2) N0 M0 ................................. 60– in höheren Stadien ........................................... wenigstens 80– nach Entfernung eines Nierenbeckentumors– im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 ............................................ 60– in höheren Stadien ........................................... wenigstens 80– nach Entfernung eines Nephroblastoms– im Stadium I und II .................................................... 60– in höheren Stadien ........................................... wenigstens 80I 19


HodentumoreNach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.n GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren– nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumorsim Stadium (T1 bis T2) N0 M0. ............................................. 50n GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren– nach Entfernung eines Seminomsim Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 ................................. 50– nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumorsim Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 ................................. 60– in höheren Stadien ...................................................... 80PenistumorNach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungs bewährungabzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernungn im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0– bei Teilverlust des Penis ................................................. 50– bei Verlust des Penis ................................................... 60– mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa. ......................... 80– nach Entfernung in höheren Stadien ..................................... 90 –10020 I


Die veröffentlichten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann für dieRichtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Informationen dienen ausschließlich zur persönlichenInformation des Lesers/der Leserin. Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftlicheGenehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischerSysteme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Dokumente/Informationen könnendurch aktuelle Entwicklungen überholt sein, ohne dass die bereitgestellten Dokumente/Informationengeändert wurden. Für die Inhalte und die Gestaltung der angegebenen externen Webseiten wird keineHaftung übernommen.© <strong>MediClin</strong>Stand: August 2013Auflage: 1.000Z/Öffentlichkeits arbeit, OffenburgText: <strong>MediClin</strong> <strong>Staufenburg</strong> <strong>Klinik</strong>Gestaltung und Satz: DIVA, WeisweilI 21


<strong>MediClin</strong> <strong>Staufenburg</strong> <strong>Klinik</strong>Burgunderstraße 2477770 DurbachTelefon 0781/473-0 (Zentrale)Telefon 0781/473-235 (Aufnahme/Reservierung)Telefax 0781/473-265Freecall 0800/3872224E-Mail info.staufenburg@mediclin.dewww.staufenburg-klinik.deDie Präsenz der <strong>MediClin</strong>Trassenheide,Insel UsedomCrivitzWaren/RöbelSoltauBad BodenteichPlau am SeeLingenWolfsburgBad MünderBurgEssenHorn-Bad MeinbergCoswigReichshof-EckenhagenBonnBad WildungenTabarzLeipzigBad DübenBad ElsterBad OrbOffenbachBayreuthSt. WendelBlieskastelBad RappenauOffenburgLahrBad BellingenAchernGernsbachDurbachBad Peterstal-GriesbachKönigsfeldDonaueschingenAkuteinrichtungPflegeeinrichtungRehabilitations-ZentrumMedizinisches VersorgungszentrumStand 8/2012<strong>MediClin</strong> integriert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!