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Weitere Möglichkeiten der BeratungWenn Sie sich zu Hause zum Thema Schwerbehinderung beraten lassen möchten, können folgendeStellen weiterhelfen:n Gewerkschaften (bei Mitgliedschaft)n Sozialverbände (bei Mitgliedschaft)• VdK• SoVD (Sozialverband Deutschland)n (Schwer-)Behindertenbeauftragte/r im Betriebn Ggf. Unabhängige Patientenberatungsstellenn Ggf. Jurist/inn/enn Schwerbehindertenvertreter/innen n Ggf. der IntegrationsfachdienstV. Stufenweise berufliche WiedereingliederungNach längerer Krankheit ist es häufig sinnvoll, zunächst stufenweise wieder in den Berufsalltag einzusteigen,d.h. mit reduziertem Stundenumfang zu beginnen und diesen allmählich zu steigern, bis die alteStundenzahl wieder erreicht ist.Der Zeitraum einer stufenweisen Wiedereingliederung wird individuell abgestimmt. I.d.R. dauert einesolche Maßnahme zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Während dieser Zeit sind Sie weiterhin arbeitsunfähig.Wenn die Entgeltfortzahlung ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber während der stufenweisenWiedereingliederung kein Entgelt zahlen. Sie erhalten dann stattdessen Lohnersatzleistung.Beginnen Sie die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von 28 Tagen nach Entlassung aus dermedizinischen Reha, die zu Lasten der Rentenversicherung durchgeführt wird, greift bei Vorliegender Voraussetzungen das Übergangsgeld durch die Rentenversicherung, ansonsten in aller Regel dasKrankengeld durch die Krankenkasse.Bei Beginn innerhalb dieser 28 Tage wird die stufenweise Wiedereingliederung mit Ihnen bereits in derReha eingeleitet. Später ist die Einleitung über Ihren behandelnden Arzt und die Krankenkasse jederzeitmöglich.Für die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung müssen alle Beteilig ten, d.h. Sie selbst,Ihr Arzt/Ihre Ärztin und Ihr Arbeitgeber, einverstanden sein.VI. HärtefondsBei niedrigem Einkommen kann ggf. ein Antrag auf finanzielle Zuschüsse bei der Deutschen Krebshilfebzw. einem regionalen Krebsverband gestellt werden. Hierzu kann die nächstgelegeneKrebsberatungsstelle informieren. Sie erhalten entsprechende Anträge auch bei uns.I 13

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