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Abschlägebei der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschenn Ab Jahrgang 1944 bis einschließlich Jahrgang 1951Rentenbeginn mit 60 10,8% Abschlag mit 61 7,2% Abschlagmit 62 3,6% Abschlag mit 63 abschlagsfrein Anhebung des Renteneintrittsalters ab Jahrgang Januar 1952Januar 1952 60 + 1 Monat 10,8% AbschlagFebruar 1952 60 + 2 Monate 10,8% AbschlagMärz 1952 60 + 3 Monate 10,8% AbschlagApril 1952 60 + 4 Monate 10,8% AbschlagMai 1952 60 + 5 Monate 10,8% AbschlagJuni – Dezember 1952 60 + 6 Monate 10,8% Abschlag1953 60 + 7 Monate 10,8% Abschlag1954 60 + 8 Monate 10,8% Abschlag1955 60 + 9 Monate 10,8% Abschlag1956 60 + 10 Monate 10,8% Abschlag1957 60 + 11 Monate 10,8% Abschlag1958 61 + 0 Monate 10,8% Abschlag1959 61 + 2 Monate 10,8% Abschlag1960 61 + 4 Monate 10,8% Abschlag1961 61 + 6 Monate 10,8% Abschlag1962 61 + 8 Monate 10,8% Abschlag1963 61 + 10 Monate 10,8% Abschlag1964 62 + 0 Monate 10,8% AbschlagVertrauensschutz (Abschläge)Wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist die Rente abschlagsfreinnnmit Rentenbeginn ab dem 63. Lebensjahr für diejenigen, die• vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und• am 1. Januar 2007 als schwerbehindert anerkannt waren und• vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben.Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres mitAbschlägen (max. 10,8%) möglich.Besondere Regelungen für entlassene Arbeitnehmer des BergbausÜber weitere Vertrauensschutzregelungen beraten Sie die Auskunfts- und Beratungsstellender Deutschen Rentenversicherung.HinzuverdienstVor Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. ab Jahrgang 1947 vor Vollendung des 65. Lebensjahr+ ... Monate sind Hinzuverdientsgrenzen einzuhalten. Sie können sich hierzu bei der DeutschenRentenversicherung beraten lassen.I 9

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