Mieterjournal Ausgabe 04 | März 2011 - und Wärmeversorgung ...
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E-Mail: holger.rahnfeld@signal-iduna.net<br />
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Sicher ist sicher<br />
Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt.<br />
Eine Versicherung kann weder Rohrbrüche noch Brände verhindern,<br />
sie schützt aber vor deren unkalkulierbaren fi nanziellen<br />
Folgen…<br />
Eine gebrochene Wasserleitung oder ein Brand können in einer<br />
Wohnung beträchtliche Schäden anrichten.<br />
Zum Glück sind solche Katastrophen die große Ausnahme.<br />
Trotzdem ist es ratsam, für den Fall der Fälle mit einer Versicherung<br />
vorzusorgen, um wenigstens den materiellen Schaden<br />
so gering wie möglich zu halten.<br />
Die Gebäudeversicherung schützt nicht den Hausrat<br />
Das oft gebrauchte Argument, der Vermieter sei doch gegen<br />
alles versichert, als Mieter brauche man keine zusätzliche Versicherung,<br />
stimmt nur zum Teil. Richtig ist, dass die Wohngebäudeversicherung<br />
des Vermieters für Brand-, Wasser oder<br />
Sturmschäden an dem Gebäude aufkommt. Das Wohnungsinventar<br />
der Mieter ist mit dieser Versicherung aber nicht geschützt.<br />
Weder für vom Wasser ruinierte Teppiche noch für<br />
verkohlte Möbel oder verrußte Gardinen leistet die Wohngebäudeversicherung<br />
des Vermieters Ersatz.<br />
Den Hausrat versichern<br />
In solchen Fällen bietet eine Hausratversicherung einen umfassenden<br />
Schutz. Wie schon der Name verrät, ist mit einer<br />
Hausratversicherung der gesamte Hausrat eines Haushaltes<br />
versichert. Zum Hausrat zählt alles, was einem Haushalt zur<br />
Einrichtung, zum Ge- <strong>und</strong> Verbrauch dient. Selbst der Kanarienvogel<br />
oder die Katze gehören dazu.<br />
Nimmt ihr Hausrat Schaden – sei es durch Feuer oder Leitungswasser,<br />
Sturm, Blitzschlag oder Einbruch – ersetzt eine<br />
Hausratversicherung die beschädigten, zerstörten oder abhanden<br />
gekommenen Dinge zum Neuwert.<br />
Für Wertsachen, die nicht in einem Safe gelagert werden,<br />
schränken die Versicherungen in der Regel die Entschädigung<br />
ein. Der Versicherungsschutz greift nur in solchen Fällen nicht,<br />
in denen der Versicherte einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt<br />
<strong>und</strong> ihm eine erhebliche Mitschuld am Schaden unterstellt<br />
werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht der<br />
Versicherungsschutz hingegen weiter. Ob leichte oder grobe<br />
Fahrlässigkeit vorliegt, muss meist vor Gericht entschieden<br />
werden.<br />
Die wichtigste Versicherung überhaupt<br />
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung,<br />
aber ein drittel der Deutschen hat keine. Diese Versicherung<br />
kommt auf, wenn Sie anderen Schaden zufügen. Ohne Versicherung<br />
haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.<br />
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Oft reicht eine kleine Unachtsamkeit – die Sie arm machen<br />
kann. Ein Klassiker ist zum Beispiel die vergessene Zigarette,<br />
die einen Großbrand auslöst. Oder Ihnen fällt beim Fensterputzen<br />
ein Blumentopf aus der Hand <strong>und</strong> unten einem Passanten<br />
auf den Kopf – <strong>und</strong> Sie müssen zahlen. Im schlimmsten Fall<br />
Ihr Leben lang. Je nachdem wie hoch der Schaden ist – <strong>und</strong><br />
da kommt schnell was zusammen: Krankenhausaufenthalt,<br />
Schmerzensgeld, oder im Fall einer brennenden Zigarette –<br />
ein ganzes Mietshaus.<br />
Und damit wären wir schon bei der wichtigsten Frage in Sachen<br />
„Haftpflicht“: Die Deckungssumme, also die Summe, die<br />
die Versicherung erstattet. Viele wählen nämlich eine zu geringe<br />
Deckungssumme – drei Millionen Euro sind die absolute<br />
Untergrenze, sagt die Stiftung Warentest, andere empfehlen<br />
gar fünf Millionen Euro.<br />
Wohnung nach dem Brand in der Gartenstraße im November 2010