4Interventionsleitfaden1. Vorfall28ÜbersichtIm Rahmen der Etablierung eines Regelsystemsmuss auch ein Interventionsleitfadenerstellt werden, dem man im Fall von Übertretungen<strong>und</strong> Regelbrüchen folgt. Ein solcherLeitfaden muss den Gegebenheiten einer<strong>Schule</strong> angepasst werden. Der folgende Leitfadenist ein Beispiel, von dem man sich beider Erstellung eines eigenen Interventionsleitfadensinspirieren lassen kann.Im Prinzip kommt der Hauptlehrperson dieAufgabe zu, solche Gespräche zu führen, auchwenn Vorkommnisse von anderen (Lehr-)Personenbeobachtet wurden. Je nach Situationführen Hauptlehrperson <strong>und</strong> beobachtendeLehrperson die Gespräche gemeinsam.2. Vorfall3. Vorfall4. VorfallDas Verhalten hat sich im Sinneder Vereinbarung geändertWeiter bestehendeSchwierigkeiten
erster Vorfall – erste Schwierigkeiten• Die Eltern werden im Allgemeinen über das Vor ge falleneinformiert – angesichts ihres Erziehungsmonopols <strong>und</strong> umsie in die Verantwortung einzubinden. Dies wird demSchüler/der Schülerin mitgeteilt, so dass er/sie auch allfälligeÄngste zur Sprache bringen kann.• Auch die Schulleitung kann über das Vorgefallene infor-miert werden, evtl. vorläufig ohne den Schüler/die Schülerinnamentlich zu nennen. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Wenn die Elterninformiert werden, sollte auch die Schulleitung informiertwerden, weil nicht auszuschliessen ist, dass sich die Eltern andie Schulleitung wenden.• Dem Schüler/der Schülerin wird die vorgesehene disziplinarischeMassnahme auferlegt. In jedem Fall muss dieseMassnah me nachbesprochen werden, entweder gleich imzweiter Vorfall – weiter bestehende Schwierigkeiten• Die Eltern werden über das Vorgefallene informiert.• Die Schulleitung wird über das Vorgefallene informiert.• Dem Schüler/der Schülerin wird eine disziplinarischeMassnahme auferlegt. In jedem Fall muss diese Massnahmenachbesprochen werden, entweder gleich im Anschlussoder – wenn zeitlich nahe genug – im zweiten Gespräch.• Die Lehrperson vereinbart mit dem Schüler/der Schülerin<strong>und</strong> den Eltern einen Gesprächstermin <strong>und</strong> bereitet sichdritter Vorfall – weiter bestehende Schwierigkeiten• Die Eltern werden über das Vorgefallene informiert.• Die Schulleitung <strong>und</strong> evtl. auch die Schulbehörden werdenüber das Vorgefallene informiert.• Dem Schüler/der Schülerin wird eine disziplinarische Mass-nahme auferlegt. In jedem Fall muss diese Massnahme nachbesprochenwerden, in dieser Phase am besten gleich imAnschluss, da dies besser nicht im Beisein zu vieler Personendiskutiert wird.• Die Lehrperson vereinbart mit dem Schüler/der Schülerin,den Eltern <strong>und</strong> der Schulleitung einen Gesprächstermin <strong>und</strong>vierter Vorfall – weiter bestehende Schwierigkeiten• Die Eltern werden über das Vorgefallene informiert.• Die Schulleitung <strong>und</strong> evtl. auch ie Schulbehörde werdenüber das Vorgefallene informiert.• Dem Schüler/der Schülerin wird eine disziplinarischeMassnahme auferlegt. In jedem Fall muss diese Massnahmenachbesprochen werden, am besten gleich im Anschlussdaran, da dies besser nicht im Beisein zu vieler Personen diskutiertwird.• Die Lehrperson vereinbart mit dem Schüler/der Schülerin,den Eltern, der Schulleitung <strong>und</strong> einer Fachperson einenSchlussgespräch(nach dem ersten, zweiten, dritten oder vierten Gespräch)Zu diesem Gespräch werden alle Gesprächsteilnehmer/innendes vorangegangenen Interventionsgesprächs eingeladen.Werden die Verhaltensziele erreicht, erfolgt ein Gespräch, indem die Lehrperson die Veränderungen anerkennt <strong>und</strong> die Interventionformell abschliesst. Alle in den Interventionsprozesseinbezogenen Personen werden über diese positive Entwicklunginformiert (Schulleitung, Schulbehörden etc.).Weiter bestehende SchwierigkeitenWenn sich die Situation nicht verbessert oder wenn gar voneiner eigentlichen Entwicklungsgefährdung ausgegangen werdenmuss, muss mit Hilfe von Fachpersonen (z.B. mit derbereits involvierten Fachperson der Jugend- oder <strong>Sucht</strong>beratungsstelle)festgestellt werden, welche Form der Hilfestellungadäquat wäre. Je nach Problemlage wird dieser Schritt