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Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Die Anmerkungen wurden zudem um Bezugnahmen auf den am 1. Dezember 2009 in Kraftgetretenen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergänzt. Lediglichdrei der überprüften Rechtsinstrumente gründeten sich auf die Bezugnahme auf dieDiskriminierung aufgrund einer Behinderung in Artikel 19 AEUV (obschon deren Bekämpfungauch in Artikel 10 AEUV vorgesehen ist und auch die Charta unter das Vertragsrecht fällt). Alleanderen Instrumente gründeten sich auf Vertragsartikel ohne Bezugnahme auf das ThemaBehinderungen (beispielsweise werden sich auf den Verkehrsbereich beziehende Artikelhäufig als Grundlage für Rechtsvorschriften über die Behandlung von Menschen mitBehinderungen im Verkehrswesen herangezogen). Aufgrund des Wesens der Diskriminierungaufgrund einer Behinderung könnte es künftig erforderlich sein, Maßnahmen zur Bekämpfungderartiger Diskriminierungen (wie die behindertengerechte Konzipierung von Produkten) aufArtikel 114 (Binnenmarkt) zu gründen.Empfehlungen (Beispiele):• Den Bedürfnissen von Personen mit einer Behinderung sollte in weiteren Bereichen derEU-Politik umfassend Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere für dieBereiche Gesundheit, Verbraucherschutz und auswärtige Angelegenheiten, in denenBehindertenaspekten in Rechtsvorschriften oder bei politischen Maßnahmen bisherkaum Beachtung geschenkt wird.• Die Behindertendimension der nach Artikel 114 AEUV erlassenen Rechtsvorschriftensollte entsprechend der Erklärung Nr. 22 zum Vertrag von Amsterdam deutlicherherausgestellt werden. Im Legislativverfahren sollten die Vorteile, die die Einbeziehungeines sozialen Aspekts in Binnenmarktvorschriften mit sich bringen würden,berücksichtigt werden.• Der Rückgriff auf nicht rechtsverbindliche Instrumente sollte strategischer und wenigerzufällig erfolgen. Neuere Instrumente sollten in erster Linie darauf abstellen, die bei derVerwirklichung der in älteren Instrumenten vorgegebenen Ziele erreichten Fortschrittezu messen und eine kontinuierliche Politik für einen bestimmten Bereich zu entwickeln.• Alle neuen Instrumente sollten gegebenenfalls dem UN-Übereinkommen über dieRechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen und in geeigneter Weiseauf Behinderungen und Personen mit einer Behinderung Bezug nehmen.• Bei der Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften sollten auch die neuen, im UN-Übereinkommen festgelegten Pflichten berücksichtigt werden.Aufgabe 3.2: Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften und -PolitikDer zweite Teil dieser Aufgabe für das Jahr 2009 bestand in der Erörterung möglicherMaßnahmen zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts und der Behindertenpolitik derEU. Die zuständige Arbeitsgruppe sollte an die Kommission gerichtete Empfehlungen fürmögliche Maßnahmen (und die diesbezügliche Prioritätensetzung) zur Weiterentwicklung derbestehenden Rechtsvorschriften und/oder politischen Initiativen der EU – insbesondere imRahmen des EU-Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen und nach dem für 2010vorgesehenen Beitritt der EU zum einschlägigen UN-Übereinkommen – ausarbeiten.10


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Zwar wurden bereits bestimmte Aspekte der Mehrfachdiskriminierung und derDiskriminierung von Frauen mit Behinderungen in einschlägigen Dokumenten desEuropäischen Parlaments angesprochen, doch die von der EU erlassenenAntidiskriminierungsrichtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Diskriminierung aufgrundeines einzigen Merkmales. Insgesamt wird das Thema Mehrfachdiskriminierung nur seltenerwähnt und unzureichend angegangen.Die Bedeutung der EU-Strukturfonds für Menschen mit einer Behinderung hängt stark vomInteresse und Engagement der zuständigen nationalen Behörden ab, so dass hier großeUnterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen. Es gibt Anzeichen dafür, dassdie Strukturfonds von einigen Mitgliedstaaten noch immer zur Finanzierung vonEinrichtungen genutzt werden, die (beispielsweise im Rahmen von Pilotprojekten) Wohnraumfür Menschen mit Behinderungen bereitstellen, ohne jedoch die für eine unabhängigeLebensführung bzw. Einbeziehung in die Gemeinschaft geltenden Anforderungen(beispielsweise nach Art. 19 des UN-Übereinkommens) zu erfüllen. Das Thema unabhängigeLebensführung in der Gemeinschaft fällt zwar weitgehend in die Zuständigkeit derMitgliedstaaten, doch auch hier übt die EU durchaus einen gewissen Einfluss aus - und diesersollte zur Unterstützung einer selbständigen Lebensführung von Menschen mitBehinderungen genutzt werden.Die aktuelle EU-Politik in den Bereichen Außenbeziehungen und internationale Entwicklungsteht nicht immer im Einklang mit dem UN-Übereinkommen. Zwar wurden im Rahmen derVerordnung Nr. 1889/2006 einige behindertenspezifische Projekte finanziert, doch diebetreffende Mittelausstattung ist nach wie vor gering. Auch wäre es sinnvoll, zu prüfen, in wieweit der Förderung der Rechte von Menschen mit einer Behinderung bei Projekten in anderenBereichen Rechnung getragen wurde.Empfehlungen (Beispiele):• Für eine bessere Umsetzung des UN-Übereinkommens in den einzelnen Mitgliedstaatensollte auf die offenen Koordinierungsmethoden zurückgegriffen werden (siehe auchAufgabe 7).• Die Rechtsvorschriften und die Politik der EU sollten mehr positive Verpflichtungen zurBereitstellung von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungenbeinhalten.• EU-weite Standards zur Förderung des Zugangs zum Internet sollten neuentechnologischen Entwicklungen und Innovationen Rechnung tragen.• In den allgemeinen Haushaltslinien der EU sollten nach dem Vorbild bewährterPraktiken mehr behindertenspezifische Mittel vorgesehen werden.• Die bestehende Auslegung von Artikel 5 („Angemessene Vorkehrungen für Menschenmit Behinderung“) der Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für dieVerwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sollte verbessert undder in Bezug auf den Beschäftigungsbereich verfolgte Ansatz sollte für eine Anwendungauf andere Bereiche angepasst werden.12


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005• Künftige Antidiskriminierungsvorschriften sollten auch Mehrfachdiskriminierungen undDiskriminierungen in sich überschneidenden Bereichen behandeln.• Es sollte darauf hingewirkt werden, dass die geltenden Strukturfondsverordnungen soweit wie möglich herangezogen werden.• Die neue Kommission sollte eine verfeinerte Strategie für die Behandlung undBerücksichtigung behindertenspezifischer Aspekte im Rahmen der Außenbeziehungenund der internationalen Entwicklungshilfe annehmen.Die Aufgabenleiterin und die Berichterstatterin haben auf dem Jahrestreffen des <strong>ANED</strong> diebisherigen Ergebnisse vorgestellt, diesbezügliche Fragen beantwortet und die Ergebnisse mitden <strong>ANED</strong>-Mitgliedern und den Vertretern der Europäischen Kommission erörtert. Der Vortragwurde zudem auf der „Law and Policy”-Seite der <strong>ANED</strong>-Website ins Netz gestellt.„Law and Policy“-Seite der <strong>ANED</strong>-Website:http://www.disability-europe.net/en/themes/Law%20and%20policyVon Janina Arsenjeva erstellte kommentierte Übersicht über die behinderungsspezifischenRechtsvorschriften und politischen Strategien der EU (auf Englisch):http://www.disabilityeurope.net/content/pdf/<strong>ANED</strong>%202009%20Task%203%201%20Review%20of%20law%20and%20policy%20with%20annex%20-%20final_in%20layout.pdfAufgabe 4: Ausarbeitung von Vorschlägen für mögliche IndikatorenAufgabenleiter: Prof. Mark PriestleyBerichterstatter: Stefanos Grammenos (Centre For European Social And Economic Policy)Arbeitsgruppenteilnehmer: Anna Lawson, Jean-Francois Ravaud, Gerard Quinn, GiampieroGriffo (DPI), Alan Officer (WHO), Jean-Marc-Pascal Schaefer (Eurostat) und Wim van OorschotBei dieser Aufgabe bestand das Hauptziel darin, im Einklang mit dem UN-Übereinkommenstehende und für die Entwicklung der künftigen EU-Strategie für Menschen mitBehinderungen nützliche Indikatoren qualitativer und quantitativer Art vorzuschlagen.ArbeitsprozessDie zentralen Feststellungen und Empfehlungen des Arbeitsprogramms 2008 wurden einerÜberprüfung unterzogen. Bei der im Jahr 2008 durchgeführten Überprüfung internationalerMonitoringprojekte waren im Einklang mit dem UN-Übereinkommen stehende, zentraleArbeitsgrundsätze und Indikatortypen vorgeschlagen worden. Bei der Bestandsaufnahme vonVergleichsdaten waren zudem eine Vielzahl europäischer Quellen sowie methodologischeHerausforderungen ermittelt worden. Diese Ergebnisse wurden ebenfalls überprüft und ineiner kurzen Einleitung zusammengefaßt, in der die Entwicklung neuer Indikatoren angeregtund um Beiträge der <strong>ANED</strong>-Mitglieder und anderer Beteiligter gebeten wurde.13


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Es wurde eine kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Aufgabe hatte, das Gesamtkonzept zuprüfen und Vorschläge für spezifische Indikatoren zu erörtern. Die Gruppe setzte sich aus dreiMitgliedern des wissenschaftlichen Rates des <strong>ANED</strong> und drei Vertretern externerOrganisationen (Disabled People’s International, Weltgesundheitsorganisation und Eurostat)zusammen. Den Vorsitz führte der wissenschaftliche Leiter. Es wurde ein sachverständigerBerichterstatter ernannt, der die Gruppe in Bezug auf die Machbarkeit der vorgeschlagenenquantitativen Indikatoren beriet.Es erfolgte ein Informationsaustausch mit der vom Europarat eingesetzten Arbeitsgruppe fürBehinderungsindikatoren, mit dem Europäische Forum für Menschen mit Behinderungen, mitdem Europäischen Forum für Gebärdendolmetscher und mit an der Entwicklung vonVergleichsindikatoren arbeitenden Akademikern. Der Berichterstatter, der im Jahr 2008 für dieAufgabe zuständig gewesen war, und zwei Mitglieder der für das Thema Behinderungzuständigen Kommissionsdienststelle nahmen ebenfalls an einer der Sitzungen teil. ZweiMitglieder der Gruppe (der wissenschaftliche Leiter und ein hierfür benanntes Mitglied deswissenschaftlichen Rates) erstatteten über die von der Gruppe geführten Diskussionen Berichtund entwickelten detailliertere Vorschläge.ErgebnisüberblickIn dem Bericht wurden neue, im Einklang mit den Anforderungen für die Umsetzung des UN-Übereinkommens stehende Indikatoren für ein einfacheres Monitoring der neuen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen. Dabei handelte es sich sowohl umqualitative als auch um quantitative Indikatoren in einem gemeinsamen Rahmen(„Indikatoren für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Europa“ - IDEE).Auf der Grundlage der Berichte von 2008 wurden drei Arten von Indikatoren geprüft:Indikatoren für politische und sonstige Rechte, Indikatoren für Barrierefreiheit oderUmweltbarrieren, Indikatoren für die Partizipation und Gleichstellung von Menschen mitBehinderungen (zusammengefasst als Indikatoren für Rechte, Zugang und Partizipation).Jeder Artikel des UN-Übereinkommens wurde in diesem Zusammenhang geprüft. Außerdemwurden bereits auf anderen Politikfeldern der EU verwendete Indikatoren überprüft. Dabeiwurden Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Indikatoren gefunden, aber auch großeProbleme bezüglich der Verwendung des Übereinkommens als Rahmen für EU-weiteVergleichsindikatoren festgestellt. Daher wurde eine vereinfachte Typologie vorgeschlagen,die aus sechs Bereichen bestehen könnte: Privat- und Familienleben, Entscheidungsfreiheitund Kontrolle, Zugang zu Waren und Dienstleistungen, Bildung und lebensbegleitendesLernen, Arbeit und Beschäftigung sowie Einkommen und Armut. Möglich wären auchIndikatoren für den Bereich Ergebnisse/Partizipation; diese könnten für die Verwendung vonquantitativen Daten und Statistiken nützlich sein. Dies alles würde jedoch von derVerfügbarkeit von Daten für die ausgewählten Themen abhängen (dieser Frage wird imBericht des Berichterstatters der Arbeitsgruppe nachgegangen). Hier dürften sich einige großeHerausforderungen stellen und auch gewisse Lücken auftun, doch insgesamt sollten hiererhebliche Fortschritte möglich sein.14


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005In den Ländern, in denen mehr Gemeinschaftsoptionen bestanden und der Rückgriff aufEinrichtungen rückläufig war, war noch ungeklärt, in welchem Umfang dieGemeinschaftsoptionen Praktiken institutioneller Art einschlossen. In den Ländern mitgeringen Fortschritten bestand nach wie vor eine große Betonung der Fürsorge durchFamilienangehörige.Zu den Faktoren, die Fortschritten zu einer eigenständigen Lebensführung im Wege stehen,gehörten: die Höhe der für erforderlich gehaltenen Ausgaben zur Unterstützung einereigenständigen Lebensführung in der derzeitigen Wirtschaftslage, unzureichendeUnterstützung bzw. Dienste der Gemeinschaft, Bedenken der Fürsorger (beispielsweise inBezug auf Isolation oder Mobbying), mangelnde Vorkehrungen gegen eineInstitutionalisierung sowie die Auffassung, dass die Öffentlichkeit in einigen Fällen eineDeinstitutionalisierung nicht unterstützte.In Bezug auf die Fortschritte bestehen sehr große Unterschiede zwischen den einzelnenLändern, wobei – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen – noch zu wenige Ländergute Gemeinschaftsoptionen oder wirksame Unterstützung für eine eigenständigeLebensführung bieten. So sind insgesamt zwar Fortschritte zu verzeichnen, aber es bestehtnach wie vor das Risiko, dass bestimmte Gruppen nicht erfasst werden. Ganz abgesehen vonder Frage, wie eine eigenständige Lebensführung im Einzelnen ermöglicht werden soll, stelltsich daher die zentrale Frage, ob überhaupt eine klare gemeinsame Vorstellung davonexistiert, worin diese besteht. Es sind noch weitere Arbeiten erforderlich, um Menschen mitBehinderungen auf allen Ebenen an zentraler Stelle in die Entscheidungsfindung einzubinden.Zur Förderung weiterer Fortschritte in ganz Europa wurden folgende Maßnahmenvorgeschlagen: Ausarbeitung von Pilotstrategien zur Verbesserung der Mobilität vonMenschen mit Behinderungen in und zwischen Ländern, Austausch bewährter Praktiken undFörderung eines gemeinsamen Verständnisses des Begriffs „eigenständige Lebensführung“.Auch sollte mehr Gebrauch von EU-Mitteln für Initiativen zur Förderung einer eigenständigenLebensführung (einschließlich Programmen zur Förderung der persönlichen Betreuung)gemacht werden. Vorrangige Bedeutung sollte Maßnahmen für eine größtmöglicheEinbindung von Behindertenorganisationen in die Planung, die Bereitstellung und dasMonitoring von Einrichtungen für eine eigenständige Lebensführung beigemessen werden.Der Berater begrüßte die Feststellungen des <strong>ANED</strong> und brachte seine Bedenken hinsichtlichder Fortführung der institutionalisierten Fürsorge zum Ausdruck. Dieses Problem stellt sichvor allem in Mittel- und Osteuropa, wo noch immer Investitionen in die Renovierungbestehender Einrichtungen fließen (in einigen Fällen unter Rückgriff auf EU-Strukturfondsmittel). Hervorgehoben wurde zudem, dass der persönlichen Unterstützunggroße Bedeutung zukommt und dass es angesichts der von Land zu Land unterschiedlichenKonzepte besonders sinnvoll ist, Beispiele für bewährte Praktiken zusammenzutragen. In denmeisten Ländern ist die Versorgung mit Ausrüstung zur Unterstützung einer eigenständigenLebensführung nach wie vor problematisch: Es bestehen keine Wahlmöglichkeiten, und dieBereitstellungsverfahren sind äußerst komplex.17


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Gegen die Hindernisse, die die Mobilität von Unterstützungspaketen innerhalb eines Landesoder über Landesgrenzen hinweg beeinträchtigen, sollte dringend etwas unternommenwerden.Empfehlungen (Beispiele):• Zur Unterstützung der Entwicklung von Initiativen zur Förderung einer eigenständigenLebensführung (einschließlich Programmen zur Förderung der persönlichen Betreuung)sollte verstärkt auf EU-Mittel (bespielsweise aus den Strukturfonds der EU)zurückgegriffen werden.• Es sollten Pilotstrategien zur Verbesserung der Mobilität von individuellenUnterstützungspaketen für eine eigenständige Lebensführung (persönliche Betreuung,Ausrüstung usw.) in und zwischen Ländern entwickelt werden.• Es sollte darauf geachtet werden, dass etwaige Rückwärtsentwicklungen in Richtunginstitutionelle Fürsorge in den Mitgliedstaaten begrenzt werden.• Die Sammlung einschlägiger Daten über die institutionelle und die gemeinschaftlicheFürsorge sollte auf der Grundlage bewährter Praktiken der Forschung im Bereich dereigenständigen Lebensführung verbessert werden.• Staatliche Behörden, Diensteanbieter und Behindertenorganisationen sollten(beispielsweise im Wege offener Koordinierungsmethoden) untereinanderInformationen über bewährte Praktiken beim Übergang von der institutionellenFürsorge zur eigenständigen Lebensführung austauschen.• Die Einbindung von Behindertenorganisationen in die Planung, Umsetzung undÜberwachung politischer Strategien für eine eigenständige Lebensführung sollteunterstützt und vorangetrieben werden.Die Zwischenergebnisse sowie die diesbezüglich vom Berater im Namen des EuropäischenNetzwerks für selbstbestimmtes Leben (ENIL) eingesandte Antwort wurden auf demJahrestreffen des <strong>ANED</strong> von Dr. Sarah Woodin (<strong>ANED</strong>) im Namen der Berichterstatterinnenvorgestellt. Die Länderberichte sowie die betreffenden Vorträge wurden auf der „IndependentLiving“-Seite der <strong>ANED</strong>-Website ins Netz gestellt. Der Berater und der wissenschaftliche Leiterdes <strong>ANED</strong> stellten zudem einige der Feststellungen beim Europäischen Tag von Menschen mitBehinderungen 2009 vor.<strong>ANED</strong>-Webseite zum Thema eigenständige Lebensführung:http://www.disability-europe.net/en/themes/Independent%20livingVeröffentlichter Bericht:„The Implementation of Policies Supporting Independent Living for Disabled People in Europe:Synthesis Report”, erstellt von Ruth Townsley in Zusammenarbeit mit Linda Ward, DavidAbbott und Val Williams(http://www.disability-europe.net/content/pdf/<strong>ANED</strong>-Task%205%20Independent%20Living%20Synthesis%20Report%2014.01.10.pdf).18


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Aufgabe 6: Beschäftigung und IntegrationAufgabenleiter: Prof. Mark PriestleyContenteditor: Dr. Sarah WoodinIm Jahr 2009 wurden die seinerzeit vorliegenden Länderberichte zu den BereichenBeschäftigung und Integration überarbeitet und im Lichte aktueller Entwicklungen und neuerInformationen aktualisiert. Ebenso wurden die Syntheseberichte zu den nationalenReformprogrammen auf den neuesten Stand gebracht. Letztere werden nachfolgend separatzusammengefasst.Allgemeine und behindertenspezifische Maßnahmen der nationalen Reformprogramme2008-2010 für Wachstum und BeschäftigungArbeitsprozessDie <strong>ANED</strong>-Länderteams wurden gebeten, ihre vorhandenen Länderberichte zum ThemaBeschäftigung zu überarbeiten und durch Informationen über neue Entwicklungen in punktoDaten, Forschung, Politik und Ergebnisse einschließlich der ersten Folgen der Wirtschaftskrisezu aktualisieren. Die betreffenden Zusammenfassungen wurden zu Kurzberichtenzusammengestellt und flossen in den jährlichen Beitrag der Europäischen Kommission zurLissabon-Strategie ein. Anschließend aktualisierten die Länderexperten ihre thematischenBerichte zwecks Veröffentlichung auf der <strong>ANED</strong>-Website. Im Laufe des Jahres 2009 legten dieRegierungen der EU-Mitgliedstaaten zudem neue Umsetzungspläne für ihre aktuellennationalen Reformprogramme vor. Diese Pläne wurden gründlich daraufhin überprüft, ob sieBehindertenaspekten Rechnung trugen und diesbezügliche politische Zusagen erfüllten. DerSynthesebericht über Zielsetzung und Mainstreaming im Beschäftigungsbereich wurdeumfassend aktualisiert und enthielt Bemerkungen zu jedem Mitgliedstaat.ErgebnisüberblickEs mangelt noch immer an einer aktuellen oder systematischen Berichterstattung übernationale Daten zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in den EU-Ländern. In den meisten Ländern beziehen sich die jüngsten veröffentlichten Daten nicht aufdas Jahr 2009, sondern noch auf das Jahr 2008. In einigen Ländern liefert die nationaleArbeitskräfteerhebung nützliche Variablen für die einschlägige Berichterstattung, erfordert inder Regel aber in jedem Fall zunächst eine Ad-hoc-Analyse. Für einige wenige Länder gibt esnoch immer keine aktuelleren strukturierten Daten als die des Ad-hoc-Moduls der EU-Arbeitskräfteerhebung von 2002. Zu begrüßen ist, dass in einigen Ländern neue Erkenntnissenationaler Forschungsstudien zum Thema Behinderung und Beschäftigung veröffentlicht undVorschläge für neue Studien dieser Art ausgarbeitet wurden.Schwierig ist nach wie vor die Verwendbarkeit der stark von einander abweichendenverwaltungstechnischen Definitionen von „Behinderung“ in den nationalenBeschäftigungsdaten, was einen ernsthaften Vergleich unmöglich macht (weil beispielsweisein einem Land nur Rentner mit Behinderungen oder nur die offiziell bei den Arbeitsagenturengemeldeten Personen mitgezählt werden).19


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Es wäre sehr nützlich, wenn harmonisierte Behinderungsvariablen in die nationalenArbeitskräfteerhebungen einfließen (und die Mitgliedstaaten darüber berichten) würden. DerBeschluss, das Behinderungsmodul für die Arbeitskräfteerhebung im Jahr 2011 zuimplementieren, war daher überfällig und ist sehr zu begrüßen.Etwaige neu verfügbare Daten zeigen, dass in den betreffenden Ländern die positiveBeschäftigungsentwicklung, die im Jahr 2008 für die gesamte Bevölkerung zu verzeichnenwar (Anstieg der Beschäftigungsquote und Rückgang der Arbeitslosigkeit), infolge deswirtschaftlichen Abschwungs durchweg nachgelassen hat oder gar umgekehrt wurde. Diehohe Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen (in den Ländern, in deneneinschlägige Daten gemeldet oder geschätzt werden können) gibt Anlass zu großer Sorge,und daher ist es nach wie vor sehr wichtig, dass auch in Zukunft verlässliche amtliche Datenüber die Arbeitsmarktentwicklung verfügbar sind. Es gibt Anzeichen dafür, dass dieBeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen rückläufig ist und die Zahl derarbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen zunimmt (außerdem gibt es Beispiele dafür,dass immer mehr Menschen mit Behinderungen eine bezahlte Tätigkeit fordern). Abgesehenvon dem bestehenden Stellenmangel mag dies zum Teil auch daran liegen, dass bestimmtenationale Förderprogramme für Menschen mit Behinderungen verstärktes Gewicht auf denMobilisierungsaspekt legen.Anlass zur Sorge gibt gleichwohl die Entwicklung in zwei Bereichen: Zum einen ist eswahrscheinlich, dass die aktuellen Kürzungen der öffentlichen Ausgaben auch Einschnitte fürMenschen mit Behinderungen mit sich bringen werden, die von mit öffentlichen Mittelnfinanzierten oder bezuschussten Beschäftigungsmaßnahmen profitieren. So ist damit zurechnen, dass Mittel für Wiedereingliederungsmaßnahmen, Fördermittel für eine bevorzugteBeschäftigung und Mittel für Behindertenorganisationen eingefroren oder gar gekürztwerden. Dies gilt womöglich auch für bestimmte Unternehmen, die eine betreuteBeschäftigung anbieten, bzw. für derartige Programme (und ganz besonders für solche, beidenen bereits die bestehenden strategischen Investitionen vorrangig auf einen langfristigenÜbergang zur Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt abstellen). Zweitens handelt essich bei einigen hiervon erheblich betroffenen Beschäftigungsbereichen um Sektoren, indenen viele Menschen mit Behinderungen erst in jüngster Zeit einen Arbeitsplatz gefundenhaben. So ist beispielsweise die Beschäftigungsquote (einschließlich der Quotenerfüllung) imöffentlichen Sektor und im Dienstleistungssektor angestiegen. Außerdem kann es infolge derrezessionsbedingten Umstrukturierung und Neuausrichtung der Arbeitsagenturen dazukommen, dass der Unterstützung oder der Förderung von arbeitssuchenden Menschen mitBehinderungen künftig weniger Bedeutung beigemessen wird (was zur Folge hätte, dass dieMitarbeiter der Arbeitsagenturen, deren Funktionen und Aufgaben ja auch geändert wurden,im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult werden müssten).Gleichwohl stimmt die Entwicklung der Situation von Menschen mit Behinderungen nichtimmer mit der allgemeinen Entwicklung überein: Wie bereits im letztjährigen Berichthervorgehoben wurde, gibt es eine Reihe von Ländern, in denen die Beschäftigungsquote vonMenschen mit Behinderungen während der Phase des allgemeinen Beschäftigungsanstiegsrückläufig war.20


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Umgekehrt weisen die für das Jahr 2009 vorliegenden Daten darauf hin, dass in einigenLändern in den ersten Phasen der Rezession die Lage von Menschen mit Behinderungen weitbesser war als die der allgemeinen Bevölkerung.Eine geringe Zahl von Beispielen legt zudem den Schluss nahe, dass bestimmtezielgruppenspezifische politische Maßnahmen (wie Lohnzuschüsse oderBeschäftigungsquoten) in den ersten Phasen eines Abschwungs in Bezug auf dieBeschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen eine „abfedernde” Wirkungentfalten können. So ließe sich beispielsweise die Vermutung aufstellen, dassRechtsschutzmaßnahmen, finanzielle Anreize für Arbeitgeber und/oder mit EU-Mittelnfinanzierte Mobilisierungsprogramme vorübergehende Auswirkungen auf die Erhaltung derArbeitsplätze bestimmter Menschen mit Behinderungen haben können. Ebenso lässt sich aberauch die Hypothese aufstellen, dass Menschen mit Behinderungen, die bereits seit langemarbeitslos sind, dadurch in Bezug auf ihren Zugang zum Arbeitsmarkt nur noch weiterentmutigt werden (es liegen Beispiele dafür vor, dass die Langzeitarbeitslosigkeit inderartigen Fällen zugenommen hat).Obschon es bei einigen Programmen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungenbereits erste Mittelkürzungen gegeben hat, sind in anderen Bereichen durchaus Fortschrittezu verzeichnen. Letzteres gilt insbesondere für die Ratifizierung des UN-Übereinkommens, dieEntwicklung der einzelstaatlichen Strategien bzw. Programme für Menschen mitBehinderungen, neue zielgruppenspezifische Lohnzuschüsse und die Verordnung über denZugang zum Arbeitsplatz. Auch kann es vorkommen, dass Mobilisierungsprogramme, die inanderen, ungewollt mit diesen Themen zusammenhängenden Bereichen durchgeführtwerden, während der Rezession positive Auswirkungen für Menschen mit Behinderungenentfalten. Der verstärkte Rückgriff auf Mobilisierungsprogramme für Langzeitarbeitslose, dieVerlängerung von flexiblen Arbeitszeit- und Heimarbeitregelungen für Frauen und dieBezuschussung von Existenzgründungen beispielsweise können auch positive Folgen fürbestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen mit sich bringen.Das hochrangige OECD-Forum hat im Mai 2009 die düstere Prognose abgegeben, dass dieBeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen sinken und die Zahl der Menschen,die als Arbeitslose Leistungen aufgrund einer Behinderung erhalten, zunehmen wird (im Jahr2010 soll eine ausführliche Übersicht vorgelegt werden, in der sämtliche OECD-Länder erfasstwerden). Besonders hingewiesen wurde auf die schlechte Beschäftigungslage von Menschenmit psychischen Störungen (und auf die Zusammenhänge zwischen derLangzeitarbeitslosigkeit und psychischen Gesundheitsproblemen). Auch heißt es in derPrognose, dass die betreffenden Länder nunmehr dringend die Lehren aus der Vergangenheitziehen müssen und nicht wieder den Fehler begehen dürfen, die verschiedenen Leistungenfür Arbeitslose mit einer Behinderung als Instrument zur Steuerung des Arbeitskräfteangebots(oder schlicht als Mittel zur Verschleierung der Arbeitslosenstatistiken) zu missbrauchen.Bedenklich ist auch, dass das UN-Übereinkommen in keinem einzigen nationalenUmsetzungsbericht des Jahres 2009 Erwähnung fand.21


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Empfehlungen (Beispiele):• Es ist nach wie vor dringend erforderlich, dass verlässlichere systematischeVergleichsindikatoren für die Beschäftigungslage von Menschen mit Behinderungen inden einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilt werden.• In den nationalen Reformprogrammen sollte auch auf die Folgen hingewiesen werden,die die Umsetzung der einschlägigen Artikel des UN-Übereinkommens mit sich bringt.• Die Behindertenorganisationen sollten nach dem Vorbild bewährter Praktiken stärker indie Ausarbeitung der nationalen OKM-Berichte eingebunden werden.• In der nächsten Runde des sich mit dem Thema Beschäftigung befassenden OKM-Prozesses sollten die einzelstaatlichen Regierungen ermutigt werden, nationale Ziele inBezug auf die Beschäftigungs- bzw. Werktätigkeitsquoten von Frauen und Männern mitBehinderungen festzulegen.Allgemeine und behindertenspezifische Maßnahmen der nationalen Reformprogramme2008-2010 für Sozialschutz und IntegrationArbeitsprozessIn Bezug auf den OKM-Prozess für den Sozialbereich waren weniger neue Informationen zuprüfen, da im Jahr 2009 keine neuen Berichte der Mitgliedstaaten vorgelegt wurden.Gleichwohl sandten die Mitgliedstaaten Antworten zu einem offiziellen Fragebogen zu denThemen Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt ein. Die Antwortenwurden vom <strong>ANED</strong> auf behindertenspezifische Aspekte überprüft. Die <strong>ANED</strong>-Länderteamswurden gebeten, ihre bestehenden Länderberichte zu den Themen Sozialschutz undIntegration zu überarbeiten und sie durch Informationen über neue Entwicklungen in punktoDaten, Forschung, Politik und Ergebnisse einschließlich der ersten Folgen der Wirtschaftskrisezu aktualisieren.ErgebnisüberblickMenschen mit Behinderungen (oder Fragen der Barrierefreiheit) wurden in den meistenFragebögen zum Thema Wohnen erwähnt, wenn auch nicht in allen. In den Antworten, indenen spezifische Maßnahmen genannt wurden, bezogen sich diese vor allem auf das Themasozialer Wohnungsbau – und die vorrangige Bereitstellung von Wohnraum für „gefährdeteGruppen“ bzw. „Risikogruppen“ (unter anderem – aber nicht nur – von Menschen mitBehinderungen). Deutlichen Anlass zur Sorge gibt der gegenseitige Zusammenhang, derzwischen Obdachlosigkeit und dem „Gesundheitszustand“ zu bestehen scheint, insbesonderebei Menschen mit psychischen Problemen (d.h. die größere Anfälligkeit von Obdachlosen unddie größere Wahrscheinlichkeit, an einer Geisteskrankheit zu erkranken).Wenngleich einige Länder über die Angemessenheit der Unterbringung berichten und auchDatenproben aus den EU-Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)verfügbar sind, mangelt es noch an systematischen Informationen über die Wohnsituationvon Menschen mit Behinderungen.22


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Folgende Antwortbeispiele wurden ermittelt: zielgruppenspezifische unterstützteUnterbringung, Verbesserungen und Barrierefreiheit sowie (in einem Fall) eine nationaleWohnungspolitik für Menschen mit Behinderungen. Durch die Deinstitutionalisierungentsteht zudem ein erheblicher Wohnungsbedarf, und wer eine Behinderteneinrichtungverlässt, läuft Gefahr, obdachlos zu werden, wenn nicht genügend barrierefreier Wohnraumund Unterstützung zur Verfügung stehen (nur sehr wenige Länder erwähnen diesePersonengruppe ausdrücklich in ihrer Wohnungspolitik).Was die Strategie für Menschen mit Behinderungen allgemein anbelangt, so sind in Bezug aufdas neue UN-Übereinkommen durchaus gewisse Fortschritte zu verzeichnen: Es hat weitereRatifizierungszusagen gegeben, Monitoringstellen wurden eingerichtet, Abschätzungen derpolitischen Folgen wurden durchgeführt, und es wurden öffentliche Debatten eingeleitet(wenngleich in einigen Ländern die nichtstaatlichen Einrichtungen in dieser Beziehung aktiverals der Staat sind). Zwar wird in einigen neuen Mitgliedstaaten den EU-eigenen Prozessen (wieder OKM für die Bereiche Sozialschutz und Integration) größere strategische Bedeutungbeigemessen, doch lobenswerterweise hat sich auch die Zahl jener Länder erhöht, die eigenenationale Pläne für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungenaufgestellt haben (darunter die Pläne zur Umsetzung des UN-Übereinkommens). Zu begrüßenist auch, dass inzwischen Daten aus neuen nationalen Erhebungen zu diesem Themavorliegen und weitere Erhebungen geplant sind; das Monitoring der Integration vonMenschen mit Behinderungen dürfte sich dadurch in diesen Ländern erheblich verbessern.Insgesamt besteht, was den Austausch bewährter Praktiken für nationale Pläne zurBerücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und für landesweiteErhebungen zu diesem Thema anbelangt, aber noch immer Verbesserungsbedarf.In dem kurzen Zeitraum, der seit dem Erscheinen der <strong>ANED</strong>-Berichte für 2008 vergangen ist,waren nur wenige generelle Entwicklungstrends oder größere Veränderungen zu verzeichnen(und in einigen Ländern sind alle diesbezüglichen Fortschritte angesichts anstehenderParlamentswahlen vorerst zum Stillstand gekommen). Gleichwohl waren einigeEntwicklungen mit exemplarischer nationaler Bedeutung zu verzeichnen, so beispielsweisedie Ausweitung der nationalen Gleichstellungsvorschriften zum Schutz der Rechte vonMenschen mit Behinderungen in zahlreichen Bereichen, die Einbeziehungbehindertenspezifischer Belange in die Antidiskriminierungstätigkeit von mit derDurchsetzung der Menschenrechte befassten Stellen, die Übertragung der Zuständigkeit fürDienste für Menschen mit Behinderungen an regionale oder örtliche Stellen, die Trennungvon Gesundheits- und Sozialdiensten, Aufklärungskampagnen und die Vereinfachung derBewertung, ob eine Abgrenzung oder Diskriminierung vorliegt. Auch waren konkreteBeispiele zu verzeichnen, in denen eine persönliche Unterstützung und personenbezogeneMittelzuteilung eingeführt bzw. ausgeweitet wurde oder sich die diesbezügliche Akzeptanzverbessert hat (und die Nutzer ihre Zufriedenheit mit dieser Möglichkeit zum Ausdruckgebracht haben).Bisher hat es nur sehr wenige Veröffentlichungen gegeben, aus denen hervorgeht, welcheAuswirkungen der wirtschaftliche Abschwung auf den sozialen Schutz und die sozialeIntegration von Menschen mit Behinderungen mit sich gebracht hat.23


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005In Ländern, in denen öffentliche Mittel gekürzt werden müssen, wirkt sich dies auch auf dieöffentlichen Dienste und die Mittel für nichtstaatliche Dienstleister aus.Hinzu kommt, dass die Schwerbehindertenrenten zwar von der Arbeitsmarktentwicklungabgekoppelt sind, die Betroffenen jedoch zumeist nur über ein geringes Gesamteinkommenverfügen, arbeitslos sind und häufig auch noch das Einkommen weiterer Haushaltsmitgliederwegbricht.Die untersuchten Beispiele legen gleichwohl den Schluss nahe, dass sich die betreffendenEinkommen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Lohnzuschüsse bzw. diegarantierten Mindesteinkommen (beispielsweise nach Maßgabe eines einschlägigen Indexesoder auch darüber hinaus) leicht erhöht haben. Allerdings wurde auch ein Gegenbeispielverzeichnet, in dem die Behindertenzulage gekürzt wurde. Wie bereits im Bericht des Jahres2008 berichtet wurde, gibt es Beispiele für eine gewisse „Vereinfachung“ dieserVergünstigungen hin zu einer engeren Verknüpfung mit beschäftigungsförderndenMaßnahmen. Allerdings bestätigen die Ergebnisse der nationalen Erhebungen auch, dassMenschen mit Behinderungen vergleichsweise arm sind und nur über ein geringesEinkommen verfügen.In vielen Fällen ist die Zuständigkeit für Unterstützungsmaßnahmen und Dienste fürMenschen mit Behinderungen an regionale oder kommunale Verwaltungen delegiert worden,deren Finanzlage am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffen war. Gleichwohl habenStädte und Gemeinden dadurch den Vorteil, dass sie aktiver im Behindertenbereich tätigwerden können, während die Zentralverwaltung vornehmlich mit makroökonomischenThemen befasst ist. So haben beispielsweise manche für Behindertenfragen zuständigeZentralstellen große Probleme angesichts der steigenden Zahl von Arbeitssuchenden. Hinzukommt, dass häufig auch die betreffenden Mittel der Zentralstellen begrenzt sind(beispielsweise wurde mindestens ein Beispiel ermittelt, in dem die staatlichen Mittel für diesoziale Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen beträchtlich gekürzt wurden).Es wäre nützlich, wenn mehr Informationen über die konkrete Umsetzung derZuständigkeiten auf zentraler und auf örtlicher Ebene in den einzelnen Ländern verfügbarwären. Zwar gibt es bisher keine Anzeichen für flächendeckende Einschnitte, aber in einigenLändern wurden doch einige konkrete Fälle festgestellt: Verschiebung geplanter politischerMaßnahmen, Kürzungen im Gesundheitswesen, Kürzung der Mittel für gemeinnützigeVereine usw. In jenen Ländern, in denen der Staat in umfangreiche öffentliche Programme zurErhaltung und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen investiert, könnten sich Gelegenheitenbieten, in diesem Rahmen Mittel vorrangig für nachhaltige Projekte zur Schaffungbarrierefreier Infrastrukturen bereitzustellen (dieser Frage wurde allerdings nicht weiternachgegangen).24


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Empfehlungen (Beispiele):• Die Wohnungs- bzw. Obdachlosenpolitik der einzelnen Länder sollte den Bedürfnissenvon Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen und beispielsweise Maßnahmenzur Lösung der wichtigsten Probleme umfassen, die die Wohnsituation von Menschen,die psychische Probleme haben oder Behinderteneinrichtungen nach einem langenAufenthalt verlassen, mit sich bringt.• Es werden zuverlässigere systematische Vergleichsindikatoren für die Wohnsituationvon Menschen mit Behinderungen (einschließlich der empfundenen Qualität undBarrierefreiheit von Wohnungen) in den einzelnen Ländern benötigt.• Die einzelnen Länder sollten ermutigt werden, nationale Strategien für Menschen mitBehinderungen und periodische Aktionspläne zu entwickeln und aufrechtzuerhaltenund diese durch landesweite Erhebungen zum Thema Behinderungen zu unterstützen.• Kenntnisse und bewährte Praktiken im Behindertenbereich sollten verstärkt in einemförmlicheren Rahmen als Bestandteil des OKM-Prozesses ausgetauscht werden.• In der nächsten Runde des OKM-Prozesses für den Sozialbereich sollten dieAuswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die soziale Eingliederung vonMenschen mit Behinderungen einschließlich der Folgen in Bezug auf diePolitikentwicklung, die Investitionen und die Ergebnisse analysiert werden.Die Feststellungen zu den Bereichen Beschäftigung und Integration wurden auf demJahrestreffen des <strong>ANED</strong> vom wissenschaftlichen Leiter erläutert und zur Diskussion gestellt.Die Länderberichte und Vorträge wurden auf den betreffenden Seiten der <strong>ANED</strong>-Website insNetz gestellt. Der wissenschaftliche Leiter stellte zudem einige Feststellungen bei eineröffentlichen Anhörung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialauschuss sowie beimEuropäischen Tag von Menschen mit Behinderungen 2009 vor. Die Hauptergebnisse der vom<strong>ANED</strong> durchgeführten Forschungsarbeiten wurden im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht2009 des Europäischen Rates aufgegriffen.<strong>ANED</strong>-Webseiten zu den Themen Beschäftigung und Integration:http://www.disability-europe.net/en/themes/Employmenthttp://www.disability-europe.net/en/themes/Social%20inclusionVeröffentlichte Berichte:„Targeting and mainstreaming disability in the 2008-2010 National Reform Programmes forGrowth and Jobs“, erstellt von Mark Priestley und Alan Roulstone (mit Beiträgen aus denLänderberichten der nationalen Sachverständigen des <strong>ANED</strong>)http://www.disability-europe.net/content/pdf/<strong>ANED</strong>%20Task%206%20-%20NRP%20synthesis%20report%20-%20070110%20-%20final.pdf„Targeting and mainstreaming disability in the 2008-2010 National Strategy Reports for SocialProtection and Social Inclusion“, erstellt von Mark Priestley (mit Beiträgen aus denLänderberichten der nationalen Sachverständigen des <strong>ANED</strong>)25


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005http://www.disability-europe.net/content/pdf/<strong>ANED</strong>%20Task%206%20-%20%20NSR%20disability%20synthesis%20report%20-%20301109%20-%20final%2026-01-10%20%20-%20in-layout.pdfAufgabe 7: Zusätzliche Arbeiten für die Europäische KommissionAufgabenleiter: Prof. Mark PriestleyIm Lichte der Ergebnisse der Arbeitsprogramme für 2008 und 2009 und der aktuellenpolitischen Entwicklung bat die Europäische Kommission das <strong>ANED</strong>, seine Stellungnahme undEmpfehlungen bezüglich der Verwendbarkeit der Instrumente der offenenKoordinierungsmethode für die Umsetzung der neuen EU-Strategie für Menschen mitBehinderungen über das Jahr 2010 hinaus zu konsolidieren.ArbeitsprozessDie vorliegenden <strong>ANED</strong>-Berichte wurden geprüft, und es wurden zusätzliche Arbeitendurchgeführt, um die in anderen Bereichen bestehenden Instrumente zu prüfen, ihre Stärkenund Schwächen mit Blick auf eine etwaige Verwendung im Behindertenbereich zu analysierenund Vorschläge für eine Zusammenlegung von Instrumenten im Rahmen eines Modells füreine politische Koordinierung auszuarbeiten. Anschließend wurde ein Synthesebericht erstelltund der Kommission vorgelegt.ErgebnisüberblickDer Bericht kam zu dem Ergebnis, dass es sachdienlich und auch vom Zeitpunkt herangebracht wäre, bestimmte Teile des OKM-Prozesses zur Unterstützung der Umsetzung derneuen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen heranzuziehen. Bei der Entwicklungeines Modells für die diesbezügliche politische Koordinierung sollten folgende vierKernpunkte beachtet werden:Erstens bedarf es einer klaren politischen Steuerung bei der Festlegung gemeinsamer Ziele.Zweitens muss eine intensive eigenverantwortliche Mitwirkung der Mitgliedstaatengewährleistet sein. Drittens ist eine aktive Mitarbeit der Zivilgesellschaft und der Sozialpartnererforderlich. Viertens hängt das Gelingen wesentlich von einer effizienten Unterstützung undKoordinierung von Seiten der Kommission ab.Die Vorschläge für die EU-Strategie bis 2020 sehen vor, dass „gemeinsame Prioritäten“ imRahmen einer „gemeinsamen Vision“ verfolgt werden, welche sich „an unterschiedlicheAusgangspunkte und nationale Besonderheiten anpassen lässt“. Im Behindertenbereichstellen sich gleichwohl einzigartige Anforderungen an die politische Koordinierung. Ein neuerOKM-Prozess im Behindertenbereich könnte eine Erklärung des Ratsvorsitzes, einen Pakt, eineMitteilung der Kommission und eine gemeinsame periodische Berichterstattung über einenZeitraum von drei Jahren umfassen – unter Einbindung der einzelstaatlichen Regierungenund der Behindertenorganisationen einschließlich einer (durch auf EU-Ebene bereitgestellteVergleichsdaten bzw. entwickelte Indikatoren unterstützte) Überprüfung durch unabhängigeFachgremien.26


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Bereichsübergreifendes Ziel dieser neuen Strategie sollte die wirksame Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene(aber nicht nur innerhalb der EU-Organe und –Einrichtungen) sein. Die Strategie sollte dieMitgliedstaaten dabei unterstützen, ihren Verpflichtungen gegenüber den VereintenNationen nachzukommen (und durch die Vergleichsdimension einen zusätzlichen Nutzen vonSeiten der EU einbringen). Dabei bestünde zwar die Gefahr einer doppelten Berichterstattung,aber es könnten große Fortschritte erzielt werden.Die Koordinierungsdimension der OKM baut darauf auf, dass Lehren aus gesammeltenErfahrungen gezogen und Vergleiche angestellt werden, um ein gemeinsames Streben nachvorgegebenen übergeordneten Zielen zu fördern. Falls im Rahmen der Strategie fürMenschen mit Behinderungen offene Koordinierungsmethoden verwendet werden sollten,müsste den Lehren aus der Lissabon-Strategie und der OKM für die Bereiche Sozialschutz undIntegration Rechnung getragen werden (was u.a. auch bedeutet, dass die Bereitstellung vonMitteln für die Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie eine verstärkte Überprüfung durchunabhängige Fachgremien in Erwägung gezogen werden sollten). Möglich wäre auch dieEinführung einer periodischen Berichterstattung unter Einbindung der einzelstaatlichenRegierungen und der Behindertenorganisationen einschließlich Überprüfung durchunabhängige Fachgremien und Billigung bzw. Annahme einschlägiger Empfehlungen durchdas Europäische Parlament bzw. den Rat.Die meisten bestehenden OKM umfassen keine harmonisierte Vorgehensweise oder Methodikfür die einzelstaatliche Berichterstattung über Behinderungsfragen. Dies liegt in erster Liniedaran, dass das Thema Behinderung bei diesen Prozessen keine wesentliche Rolle spielt.Gleichwohl sind die spezifischen Leitlinien der Hochrangigen Gruppe nicht ohne Folgengeblieben, so dass einige bewährte Praktiken festgestellt werden konnten.Angesichts des bestehenden Mangels an soliden Vergleichsdaten zum Thema Behinderung istes unwahrscheinlich, dass in naher Zukunft Einigkeit über ein EU-Benchmarking für diesenBereich herbeigeführt werden kann. Daher wäre es sinnvoll, für den Anfangszeitraum derneuen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen die Festlegung nationaler Zielevorzuschlagen. Beispielsweise könnte in der Strategie ausdrücklich vorgesehen werden, dassab dem Jahr 2015 auf EU-Benchmarks bzw. -Ziele zurückgegriffen wird und dass dieserUmstieg mit der Entwicklung von Vergleichsindikatoren, einer Überprüfung bewährterPraktiken der nationalen Zielsetzung und einer anfänglichen Pilotphase einhergehen soll.Pakte werden bereits in mehreren anderen Bereichen als Grundlage derKoordinierungsstrategie verwendet und haben sich in einigen Fällen bereits als überausnützlich erwiesen. Ein einschlägiger Pakt für den Behindertenbereich müsste darauf abstellen,dass auf oberster Ebene ein Engagement für gemeinsame Ziele erfolgt. Es müsste nachMöglichkeit nicht nur von den Mitgliedstaaten, sondern auch von den zuständigen EU-Ausschüssen, vom Europäischen Parlament, von der Zivilgesellschaft, von den Sozialpartnernund von anderen wichtigen Beteiligten gutgeheißen werden.27


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Der Bericht enthält zur Verdeutlichung einen Entwurf eines Prozessmodells und Zeitplans füreinen neuen OKM-Prozess und nennt einige bei anderen OKM-Prozessen verwendeteInstrumente, die hierfür in Frage kämen.Empfehlungen (Beispiele):• Die Ziele der neuen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen sollten mit denender Charta der Grundrechte und des UN-Übereinkommens sowie mit dem im Vertragvon Lissabon vorgesehenen Ziel der Verbesserung der Effizienz und Kohärenz despolitischen Prozesses in Übereinstimmung stehen.• Die neue Strategie sollte durch ein politisches Koordinierungsmodell unterstütztwerden, das sich auf Instrumente der offenen Koordinierungsmethode stützt.• Es bedarf einer entschlossenen politischen Anleitung, unter der die Mitgliedstaatengleichwohl die Hauptrolle bei der Umsetzung ihrer einzelstaatlichen Politik behaltenmüssten, damit die gemeinsamen Ziele – mit Unterstützung durch Fachwissen undLeitlinien der Europäischen Kommission und von Eurostat – verwirklicht werdenkönnten.• Es könnte eine periodische Berichterstattung über einen Zeitraum von drei Jahren wie inder überarbeiteten OKM für den Sozialbereich vorgesehen werden, die einzelstaatlicheund gemeinsame Berichte sowie gezielte Arbeiten zur Lösung spezifischer Fragenumfassen könnte.• Für jeden neuen Prozess müssten zudem klare Berichterstattungsleitlinien mitBeispielen und gemeinsam festgelegten Indikatoren ausgearbeitet werden.• Es wäre sinnvoll zu prüfen, wie Kandidatenländer und EWR-Länder in die einzelstaatlicheBerichterstattung im Rahmen der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungeneingebunden werden könnten.• Im Wege einer Mitteilung der Kommission sollte Einigung über die Prozessmechanismenherbeigeführt werden, und auf übergeordneter Ebene sollte Einigung über einen Paktfür Menschen mit Behinderungen angestrebt werden.Aufgabe 8: Zweites JahrestreffenDas zweite Jahrestreffen des <strong>ANED</strong> fand am 26. November 2009 in Brüssel statt. An demTreffen nahmen die akademischen Mitglieder des <strong>ANED</strong> aus sämtlichen Mitgliedstaaten,Vertreter der Europäischen Kommission und weitere hochrangige Gäste teil. Die Mitgliedererhielten so die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und erste Vorschläge für dieGestaltung der ab 2010 geltenden neuen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen zumachen. Im Mittelpunkt des Treffens standen zwei Kernfragen: Wie lassen sich Fortschritte beider Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Europa messen? Welche Ziele sollendie diesbezüglich auf europäischer oder nationaler Ebene ergriffenen politischen Maßnahmenvorrangig verfolgen?28


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Johan Ten Geuzendam (Leiter des Referats „Eingliederung von Menschen mit Behinderungen“der Europäischen Kommission) hob die Bedeutung des <strong>ANED</strong> für die Arbeit der Kommissionhervor und unterstrich, dass die vom <strong>ANED</strong> durchgeführte Überprüfung der einschlägigenRechtsvorschriften insofern sehr zur Ausarbeitung des Ratsbeschlusses über den Abschlussdes UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetragenhatte, als sie äußerst hilfreich bei der Ausarbeitung der Erklärung über die Zuständigkeiten imAnhang zum Beschluss über den Beitritt zum UN-Übereinkommen war.Auch waren der <strong>ANED</strong>-Sonderbericht über eine eigenständige Lebensführung und dieLänderberichte zu diesem Thema eine große Hilfe bei der Ausarbeitung des für EU-KommissarSpidla erstellten Berichts der Ad-hoc-Sachverständigengruppe für den Übergang von derinstitutionellen zur gemeinschaftsbasierten Fürsorge.Ferner wurde das <strong>ANED</strong> gebeten, eine kritische Analyse der offenen Koordinierungsmethodeaus beschäftigungs-, bildungs- und sozialpolitischer Perspektive vorzunehmen, damit geprüftwerden kann, inwiefern sich dieser Ansatz in die neue Strategie für Menschen mitBehinderungen integrieren ließe.Die vom <strong>ANED</strong> angestellten Überlegungen über die Notwendigkeit, etwaige neueRechtsvorschriften auf EU-Ebene zu erlassen, werden bei der Ausarbeitung der Strategie sehrhilfreich sein. Die Jahrestreffen des <strong>ANED</strong> sollten für unterstützende Beiträge zur Festlegungder vorrangigen Ziele der Strategie genutzt werden.Inmaculada Placencia Porrero (stellvertretende Leiterin des Referats „Eingliederung vonMenschen mit Behinderungen“ der Europäischen Kommission) gab eine Einführung in dieneue, derzeit in Vorbereitung befindliche EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen2010-2020. Letztere wird von folgenden neuen Faktoren maßgeblich geprägt: die erweiterteEU, das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und diedamit einhergehende stärkere Betonung dieser Rechte, stärkere NRO und zunehmendeAnzeichen für Probleme bei Menschen mit Behinderungen.Vortrag von Inmaculada Placencia Porrero:Powerpoint-Präsentation (PDF-Datei, 41 kB)Handreichung (PDF-Datei, 22 kB)Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Ausarbeitung der neuen EU-Strategie fürMenschen mit Behinderungen das UN-Übereinkommen analysiert, um näher zu klären,welche Pflichten aus dem Übereinkommen erwachsen, welche Maßnahmen sie treffen könnteund welche Kommissionsdienststellen dafür zuständig wären. Sie hat zudem den Aktionsplandes Europarates geprüft und eine Bewertung des laufenden EU-Aktionsplans für Menschenmit Behinderungen durchgeführt.29


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, eine Bewertung der Fragedurchzuführen, inwieweit die nationalen Maßnahmen die von der Europäischen Gemeinschaftund den Mitgliedstaaten eingegangene Verpflichtung widerspiegeln, das UN-Übereinkommen auf europäischer Ebene uneingeschränkt umzusetzen, und zu prüfen,inwieweit zu diesem Zweck kohärente und vergleichbare nationale Zielvorgaben festgelegtwerden könnten. Die vom <strong>ANED</strong> zusammengestellten einschlägigen Statistiken sowie dievom <strong>ANED</strong> durchgeführte Bewertung von in Frage kommenden Indikatoren, die auf demJahrestreffen vorgestellt wurden, wurden in diesem Zusammenhang als einvielversprechender Start der Arbeiten zur Bewältigung der Mammutaufgabe gesehen, die ambesten für die erforderliche Messung von Fortschritten bei der Verwirklichung dieser Zielegeeigneten Indikatoren zu ermitteln und zu quantifizieren.Informationen über die sonstigen Vorträge des Jahrestreffens können auf der <strong>ANED</strong>-Websiteabgerufen werden:- Die Messbarkeit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nach dem UN-Übereinkommen- Eigenständige Lebensführung: Rechtsrahmen, politische Strategien und Praxis- Vorrangige Ziele künftiger Legislativ- und politischer Maßnahmen der EuropäischenUnion- Wachstum und Beschäftigung30


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Anhang: <strong>ANED</strong>-Mitglieder und nationale ExpertenTabelle 1: <strong>ANED</strong>-Mitglieder in EU-MitgliedstaatenLand Einrichtung Koordinator(in)BulgarienDänemarkFinnlandFrankreichZentrum für unabhängige Lebensführung(CIL) – Sofia)Nationales Dänisches Institut fürSozialforschung (SFI)Finnischer Verband für Menschen mitgeistigen Behinderungen undEntwicklungsstörungen (FAIDD)Föderatives Forschungsinstitut überBehinderungenKapka PanayotovaSten BengtssonAntti TeittinenJean-Francois RavaudDeutschland Internationale Forschungsstelle Disability Anne WaldschmidtStudies, Universität zu KölnGriechenland Disability Now Georgia FykaIrland Nationale irische Universität, Galway Gerard QuinnMaltaKummissjoni Nazzjonali PersuniJo Camillerib'DizabilitàPortugal Nationales Institut für Rehabilitation Alexandra.C.PimentaRumänienSlowakeiSpanienSchwedenVereinigtesKönigreichFakultät für Psychologie undErziehungswissenschaften der„Alexandru Ioan Cuza”-UniversitätInstitut für Arbeits- undFamilienforschungInstitut für Integration (INICO) derUniversität SalamancaSchwedisches Disability Research Institutder Universitäten Örebro und LinköpingZentrum für Disability Studies derUniversität LeedsIon DafinoiuKvetoslava RepkovaMiguel Ángel VerdugoBerth DanermarkSimon Prideaux31


Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (<strong>ANED</strong>) – VT/2007/005Tabelle 2: <strong>ANED</strong>-Mitglieder in EFTA-LändernLand Einrichtung Koordinator(in)IslandNorwegenZentrum für Disability Studies derUniversität IslandForschungsgruppe für Rechtsgrund-lagenund Politiken der Fakultät für Sozialwesender Technischen Universität Norwegen(NTNU)Rannveig TraustadottirJan TøssebroTabelle 3: Nationale ExpertenLandNameÖsterreich VolkerUniversität Innsbruck, Institut fürSchönwiese ErziehungswissenschaftenBelgien Patrick Devlieger Fakultät für Sozialwissenschaften derKatholischen Universität LöwenZypern Helen Phtiaka Fakultät für Erziehungswissenschaften derUniversität ZypernTschechische Jan SiskaPädagogische Fakultät der Karlsuniversität PragRepublikEstland Luule Sakkeus Nationales Institut für GesundheitsförderungUngarn Tamás Gyulavári Eötvös Loránd-Universität, BudapestItalien Andrea Micangeli Interuniversitäres Zentrum für nachhaltigeEntwicklung der „La Sapienza“-Universität RomLettland Daina Calite APEIRONSLitauen Jonas Ruskus Fakultät für soziale Arbeit der Vytautas Magnus-Universität, KaunasLuxemburg RaymondCeccottoStiftung A.P.E.M.H. (Verband für Eltern geistigbehinderter Kinder)Niederlande Jose SmitsPolen Ewa Wapiennik Maria-Grzegorzewskiej-Akademie fürSonderpädagogik, Abteilung für Erziehunggeistig BehinderterSlowenien Darja Zaviršek Fakultät für soziale Arbeit der UniversitätLjubljana32

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