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Merkblatt SSG - Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

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Die ssG gestattet nicht die Inanspruchnahme von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong>Anlagen. Für die Nutzung b<strong>und</strong>eseigener <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Landflächenbzw. Anlagen / Bauwerke ist daher zusätzlich der Abschluss einesVertrages mit dem zuständigen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong>erforderlich, der die privatrechtlichen Belange <strong>und</strong> Entgelte regelt.Folgende B<strong>und</strong>eswasserstraßen im Sinne des WaStrG fallen in denZuständigkeitsbereich des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong>es (WSA)<strong>Rheine</strong>:−−Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal (DEK) von km 21,500 (AmtsgrenzeWSA Duisburg-Meiderich) bis km 138,500 (AmtsgrenzeWSA Meppen)Datteln-Hamm-Kanal (DHK)Seite 2 von 4

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