13.07.2015 Aufrufe

Merkblatt SSG - Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

Merkblatt SSG - Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

Merkblatt SSG - Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Rheine</strong>Postfach 22 63 · 48412 <strong>Rheine</strong><strong>Merkblatt</strong>Informationen über die Erteilung einer strom- <strong>und</strong>schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (ssG)<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Rheine</strong>Münsterstr. 7748431 <strong>Rheine</strong>Zentrale 05971 916 0Telefax 05971 916 222wsa-rheine@wsv.b<strong>und</strong>.dewww.wsa-rheine.wsv.deDie Errichtung, die Veränderung <strong>und</strong> der Betrieb von Anlagen in, überoder unter einer B<strong>und</strong>eswasserstraße oder an ihrem Ufer sowieBenutzungen (§ 3 <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetz) einer B<strong>und</strong>eswasserstraßebedürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nach § 31 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz(WaStrG) einer strom- <strong>und</strong> schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (ssG)des zuständigen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong>es.Folgende Anlagen bzw. Maßnahmen sind beispielsweise in der Regelgenehmigungspflichtig:− Anlegestellen (Ufertreppen, Schwimmstege, festeBootsstege, …)− Umschlagsanlagen− Unter- <strong>und</strong> Überführungen (Brücken, Tunnel, Düker,Freileitungen, …)− Entnahme- <strong>und</strong> Einleitungsbauwerke− Baggerarbeiten− Slipanlagen, Sportboothäfen− BrückenprüfungenAufgabe der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es (WSV) imRahmen ihrer strom- <strong>und</strong> schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeit ist es,den Zustand der B<strong>und</strong>eswasserstraße als Verkehrsweg für dieSchifffahrt <strong>und</strong> die Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zuerhalten.Die ssG soll Beeinträchtigungen der oben genannten Rechtsgüterverhüten oder ausgleichen. Hierzu können Auflagen <strong>und</strong> Bedingungenfestgesetzt werden. Alle übrigen Belange (insbesondere des<strong>Wasser</strong>rechts <strong>und</strong> des Baurechts, des Naturschutzes, der allgemeinenPolizei) werden von den zuständigen Landesbehördenwahrgenommen. Entsprechende Genehmigungen, Erlaubnisse <strong>und</strong>dergleichen sind dort zu beantragen.Seite 1 von 4


Die ssG gestattet nicht die Inanspruchnahme von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong>Anlagen. Für die Nutzung b<strong>und</strong>eseigener <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Landflächenbzw. Anlagen / Bauwerke ist daher zusätzlich der Abschluss einesVertrages mit dem zuständigen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong>erforderlich, der die privatrechtlichen Belange <strong>und</strong> Entgelte regelt.Folgende B<strong>und</strong>eswasserstraßen im Sinne des WaStrG fallen in denZuständigkeitsbereich des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong>es (WSA)<strong>Rheine</strong>:−−Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal (DEK) von km 21,500 (AmtsgrenzeWSA Duisburg-Meiderich) bis km 138,500 (AmtsgrenzeWSA Meppen)Datteln-Hamm-Kanal (DHK)Seite 2 von 4


Wer eine B<strong>und</strong>eswasserstraße im Sinne des WaStrG benutzen oderAnlagen in, über oder unter einer solchen <strong>Wasser</strong>straße oder an ihremUfer errichten, verändern oder betreiben will (Unternehmer), hat diesdem zuständigen WSA anzuzeigen. Die Anzeige soll dem WSA dieBeurteilung ermöglichen, ob die Maßnahme der Genehmigung bedarf.Die Anzeige muss enthalten:−−−den vollständigen Namen <strong>und</strong> Wohnsitz des Unternehmers (beijuristischen Personen <strong>und</strong> Personenvereinigungen ihren Sitz),Vollmacht (Original) des Unternehmers bei Einreichung derAntragsunterlagen durch Planungsbüros etc.Art, Umfang <strong>und</strong> Zweck der beabsichtigten Maßnahmedie Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigtenmit Ortsangabe <strong>und</strong> DatumHinweis: Hinsichtlich der Benutzung bzw. Errichtung von Anlagen in,über, unter oder an der im Zuständigkeitsbereich des WSA <strong>Rheine</strong>liegenden Ems von km 44,75 bis km 82,65 erhalten sie Informationenaus dem gesonderten <strong>Merkblatt</strong> EMS.Ist eine ssG erforderlich, ersetzt die Anzeige den Antrag auf Erteilungdieser Genehmigung. Die Anzeige bzw. der Antrag muss mindestens 6Wochen vor Baubeginn dem WSA vorliegen. Erst nach Erteilung derssG <strong>und</strong> soweit erforderlich nach Abschluss eines Vertrages darf mitder Benutzung bzw. mit der Errichtung der Anlage begonnen werden.Im Rahmen der Erteilung der ssG sind dem WSA <strong>Rheine</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichfolgende Antragsunterlagen vorzulegen:(Anmerkung: zum Teil sind diese Unterlagen / Angaben bereitserforderlich, um beurteilen zu können, ob die Maßnahme einerGenehmigung bedarf):−Übersichtsplan mit Maßstab, Nordpfeil <strong>und</strong> Eintragung der Stelle,an der die Benutzung bzw. die Errichtung der Anlage geplant ist(6-fach)− Lageplan mit Maßstab, Nordpfeil, Kanalkilometrierung <strong>und</strong>Eintragung der zu errichtenden Anlage <strong>und</strong> der durch dieMaßnahme in Anspruch genommenen Gr<strong>und</strong>stücke samtFlurstücksnummern (6-fach)−maßstäbliche Zeichnungen der Anlage: Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Schnittedurch Bauwerke <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>straße, Höhenangaben bezogen aufNN, <strong>Wasser</strong>stände sowie Baugr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Baustoffangaben (3-fach)Seite 3 von 4


− Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nichtersichtlichen, aber zum Verständnis wichtigen Angaben (6-fach)−−−−Angabe des Baukostenwertes (1-fach)Baubeschreibung mit Bauablaufplan (3-fach)Darstellung der beabsichtigten Schilder, Zeichen, Lichter <strong>und</strong>Beleuchtungseinrichtungen, Festmacheeinrichtungen <strong>und</strong>Sicherheitseinrichtungen (3-fach)Schwimmfähigkeitsnachweis bzw. Standsicherheitsnachweis <strong>und</strong>statischer Nachweis der Haupttragwerke in geprüfter Form (3-fach)Alle Unterlagen sind mit der Unterschrift des Unternehmers oderseines Beauftragten <strong>und</strong> mit Ortsangabe <strong>und</strong> Datum zu versehen. DieUnterlagen müssen mit Heftrand versehen <strong>und</strong> in DIN-A4-Formatgehalten oder gefaltet sein. Sie werden Bestandteil der Genehmigung.Zusätzlich zur Papierform sind die Antragsunterlagen dem WSA<strong>Rheine</strong> in digitaler Form vorzulegen.Der Baukostenwert ist Maßstab für die Bemessung der Gebühr derGenehmigung. Es kommt nur der Wert derjenigen Maßnahme in Frage,die Gegenstand der ssG ist. Baukostenwert ist der Wert, der sich ausden Kosten für die Errichtung der Anlage ergibt, also der Neubauwert.Es sind die Baukosten einschließlich Kosten der Eigenleistungen zuUnternehmerpreisen (ohne Gutachterkosten, Kosten fürModelluntersuchungen, etc.) zusammenzustellen, die für dieErrichtung der Anlage erforderlich sind. Dabei ist nur der Teil derAnlage zu berücksichtigen, auf den sich die beantragte Genehmigungerstreckt, nicht jedoch Kosten für etwaigen Gr<strong>und</strong>erwerb von Dritten<strong>und</strong> privatrechtliche Entgelte.Ergänzend zu diesem allgemeinen <strong>Merkblatt</strong> liegen für ausgewählteMaßnahmen gesonderte Merkblätter vor. Diese enthalten jeweilsmaßnahmenbezogene Informationen hinsichtlich der bei der weiterenPlanung zu berücksichtigenden Gr<strong>und</strong>sätze sowie der dem WSA<strong>Rheine</strong> vorzulegenden Antragsunterlagen. Die betreffendenMerkblätter sind auf der Internetseite des WSA <strong>Rheine</strong> (www.wsarheine.wsv.de)unter der Rubrik „Service“ hinterlegt bzw. über denSachbereich 3 des WSA <strong>Rheine</strong> erhältlich. Im Übrigen erfolgt inRücksprache mit dem WSA <strong>Rheine</strong> eine auf den Einzelfall bezogeneEntscheidung hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.Stand 05/2010Seite 4 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!