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Ausgabe 2/2013 - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

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8In besten HändenVerpachten oder verkaufen Sie Ihren Hof oder Ihr Land zubestmöglichen Konditionen, nutzen Sie unsere Erfahrungund lassen Sie uns das-für Sie kostenfrei- machen.Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönlichesGespräch zur Verfügung.Göttsche Wirtschaftsberatung GmbHWilli Göttsche -Dipl. Bankbetriebswirt ADG- in 25581 HennstedtTel. 04877/400 oder 0173/6 41 34 68www.willi-goettsche.deBetriebshaftpflicht oderPferdehalterhaftpflichtversicherung?Grundsätzlich hat die Betriebshaftpflicht ein wesentlichbreiteres Leistungsspektrum als die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.Letztere stellt ja nur auf die speziellenHaftpflichtschäden ab, die dem Versicherungsnehmeraus dem Halten von Pferden gegenüber Drittenentstehen. Allerdings kann die Betriebshaftpflicht nichtdie Pferdehalterhaftpflichtversicherung ersetzen.In der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht ist dasHalten von Arbeits- und Nutztieren normalerweise versichert.Hierzu gehören auch Pferde. Schäden an Pensionstierensind hier allerdings in der Regel nicht versichert,können aber gegen Aufpreis in die Betriebshaftpflichtmit eingeschlossen werden. Allerdings beziehtsich der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflichtgrundsätzlich auf das reine Halten von Pferden, hingegensind Risiken in Verbindung mit Reiten, Kutschfahrten,Reitschule, usw., nicht automatisch in der Betriebshaftpflichtversichert, sodass in der Regel eine Pferdehalterhaftpflichtversicherungnotwendig ist.Da insbesondere große Tiere wie Pferde eine potentielleGefahrenquelle darstellen, greift in diesem Fall die sogenannteverschuldensunabhängige Gefährdungshaftung(der Halter haftet immer, auch wenn ihm kein direktesVerschulden nachzuweisen ist), es sei denn, Pferdewerden zu Erwerbszwecken gehalten. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherungsollte folgende Leistungspunkteenthalten: Mitversicherung, Fremdreiterrisiko, MitversicherungReitbeteiligungen, Teilnahme an Turnierenoder private Kutschfahrten, Regressansprüche derSozialversicherungsträger.Zusätzlich sollten die Offen- und die Laufstallhaltung sowiedas Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sättelnoder gar ohne Sattel mitversichert werden.Die Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe schützt die Eigentümer,Betreiber und Pächter des Betriebes vor AnsprüchenDritter. Dies betrifft alle möglichen Betriebsformenwie Reitanlage, Gestüt, Reitstall, Reitverein,Pferdezuchtbetrieb, Pensionsstall, Schulbetrieb oder Reitbetrieb.Neben der Grunddeckung sollten auch Bausteinewie die Haftpflicht einiger Pferde und Hunde, Reitlehrer,Bereiter, Therapiereitlehrer, Schulpferde, Voltigierpferdeu. ä. mitversichert werden. Gerittene Pferde müssen normalerweiseeinzeln im Vertrag benannt werden.Betriebe, in welchen Pensionspferde gegen Entgelt untergebrachtwerden, gelten als gewerbliche Betriebe.Werden Pferde in Pension genommen, sollte dringenddas gewerbliche Tierhüterrisiko, auch Hütehaftpflichtgenannt, in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossenwerden. Die gewerbliche Hütehaftpflichtschützt den Stallbetreiber vor hohen finanziellen Ansprüchen,wenn das Pferd beispielsweise bei der Fütterungaus der Box entkommt, auf der Straße mit einem Autokollidiert und der Fahrer verletzt wird. Hier wird Drittenein Personen- und Sachschaden zugefügt, derüber das gewerbliche Tierhüterrisiko abgedeckt ist.Die Tierhüterversicherung kommt nicht für Schädenam Pensionstier auf. Schäden an den Tieren selbstkönnen nur über eine sogenannte Obhutversicherungversichert werden. Die Versicherungssummenfür Personen-, Sach- und Vermögensschäden solltennicht zu knapp bemessen sein. Angebracht sind,insbesondere im Zusammenhang mit Pferden, jeca. 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschädenu.a..In der Feuerversicherung sollten die fremden Tiere undfremdes Reitzubehör (wie z.B. Sättel) unbedingt mit eingeschlossenwerden. Es ist zu empfehlen, die verschiedenenRisiken, die auf dem Betrieb durch das Halten vonPferden entstehen, durch einen Versicherungsagentenkonkret einschätzen zu lassen und für entsprechendeAbsicherung zu sorgen.Wolf Dieter Krezdorn,<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>Gesetzesentwurf zur Dauergrünlanderhaltungund GewässerschutzNachdem der <strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.eine hinreichende Stellungnahme zum Dauergrünlanderhaltungsgesetzbeim Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abgegebenhat, liegt dem <strong>Bauernverband</strong> nun ein neuerGesetzesentwurf vor. Gegenüber dem Entwurf für di<strong>eV</strong>erbändeanhörung gibt es allerdings nur geringfügigeÄnderungen. Der Gesetzesentwurf soll evtl. noch vorder Sommerpause im Landesparlament beraten werden.Nach dieser ersten Lesung ist mit einer Überweisungan den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtageszu rechnen. Dieser wird daraufhin eine weitere Anhörungvon Verbänden und Experten durchführen. Auchhier wird sich der <strong>Bauernverband</strong> wieder beteiligen. ImEinzelnen geht es in dem geplanten Gesetz um die Untersagungeiner Umwandlung von Dauergrünland, wennnicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besondereGebiete, wie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete,Gewässerrandstreifen, Moorböden, an moorigenBöden sowie erosionsgefährdete Gebiete, gilt ein grundsätzlichesUmwandlungsverbot. Das Gesetz gilt für alleLandwirte und nicht nur für solche, die Betriebsprämienempfangen, wie es die derzeitige Dauergrünlanderhaltungsverordnungvorsieht.Vom Bauern für BauernBothmann`s leckere SchweinereienSönke BothmannDellbrück 8 25704 BargenstedtTel. 0 48 06 - 364 Fax 99 01 71

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