13.07.2015 Aufrufe

Ausgabe 2/2013 - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

Ausgabe 2/2013 - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

Ausgabe 2/2013 - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BAUERNBRIEFKREISBAUERNVERBÄNDEPINNEBERG & STEINBURG<strong>Ausgabe</strong> Nr. 2 44. Jahrgang · Juni <strong>2013</strong>Werkbild KroneAchtung: Straßenkontrollen von landwirtschaftlichen FahrzeugenLiebe Berufskollegen,in den letzten Monaten ist es vermehrt zu Kontrollen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gekommen. Die Gründehierfür sind ganz unterschiedliche: Übergewicht, fehlende Warntafeln, Vorbaumaße, verschmutze Fahrbahnen, defekteBeleuchtung, Ladungssicherung, Überbreite usw. An dieser Stelle unser Apell: Jeder Landwirt muss selber auf di<strong>eV</strong>erkehrssicherheit seiner Fahrzeuge achten!Um einen Überblick zu erhalten, was im Straßenverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu beachten ist, gibt esvom aid-infodienst eine übersichtliche Broschüre „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“. Dieses Themaeignet sich gut für eine Winterversammlung mit einem geschulten Polizeibeamten.Jedoch kann es nicht angehen, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Blaulicht verfolgt werden, der Fahrer wie einBösewicht behandelt und für jede Kleinigkeit das Fahrzeug stillgelegt wird. In diesem Zusammenhang fordert der<strong>Bauernverband</strong> bei Polizei und Behörden Augenmaß ein. Wir planen deswegen Gespräche sowohl mit der Umweltpolizeials auch mit der Verkehrspolizei. Um dafür eine gefestigte Grundlage zu haben, können Sie Ihre positiven undnegativen Erfahrungen mit der Polizei Ihrer jeweiligen Geschäftsstelle mitteilen.Auch im Hinblick auf die Benutzung gewichtsbeschränkter Straßen ergeben sich in letzter Zeit zunehmendeProbleme. So wird einzelnen Landwirten deswegen eine Baugenehmigung verweigert oder mit Auflagen erteilt.Der immer schlechtere Zustand unseres Straßennetzes behindert so in zunehmendem Umfang die Entwicklungsmöglichkeitenlandwirtschaftlicher Betriebe.Mit besten landwirtschaftlichen Grüßen,Peter LüschowLars Kuhlmann


„In der Region – für die Region.“Kreis SteinburgKreis SegebergEllerauTorneschQuickbornHaslohUetersenMoorregeQuellentalPinnebergBönningstedtEllerbekRellingenAltonaer StraßeSeestraßeHalstenbekWir freuenuns auf IhrenBesuch.Friedr.-Ebert-AlleeSchenefeldHamburgAlle Geschäftsstellen und Selbstbedienungsgeschäftsstellen sind mit Geldausgabeautomaten und mit Selbstbedienungs-Terminals ausgestattet.Pinneberg, Bismarckstraße 11-13, 25421 PinnebergEllerbek, Moordamm 2, 25474 EllerbekQuellental, Heinrich-Christiansen-Straße 26, 25421 PinnebergRellingen, Hauptstraße 70, 25462 RellingenHalstenbek, Gustavstraße 4, 25469 HalstenbekHalstenbek, Altonaer Straße, Altonaer Straße 392, 25469 HalstenbekHalstenbek, Seestraße, Seestraße 163, 25469 HalstenbekQuickborn, Kieler Straße 106, 25451 QuickbornBönningstedt, Bahnhofstraße 17, 25474 BönningstedtEllerau, Königsberger Straße 2, 25479 EllerauHasloh, Garstedter Weg 27, 25474 HaslohSchenefeld, Blankeneser Chaussee 10, 22869 SchenefeldSchenefeld, Friedrich-Ebert-Allee, Friedrich-Ebert-Allee 1, 22869 SchenefeldUetersen, Kleiner Sand 1-3, 25436 UetersenMoorrege, Wedeler Chaussee 1, 25436 MoorregeTornesch, Ahrenloher Straße 8, 25436 TorneschSelbstbedienungsgeschäftsstellen:Pinneberg-Nord, Ulmenallee 33Pinneberg-Thesdorf, EKZ, Diesterwegstraße 33 dQuickborn, Harksheider Weg 115 bWeitere Geldautomaten an folgenden Standorten:Pinneberg-Waldenau, Edeka, Nienhöfener Straße 19 aPinneberg-Rosenfeld, Famila, Westring 6Uetersen, Gerberzentrum, Gerberstraße 3Ellerau, Nahversorgungszentrum, Berliner Damm 3-11Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.Wir machen den Weg freiwww.vrpi.d<strong>eV</strong>R BankPinneberg eG


Mitteilungen desKreisbauernverbandes PinnebergUnser ehemaliger Bezirksvorsitzender des BezirksRantzau-West und Ortsvertrauensmann in Ellerhoop,Herbert Uhl,ist verstorben.Herr Uhl hat sich nicht nur als Ortsvertrauensmann,sondern darüber hinaus als Vertreter des Berufsstandesfür die Interessen der Landwirte eingesetzt.Damit hat er einen wichtigen Beitragzur berufsständischen Arbeit geleistet.Er wird uns unvergessen bleiben.Unser Mitgefühl gilt der Familie des Verstorbenen.Peer Jensen-Nissen(Kreisgeschäftsführer)Lars Kuhlmann(Kreisvorsitzender)Lars Kuhlmann Fachausschussvorsitzenderfür Öffentlichkeitsarbeit im<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.Als wichtiger Baustein für die Interessenvertretungder Landwirte hat sich im Bauerverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V. die Arbeit der Fachausschüsse herausgestellt.In den jeweiligen Fachausschüssen werdenThemen der Agrarpolitik aufbereitet und stellen eineHilfestellung bei Entscheidungen des Landesvorstandesdar. Nach den Wahlen im zurückliegenden Winterwurden nun auch die Fachausschüsse neu besetzt.Dabei wurde Lars Kuhlmann zum Vorsitzenden desÖffentlichkeitsausschusses benannt. Weitere Mitgliederdes Kreisbauernverbandes Pinneberg sind in folgendenAusschüssen vertreten:Finanzausschuss – Lars Kuhlmann, TangstedtSozialpolitischer Ausschuss – Lars Kuhlmann, TangstedtStrukturpolitischer Ausschuss – Thomas Hell, SeesterAusschuss Umwelt, Natur und Landschaftspflege –Thomas Schröder, QuickbornAusschuss für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbareEnergien – Mathias Kröger, LutzhornAusschuss für Getreide u. a. Erzeugnisse –Uwe Hamann, SeestermüheAusschuss für milchwirtschaftliche Fragen –Christof Kirst, Brande-HörnerkirchenAusschuss für Vieh und Fleisch – Werner Kruse, HeedeArbeitsgemeinschaft Schweinehaltung –Heinrich Joh. Jagemann, MoorregeAusschuss für Obst und Gemüse und für Fragen derDirektvermarktung – Georg Kleinwort, Haselau3


Mitteilungen desLand-Frauenverbandes Kreis Pinneberg e.V.Am 13. April <strong>2013</strong> trafen sich die Vorsitzenden derneun Ortsvereine der Kreis Pinneberger LandFrauen,Mitglieder der Vorstände und der Kreisvorstandunter Leitung von Maren Ahrens im GemeindezentrumKlein-Nordende. Von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhrgab es ein Arbeitstreffen zum besseren Kennenlernender teilweise neuen Vorstandsdamen, Gesprächeüber die Zielsetzung unserer Arbeit undTipps für spezielle Probleme in den Vereinen. Einganz wichtiger Punkt war der Austausch von Informationenüber gute und schlechte Referenten. Essorgte für große Heiterkeit unter den Damen, weilteilweise mit derselben Person oder Gruppe sehrunterschiedliche Erfahrungen gemacht wurden.Resümee dieser Veranstaltung, so etwas findetjetzt regelmäßig statt. Auf den normalen Gesamtvorstandssitzungengibt es nicht den Raum für soeinen umfassenden Austausch wegen der vielenanderen Aufgaben der LandFrauen.Auf Vereinsveranstaltungen überreichte unsere PräsidentinMarga Trede für langjährige Vorstandsarbeitdie Silberne Scheibe an Lore Harm / Hörnerkirchen undunsere Kreisvorsitzende Maren Ahrens übergab dieSilberne Biene mit <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>farben an MarianneWiechers / Barmstedt.Am 15. Mai <strong>2013</strong> fand der <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>ische Land-FrauenTag in den Holstenhallen in Neumünster statt.Als Gastgeber präsentierten sich zusammen der Landesverbandund der Kreis Steinburg mit seinen Ortsvereinen.Angenehm für die 1.600 Gäste war in diesem Jahrdie Aufteilung der Veranstaltung auf drei Hallen. In derEingangshalle stellten der Landesverband und professionelleAussteller ihre Angebote vor. Die zweite Hallebeherbergte den gastronomischen Service und die vielfältigenund interessanten Stände der Kreis SteinburgerOrtsvereine. Ein tolles Angebot, das die LandFrauen regein Anspruch nahmen.In der großen dritten Halle wurde das Festprogrammpräsentiert. Die Moderation hatte dieses Jahr erstmalsJan Malte Andresen vom NDR. Ein großer Glücksgriff,er hatte die LandFrauen schon nach drei Minuten charmantmit launigen Sprüchen in seinen Bann gezogen.Unsere Präsidentin Marga Trede wies in ihren Begrüßungswortendarauf hin, dass durchschnittlich zehnVeranstaltungen pro Tag in ganz SH für die 37.000LandFrauen angeboten werden. Sie bedankte sichfür das interessante und vielfältige Angebot zum Tagesprogrammbei den Steinburger LandFrauen. WeitereGrußworte kamen von Ministerpräsident TorstenAlbig. Er hatte schon an einigen regionalen LF-Veranstaltungenteilgenommen und lobte besonders dasgute Fortbildungsprogramm vom Landesverband.Martina Greve, die Vorsitzende vom KreisLandFrauenVerbandSteinburg stellte in ihrer Begrüßung sehrgut ihren Kreis vor und wies besonders auf den Freizeitwertder Städte und des Landes hin. Nicht nurWacken ist die Aufmerksamkeit wert. Die Gruppe„Sing For Fun“ aus Wilster brachte mit drei Liedern insehr eigener Interpretation den Saal zum Tosen undMitsingen.Der Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer brachtemit seinem Vortrag zum Thema „Coole Kerlchen inder Klemme. Wie fördern wir unsere Söhne?“ alle Anwesendensehr ins Staunen und zum Nachdenken. Es istauffällig, dass mehr Jungen als Mädchen süchtig in denverschiedensten Formen werden. Das liegt an der Verunsicherungunserer Söhne. Früher bekamen die Jungenmehr Zuwendung und Lob von den Vätern, heute sind esdie Mädchen, weil sie pflegeleichter sind. Deshalb fliehendie Jungen gern in die virtuelle Welt, weil sie dort alsMachos ganz schnell Erfolge erzielen können. Als Konsequenzbot Prof. Pfeiffer den Männern ein liebevolleresVerständnis der Vaterrolle an. Außerdem plädierte er fürdie Ganztagsschule, weil dort mit Sport, Theater undMusik im Nachmittagsprogramm mehr Lust auf Lebengeweckt wird. Die folgende Diskussionsrunde ergänztediese Aussagen und brachte anschauliche Beispiele, wieden kleinen Kraftprotzen besser das soziale Leben beigebrachtwerden kann. Ein wirklich interessantes Thema,das alle Anwesenden sehr begeistert hat.Zum Ausklang wurde das Programm vom KinderzirkusUBUNTU aus Horst präsentiert. Eine soziale Einrichtung,wo man für ein Jahr aus dem Schulunterricht aussteigtund im Zirkuswagen lebt und lernt.4


Mitteilungen desKreisbauernverbandes SteinburgKEINE ZEIT FÜR PAUSENPUMA CVX SPART ZEIT UND JEDE MENGE DIESELwww.caseih.deMeifort GmbH & Co. KGKastanienweg 4 · 25578 DägelingTelefon 0 48 21 - 89 69-44Telefax 0 48 21 - 89 69-27M. Hein 0172-7944649 · H. Lutz 0172-9759300J. Hellmann 0151-42325374während der Geschäftszeiten im Amt Wilstermarschoder der Stadt Brunsbüttel eingesehen werden.Im Rahmen dieses Verfahrens hat jeder Bürger – insbesonderejeder betroffene Grundeigentümer – dasRecht, bis zum 08.08.<strong>2013</strong> Einwendungen gegendieses Projekt zu erheben.Die Geschäftsstelle des <strong>Bauernverband</strong>es steht allenMitgliedern zur Unterstützung in dieser Angelegenheitgern zur Verfügung. Nehmen Sie bei Bedarf bitteKontakt mit uns auf.ParteiengesprächeDer Vorstand des Kreisbauernverbandes Steinburg führtmit den von der CDU, FDP, SPD und den Grünen fürunseren Wahlkreis nominierten Kandidaten für dieBundestagswahl im Herbst <strong>2013</strong> Gespräche. Die Gesprächefinden jeweils auf einem anderen Mitgliedsbetriebstatt. Nach einem Betriebsrundgang werden ineiner Gesprächsrunde wichtige die Landwirtschaft betreffendeThemen diskutiert. Das Ziel ist es, die Bundestagskandidatenfür die Themen zu sensibilisieren unddie Interessen und Belange der Landwirtschaft bei denEntscheidungen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.Planfeststellungsunterlagen für dieNordLink-Leitung liegen ausBei dem Projekt handelt es sich um eine Leitungsverbindungzwischen Norwegen und Deutschland im Rahmeneiner so genannten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung(HGÜ). Die Leitung dient dazu, um zeitweiseüberschüssige Strommengen von Deutschland nachSkandinavien und umgekehrt zu transportieren. Die insgesamt600 km lange Kabelverbindungläuft etwa 530 km durch die Nordsee. DasKabel kommt bei Büsum an Land, verläuftvon dort aus durch Dithmarschen bis anden Nord-Ostsee-Kanal und überquertdann in der Nähe der B5 den Kanal undwird durch den Kreis Steinburg bis in dieNähe von Wilster geführt. Dort wird aufeiner Fläche von ca. 10,0 ha eine Konverterstationerstellt, um den von Norwegenkommenden Gleichstrom als Wechselstromin das deutsche Hochspannungsnetzeinzuspeisen.Die für die Genehmigung dieses Projektesstattfindende Planfeststellung ist inzwischenso weit vorangeschritten, dass diedafür vorbereiteten Unterlagen in der Zeitvom 11.06. – 11.07.<strong>2013</strong> öffentlich ausliegen.Unter anderem können die UnterlagenINH. REIMER KRAUSEBESTATTER ®VOM HANDWERK GEPRÜFTTel. (0 48 28) 263www.bestattungen-krause.deTag undNachtdienstbereitWir beraten und betreuen bei Beerdigungen aller ArtEigene Trauerhalle „Haus des Abschieds“Stettiner Straße 1 · 25566 Lägerdorf25566 LägerdorfBreitenburgerStraße 29aHier Gespräch mit der SPD auf dem Hof von Dennis Spliedt.KRAUSEBestattungen25361 KrempeReichenstraße 3Tel. (0 48 24) 8 3125524 ItzehoeTel. (0 48 21)95 60 805


Mitteilungen desLand-Frauenverbandes Kreis SteinburgKreisvorsitzende Martina Greve sagt zumLandFrauen Tag <strong>2013</strong>:„Ein voller Erfolg – vielen Dank an alleMitwirkenden, Helfer und Sponsoren!“6


AllgemeineMitteilungenDeutscher <strong>Bauernverband</strong> startetneue Plattform im InternetAufruf zum MitmachenDer <strong>Bauernverband</strong> ermuntert Mitglieder und Unterstützerin einer Mitmachaktion dazu, zu bestimmten, auf derPlattform vorgegebenen Themen ihre Meinung zu äußern.Über eine professionell gestaltete Internetplattformsollen sich Unterstützer für agrarpolitische Anliegen einbringenkönnen.Dabei geht es um konfliktbeladene Themen, wie z.B.Nutztierhaltung und Tiertransporte, Vermögens- undErbschaftsteuer, Auflagenflut, Entlohnung gesellschaftlichgeforderter Standards, Trassen- und Wegebau,Knickschutz und Naturschutz.„Wohlgemerkt: Es geht dabei nicht um Protest, sondernum Aufklärung“, betont Werner Schwarz.Die Plattform heißtwww.meine-bauernfamilie.deund wird ab Montag, dem 17. Juni, freigeschaltet.Die Daten der Unterstützer werden nicht gespeichert undkönnen vom Nutzer selbst gelöscht werden, so dass derhöchstmögliche Level an Datenschutz eingehalten wird.Dies gelte auch für den sicheren Versand der Meinungen.Diese gehen per E-Mail direkt an ausgewählte Poltiker,nämlich jene, die für bestimmte Entscheidungen mitverantwortlichsind. Die Plattform wiederum informiertjeden, der mitgemacht hat, über den Erfolg der Aktion.Die bisherigen Aktionen des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>esund der Landesbauernverbände haben gezeigt,dass derartige Kampagnen Wirkung zeigen. Gedachtsei in diesem Zusammenhang an die Unterschriftenaktionzum Flächenschutz mit einer überwältigenden Beteiligungvon über 200.000 Bürgern, die mit dafür sorgte,dass dieses Thema auf die politische Agenda gelangte.Diese im Sinne einer breiten Öffentlichkeit zu beeinflussen,liegt nicht zuletzt auch im Interesse aller Bauern“,ermuntert Präsident Schwarz zum Mitmachen beidieser Form der Meinungsäußerung.Kommt jetzt auch noch ein Filtererlass?Vor einigen Wochen hat das Ministerium für Klimaschutz,Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen einen Erlass zu emissionsschutzrechtlichenAnforderungen an Tierhaltungsanlagenbekannt gemacht. Problematisch an diesem Erlassist insbesondere die in Einzelfällen bestehende Nachrüstpflichtvon Schweinehaltungsanlagen mit Abluftreinigungsanlagensowie die Verpflichtung, Güllebehälter miteiner Abdeckung zu versehen, wenn sie im Zusammenhangmit einer emissionsschutzrechtlich, genehmigungsbedürftigenTierhaltungsanlagen betrieben werden. Aufgrunddieses Erlasses in Nordrhein-Westfalen sind auchin <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> in den vergangenen Wochen vermehrtFragen bezüglich der Ausgestaltung neuer Stallhaltungsanlagenaufgetaucht. Bislang sind uns noch keineentsprechenden Überlegungen aus Kiel bekannt geworden.Beim Neubau von Ställen sollte jedoch ab einer bestimmtenGröße in Erwägung gezogen werden, diese miteiner zentralen Abluftreinigungsanlage mit der der Möglichkeiteiner Filternachrüstung vorzusehen.Arbeitszeiten für Auszubildende undArbeitnehmer in der LandwirtschaftDa es aufgrund aktueller Vorkommnisse zu verstärktenKontrollen der Unfallkasse Nord gekommen ist, weisenwir auf die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes unddes Jugendarbeitsschutzgesetzes hin.Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktäglicheArbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit (mehr als 8 bzw.10 Stunden) auszuzeichnen.Besonders zu beachten ist hierbei, dass- die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden nichtzu überschreiten ist (regelmäßig darf lediglich 8 Stundengearbeitet werden. Bis zu 10 Stunden darf nur gearbeitetwerden, wenn innerhalb eines halben Jahresder werktägliche Durchschnitt von 8 Stunden nichtüberschritten wird. Hier besteht Aufzeichnungspflicht).- die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in derLandwirtschaft zulässig ist. Es müssen jedoch binnenzwei Wochen hierfür Ersatzruhetage gewährt werden(Aufzeichnungspflicht). Grundsätzlich haben 15 Sonntageim Jahr beschäftigungsfrei zu sein.- zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssengrundsätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.Die jeweiligen Zeiten bzw. Bestimmungen sind für Minderjährigegem. dem Jugendarbeitsschutzgesetz nochdeutlich schärfer. Neben den Aufzeichnungen über dieMehrarbeit kann hier auch das Berichtsheft zur Einsichtnahmegefordert werden.Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können miteinem Bußgeld geandet werden, Verstöße gegen die vorgeschriebenenArbeits-, Pausen- und Ruhezeiten stelleneine Ordnungswidrigkeit bzw. in bestimmten Fällen einstrafrechtliches Vergehen dar.Warnsholz GmbH & Co. KGALTAUTOENTSORGUNGRecycling seit 95 JahrenWir kaufen:Schrott und Blech,Alte Landmaschinen,Metalle wie Kupfer, Zink, Alu,Blei, Messing usw.Kostenlose Containergestellungin allen Größen ab 1 tAnnahmezeiten:Montag – Freitag7.00 - 17.00 UhrSie erreichen uns über die alte B 5 im IndustriegebietNord III zwischen Sibirien und Hahnenkamp.Robert-Bosch-Straße 8 · 25335 ElmshornTelefon 0 41 21 - 5 00 71eMail: info@warnsholz.de · www.warnsholz.de7


8In besten HändenVerpachten oder verkaufen Sie Ihren Hof oder Ihr Land zubestmöglichen Konditionen, nutzen Sie unsere Erfahrungund lassen Sie uns das-für Sie kostenfrei- machen.Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönlichesGespräch zur Verfügung.Göttsche Wirtschaftsberatung GmbHWilli Göttsche -Dipl. Bankbetriebswirt ADG- in 25581 HennstedtTel. 04877/400 oder 0173/6 41 34 68www.willi-goettsche.deBetriebshaftpflicht oderPferdehalterhaftpflichtversicherung?Grundsätzlich hat die Betriebshaftpflicht ein wesentlichbreiteres Leistungsspektrum als die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.Letztere stellt ja nur auf die speziellenHaftpflichtschäden ab, die dem Versicherungsnehmeraus dem Halten von Pferden gegenüber Drittenentstehen. Allerdings kann die Betriebshaftpflicht nichtdie Pferdehalterhaftpflichtversicherung ersetzen.In der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht ist dasHalten von Arbeits- und Nutztieren normalerweise versichert.Hierzu gehören auch Pferde. Schäden an Pensionstierensind hier allerdings in der Regel nicht versichert,können aber gegen Aufpreis in die Betriebshaftpflichtmit eingeschlossen werden. Allerdings beziehtsich der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflichtgrundsätzlich auf das reine Halten von Pferden, hingegensind Risiken in Verbindung mit Reiten, Kutschfahrten,Reitschule, usw., nicht automatisch in der Betriebshaftpflichtversichert, sodass in der Regel eine Pferdehalterhaftpflichtversicherungnotwendig ist.Da insbesondere große Tiere wie Pferde eine potentielleGefahrenquelle darstellen, greift in diesem Fall die sogenannteverschuldensunabhängige Gefährdungshaftung(der Halter haftet immer, auch wenn ihm kein direktesVerschulden nachzuweisen ist), es sei denn, Pferdewerden zu Erwerbszwecken gehalten. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherungsollte folgende Leistungspunkteenthalten: Mitversicherung, Fremdreiterrisiko, MitversicherungReitbeteiligungen, Teilnahme an Turnierenoder private Kutschfahrten, Regressansprüche derSozialversicherungsträger.Zusätzlich sollten die Offen- und die Laufstallhaltung sowiedas Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sättelnoder gar ohne Sattel mitversichert werden.Die Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe schützt die Eigentümer,Betreiber und Pächter des Betriebes vor AnsprüchenDritter. Dies betrifft alle möglichen Betriebsformenwie Reitanlage, Gestüt, Reitstall, Reitverein,Pferdezuchtbetrieb, Pensionsstall, Schulbetrieb oder Reitbetrieb.Neben der Grunddeckung sollten auch Bausteinewie die Haftpflicht einiger Pferde und Hunde, Reitlehrer,Bereiter, Therapiereitlehrer, Schulpferde, Voltigierpferdeu. ä. mitversichert werden. Gerittene Pferde müssen normalerweiseeinzeln im Vertrag benannt werden.Betriebe, in welchen Pensionspferde gegen Entgelt untergebrachtwerden, gelten als gewerbliche Betriebe.Werden Pferde in Pension genommen, sollte dringenddas gewerbliche Tierhüterrisiko, auch Hütehaftpflichtgenannt, in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossenwerden. Die gewerbliche Hütehaftpflichtschützt den Stallbetreiber vor hohen finanziellen Ansprüchen,wenn das Pferd beispielsweise bei der Fütterungaus der Box entkommt, auf der Straße mit einem Autokollidiert und der Fahrer verletzt wird. Hier wird Drittenein Personen- und Sachschaden zugefügt, derüber das gewerbliche Tierhüterrisiko abgedeckt ist.Die Tierhüterversicherung kommt nicht für Schädenam Pensionstier auf. Schäden an den Tieren selbstkönnen nur über eine sogenannte Obhutversicherungversichert werden. Die Versicherungssummenfür Personen-, Sach- und Vermögensschäden solltennicht zu knapp bemessen sein. Angebracht sind,insbesondere im Zusammenhang mit Pferden, jeca. 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschädenu.a..In der Feuerversicherung sollten die fremden Tiere undfremdes Reitzubehör (wie z.B. Sättel) unbedingt mit eingeschlossenwerden. Es ist zu empfehlen, die verschiedenenRisiken, die auf dem Betrieb durch das Halten vonPferden entstehen, durch einen Versicherungsagentenkonkret einschätzen zu lassen und für entsprechendeAbsicherung zu sorgen.Wolf Dieter Krezdorn,<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>Gesetzesentwurf zur Dauergrünlanderhaltungund GewässerschutzNachdem der <strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.eine hinreichende Stellungnahme zum Dauergrünlanderhaltungsgesetzbeim Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abgegebenhat, liegt dem <strong>Bauernverband</strong> nun ein neuerGesetzesentwurf vor. Gegenüber dem Entwurf für di<strong>eV</strong>erbändeanhörung gibt es allerdings nur geringfügigeÄnderungen. Der Gesetzesentwurf soll evtl. noch vorder Sommerpause im Landesparlament beraten werden.Nach dieser ersten Lesung ist mit einer Überweisungan den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtageszu rechnen. Dieser wird daraufhin eine weitere Anhörungvon Verbänden und Experten durchführen. Auchhier wird sich der <strong>Bauernverband</strong> wieder beteiligen. ImEinzelnen geht es in dem geplanten Gesetz um die Untersagungeiner Umwandlung von Dauergrünland, wennnicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besondereGebiete, wie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete,Gewässerrandstreifen, Moorböden, an moorigenBöden sowie erosionsgefährdete Gebiete, gilt ein grundsätzlichesUmwandlungsverbot. Das Gesetz gilt für alleLandwirte und nicht nur für solche, die Betriebsprämienempfangen, wie es die derzeitige Dauergrünlanderhaltungsverordnungvorsieht.Vom Bauern für BauernBothmann`s leckere SchweinereienSönke BothmannDellbrück 8 25704 BargenstedtTel. 0 48 06 - 364 Fax 99 01 71


Junghennen1a Qualität – ganzjährig –frei HausKnebusch – Hermannshöhe25548 KellinghusenTelefon: 0 48 22 – 22 16Geplant:Erlass zur Feldrandlagerung von Silageund FestmistDem <strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V. liegt einEntwurf eines Erlasses zur wasserrechtlichen Anforderungan die Zwischenlagerung von Silagen und Festmistauf unbefestigten Flächen vor. Das Papier wurdevon der Projektgruppe VAWF des Landkreistages inZusammenarbeit mit dem Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume entwickelt.Mit ihm soll die maßgebliche Rechtsgrundlagefür die Feldrandlagerung, der sogenannte Besorgnisgrundsatz,nach dem Wasserhaushaltsgesetz konkretisiertwerden. Tatsächlich würden die Anforderungenzu einer ganz erheblichen Einschränkung der Möglichkeitender Feldrandlagerung führen. So soll eine solcheLagerung insbesondere nur dann überhaupt möglichsein, wenn auf einer Hofstelle hinreichende undordnungsgemäße Lagerkapazitäten vorhanden sind.Nur unerwartete Übermengen dürften demnach vorübergehendgelagert werden. Ferner erhält der Entwurfzahlreiche weitere Einschränkungen hinsichtlich der Lagerstandorteund Lagerart. In einer ersten Stellungnahmedurch den <strong>Bauernverband</strong> wurden dem Ministeriumzahlreiche Hinweise und Anmerkungen übersandt. Überweitere Neuigkeiten hinsichtlich des geplanten Erlasseswerden wir Sie auf dem Laufenden halten.Bundestag beschließt Änderung zumBaugesetzbuchDer Deutsche Bundestag hat am 25.04.<strong>2013</strong> die seitfast 1 ½ Jahren diskutierte Änderung des Baugesetzbuchesbeschlossen. Danach wird der Bau von Ställenim Außenbereich für sogenannte gewerbliche Tierhaltererheblich eingeschränkt. Die Unterscheidung zwischenlandwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhalter im Sinnedes Baurechts richtet sich nach dem § 201. Demnachunterfällt ein Betrieb nur dann der landwirtschaftlichenPrivilegierung wenn er mehr als die Hälfte des benötigtenFutters auf den betriebseigenen Flächen produzierenkann. Andernfalls handelt es sich um sogenanntegewerbliche Tierhalter im Sinne des Baurechts. Für letzterewird die Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr. 4 nunderart eingeschränkt, dass ab dem Erreichen der Vorprüfungswertefür eine Umweltverträglichkeitsprüfungkeine Privilegierung mehr gegeben ist. Dies trifft z. B. fürSchweinemastställe ab 1.500 Tieren zu. Sofern für gewerblicheTierhalter die Privilegierung wegfällt, könnendiese nur noch über die Aufstellung eines Bebauungsplansihre Vorhaben realisieren. Die originäre landwirtschaftlichePrivilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGBbleibt hingegen ohne Abstriche erhalten.Entwurf eines Gesetzes zumTierschutz-VerbandsklagerechtDie Fraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen unddie Abgeordneten des SSW im Kieler Landtag habeneinen Gesetzentwurf zur Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechts vorgelegt.Nach dem Gesetzentwurf sind anerkannten rechtsfähigenTierschutzvereinen die Gelegenheit zur Einsichtund zur Äußerung zu geben bei:1. der Vorbereitung von Verordnungen und anderen imRang unter einem Gesetz stehenden Vorschriften, dieBelange des Tierschutzes berühren2. Bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren,die Belange des Tierschutzes berühren3. der Erteilung, Entzug, Beschränkung oder Anordnungdes Ruhens von Genehmigung zum Halten von Tieren.Darüber hinaus sollen anerkannte Tierschutzvereine dieMöglichkeit erhalten, Rechtsbehelfe nach Maßgabe derVerwaltungsgerichtsordnung einzulegen1. in Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anzeigeverfahrennach dem Tierschutzgesetz,2. in bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren,die Belange des Tierschutzes berühren,soweit die Einbeziehung der Belange Bundesrechtnicht entgegen steht,3. gegen Anordnungen oder wegen der Unterlassungvon Anordnungen nach dem Tierschutzgesetz.Begründet wird der Gesetzentwurf damit, dass Tierschutznach Artikel 20a Grundgesetz ein Rechtsgut mitVerfassungsrang sei. Da Tiere nicht selber klagen können,würden Belange des Tierschutzes nicht durch Gerichtekontrolliert. Da andererseits den Tiernutzern derIn-stanzenweg offen stehe, würden Verwaltungsaktenicht selten im Zweifelsfall zu Lasten der Tiere getroffen.Um den sich aus dem Grundgesetz ergebenen Schutzauftragdes Gesetzgeberserfüllen zu können,sei die Einführungder tierschutzrechtlichenVerbandsklage das effektivsteMittel.Der Umwelt- und Agrarausschussdes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>ischenLandestagesberät derzeitdiesen Gesetzentwurf.Durch den Ausschussist uns Gelegenheit gegebenworden, zu demEntwurf Stellung zu nehmen.Selbstverständlichwerden wir diese Gelegenheitwahrnehmenund die unseres Erachtensgewichtigen Argumente,die gegen dieEinführung von Beteiligungs-und Klagerechtenfür Tierschutzvereinesprechen, vortragen.Energie für die Zukunft.Jetzt die neue Speicherförderungsichern!Bis zu 660,00 EUR pro kWpFörderung für Energiespeicheraus dem begrenzten Fördertopf.Rufen Sie jetzt an und lassensich kompetent beraten.Wir beraten Sie gern:Solarzentrum <strong>Schleswig</strong> <strong>Holstein</strong>Ihr Anprechpartner: Andreas VossBothkamper Weg 5 · 24582 BisseeTelefon: 04322 / 552783Mobil: 0151 / 18252355Solartechnik Stiens GmbH & Co. KGSonnenweg 3-7 · 34260 Kaufungenwww.solartechnik-stiens.de9


Mach den E-Check!Die elektrischen Anlagen landwirtschaftlicherBetriebe sollten regelmäßigüberprüft werden.Im Zusammenhang mit der Feuerversicherung für landwirtschaftlicheGebäude und landwirtschaftliches Inventarzeigt die Statistik, dass ein relativ großer Prozentsatzder registrierten Brände auf Mängel der elektrischen Anlagenzurückzuführen ist.Ursachen sind häufig die nicht fachgerechte Installationsowie überalterte Anlagen, die jahrelang nicht mehrüberprüft wurden.Dies bedeutet, dass Brände vermieden werden können,wenn elektrische Anlagen nicht nur fachgerecht geplant,errichtet und betrieben sondern auch einer regelmäßigen,fachgerechten Wartung, Instandhaltung und Prüfungunterzogen werden.Im eigenen Interesse sollten Landwirte daher Elektroinstallationenniemals selbst vornehmen, sondern grundsätzlicheine Elektrofachkraft beauftragen, die die Installationenfachgerecht und damit sicher durchführen kann.Außerdem könnte dies im Brandfalle von entscheidenderBedeutung sein, da die Bedingungen vieler Feuerversichererdie Klausel Nr. 3609 enthalten, in der die regelmäßigeÜberprüfung elektrischer Anlagen (E-Check) gefordertwird und deren Umsetzung zu den Obliegenheitendes Versicherungsnehmers gehört:1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagenregelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfenund Mängel innerhalb einer von dieser Fachkraft bestimmtenFrist beseitigen zu lassen.2. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen des Versicherersnachzuweisen, dass die Prüfung durchgeführtist und die Mängel beseitigt sind.Wird dies vom Versicherungsnehmer nicht beachtet, könnensich die Versicherungsunternehmen auf ihre (Teil-)Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen berufen.Demnach ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer eine diesbzgl.Obliegenheit vorsätzlich verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzungder Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seineLeistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schweredes Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.Dabei muss der Versicherungsnehmer das Nichtvorliegeneiner groben Fahrlässigkeit beweisen.Versicherungsnehmer haben also bei vielen Versichererndie Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfungihrer elektrischen Anlagen, wenn Sie den Versicherungsschutznicht oder nicht teilweise verlieren wollen.Daher ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen (z.B. alle3 bis 5 Jahre) einen E-Check durchführen und entsprechendeMängel beseitigen zu lassen. Die Dokumentationdes Elektroinstallateurs muss den fachgerechtenZustand der elektrischen Anlagen auf dem Betrieb belegen.Der Beleg sollte sicherheitshalber auch in Kopieaußerhalb der Hofstelle verwahrt werden.10Neue AbzockeWir erhielten Nachricht von einem weiteren Versuch derAbzocke. Ein „Europäisches Zentralregister zur Erfassungund Veröffentlichung von Umsatzsteueridentifikationsnummern“fordert unter Fristsetzung zur Mitteilungder Umsatzsteueridentifikationsnummer auf. Im Kleingedrucktenverbirgt sich dann der Hinweis, dass es um einefreiwillige Abgabe geht, für deren Veröffentlichung 890,00Euro pro Jahr für zunächst zwei Jahre zu zahlen sind. Aufdas Fax sollte auf keinen Fall reagiert werden!!Sollte versehentlich dennoch unterschrieben wordensein, so sollte der Vertrag widerrufen und wegen arglistigerTäuschung angefochten werden. In keinem Fall solltebezahlt werden! Im Zweifelsfall wenden Sie sich bittean Ihre Geschäftsstelle.Maschinen sicher abstellenNach der Befüllung des Futtermischwagens hatte derLandwirt das Gespann auf dem Hof abgestellt. Eine Zeitlangspäter stellte er fest, dass der Schlepper plötzlichlief. Beim Blick in den Futtermischwagen entdeckte erdie Überreste eines menschlichen Körpers.Wie sich in der nachfolgenden Untersuchung herausstellte,handelte es sich um einen verwirrten in der Nachbarschaftwohnenden Mann. Dieser hatte offensichtlich den Schlepperangeworfen und war dann in den Futtermischwagengeraten. Die dramatische Folge für den Landwirt bestehtnun darin, dass er den Schlüssel im Schlepper steckengelassen hatte und nun von der Staatsanwaltschaft eineUntersuchung wegen fahrlässiger Tötung erfolgt. Deswegenhier der dringende Aufruf an alle Landwirte, alle Maschinennach der Benutzung sicher abzustellen und denSchlüssel abzuziehen, um solche – natürlich sehr seltenen– Vorkommnisse zu vermeiden.Ähnlich dramatisch könnte so eine Geschichte verlaufen,wenn z. B. ein Kind bei stecken gelassenem Schlüsseldie Maschine anwirft und dabei entweder mit der Maschineeinen großen Schaden verursacht oder selbst zuSchaden kommt.Das Abziehen und diesichere Verwahrungvon Schlüsseln fürKraftfahrzeuge ist eineunbedingt zu beachtendeSicherheitsmaßnahme.Daneben sindauch versicherungsrechtlicheAspektevon großer Bedeutung.Wenn z. B. eine Maschinein einer nichtverschlossenen Halleabgestellt wird undder Schlüssel steckenbleibt, geht der Versicherungsschutzfürdiese Maschine verlorenoder ist zumindesterheblich eingeschränkt.Das sichere Abstellenvon Fahrzeugenund Maschinen unddas Abziehen und sicher<strong>eV</strong>erwahren desZündschlüssels sindunbedingt zu beachten!STALLTECHNIK FÜRRINDER UND SCHWEINEUNSERE SPEZIALISTEN VOR ORT:OTTO JENSEN23738 Beschendorf0172 / 9139320JÖRG MEYER23617 Stockelsdorf-Dissau0172 / 8474136UWE GAEDE-MOHR23619 Rehhorst0171 / 6395452DURÄUMAT STALLTECHNIK GMBH23858 Reinfeld, Tel. 04533/204-0, Fax: 204265eMail: info@duraeumat.de, Internet: www.duraeumat.de


Bodenkundliche und geologischeKartierarbeiten in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>Der geologische Dienst im Landesamt für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume (LLUR) lässt jährlichdurch eigenes Personal und durch im Auftrag handelndeFirmen geologische und bodenkundliche Kartierungendes 2 Meter-Bereiches unter Flur durchführen.Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich in Absprachemit den Flächeneigentümern/Pächtern durchgeführt.Es erfolgt eine geologische und bodenkundliche Kartierungim Maßstab 1:50.000: Bohrstickkartierung undOberbodenbeprobung. Zum Zweck der Erstellung eineslandesweiten Übersichtskartenwerkes der Gesteine undBöden im Maßstab 1:50.000 werden an ausgewähltenStellen Handbohrungen in der Regel bis 2 Meter Tiefedurchgeführt und an einigen Punkten Oberbodenmaterialprobenentnommen. Insgesamt handelt es sich <strong>2013</strong>um ca. 1.500 Handbohrungen mit ca. 300 Oberbodenprobenentnahmen.Das Betretungsrecht ist in § 2 Landesbodenschutz- undAltlastengesetz geregelt. Die Mitarbeiter und Auftragnehmerdes LLUR bemühen sich um ein einvernehmlichesVorgehen beim Betreten der Flächen, bei derDurchführung von Handbohrungen und bei der Anlagevon Profilgruben. Diese Tätigkeiten erfolgen grundsätzlichunter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichenGegebenheiten der Flächeneigentümer und -pächterund mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht.Alle hier beschriebenen Tätigkeiten dienen der flächenhaftenBestandsaufnahme der Böden und oberflächennahenGesteine unseres Landes im mittleren Maßstabsbereich.Entsprechende Kartenwerke liegen bereits fürca. 60% der Landesfläche vor.Die Karten geben Aufschluss über den Aufbau unddie Verbreitung von Böden und Gesteinen bis 2 Meterunter der Geländeoberfläche sowie über die Korngrößenverteilungund mineralische Zusammensetzung derAusgangsgesteine mit ihren unterschiedlichen Eigenschaftenwie Wasserdurchlässigkeit, Ertragsfähigkeit,Retentionsvermögen, etc.Darüber hinaus tragen sie zum Verständnis der Entstehungunserer Landschaft bei. Die punktbezogenen Kartierergebnissewerden in den veröffentlichten amtlichenKarten zu flächenhaften Aussagen zusammengefasst.Straßenkontrollen von Kraftfahrzeugenmit FrontanbaugerätenExperten der Polizei kontrollieren an unübersichtlichenEinmündungen zunehmend das Vorbaumaßvon Traktoren mit Frontanbaugeräten. Dazu möchtenwir darauf hinweisen, dass im Merkblatt für Anbaugerätevom 27.11.2009 (Verkehrsblatt 2009, Seite 804)geregelt ist, wie im Falle einer Sichtfeldeinschränkungdurch Frontanbaugeräte an Traktoren vorschriftenkonformvorzugehen ist.Im Textabschnitt 4.10.2 dieses Merkblattes in derNeufassung vom 27. November 2009 heißt es: DerAbstand zwischen den senkrechten Querebenen, diedas vordere Ende des Frontanbaugeräts und die Mittedes Lenkrads – bei Kraftfahrzeugen ohne Lenkraddie Mitte des in Mittelstellung befindlichen Führersitzes– berühren, darf nicht mehr als 3,5 m betragen. Wirddieses Maß in Einzelfällen überschritten, muss durchgeeignete Maßnahmen die z. B. an Hofausfahrten, Straßeneinmündungenund -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkungggf. ausgeglichen werden. Dies kannz. B. dadurch geschehen, dass eine Begleitperson demFahrzeugführer die für das sichere Führen erforderlichenHinweise gibt oder durch zusätzliche technische Maßnahmen(z.B. geeignete Kamerasysteme), durch die auftretendeSichtfeldeinschränkungen hinreichend ausgeglichenwerden.Danach ist es ausreichend, dass der Betreiber des Fahrzeugsfür einen ausreichenden Ausgleich zu sorgen hat.Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder eineErlaubnis nach § 29 StVO sind nicht erforderlich.Die im Merkblatt wiedergegebenen Hinweise, was zu tunist, wenn die besagten 3,50 m von Lenkradmitte bis zurvordersten Kante des Anbaugeräts überschritten werden,sind beispielhaft. Möglicherweise hilft auch eineSpiegeltechnik.Der im Merkblatt enthaltene Begriff „im Einzelfall“ lässtsich nach unserem Dafürhalten dahingehend definieren,dass es um einen einzelnen Traktor geht, der Anbaugerätemitführt, die das Maß von 3,50 m überschreiten.Richtlinien und Merkblätter haben übrigens im deutschenStraßenverkehrsrecht den gleichen Status. EineRichtlinie zur StVZO ist nicht höherwertiger als ein Merkblattzur StVZO und umgekehrt. Weder Richtlinie nochMerkblatt besitzen rechtsverbindlichen Charakter.Herausgeber:Erscheinungsweise:Bezugspreis:Gesamtherstellung:Kreisbauernverband PinnebergPeer Jensen-NissenTel.: 0 48 21 - 6 04 98 11e-mail: kbv.pi@bauernverbandsh.deFax: 0 48 21 - 60 01 17<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.Pinneberg und SteinburgElmshorner Straße 46 · 25524 Breitenburg-NordoeTel. 0 48 21 - 6 04 98 12 · Fax 0 48 21 - 60 01 17vierteljährlichim Mitgliedsbeitrag enthaltenDruckerei Frank · Inh.: H.-O. Thomas e.K.Gestaltung · Druck · WerbungFehrsstraße 4 · 25524 Itzehoe · Tel. 0 48 21 - 97 88Kreisbauernverband SteinburgPeter Mau-HansenTel.: 0 48 21 - 6 04 98 12e-mail: kbv.iz@bauernverbandsh.deFax: 0 48 21 - 60 01 17gemeinsame GeschäftsstelleElmshorner Straße 46 · 25524 Breitenburg-NordoeBeratungstermine nach VereinbarungBeratung in Sozialversicherungsangelegenheitenjeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9.00 bis 11.00 Uhrdurch die beiden Geschäftsführerohne Terminvereinbarung11


PostvertriebsstückC 81815Entgelt bezahlt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!