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Spezielle Gütevorschrift für Steinzeug-Kanalrohre und ... - GRIS

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<strong>GRIS</strong>-<strong>Gütevorschrift</strong>GV 11<strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> <strong>für</strong><strong>Steinzeug</strong>-<strong>Kanalrohre</strong>,Formstücke <strong>und</strong> Vortriebsrohre<strong>für</strong> den SiedlungswasserbauAusgabe 1. November 2013Inhalt:1. Vorbemerkungen2. Anwendungsbereich3. Produktspezifische Anforderungen4. Produktionsspezifische Anforderungen5. K<strong>und</strong>enbezogene Anforderungen6. Prüfumfang <strong>und</strong> -häufigkeit7. Zitierte Normen <strong>und</strong> RegelwerkeGüteschutzverband Rohre im SiedlungswasserbauArsenal, Objekt 213, Franz Grill-Straße 5, 1030 WienTel.: +43 1 7981601 150 DW - www.gris.at - info@gris.atZVR-Zahl: 022637472<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 1 von 8


1. VorbemerkungenDiese <strong>Gütevorschrift</strong> ersetzt die GV 11, „<strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> <strong>für</strong> <strong>Steinzeug</strong>-<strong>Kanalrohre</strong> <strong>und</strong>Formstücke“, Ausgabe 20.11.2008.Änderungsvermerk:- Anpassung an die ÖNORM EN 295-1:04 2013, ÖNORM EN 295-2:04 2013, ÖNORM EN295-3:03 2012 <strong>und</strong> ÖNORM EN 295-7:04 2013- Erweiterung des Anwendungsbereiches um VortriebsrohreDie Rahmenbedingungen <strong>für</strong> diese <strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> sind den “Allgemeinen <strong>Gütevorschrift</strong>endes <strong>GRIS</strong>” in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.Dieser speziellen <strong>GRIS</strong>-<strong>Gütevorschrift</strong> liegen die ÖNORMEN EN 295 Teil 1, 2, 3, <strong>und</strong> 7 zugr<strong>und</strong>e.Die Erfüllung der Anforderungen dieser Normen <strong>und</strong> der vorliegenden „<strong>Spezielle</strong>n <strong>Gütevorschrift</strong>“ist durch eine nach dem Akkreditierungsgesetz akkreditierten Prüf- <strong>und</strong> Inspektionsstellezu bestätigen.2. AnwendungsbereichDiese <strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> ist <strong>für</strong> <strong>Steinzeug</strong>rohre, zugehörige Formstücke <strong>und</strong> Vortriebsrohresowie deren Verbindungen zum Bau von Abwasserleitungen <strong>und</strong> -kanälen, die als Freispiegelleitungenbetrieben werden, anzuwenden.3. Produktspezifische AnforderungenEs werden folgende über die ÖNORMEN EN 295-1, 2, 3 <strong>und</strong> 7 hinausgehenden Anforderungen<strong>und</strong> Prüfungen festgelegt.3.1 Es sind gültige „ÖNORM geprüft“ Registrierungen nachzuweisen <strong>für</strong>ÖNORM EN 295-1 Anforderungen an Rohre, Formstücke <strong>und</strong> VerbindungenÖNORM EN 295-7 Anforderungen an Rohre <strong>und</strong> Verbindungen <strong>für</strong> RohrvortriebAb 01.11.2014 ist eine gültige „ÖNORM B 5037 geprüft“ Registrierung erforderlich.3.2 Dichtheitsprüfung der Rohre <strong>und</strong> deren Verbindung mit LuftDie Prüfung ist an 2 zusammengefügten Rohren bei Raumtemperatur auszuführen. Die Dichtheitsprüfungmit Luft ist gemäß ÖNORM EN 295-3, Abschnitt 16 mit einem Prüfdruck von 200mbar durchzuführen. Der max zul. Druckabfall p von 15 mbar darf während der Prüfzeit tnicht überschritten werden.Tabelle 1: Prüfzeit tNennweiteDN100 150 200 250 300 350 400t in min 5 7,5 9 10 11 12,5 14NennweiteDN450 500 600 700 800 900 1000t in min 15 17,5 20 22 25 30 35<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 2 von 8


3.3 Widerstandsfähigkeit gegen AbriebDie Prüfung ist gemäß ÖNORM EN 295-3, Abschnitt 15 durchzuführen. Der mittlere Abrieb darfden Höchstwert von 0,25 mm nicht überschreiten.3.4 Chemische Beständigkeit der DichtungsmaterialienDie Prüfung der chemischen Beständigkeit der Dichtungsmaterialien erfolgt durch Lagerung vonProben <strong>für</strong> die Dauer von 168 St<strong>und</strong>en bei einer Temperatur von (23+-2) °C in den folgendenMedien:Schwefelsäure (pH-Wert etwa 0)Natronlauge (pH-Wert etwa 14)Für Kautschuk-Elastomere erfolgt die Prüfung mit Probekörpern gemäß ÖNORM ISO 1817.Polyurethan-Elastomere werden an zylindrischen Proben mit einem Durchmesser von 13,0 0,5mm <strong>und</strong> einer Höhe von 6,3 0,3 mm geprüft.Nach der Lagerung der Probekörper in der Prüfflüssigkeit werden die folgenden Parameter bestimmt.V 7Shore A 7Shore A 7 / 7relative Volumenänderung in % nach siebentägiger Lagerung in der Prüfflüssigkeitbei (23 2) °CShore-A-Härte-Änderung nach siebentägiger Lagerung in der Prüfflüssigkeit bei(23 2) °CShore-A-Härte-Änderung nach siebentägiger Lagerung in der Prüfflüssigkeit bei(23 2) °C <strong>und</strong> anschließender siebentägiger Trocknung bei Normalklima 23/50gemäß ÖNORM ISO 554.Die Shore-Härte wird gemäß ÖNORM EN ISO 868 gemessen. Das Volumen ist auf 0,005 cm³zu bestimmen. Die Zeitspanne zwischen der Entnahme der Probekörper aus der Prüfflüssigkeit<strong>und</strong> der Messung darf höchstens 5 Minuten betragen.Die Prüfergebnisse müssen die Anforderungen nach Tabelle 2 erreichen.Tabelle 2:AnforderungenMaterial Eigenschaft Einheit AnforderungKautschuk-Elastomere(KE)Polyurethan-Elastomere (PU)Polyurethan-Elastomere (PU)V 7 relative Volumenänderung % 5Shore A 7 relative Shore-Härte-ÄnderungShore A 7 / 7 relative Shore-Härte-ÄnderungShore A 10Shore A 53.5 Langzeitdichtheit <strong>und</strong> WurzelfestigkeitZur Gewährleistung der Langzeitdichtheit <strong>und</strong> Wurzelfestigkeit dürfen als Dichtmittel nurElastomere mit dichter Struktur <strong>und</strong> hohlraumfreiem Querschnitt, welche der ÖNORM EN 295-1<strong>und</strong> ÖNORM EN 295-3 entsprechen, verwendet werden.3.6 KennzeichnungDie Rohre sind zusätzlich mit „<strong>GRIS</strong>“ <strong>und</strong> der dem Hersteller verliehenen Gütezeichennummerzu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mit der Gütezeichennummer ist im Rahmen der Eigen<strong>und</strong>Fremdüberwachung zu prüfen.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 3 von 8


4. Produktionsspezifische AnforderungenFolgende qualitätssichernde Maßnahmen sind bei der Produktion einzuhalten <strong>und</strong> im Zuge derErst- <strong>und</strong> der Überwachungsprüfung durch die Prüf- <strong>und</strong> Inspektionsstelle zu kontrollieren. DasErgebnis ist im Prüf-/Inspektionsbericht zu dokumentieren.4.1 ProduktionsanlagenDie Produktion muss in kontinuierlich arbeitenden Öfen (Tunnelofen oder Schnellbrandofen)stattfinden damit ein stabiler Qualitätsstandard erreicht wird.4.2 WerkstoffeingangskontrolleEs ist eine Werkstoffeingangskontrolle durchzuführen. Durch die Kontrolle von signifikantenKennwerten soll sichergestellt werden, dass gleich bleibende Werkstoffqualität <strong>für</strong> die Fertigungfreigegeben wird. Die entsprechenden Anweisungen sind im QM-System festzulegen.4.3 Zugelieferte DichtungenJeder <strong>Steinzeug</strong>rohr-Hersteller der Dichtungen <strong>und</strong> Führungsringe <strong>für</strong> Vortriebsrohre zukauft,muss die Qualität der zugelieferten Produkte gewährleisten. Die Freigabe der Produktzeichnungen,die erst nach der Erstprüfung stattfinden kann, ist durch den Rohrhersteller zu dokumentieren.Im QM-System des <strong>Steinzeug</strong>rohr-Herstellers ist die Dokumentenlenkung festzulegen.4.4 ProduktionssteuerungWährend der Formgebung sind wichtige Prozessparameter der Presse zu ermitteln. Durch denPresseführer sind Abweichungen der ermittelten Istwerte zu den vorgegebenen Sollwerten zudokumentieren. Bei auftretenden Abweichungen muss der Presseführer korrigierende Maβnahmentreffen <strong>und</strong> dies entsprechend protokollieren.Während des Brennprozesses sind die Temperaturen laufend zu überwachen. Die Prozessüberwachungkann entweder automatisch oder manuell stattfinden. Bei der automatischenÜberwachung sind die Solltemperaturen in der Steuerung festzulegen <strong>und</strong> ebenso wie die Isttemperaturabzuspeichern. Falls keine automatische Steuerung vorhanden ist, ist dies manuellzu bewerkstelligen. Bei auftretenden Abweichungen muss der Ofenführer korrigierendeMaβnahmen treffen <strong>und</strong> dies entsprechend protokollieren.4.5 VerpackungDie Verpackung hat so zu erfolgen, dass die Verpackungseinheit eine ausreichende Stabilität <strong>für</strong>die Manipulation bei der Einlagerung, Verladung, Transport usw. aufweist. Die jeweilige Verpackungsartist im QM-Handbuch festzulegen.4.6 Lagerung <strong>und</strong> ManipulationDie Manipulation der Produkte hat mit den da<strong>für</strong> geeigneten Hubstaplern, Hebe- <strong>und</strong> Transporteinrichtungenso zu erfolgen, dass Beschädigungen der Produkte unter normalen Bedingungenausgeschlossen werden können.4.7 Qualitätsdatenerfassung - RückverfolgbarkeitIm Bereich Produktion (Fertigungsaufträge, Schichtprotokolle…) sowie im Bereich Qualitätssicherung(Prüfberichte, Freigabeprotokolle….) muss die Voraussetzung <strong>für</strong> eine lückenlose Dokumentationgegeben sein. Um im Schadensfall die Rückverfolgbarkeit vom produzierten Produktbis hin zu den Produktionsdaten der Werkstoffcharge zu ermöglichen, sind die Fertigungsdatenmindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.5. K<strong>und</strong>enbezogene Anforderungen5.1 Gebrauchsgerechte HandhabungDie Ausführung des Erzeugnisses, seine Beschreibung sowie die Bedienungs- <strong>und</strong> Montageanleitungsind in deutscher Sprache so abzufassen, dass der fehlerfreie Einbau durch Fachpersonal<strong>und</strong> sein widmungsgemäßer Betrieb sicher gewährleistet sind.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 4 von 8


5.2 VerfügbarkeitDer Hersteller hat im Rahmen seines QM-Systems Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen,dass die mit dem K<strong>und</strong>en vereinbarten Lieferfristen eingehalten werden.Für Rohre <strong>und</strong> Armaturen gilt, dass Standardrohre in Mengen bis zu einem ganzen LKW-Zugsowie Standard-Armaturen innerhalb von 3 Tagen auf der Baustelle sein müssen. EntsprechendesStandardzubehör (z.B. Rohrkupplungen) muss innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en verfügbar sein.5.3 Entsorgung <strong>und</strong> WiederverwertbarkeitDie Rücknahme von Verpackungsmaterial hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.Die Entsorgung von schadhaften Rohren <strong>und</strong> Rohrverschnitt eigener Produktion bzw. eigenerLieferung hat durch entsprechende Verwertung bzw., wenn dies ökologisch bzw. ökonomischnicht möglich ist, durch Entsorgung zu erfolgen.Um eine ordnungsgemäße Entsorgung <strong>und</strong> Wiederverwertung von Produktabfall <strong>und</strong> Altproduktensicherzustellen, ist <strong>für</strong> Anbieter der Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung bindenderforderlich.5.4 K<strong>und</strong>enberatungEs muss sichergestellt sein, dass technische Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen. Weitersmuss <strong>für</strong> die K<strong>und</strong>enberatung mindestens ein qualifizierter deutschsprachiger Fachmannmit Kenntnis der österreichischen Normen <strong>und</strong> sonstigen Vorschriften Planern, Behörden, Baufirmen,Verlegefirmen <strong>und</strong> Händlern zur Verfügung stehen. Der Fachmann <strong>und</strong> dessen Qualifikationist vom Hersteller oder dem österreichischen Lieferanten zu benennen <strong>und</strong> im QM-System nachzuweisen.5.5 BaustellenbetreuungDer Hersteller muss über ein Baustellenservice verfügen, das rasch vor Ort einsetzbar ist. Füreine effiziente Baustellenbetreuung ist nachzuweisen, dass mindestens ein qualifizierterdeutschsprachiger Anwendungstechniker zur Verfügung steht. Der Fachmann <strong>und</strong> dessen Qualifikationist vom Hersteller oder dem österreichischen Lieferanten zu benennen <strong>und</strong> im QM-System nachzuweisen.5.6 HaftpflichtversicherungZur Abdeckung von Ansprüchen aus Schadensfällen hat der Antragsteller den Abschluss einerBetriebshaftpflichtversicherung <strong>und</strong> einer Produkthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe,mindestens jedoch € 500.000.- nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine Kopie der Polizze vorzulegen.5.7 MaterialrücknahmeFür Rohre <strong>und</strong> Formstücke verpflichtet sich der Hersteller, nach Abschluss der Baustelle nichtbenötigte, in einem verkaufsfähigen Zustand befindliche Standardrohre, Standardformstücke<strong>und</strong> Zubehörteile unter Berücksichtigung einer Manipulationsgebühr, im Umfang von max. 3%der gelieferten Menge, zurückzunehmen.5.8 Vertretung in ÖsterreichDer Hersteller von Rohren <strong>und</strong> Formstücken muss <strong>für</strong> seine Produkte eine Vertretung in Österreichhaben, bei der <strong>für</strong> diese Produkte ein K<strong>und</strong>endienst <strong>und</strong> ein Ersatzteillager eingerichtetsind. Eine solche Vertretung muss in der Rechtsform einer natürlichen oder im österreichischenFirmenbuch protokollierten juristischen Person nachgewiesen werden, die über eine einschlägigeGewerbeberechtigung verfügt.5.9 QualitätsmanagementsystemDer Hersteller hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein QM-System mindestens nach denRegeln der EN ISO 9001 betreibt. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines Zertifikatesoder durch einen da<strong>für</strong> befugten Auditor zu erbringen.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 5 von 8


6. Prüfumfang <strong>und</strong> Häufigkeit6.1 ErstprüfungErstmalige Überprüfung der Produkte durch eine akkreditierte Prüf- <strong>und</strong> Inspektionsstelle entsprechenddieser <strong>Spezielle</strong>n <strong>Gütevorschrift</strong> im Umfang der <strong>GRIS</strong>-Erstprüfung gemäß Tabelle 6.Hinweis: Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten die Bestimmungen der ÖNORM EN 295-2:2013; hinzu kommendie Prüfungen auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser GV 11Tabelle 6: Prüfumfang der <strong>GRIS</strong>-Erstprüfung (pro Herstellungsverfahren) 1)Prüfmerkmal<strong>GRIS</strong>-GV AbschnittÖNORM-geprüft Registrierung 3.1Dichtheitsprüfung der Rohre <strong>und</strong> derenVerbindung mit Luft3.2<strong>GRIS</strong>-ErstprüfungHäufigkeit der Probenahme /NachweiseNormkonformitätsbescheinigung4 Rohrverbindungeneiner DNWiderstandsfähigkeit gegen Abrieb 3.3 1 malChemische Beständigkeit derDichtungsmaterialien3.41 mal <strong>für</strong> jedes PU-Material<strong>und</strong> jede Anlage;KE: HerstellerdeklarationLangzeitdichtheit <strong>und</strong> Wurzelfestigkeit 3.5 Kontrolle der NachweiseKennzeichnung 3.6 Vier DimensionenÜberprüfung der Voraussetzungen <strong>für</strong> dieEigenüberwachungTab 7Produktionsspezifische Anforderungen 4K<strong>und</strong>enbezogene Anforderungen 5Kontrolle durch die Prüf- <strong>und</strong>InspektionsstelleKontrolle durch die Prüf- <strong>und</strong>InspektionsstelleNachweis gemäß<strong>GRIS</strong>-Audit-Checkliste1) Bei den Herstellungsverfahren ist zwischen Schnellbrand- <strong>und</strong> traditionellem Verfahren zu unterscheiden.6.2 EigenüberwachungsprüfungÜberprüfung der Produkte durch den Hersteller entsprechend den Festlegungen dieser <strong>Spezielle</strong>n<strong>Gütevorschrift</strong> gemäß Tabelle 7.Tabelle 7: Prüfumfang der <strong>GRIS</strong>-Eigenüberwachung (pro Herstellungsverfahren) 1)PrüfmerkmalDichtheitsprüfung der Rohre <strong>und</strong> derenVerbindung mit LuftChemische Beständigkeit derDichtungsmaterialien<strong>GRIS</strong>-GV Abschnitt3.23.4<strong>GRIS</strong>-EigenüberwachungHäufigkeit der Probenahme /NachweiseJede produzierte DN / Halbjahr2 mal <strong>für</strong> jedes PU-Material<strong>und</strong> jede Anlage;KE: HerstellerdeklarationKennzeichnung 3.6 jede DN1) Bei den Herstellungsverfahren ist zwischen Schnellbrand- <strong>und</strong> traditionellem Verfahren zu unterscheiden.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 6 von 8


6.3 Erweiterte Überwachungsprüfung <strong>und</strong> ÜberwachungsprüfungÜberprüfung des Herstellers <strong>und</strong> der Produkte durch die Prüf- <strong>und</strong> Inspektionsstelle entsprechendden Festlegungen dieser <strong>Spezielle</strong>n <strong>Gütevorschrift</strong> gemäß Tabelle 8.Hinweis: Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten die Bestimmungen des Entwurfes der ÖNORM B 5037:2013; hinzukommen die Prüfungen auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser GV 11Tabelle 8: Prüfumfang der jährlichen <strong>GRIS</strong>-Fremdüberwachung(pro Herstellungsverfahren) 1)PrüfmerkmalÖNORM-geprüftRegistrierungDichtheitsprüfung derRohre <strong>und</strong> derenVerbindung mit LuftChemischeBeständigkeit derDichtungsmaterialienLangzeitdichtheit <strong>und</strong>WurzelfestigkeitErweiterte Überwachungsprüfung<strong>GRIS</strong>-GVAbschnitt3.13.23.43.5Häufigkeit derProbennahme /NachweiseNormkonformitätsbescheinigung2 Rohrverbindungeneiner DN1 mal <strong>für</strong> jedes PU-Material <strong>und</strong> jedeAnlage;KE: HerstellerdeklarationKontrolle der NachweiseÜberwachungsprüfung<strong>GRIS</strong>-GVAbschnittHäufigkeit derProbenahme /Nachweise- -3.22 Rohrverbindungeneiner DN- -- -Kennzeichnung 3.6 Zwei Dimensionen 3.6 Zwei DimensionenÜberprüfung der EigenüberwachungProduktionsspezifischeAnforderungenK<strong>und</strong>enbezogeneAnforderungenTab 745Kontrolle derProtokolleKontrolle durch diePrüf- <strong>und</strong>InspektionsstelleNachweis gemäß<strong>GRIS</strong>-Audit-ChecklisteTab 7Kontrolle derProtokolle- -- -1) Bei den Herstellungsverfahren ist zwischen Schnellbrand- <strong>und</strong> traditionellem Verfahren zu unterscheiden.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 7 von 8


7. Zitierte Normen <strong>und</strong> RegelwerkeDie zitierten NORMEN <strong>und</strong> Regelwerke gelten in der letztgültigen FassungÖNORM EN 295-1 <strong>Steinzeug</strong>rohrsysteme <strong>für</strong> Abwasserleitungen <strong>und</strong> -kanäle -Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke <strong>und</strong> VerbindungenÖNORM EN 295-2 <strong>Steinzeug</strong>rohrsysteme <strong>für</strong> Abwasserleitungen <strong>und</strong> -kanäle -Teil 2: Bewertung der Konformität <strong>und</strong> ProbenahmeÖNORM EN 295-3 <strong>Steinzeug</strong>rohrsysteme <strong>für</strong> Abwasserleitungen <strong>und</strong> -kanäle -Teil 3: PrüfverfahrenÖNORM EN 295-7 <strong>Steinzeug</strong>rohrsysteme <strong>für</strong> Abwasserleitungen <strong>und</strong> -kanäle –Teil 7: Anforderungen an Rohre <strong>und</strong> Verbindungen <strong>für</strong> RohrvortriebEntwurf ÖNORM B 5037 <strong>Steinzeug</strong>rohrsysteme <strong>für</strong> Abwasserleitungen <strong>und</strong> –kanäleVerfahren zur FremdüberwachungEN ISO 9001ÖNORM ISO 1817ÖNORM EN ISO 868ÖNORM ISO 554Qualitätsmanagementsysteme – AnforderungenElastomere - Bestimmung des Verhaltens gegenüber FlüssigkeitenKunststoffe <strong>und</strong> Hartgummi - Bestimmung der Eindruckhärte miteinem Durometer (Shore – Härte).Normklimate <strong>für</strong> die Konditionierung <strong>und</strong>/oder Prüfung - ZahlenangabenAllgemeine <strong>Gütevorschrift</strong>en des <strong>GRIS</strong><strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 8 von 8

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