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Spezielle Gütevorschrift für Steinzeug-Kanalrohre und ... - GRIS

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1. VorbemerkungenDiese <strong>Gütevorschrift</strong> ersetzt die GV 11, „<strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> <strong>für</strong> <strong>Steinzeug</strong>-<strong>Kanalrohre</strong> <strong>und</strong>Formstücke“, Ausgabe 20.11.2008.Änderungsvermerk:- Anpassung an die ÖNORM EN 295-1:04 2013, ÖNORM EN 295-2:04 2013, ÖNORM EN295-3:03 2012 <strong>und</strong> ÖNORM EN 295-7:04 2013- Erweiterung des Anwendungsbereiches um VortriebsrohreDie Rahmenbedingungen <strong>für</strong> diese <strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> sind den “Allgemeinen <strong>Gütevorschrift</strong>endes <strong>GRIS</strong>” in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.Dieser speziellen <strong>GRIS</strong>-<strong>Gütevorschrift</strong> liegen die ÖNORMEN EN 295 Teil 1, 2, 3, <strong>und</strong> 7 zugr<strong>und</strong>e.Die Erfüllung der Anforderungen dieser Normen <strong>und</strong> der vorliegenden „<strong>Spezielle</strong>n <strong>Gütevorschrift</strong>“ist durch eine nach dem Akkreditierungsgesetz akkreditierten Prüf- <strong>und</strong> Inspektionsstellezu bestätigen.2. AnwendungsbereichDiese <strong>Spezielle</strong> <strong>Gütevorschrift</strong> ist <strong>für</strong> <strong>Steinzeug</strong>rohre, zugehörige Formstücke <strong>und</strong> Vortriebsrohresowie deren Verbindungen zum Bau von Abwasserleitungen <strong>und</strong> -kanälen, die als Freispiegelleitungenbetrieben werden, anzuwenden.3. Produktspezifische AnforderungenEs werden folgende über die ÖNORMEN EN 295-1, 2, 3 <strong>und</strong> 7 hinausgehenden Anforderungen<strong>und</strong> Prüfungen festgelegt.3.1 Es sind gültige „ÖNORM geprüft“ Registrierungen nachzuweisen <strong>für</strong>ÖNORM EN 295-1 Anforderungen an Rohre, Formstücke <strong>und</strong> VerbindungenÖNORM EN 295-7 Anforderungen an Rohre <strong>und</strong> Verbindungen <strong>für</strong> RohrvortriebAb 01.11.2014 ist eine gültige „ÖNORM B 5037 geprüft“ Registrierung erforderlich.3.2 Dichtheitsprüfung der Rohre <strong>und</strong> deren Verbindung mit LuftDie Prüfung ist an 2 zusammengefügten Rohren bei Raumtemperatur auszuführen. Die Dichtheitsprüfungmit Luft ist gemäß ÖNORM EN 295-3, Abschnitt 16 mit einem Prüfdruck von 200mbar durchzuführen. Der max zul. Druckabfall p von 15 mbar darf während der Prüfzeit tnicht überschritten werden.Tabelle 1: Prüfzeit tNennweiteDN100 150 200 250 300 350 400t in min 5 7,5 9 10 11 12,5 14NennweiteDN450 500 600 700 800 900 1000t in min 15 17,5 20 22 25 30 35<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 2 von 8

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