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Spezielle Gütevorschrift für Steinzeug-Kanalrohre und ... - GRIS

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6. Prüfumfang <strong>und</strong> Häufigkeit6.1 ErstprüfungErstmalige Überprüfung der Produkte durch eine akkreditierte Prüf- <strong>und</strong> Inspektionsstelle entsprechenddieser <strong>Spezielle</strong>n <strong>Gütevorschrift</strong> im Umfang der <strong>GRIS</strong>-Erstprüfung gemäß Tabelle 6.Hinweis: Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten die Bestimmungen der ÖNORM EN 295-2:2013; hinzu kommendie Prüfungen auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser GV 11Tabelle 6: Prüfumfang der <strong>GRIS</strong>-Erstprüfung (pro Herstellungsverfahren) 1)Prüfmerkmal<strong>GRIS</strong>-GV AbschnittÖNORM-geprüft Registrierung 3.1Dichtheitsprüfung der Rohre <strong>und</strong> derenVerbindung mit Luft3.2<strong>GRIS</strong>-ErstprüfungHäufigkeit der Probenahme /NachweiseNormkonformitätsbescheinigung4 Rohrverbindungeneiner DNWiderstandsfähigkeit gegen Abrieb 3.3 1 malChemische Beständigkeit derDichtungsmaterialien3.41 mal <strong>für</strong> jedes PU-Material<strong>und</strong> jede Anlage;KE: HerstellerdeklarationLangzeitdichtheit <strong>und</strong> Wurzelfestigkeit 3.5 Kontrolle der NachweiseKennzeichnung 3.6 Vier DimensionenÜberprüfung der Voraussetzungen <strong>für</strong> dieEigenüberwachungTab 7Produktionsspezifische Anforderungen 4K<strong>und</strong>enbezogene Anforderungen 5Kontrolle durch die Prüf- <strong>und</strong>InspektionsstelleKontrolle durch die Prüf- <strong>und</strong>InspektionsstelleNachweis gemäß<strong>GRIS</strong>-Audit-Checkliste1) Bei den Herstellungsverfahren ist zwischen Schnellbrand- <strong>und</strong> traditionellem Verfahren zu unterscheiden.6.2 EigenüberwachungsprüfungÜberprüfung der Produkte durch den Hersteller entsprechend den Festlegungen dieser <strong>Spezielle</strong>n<strong>Gütevorschrift</strong> gemäß Tabelle 7.Tabelle 7: Prüfumfang der <strong>GRIS</strong>-Eigenüberwachung (pro Herstellungsverfahren) 1)PrüfmerkmalDichtheitsprüfung der Rohre <strong>und</strong> derenVerbindung mit LuftChemische Beständigkeit derDichtungsmaterialien<strong>GRIS</strong>-GV Abschnitt3.23.4<strong>GRIS</strong>-EigenüberwachungHäufigkeit der Probenahme /NachweiseJede produzierte DN / Halbjahr2 mal <strong>für</strong> jedes PU-Material<strong>und</strong> jede Anlage;KE: HerstellerdeklarationKennzeichnung 3.6 jede DN1) Bei den Herstellungsverfahren ist zwischen Schnellbrand- <strong>und</strong> traditionellem Verfahren zu unterscheiden.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 6 von 8

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