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Spezielle Gütevorschrift für Steinzeug-Kanalrohre und ... - GRIS

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3.3 Widerstandsfähigkeit gegen AbriebDie Prüfung ist gemäß ÖNORM EN 295-3, Abschnitt 15 durchzuführen. Der mittlere Abrieb darfden Höchstwert von 0,25 mm nicht überschreiten.3.4 Chemische Beständigkeit der DichtungsmaterialienDie Prüfung der chemischen Beständigkeit der Dichtungsmaterialien erfolgt durch Lagerung vonProben <strong>für</strong> die Dauer von 168 St<strong>und</strong>en bei einer Temperatur von (23+-2) °C in den folgendenMedien:Schwefelsäure (pH-Wert etwa 0)Natronlauge (pH-Wert etwa 14)Für Kautschuk-Elastomere erfolgt die Prüfung mit Probekörpern gemäß ÖNORM ISO 1817.Polyurethan-Elastomere werden an zylindrischen Proben mit einem Durchmesser von 13,0 0,5mm <strong>und</strong> einer Höhe von 6,3 0,3 mm geprüft.Nach der Lagerung der Probekörper in der Prüfflüssigkeit werden die folgenden Parameter bestimmt.V 7Shore A 7Shore A 7 / 7relative Volumenänderung in % nach siebentägiger Lagerung in der Prüfflüssigkeitbei (23 2) °CShore-A-Härte-Änderung nach siebentägiger Lagerung in der Prüfflüssigkeit bei(23 2) °CShore-A-Härte-Änderung nach siebentägiger Lagerung in der Prüfflüssigkeit bei(23 2) °C <strong>und</strong> anschließender siebentägiger Trocknung bei Normalklima 23/50gemäß ÖNORM ISO 554.Die Shore-Härte wird gemäß ÖNORM EN ISO 868 gemessen. Das Volumen ist auf 0,005 cm³zu bestimmen. Die Zeitspanne zwischen der Entnahme der Probekörper aus der Prüfflüssigkeit<strong>und</strong> der Messung darf höchstens 5 Minuten betragen.Die Prüfergebnisse müssen die Anforderungen nach Tabelle 2 erreichen.Tabelle 2:AnforderungenMaterial Eigenschaft Einheit AnforderungKautschuk-Elastomere(KE)Polyurethan-Elastomere (PU)Polyurethan-Elastomere (PU)V 7 relative Volumenänderung % 5Shore A 7 relative Shore-Härte-ÄnderungShore A 7 / 7 relative Shore-Härte-ÄnderungShore A 10Shore A 53.5 Langzeitdichtheit <strong>und</strong> WurzelfestigkeitZur Gewährleistung der Langzeitdichtheit <strong>und</strong> Wurzelfestigkeit dürfen als Dichtmittel nurElastomere mit dichter Struktur <strong>und</strong> hohlraumfreiem Querschnitt, welche der ÖNORM EN 295-1<strong>und</strong> ÖNORM EN 295-3 entsprechen, verwendet werden.3.6 KennzeichnungDie Rohre sind zusätzlich mit „<strong>GRIS</strong>“ <strong>und</strong> der dem Hersteller verliehenen Gütezeichennummerzu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mit der Gütezeichennummer ist im Rahmen der Eigen<strong>und</strong>Fremdüberwachung zu prüfen.<strong>Gütevorschrift</strong> 11 – Ausgabe 01.11.2013 Seite 3 von 8

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