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Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 11 of 2118.06.2013keine Entgeltunterbrechung. Bei Ihnen wird nur ein Drittel des dreimonatig gezahlten Entgeltsgemeldet. Sie erhalten quasi dauerhaft Rente; es wird eben nur dreimonatig ausgezahlt.)(093793)- Je Vertrag existiert ein maschinell gebildetes Ordnungskriterium (einsehbar <strong>über</strong>Arbeitsvertrag). Soll das Ordnungskriterium geändert werden, ist ein neuer Vertraganzulegen. Das Anlegen eines Folgevertrags bewirkt eine Abmeldung GD3 für das alteOrdnungskriterium und eine Anmeldung GD1 für das neue Ordnungskriterium. EineRückrechnung in <strong>die</strong> Zeit eines alten Vertrags (eines alten Ordnungskriteriums) bewirkt einAufrollen des alten Vertrags (Ordnungskriteriums) (093793).- Das Ab-Datum Maschinelles Zahlstellenverfahren darf nicht verändert werden, um denMeldezeitraum zu verkürzen und der Meldezeitraum darf auch nicht nachträglich erweitertwerden. Dies ist eine Anforderung für <strong>die</strong> Modulzulassung MZV; es gäbe ansonstenSortierprobleme. Es wird deshalb je Mitarbeiter das ursprüngliche Ab-Datum MZVabgespeichert (SVDATEN ABMZV; im Dialog nicht sichtbar), welches beim ersten Laufmaschinelles Zahlstellenverfahren bei <strong>die</strong>sem Mitarbeiter galt. Dies ist dann dauerhaft das Ab-Datum maschinelles Zahlstellenverfahren <strong>die</strong>ses Mitarbeiters; selbst wenn derSteuerungsparameter DEÜV Ab-Datum maschinelles Zahlstellenverfahren verändert wird(093797).- Bestandsmeldungen werden nur noch aufgrund der Anforderung <strong>über</strong> <strong>die</strong> KrankenkasseArbeitgeber erstellt. Der Steuerungsparameter 'Bestandsmeldungen für alleKrankenkassen' (ASP DEÜV Bestandsmeldung Zahlstellenverfahren ) wird nun ignoriert (es isthier keine Umsteuerung des ASP erforderlich)! Das SV-Recht sieht keine Bestandsmeldungmehr für alle Krankenkassen vor (093797).- Die Anforderung der Bestandsmeldung in der Krankenkasse Arbeitgeber erfolgt ab 07.2013auch <strong>über</strong> ein neues Feld Datum Zahlstelle Bestandsmeldung. Hier wird der 1. des Monatseingestellt für den eine Bestandsmeldung gewünscht ist. Bspw eine Bestandsmeldung06.2013 gibt es bei Datum 1.6.2013; Meldung vom 1.6.2013 bis 30.6.2013 (1.6.2013 mussdabei in der Historie der AG-Krankenkasse enthalten sein <strong>die</strong> in 06.2013 gilt; das kann abereine Historie sein <strong>die</strong> bereits ab 05.2013 galt und das Datum muss auch nach 06.2013 nichtwieder entfernt werden). Das bisherige Feld Bestandsmeldung Ja/Nein wird nur noch fürZeiten vor 07.2013 beachtet. Bestandsmeldungen können <strong>über</strong> das Datumsfeld auch nur nochfür den Abrechnungsmonat und den Monat davor angefordert werden (der Dialog sichert dasab; Bestandsmeldung in einem zukünftigen Monat ist vorgebbar). Die Anpassung ist wichtigzur Aufrechterhaltung der Modulzulassung. Die alte Ansteuerung Ja/Nein mußte historischkorrekt gesetzt werden und es gab wohl damit Steuerungsprobleme; es gab zu vieleBestandsmeldungen aus LOGA. Die veränderte Ansteuerung ist bei Rückrechnung keinProblem, da Bestandsmeldungen generell rückwirkend nie verändert werden (093797).- Eine Bestandsmeldung kann auch direkt im Eintrittsmonat, bei Ansteuerung <strong>über</strong> <strong>die</strong>Krankenkasse Arbeitgeber, zusätzlich zur Anmeldung GD1 erstellt werden (093793).- Bei Wechsel Krankenkasse infolge Krankenkassenfussion wird standardmässig keineAb/Anmeldung erstellt. Es wird der Fussionseintrag in der Tabelle Krankenkasse beachtet.Dies funktioniert nun auch bei Fussion einer Ostkasse (Schlüssel Stelle 8 ein Buchstabe)(093793).EEL Entgeltbescheinigung §23c ab 01.07.2011Ein aktuelles Kernprüfprogramm für EEL wird zur Verfügung gestellt.Schnittstellenverfahren/Import im SV-Bereich

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