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Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 17 of 2118.06.2013Weiterzahlung von Funktionszulagen nach altem RechtWenn bei einer nach altem Tarifrecht (i. d. R. nach dem BAT) weiter zu zahlendenFunktionszulage in der Lohnartensteuerung Deutschland bei der fraglichen Lohnart der Statusvon „Weiterzahlung mit Dynamisierung“ auf „Weiterzahlung ohne Dynamisierung“ geändertwurde, wurde <strong>die</strong>s prozessseitig bei aktuellen allgemeinen Tariferhöhung nicht erkannt.Dynamisierung individueller Stufen bei VersorgungsempfängernBei Fällen mit einer an das Beamtenrecht angelehnten Versorgungszusage, <strong>die</strong> in der Vergangenheit ausdem TVÖD oder dem TV-L heraus mit einer individuellen Zwischenstufe in den Ruhestand gewechselt waren,wurden <strong>die</strong> individuellen Stufen vor dem Hintergrund aktueller allgemeiner Tariferhöhungen nicht korrektdynamisiert.Beamte Rheinland-PfalzWenn <strong>die</strong> Berechnung der allgemeinen Stellenzulage personenbezogen auf der Maske „TarifvereinbarungÖffentlicher Dienst“ gezielt ausgeschlossen wurde, wurde <strong>die</strong>se Zulage dennoch unzulässiger weise bei denBerechnungen zur Ausgleichszulage herangezogen.Beamtenversorgung (Nordrhein-Westfalen)Fallbedingt wurde ein zu hoher Versorgungsabschlag i. H. v.17,71 % ermittelt. Korrekterweise darf derVersorgungsabschlag höchstens 3 * 3,6 % = 10,8 % betragen.Tarifunterart Gehaltstarif (Erweiterte Funktionen)Im Zusammenhang mit <strong>die</strong>ser Tarifunterart erfolgten Korrekturen in Verbindung mit derVerarbeitung von anwartschaftserhaltenden bzw. anwartschaftsmindernden Fehlzeiten.Stufenermittlung bei Herabgruppierungen TVÖD § 17 (4)Das im o.a. § beschriebene einschlägige Verfahren wurde für den Kernbereich (TVÖD) <strong>über</strong>arbeitet. ImBereich Sozial – und Erziehungs<strong>die</strong>nstwaren waren <strong>die</strong> Berechnungen von jeher korrekt.Bereitstellung von Vorläufer-TarifinformationenInhaltlich gemeint ist hier in der Regel der BAT. Insofern aus <strong>die</strong>sem Umfeld noch <strong>Informationen</strong>zur weiteren Verwendung bei aktuellen Berechnungen benötigt werden, wird nunmehr auch <strong>die</strong> Verbindungzu <strong>die</strong>sem Tarif <strong>über</strong> den Bereich „Vergleich zum Vorläufertarif“ in der Maske „Tarifvereinbarung ÖffentlicherDienst“ berücksichtigt. Bisher war <strong>die</strong>s nur Fall, wenn <strong>die</strong> entsprechende Verknüpfung <strong>über</strong> den Reiter„Vorläufertarif“ auf derselben Maske erfolgte.AVR Caritas (hier: Tarifwechsel nach Tarifreform)Mitarbeiter/-innen, <strong>die</strong> im Tarifbereich AVR Caritas erst nach der 2011er-Tarifreform, z.B. aus der Verwaltung(Tarif gem. Anlagen 2, 2b, 2d) in einen der <strong>neuen</strong> Tarife gem. der Anlagen 31 bis 33 wechseln, müssen ggf.von der maschinellen Ermittlung des Besitzstandes explizit ausgeschlossen werden, da <strong>die</strong> in Verbindung miteiner grundlegenden Tarifreform stehenden stets zeitpunktbezogenen Verfahrensweisen im späteren Verlaufindividuell zwangsläufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen können. Dieses Feld kann in gleicherWeise auch im Tarifbereich AVR EKD genutzt werden, wenn dort z.B. aus einem Standardtarif auf einenähnlich strukturierten

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