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MEIO AMBIENTE:CETESB:• Repasse de R$ 110 mil em Jan/2011, recursos do FECOP – Fundo de Controle daPoluição, para aquisição de um Caminhão para Coleta Seletiva.PLANEJAMENTO E DES. REGIONAL:Convênios SEP: (R$ 390 mil)• Ampliação e adequação do Centro de Lazer do Trabalhador, localizado na RuaAmazonas S/N, quadra 63 – Custo: R$ 70 mil, término previsto para 12/12/2010.• 7.755 m² de recapeamento asfáltico com 3cm de espessura em vias urbanas domunicípio – Custo: R$ 150 mil, pagos em Jun/2010.• reforma do Estádio Municipal, localizado no município – Custo: R$ 70 mil, comtérmino previsto para Dez/2010.• 4.948,93 m² em obras de recapeamento asfáltico, com espessura de 3cm, em vias domunicípio de Iacri – Custo: R$ 100 mil, obra tem término previsto em 22/12/2012.SANEAMENTO E RECURSOS HÍDRICOS:FEHIDRO:• Formalizou contrato com a Prefeitura, para controle de erosão rural na Estradavicinal IAC 236 – Custo R$ 141 mil, concluído em Dez/2011.2


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 3 of 2118.06.2013(092757).FehlzeitenBei Generierung der Lohnarten aus den Fehlzeiten Reiter Statistik wird nun, bei Fehlzeiten mitmanuellem Kennzeichen, <strong>die</strong> Steuerung bzgl Arbeits-/Kalendertage beachtet (093783).Auswertungen und ArchivierungVer<strong>die</strong>nstabrechnung- Zum 1.7.2013 tritt <strong>die</strong> Entgeltbescheinigungsverordnung EBV in Kraft. Damit wird<strong>die</strong> Entgeltbescheinigungsrichtlinie ERR verbindlich. Spätestens nun muss <strong>die</strong>Ver<strong>die</strong>nstabrechnung Arbeitnehmer nach den Regeln ERR/EBV eingerichtet werden!Neu wurde für <strong>die</strong> EBV realisiert:Andruck Text 'Mehrfachbeschäftigung' im Kopf der Ver<strong>die</strong>nstabrechnung(Konfigurationsparameter 43 = D).Bei Konfigurationsparameter 93 = 1 wird nun bei Privatversicherten und Kasse Frei alternativ<strong>die</strong> Beitragseinzugskasse anstelle der Krankenkasse angedruckt und bei Minijob undKurzfristiger Beschäftigung wird <strong>die</strong> Bundesknappschaft angedruckt.Neuer Konfigurationsparameter DRUCORG, damit bei nicht regelmäßig erfolgendenmonatlichen Druck (bspw. Nutzung der Konfigurationsparameter 17, 18 oder derDrucksteuerung Vertragsebene oder es wird auch einfach manchmal der Druck unterlassen),beim nächsten Druck angezeigt wird, wann <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nstabrechnung letztmals gedrucktwurde 'Bescheinigung wurde letztmals ausgegeben für den Monat MM.JHJJ'. Achtung:Beim 1. Druck mit <strong>die</strong>ser Steuerung wird ein Merker hinterlegt (Update auf <strong>die</strong> TabelleAbrechnung) damit ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt <strong>die</strong> Information 'Bescheinigung wurde letztmalsausgegeben für den Monat MM.JHHH' gedruckt werden kann. Wenn Sie nicht monatlich denMitarbeitern <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nstabrechnung zur Verfügung stellen, bitte <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nstabrechnung in07.2013 mit Steuerung DRUCORG= 1 bzw. mindestens mit DRUCORG = 3 und PARAM18 =1fahren damit der Merker 'letzter Druck' bei allen Mitarbeitern hinterlegt wird (093780).- Durch ELStAM (elektronische Steuermerkmale) ist es erforderlich, bei Änderung einesSteuermerkmals <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nstabrechnung zu drucken, selbst wenn sie normalerweise nichtgedruckt würde. Falls sich keine Steuermerkmale ändern, gelten <strong>die</strong> Konfigurationsparameter17,18,25 oder Drucksteuerung Vertragsebene zum eingeschränkten Druck weiter. BeiUmstellung auf ELSTAM ist der neue Konfigurationsparameter DRELSTAM = 1 zusetzen, zumindest wenn Sie <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nstabrechnungen nicht regelmäßig jeden Monatdrucken. Es wird eine entsprechende Hinweismeldung „Änderung bei ELStAM-Merkmalen“ausgegeben (093780).- Bei Andruck von Urlaubsanspruch (Kalendertage/Stunden) wird <strong>die</strong> Übersteuerung'Urlaubsandruck Stunden oder Tage' aus dem Vertrag berücksichtigt (093780).- Neue Ansteuerungen 'Andruck Sachbearbeiter' Konfigurationsparameter 6, Ausprägungen8 und 9 (093780).- Der Andruck von BIC/IBAN beim Auszahlungsbetrag (Konfigurationsparameter 100)erfolgt nur noch im aktuellen Monat (093780).- Bei Sonstigen Überweisungen können nun auch nur BIC/IBAN ohne Kontonummer undBankleitzahl angedruckt werden (Konfigurationsparameter PARAM74) (093788).


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 5 of 2118.06.2013BeitragsabrechnungHeuerabrechnung: In der Beitragsabrechnung wird nun neben den Beiträgen zurSeemannskasse (ZVA/ZVU) auch das Brutto Seemannskasse ausgewiesen (092690).SV-LohnkontoBei tageweiser Vorgabe des Entgelts (besonders Honorarabrechnung) wird nun dasUnfallversicherungsbrutto (Systemlohnart ESU) tageweise angedruckt (093757).ZahlungsverkehrBei SEPA-Zahlungsverkehr kann <strong>über</strong> Konfigurationsparameter PARAM28 ein Schlüssel(EndToEndId) für <strong>die</strong> Banken gesteuert werden. Siehe LOGA-Hilfe repibzv (093788).Honorar Kontrollmeldung FinanzamtDie Liste Honorar Kontrollmeldung Finanzamt (rephonfa) kann nun jährlich und proPersonalnummer zusammengefasst erstellt werden. Hierzu beachten Sie bitte <strong>die</strong> <strong>neuen</strong>Parametersteuerungen (Param 6, 7, 8) in der LOGA-Hilfe rephonfa (093781).Berufsgenossenschaftsliste- Bei Erstellung der Berufsgenossenschaftsliste (repbege) werden <strong>die</strong>Jahresarbeitshöchstgrenzen beachtet. Diese werden nun aus der StammtabelleUnfallversicherung gezogen (093784).- Die Mitgliedsnummer der Tabelle Berufsgenossenschaft wird nun berücksichtigt (093784).- Bei Steuerung ‚Stunden <strong>über</strong> Kumulation’ wurden bisher AZUBIS nicht berücksichtigt. Dieswurde geändert (093784).SchwerbehindertenlisteIn der Schwerbehindertenliste (repschw), sowohl in der Liste als auch in der REHADAT-Datei,wird nun der neue Tätigkeitsschlüssel ausgegeben bei Konfigurationsparameter PARAM16 = A(093783).Ver<strong>die</strong>nststatistikEs ist nun <strong>die</strong> Archivierung der Liste Ver<strong>die</strong>nststatistik (repverd) möglich:Konfigurationsparameter ARCHIV=1 (093787).Tabellenstamm-AuswertungenEs ist nun <strong>die</strong> Archivierung der Tabellenstamm-Auswertungen (reptab) mitKonfigurationsparameter ARCHIV=1 und XML2PDF=reptab.lmx möglich (093786).Ein-und Austrittsliste


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 6 of 2118.06.2013Es ist nun <strong>die</strong> Archivierung der Ein-und Austrittsliste (repeal) mit KonfigurationsparameterARCHIV=1 und XML2PDF=repeal.lmx möglich (093785).BEM – Betriebliches EingliederungsmanagementMittels des <strong>neuen</strong> Konfigurationsparameters 9 kann entschieden werden, ob bzgl. derSchwellenwerte entweder nur Kalendertage (dann ist ein K einzutragen), nur Arbeitstage(dann ein A) oder wie bisher beide Kriterien beachtet werden. Weiter wurde <strong>die</strong> Ermittlungder Organisationseinheit im Hinblick auf historische Änderungen erweitert (094585).Bescheinigungen/Statistiken/ListenArbeitsbescheinigung (REPBES1)• Das Layout wurde den Vorgaben des AWV angepasst und entspricht nun dem Stand aus März 2013.(094163)• Bei transferierten Mitarbeitern wurden konstellationsbedingt Daten nicht korrekt angedruckt. (095174)Wohngeldbescheinigung (REPBES3)• Bei Geringfügig Beschäftigten mit Steuerpauschalierung werden <strong>die</strong> steuerfreien Anteile nicht mehr unterden Steuerfreien angedruckt werden sonder im steuerpflichtigen Arbeitslohn. (093326)Ver<strong>die</strong>nstbescheinigung ALG II (REPBES18).• Bei Minijoblern mit Verzicht auf RV-Freiheit werden nun <strong>die</strong> SV-Beiträge korrekt angedruckt. (093326)Bescheinigung <strong>über</strong> Nebeneinkommen (REPBES20)• Das Layout wurde den Vorgaben des AWV angepasst und entspricht nun dem Stand aus März 2013.(094163)Ausbildungsbescheinigung (REPBES21)• Bei einem untermonatigen Ausbildungsende wurden <strong>die</strong> Daten falsch ermittelt, <strong>die</strong>s wurde behoben.(093326)Erklärung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Fortdauer bzw. Ende der Berufsausbildung (REPBES22)• Bei einem untermonatigen Ausbildungsende wurden <strong>die</strong> Daten falsch ermittelt, <strong>die</strong>s wurde behoben.(093326)Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld gem. §.9 BEEG (REPBES24)• Das Layout wurde den Vorgaben des AWV angepasst und entspricht nun dem Stand aus März 2013(094163).• Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird nun mit den historisch korrekten Werten ausgegeben (094163).Bescheinigung Teilzeitver<strong>die</strong>nst / Mutterschaftsgeldzuschuss zum Antrag auf


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 7 of 2118.06.2013Elterngeld gem. §.9 BEEG (REPBES25)• Das Layout wurde den Vorgaben des AWV angepasst und entspricht nun dem Stand aus März 2013(094163).• Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird nun mit den historisch korrekten Werten ausgegeben (094163).AltersteilzeitAltersteilzeitabrechnung- Wenn der Ehegatte auch im ÖD beschäftigt ist darf <strong>die</strong> Lohnart Ortszuschlag für <strong>die</strong>Vollzeitberechnung nicht verdoppelt werden. Dies wurde umgesetzt (093195).- ATZ FLEX OED: Das Wertguthaben wurde bei Tariferhöhung nicht erhöht, wenn der BeginnRuhephase mit dem Zeitpunkt der Tariferhöhung zusammenfiel. Dies wurde geändert(093195).- Konstellationsbedingt konnte eine Fehlermeldung, sogar ein Programmabbruch beiuntermonatigem Beginn ATZ-Ruhephase entstehen. Dies wurde bereinigt (093195).- Der Altersteilzeitunterschiedsbetrag wurde in Verbindung mit einer Direktversicherung falschermittelt weil jeden 2. Monat <strong>die</strong> Direktversicherung doppelt vom Basisbrutto abgezogenwurde. Dies wurde geändert (093773).Schnittstellenverfahren Elster/ELStAMEinführung von Elster II (ELStAM)ELSTAM wird hiermit für „interessierte Kunden nach Rücksprache mit dem betreuenden "P&IConsultant“ freigegeben. Es liegend ausreichend Erfahrungen vor, <strong>die</strong> mit Pilotanwendernzusammen erarbeitet wurden. Falls Sie nicht pilotiert haben, wenden Sie sich bitte zwecksUmstellung auf ELSTAM an Ihren P&I Consultant. Eine komplette Freigabe für alle Kunden istabhängig von den weiteren Entwicklungen bei der Finanzverwaltung in einem nächsten Schrittgeplant.Lohnsteueranmeldung- Die folgenden <strong>neuen</strong> ELSTAM Schlüssel werden nun zusätzlich zu den bisherigenKonfessionen verarbeitet: fa Freie Religionsgemeinde Alzey (bislang 72), fb FreieReligionsgemeinde Baden (bislang 67), fg Freie Religionsgemeinde Pfalz (bislang 68), fm FreieReligionsgemeinde Mainz (bislang 65), fs Freie Religionsgemeinde Offenbach (bislang 66), ibIsraelitische Religionsgemeinde Baden (bislang 78), iw Israelitische ReligionsgemeindeWürttemberg (bislang 73), il Jüdische Gemeinde Hessen (093762).- Bei Erstellung der Lohnsteueranmeldung auf Level MAN oder INS können nun zusätzlichZeitwirtschaftsfirmen ausgeschlossen werden. Dazu ist der Konfigurationsparameter 20 aufJ zu setzen (092860).- Auf der Liste war für Baden-Württemberg der Gesamtbetrag um eine Zeile zu hochangedruckt. Dies wurde bereinigt (092860).- Bei Erstellung LSTA unter Beachtung der Steuernummer der Betriebsstätte(Konfigurationsparameter 5 = J) können nun auch sehr viele Betriebsstätten beachtet werden(092860).


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 8 of 2118.06.2013Lohnsteuerbescheinigung- Die folgenden <strong>neuen</strong> ELSTAM Schlüssel werden nun zusätzlich zu den bisherigenKonfessionen verarbeitet: fa Freie Religionsgemeinde Alzey (bislang 72), fb FreieReligionsgemeinde Baden (bislang 67), fg Freie Religionsgemeinde Pfalz (bislang 68), fm FreieReligionsgemeinde Mainz (bislang 65), fs Freie Religionsgemeinde Offenbach (bislang 66), ibIsraelitische Religionsgemeinde Baden (bislang 78), iw Israelitische ReligionsgemeindeWürttemberg (bislang 73), il Jüdische Gemeinde Hessen (093762).- Es wird je Lohnsteuerbescheinigung <strong>die</strong> Steuernummer gemeldet/angedruckt. Dabei wirdnun eine abweichende Steuernummer und ein abweichendes Finanzamt und ein abweichendesBundesland (es sind <strong>die</strong> 3 abweichenden Angaben erforderlich) aus einer zugeordnetenBetriebsstätte beachtet. Dies damit es bei der Steuerprüfung keine Differenzen LSTA/LSTBwegen falscher LSTB-Steuernummern gibt. Steuerprüfer vergleichen unter Umständen jeSteuernummer für ein bestimmtes Jahr Lohnsteueranmeldungen undLohnsteuerbescheinigungen (092840).- Wird der Druck einer Lohnsteuerbescheinigung Vorjahr erzwungen (Steuermaske,Besonderheiten, Datum LSTB im Vorjahr) wird nun bei Erstellung der LSTB Vorjahr einTransfer beachtet. Es wird auch beachtet ob für das Vorjahr aufgrund der Steuerklasse<strong>über</strong>haupt eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist (bspw pauschalversteuerte Minijobserhalten keine LSTB) (093669).Generierung von LST-Bescheinigung 2011 und früher für Elster (NOYEAR)Die Finanzverwaltung hat ca. im April 2013 <strong>die</strong> Übertragung von LST-Bescheinigungen für dasVor-Vorjahr = 2011 und früher gesperrt. Eine Übertragung führt zu einer Fehlermeldung „eswurde eine Bescheinigung mit einer unzulässigen Version (201101) gefunden“. Daher wirdmit <strong>die</strong>sem Release in der Konfiguration Elster-Übertragungsprotokoll (ELSTSTAT) derParameter NOYEAR mit dem Wert 2011 bestückt, der sowohl <strong>die</strong> Generierung als auch <strong>die</strong>Übertragung von LSTB für 2011 und früher mit einer entsprechenden Hinweismeldungverhindert (094760).Schnittstellenverfahren DEÜVDEÜV- Die Jahresmeldung wird ab 2014 fix im Monat Januar erstellt. Dies wird so für dasGKV-Zertifikat verlangt (wohl wegen frühzeitiger Lieferung des DatenbausteinsUnfallversicherung). Die Ansteuerung (Steuerungsparameter ASP DEÜV-Meldungen Monat, indem <strong>die</strong> Jahresmeldung erstellt wird DUEVO MON) wird ab 2014 nicht mehr beachtet (es istkeine Umsteuerung erforderlich!) (093167).- Die Annahmestelle wird maschinell aufgrund der Tabelle SV-Betriebsnummern auf Basisder Krankenkassenbetriebsnummer ermittelt. Die Steuerung in der Krankenkasse Arbeitgeber,Datenfern<strong>über</strong>tragung DEÜV ist nicht mehr relevant. Auch nicht mehr <strong>die</strong> SteuerungVerfahren; es werden grundsätzlich Dakota-Dateien erstellt. Die Tabelle SV-Betriebsnummernmuss spätestens nun vor jeder Abrechnung aktualisiert werden (Aktuelles Update‚Änderungs<strong>die</strong>nst Krankenkassen’ von der P&I Homepage Kundenseiten <strong>über</strong> ImportStandarddaten einspielen, Krankenkassen und SV-Betriebsnummern)(093167).- Die Staatsangehörigkeit 459 Palästinensische Gebiete wird ausgeliefert (092690).


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 9 of 2118.06.2013- Straße A 5,7 ist DEÜV-Konform und ist nun somit erlaubt (093192).- Der Datenbaustein DBEU, Geburtsland EWR und europäische Versicherungsnummer, ist inAbhängigkeit von der Staatsangehörigkeit zu erstellen. Bislang war hier irrtümlich dasGeburtsland relevant (093192).- Eine GD91 'Meldung nur UV-Entgelt' sowie auch eine GD54 ‚Sondermeldung’ darf nichtgemeldet werden wenn kein UV Entgelt/SV-Entgelt vorhanden ist; auch wenn wegen derRundungsregel ein Entgelt kleiner 50 Cent zu Null wird. Dies wurde realisiert (093197).- In einer GD 58 'GKV Monatsmeldung' darf auch bei Seeleuten kein Datenbaustein DBKSgemeldet werden. Dies wurde umgesetzt (093197).- Die GKV-Monatsmeldung (GD58) für Mehrfachbeschäftigte mit untermonatigerSozialversicherung (Bspw. Untermonatig Wechsel Geringfügig zu Normalbeschäftigt) enthältnun das korrekte laufende Entgelt und den korrekten Einmalbezug. Hierfür warenErweiterungen erforderlich (093668).- Wurde während einer genau einmonatigen Elternzeit (Fehlzeit ERZIE im Hauptvertrag) ineinem Parallelvertrag SV-pflichtig gearbeitet (also durchgängige ganzjährige Beschäftigung),ist nur eine Jahresmeldung erforderlich. Dies wurde im Rahmen der Vertragskonsoli<strong>die</strong>rungumgesetzt (092172).- In einer Entgeltmeldung mit mehreren Abschnitten Unfallversicherung (DBUV-Segmenten)mit unterschiedlichen UV-Meldegründen konnte konstellationsbedingt <strong>die</strong> BG-Betriebsnummerder zuständigen UV im 2. Segment fehlen. Dies wurde korrigiert (092172).- Im Datenbaustein UV (DBUV) einer Entgeltmeldung muss bei Vorliegen eines Meldegrundesdas UV-Entgelt 0 sein. Dies war bei mehreren Meldungen mit Meldegrund A09 imDatenbaustein UV (beispielsweise mehrere Entgeltmeldungen im Jahr; GD51 und dann GD50)konstellationsbedingt nicht gewährleistet. Es wurde nun berichtigt (093774).- Bei mehreren Einmalzahlungen nach Austritt wurde konstellationsbedingt das UV-Meldeentgelt nach Austritt nicht immer vollständig gemeldet. Das wurde korrigiert(094390).- Bei geringfügig Beschäftigten, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> RV-Freiheit verzichtet haben und <strong>die</strong> unterhalbder RV-Mindestbemessung (2013 175 €) ver<strong>die</strong>nen, zahlt der Arbeitnehmer zusätzliche RV-Beiträge so dass RV-Beiträge auf <strong>die</strong> RV-Mindestbemessung fließen. Es ist dann auch <strong>die</strong> RV-Mindestbemessung das SV-Meldeentgelt. Dies sowohl bei Versicherung bei der DeutschenRentenversicherung als auch bei berufsständischer Altersversorgung (hier in der Meldung zurDASBV). Für <strong>die</strong> berufsständische Altersversorgung wurde in dem Rahmen <strong>die</strong> neueSystemlohnart BFF Fikt.RV-Brutto AN-Zuzahlung geringfg. Beschäftigte geschaffen (für RV-Brutto ist keine Verbuchung erforderlich). Die Beitragserhebungsdatei EBEA und -liste wurdefür solche Fälle ebenfalls bzgl. des Meldeentgelts bereinigt (093774).- Bei Ausfallzeit ab Vertragsbeginn (bspw. Elternzeit) kann erst angemeldet werden,wenn wieder ein SV-Tag vorliegt. Wenn nun bei Arbeitsaufnahme bereits bspw. wegen einesKrankenkassenwechsels eine Anmeldung vorliegt, wird <strong>die</strong> Anmeldung zum 1. SV-Tagunterdrückt (093774).- Bei Ausfallzeit während eines Systemwechsels (mit Abmeldung Systemwechsel) kanneigentlich erst zum 1. SV-Tag nach Systemwechsel angemeldet werden. Bis dahin eigentlicherforderliche Meldungen können dann eigentlich nicht erstellt werden. Seit Release 13.3 wirddeshalb in solchen Fällen eine direkte Anmeldung mit gleichzeitiger Unterbrechungsmeldungfür den 1. Tag erstellt. Diese Unterbrechungsmeldung darf kein SV-Entgelt enthalten, auchnicht wenn <strong>die</strong> Ausfallzeit noch im 1.Monat nach Systemwechsel endet. Das wurde umgesetzt(094390).- Bei Wechsel von der Deutschen Rentenversicherung zur BerufsständischenAltersversorgung im Eintrittsmonat (Untermonatige SV) fehlte in der Jahresmeldung das


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 10 of 2118.06.2013Meldeentgelt berufsständische Altersversorgung des Eintrittsmonats. Das wurde geändert(093192).- Kurzfristig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel 110) mit mehr als Zwei An- undAbmeldung je Monat können nun korrekt gemeldet werden (093192).- Bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone muss auch bei Entgelt unter 400€ in derGKV-Monatsmeldung GD 58 das regelmäßige Jahresentgelt und das Kennzeichen Gleitzonegemeldet werden. Dies wurde umgesetzt (094269).- Die aktuelle Kernprüfung wurde eingebunden (093192).Maschinelles Zahlstellenverfahren- Ab Release 13.6 wird vor Erstellung der Meldungen maschinelles Zahlstellenverfahrengeprüft, ob das aktuellste Programmupdate zum maschinellen Zahlstellenverfahren für daseingesetzte Release eingespielt wurde. Ist <strong>die</strong>s nicht der Fall, können keine Meldungenmaschinelles Zahlstellenverfahren mehr erstellt und keine Dateien maschinellesZahlstellenverfahren mehr weitergeleitet werden. Dies wird dann durch eine Fehlermeldung(Fehlerliste, L2001.LST und Dialog) angezeigt. Das Verfahren soll verhindern, dassfehlerhafte Meldungen oder EZAV-Dateien an <strong>die</strong> Krankenkassen geschickt werden, weilveraltete Programmversionen im Einsatz sind. Dieser Zwang neue <strong>Releases</strong>/Updates zunutzen ist eine Forderung der ITSG im Rahmen des GKV-Zertifikats ModulzulassungMaschinelles Zahlstellenverfahren. Es ist natürlich am besten, immer <strong>die</strong> neuesten Updatesmit Änderungen zum maschinellen Zahlstellenverfahren gleich vor Erstellung der Meldungendes maschinellen Zahlstellenverfahrens einzuspielen. Konkret heißt das, Pflichtreleases sindeinzusetzen und Updates soweit sie Änderungen zum maschinellen Zahlstellenverfahrenenthalten (Künftige Updates werden <strong>die</strong>sbezüglich einen Hinweis enthalten; Änderungen MZVin Zwischenreleases werden grundsätzlich auch für das letzte Pflichtrelease zur Verfügunggestellt.). Können einmal wegen eines nicht aktuellen Programmstandes keine Meldungenmaschinelles Zahlstellenverfahren erstellt werden, werden <strong>die</strong>se aufgrund des Soll/Ist-Abgleich beim nächsten Lauf nachträglich mit erstellt (093797).- Abgeholte Krankenkassen-Meldungs-/-Rückmeldungs-Dateien werden nun immerquittiert (Löschung auf dem Kommunikationsserver), auch wenn nicht alle Meldesätzefehlerfrei verarbeitet werden konnten. Nicht ordentlich verarbeitete Sätze müssen, wie bisherschon, manuell nachbearbeitet werden. Es ist zum einen <strong>die</strong> Liste 'RückmeldungenZahlstellenverfahren' zu beachten. Wichtig ist auch sich um Sätze mit falschemOrdnungskriterium zu kümmern, <strong>die</strong> nicht maschinell zugeordnet werden konnten. Wird eineKrankenkassen-Meldungs-/-Rückmeldungs-Datei eingelesen, wird sie im dakotaag-Archivverzeichnis des Verfahrens MZV (PUIMZKARCHIV) abgespeichert. Hier befindet sich <strong>die</strong>eingelesene Datei selbst und eine txt-Datei, in der 'ungültige Aktenzeichen' mit Hinweis aufden nicht identifizierbaren Meldesatz der Datei aufgeführt sind (093794).- Eine Entgeltänderung in der Vergangenheit <strong>die</strong> durch eine neue Änderungsmeldung (GD2)zu melden ist, bewirkt ein Aufrollen späterer Meldungen (sofern <strong>die</strong>se vorhanden sind). Insolchen Fällen unterblieb bisher das Aufrollen und das führte zu Sortierproblemen bei denKrankenkassen (093793).- Eine Entgeltunterbrechung bewirkt eine Abmeldung GD3. Dieser Sachverhalt tritt beiRentnern auf, <strong>die</strong> nur in manchen Monaten Entgelte erhalten. Eine erneute Entgeltzahlungbewirkt <strong>die</strong> erneute Anmeldung. Ein Wechsel Krankenkasse oder Zahlstelle wird in Zeitennach einer Abmeldung nicht gemeldet. Die Abmeldung wegen Entgeltunterbrechung kannnicht mehr <strong>über</strong> den Steuerungsparameter 'Wegfall des VB ignorieren' unterdrückt werden.(Achtung: Nicht gemeint sind hier Quartalsrentner: Diese erhalten Ihr Entgelt ausschließlich<strong>über</strong> <strong>die</strong> festen Entgeltbestandteile mit Zahlungsrhythmus 'alle 3 Monate'. Bei Ihnen entsteht


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 11 of 2118.06.2013keine Entgeltunterbrechung. Bei Ihnen wird nur ein Drittel des dreimonatig gezahlten Entgeltsgemeldet. Sie erhalten quasi dauerhaft Rente; es wird eben nur dreimonatig ausgezahlt.)(093793)- Je Vertrag existiert ein maschinell gebildetes Ordnungskriterium (einsehbar <strong>über</strong>Arbeitsvertrag). Soll das Ordnungskriterium geändert werden, ist ein neuer Vertraganzulegen. Das Anlegen eines Folgevertrags bewirkt eine Abmeldung GD3 für das alteOrdnungskriterium und eine Anmeldung GD1 für das neue Ordnungskriterium. EineRückrechnung in <strong>die</strong> Zeit eines alten Vertrags (eines alten Ordnungskriteriums) bewirkt einAufrollen des alten Vertrags (Ordnungskriteriums) (093793).- Das Ab-Datum Maschinelles Zahlstellenverfahren darf nicht verändert werden, um denMeldezeitraum zu verkürzen und der Meldezeitraum darf auch nicht nachträglich erweitertwerden. Dies ist eine Anforderung für <strong>die</strong> Modulzulassung MZV; es gäbe ansonstenSortierprobleme. Es wird deshalb je Mitarbeiter das ursprüngliche Ab-Datum MZVabgespeichert (SVDATEN ABMZV; im Dialog nicht sichtbar), welches beim ersten Laufmaschinelles Zahlstellenverfahren bei <strong>die</strong>sem Mitarbeiter galt. Dies ist dann dauerhaft das Ab-Datum maschinelles Zahlstellenverfahren <strong>die</strong>ses Mitarbeiters; selbst wenn derSteuerungsparameter DEÜV Ab-Datum maschinelles Zahlstellenverfahren verändert wird(093797).- Bestandsmeldungen werden nur noch aufgrund der Anforderung <strong>über</strong> <strong>die</strong> KrankenkasseArbeitgeber erstellt. Der Steuerungsparameter 'Bestandsmeldungen für alleKrankenkassen' (ASP DEÜV Bestandsmeldung Zahlstellenverfahren ) wird nun ignoriert (es isthier keine Umsteuerung des ASP erforderlich)! Das SV-Recht sieht keine Bestandsmeldungmehr für alle Krankenkassen vor (093797).- Die Anforderung der Bestandsmeldung in der Krankenkasse Arbeitgeber erfolgt ab 07.2013auch <strong>über</strong> ein neues Feld Datum Zahlstelle Bestandsmeldung. Hier wird der 1. des Monatseingestellt für den eine Bestandsmeldung gewünscht ist. Bspw eine Bestandsmeldung06.2013 gibt es bei Datum 1.6.2013; Meldung vom 1.6.2013 bis 30.6.2013 (1.6.2013 mussdabei in der Historie der AG-Krankenkasse enthalten sein <strong>die</strong> in 06.2013 gilt; das kann abereine Historie sein <strong>die</strong> bereits ab 05.2013 galt und das Datum muss auch nach 06.2013 nichtwieder entfernt werden). Das bisherige Feld Bestandsmeldung Ja/Nein wird nur noch fürZeiten vor 07.2013 beachtet. Bestandsmeldungen können <strong>über</strong> das Datumsfeld auch nur nochfür den Abrechnungsmonat und den Monat davor angefordert werden (der Dialog sichert dasab; Bestandsmeldung in einem zukünftigen Monat ist vorgebbar). Die Anpassung ist wichtigzur Aufrechterhaltung der Modulzulassung. Die alte Ansteuerung Ja/Nein mußte historischkorrekt gesetzt werden und es gab wohl damit Steuerungsprobleme; es gab zu vieleBestandsmeldungen aus LOGA. Die veränderte Ansteuerung ist bei Rückrechnung keinProblem, da Bestandsmeldungen generell rückwirkend nie verändert werden (093797).- Eine Bestandsmeldung kann auch direkt im Eintrittsmonat, bei Ansteuerung <strong>über</strong> <strong>die</strong>Krankenkasse Arbeitgeber, zusätzlich zur Anmeldung GD1 erstellt werden (093793).- Bei Wechsel Krankenkasse infolge Krankenkassenfussion wird standardmässig keineAb/Anmeldung erstellt. Es wird der Fussionseintrag in der Tabelle Krankenkasse beachtet.Dies funktioniert nun auch bei Fussion einer Ostkasse (Schlüssel Stelle 8 ein Buchstabe)(093793).EEL Entgeltbescheinigung §23c ab 01.07.2011Ein aktuelles Kernprüfprogramm für EEL wird zur Verfügung gestellt.Schnittstellenverfahren/Import im SV-Bereich


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 12 of 2118.06.2013Erstattungsantrag- Die aktuelle Kernprüfung wurde eingebunden (093788).- Die Rückmeldungen zum Erstattungsantrag wurden bislang abgeholt um <strong>die</strong>Rückmeldedatei zu quittieren, sowie <strong>die</strong> Verarbeitungsbestätigung zu haben oder Fehlerfälleauf Basis eines Fehlerprotokolls bearbeiten zu können. Nun wird direkt beim Abholen derRückmeldungen, zusätzlich zu Quittierung/Verarbeitungsbestätigung/Fehlerabholung, imFehlerfall im abgelehnten Erstattungsantrag der Verarbeitungsstatus Krankenkasse ‚5’eingestellt. Dies ist in der Dialogmaske Erstattungsantrag AAG Meldesätze, Reiter Steuerung‚Verarb.Status Krankenkasse= Meldung abgelehnt’ sichtbar. Ein maschinellerRückrechnungsanstoß erfolgt anläßlich einer Fehlermeldung nicht. Der Fehlerstatus 5 wirdaber bei der Erstellung von Erstattungsanträgen beachtet. Wird also ein Fehlerfall rückwirkendkorrigiert (was einen Rückrechnungsanstoß bedeutet), wird <strong>die</strong> abgelehnte Meldung nichtstorniert. Es wird jedoch der korrigierte Erstattungsantrag erstellt. BeiRückrechnungsauslösung ohne Fehlerkorrektur wird der Erstattungsantrag erneut erstellt undwohl erneut abgelehnt werden. Fehlerkorrektur auf Basis des Fehlerprotokolls ist natürlichweiterhin erforderlich. Es unterbleiben aber Stornierungen abgelehnter Erstattungsanträge(092608).- Die Erstattungsobergrenze bei Erstattung Lohnfortzahlung (U1) wird seit Release 13.3nach den Regeln eines Besprechungsergebnisses (BE) vom 24.10.2012 ermittelt. Tatsächlicherzieltes Arbeitsentgelt und Lohnfortzahlung werden nach dem Verhältnis Ihrer Höhe sozueinander vermindert, dass sie zusammen <strong>die</strong> RV-BBG nicht <strong>über</strong>schreiten. Diese Regel giltnun auch für das 'Fortgezahlte Bruttoentgelt'. Bisher wurde <strong>die</strong>s noch auf der Basis von Tagengekürzt, wodurch bei Fällen <strong>über</strong> der RV-BBG falsche Beträge und ggf.irrtümlich AG-Anteil SVausgewiesen wurde (093783).Beitragserhebung Berufsständische Versicherung- Bei geringfügig Beschäftigten, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> RV-Freiheit verzichtet haben und <strong>die</strong> unterhalb derRV-Mindestbemessung (2013 175 €) ver<strong>die</strong>nen, zahlt der Arbeitnehmer zusätzliche RV-Beiträge so dass RV-Beiträge auf <strong>die</strong> RV-Mindestbemessung fliessen. Für <strong>die</strong> berufsständischeAltersversorgung wurde in dem Rahmen <strong>die</strong> neue Systemlohnart BFF Fikt.RV-Brutto AN-Zuzahlung geringfg. Beschäftigte geschaffen (für RV-Brutto ist keine Verbuchungerforderlich). Die Beitragserhebungsdatei(EBEA) und -liste wurde für solche Fälle bzgl. desMeldeentgelts bereinigt (093774).Import Standarddaten ’Änderungs<strong>die</strong>nst Krankenkassen, SV-Betriebsnummern’Der Krankenkassenimport und auch der Import der SV-Betriebsnummern soll bekanntlichimmer vor der nächsten Abrechnung aktualisiert werden. Nun wird beim Aufruf der MaskeLOGA, Import Standarddaten und Landauswahl Deutschland immer mitgeteilt ob derKrankenkassenupdate bereits zu alt ist. Bei <strong>die</strong>ser Mitteilung sollten beide Dateien,Krankenkassenimport und SV-Betriebsnummerndatei aktualisiert werden. Diese Plausibilitätunterstützt <strong>die</strong> korrekte Ermittlung der SV-Beiträge (Beiträge U1/U2 und Umlageerstattung)und der Krankenkassenannahmestellen (neu ab Release 13.6). Beim Krankenkassenimportwird abermals geprüft ob der Krankenkassenimport aktuell ist, nur dann findet der Updatestatt. Es wird auch geprüft ob <strong>die</strong> Programme maschinelles Zahlstellenverfahren aktuell sind.Dies damit das maschinelle Zahlstellenverfahren laufen kann (Siehe Punkt MaschinellesZahlstellenverfahren). Hier gibt es aber ggf. nur einen Hinweis der nur relevant ist wenn dasmaschinelle Zahlstellenverfahren eingesetzt ist. Die Prüfungen erfolgen auf Basis einer <strong>neuen</strong>Datei buildctrl.pui <strong>die</strong> ab Release 13.6 zusätzlich in der kkimpv4.zip enthalten ist. Die neueDatei ist wie <strong>die</strong> Dateien Änderungs<strong>die</strong>nst Krankenkassen und SV-Betriebsnummern zu


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 13 of 2118.06.2013entpacken (093797).Meldeverfahren DATÜV-ZVE- Bei Meldungen für <strong>die</strong> Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen / Kulturorchester wurdeder Meldezeitraum falsch (bis zum Monatsende) ermittelt, wenn das Von / Bis – Datum desZeitraumes identisch ist, also bei Vertrags- / Versicherungszeiträumen für einen Tag(092837).- Bei der DATÜV-Abrechnung konnte es in Konsoli<strong>die</strong>rungsfällen zu einem „Fehler beimEinlesen der Stammdaten / PGRDAT nicht vorhanden“ kommen (092837).SozialversicherungDatum RegelaltersrenteBei der Abrechnung wird nun, <strong>über</strong> <strong>die</strong> Plausibilisierung der Stelle 3 desBeitragsgruppenschlüssels (Arbeitslosenversicherung), das neue Dialogfeld 'DatumRegelaltersrente'auf der Maske Sozialversicherung, Reiter Rentenversicherung bestückt (092690).Erstattung U1/U2 mit Erstattung AltersvorsorgeaufwändeEs ist möglich <strong>die</strong> Erstattung Altersvorsorge anzusteuern (SteuerungsparameterSozialversicherung (AG-KK...) 'Erstattung Altersvorsorge' SV KV_UMLEAV). Diese Steuerungkann nun für Mutterschaftszeiten ausgeschaltet werden, so dass Sie nur fürBeschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung gilt. Dazu ist der neue SteuerungsparameterSozialversicherung (AG-KK...) 'Erstattung Altersvorsorge Mutterschaft' (SV KV_UEAVMU) auf'nein' zu steuern (092690).Beitragsberechnung Mehrfachbeschäftigung- Private KV/PV Beiträge wurden nicht korrekt ermittelt wenn das Brutto des eigenen Vertrags<strong>über</strong> der Beitragsbemessungsgrenze lag. Dies wurde korrigiert 093792).- Kommt für einen ausgetretenen Mitarbeiter ein DEÜV DSKK Meldesatz(Krankenkassenmeldung Mehrfachbeschäftigung) für einen Monate bis Austritt, erfolgt keinmaschineller Rückrechnungsanstoss. Dies wird nun auf dem Übermittlungsprotokoll(DEVKKDRU) protokolliert damit ggf. manuell ein Rückrechnungsanstoss initiiert werden kann(093792).- Bei mehrfachbeschäftigten Minijobern mit Verzicht auf <strong>die</strong> RV-Freiheit (Beitragsgruppe6100) erfolgte <strong>die</strong> RV-Beitragsberechnung im Fall einer Einmalzahlung nicht korrekt. Dieswurde korrigiert (093792).- Bei Mehrfachbeschäftigung im Vorjahr und Märzklausel, erfolgte <strong>die</strong> Verbeitragung desMärzklauseleinmalbezugs irrtümlich nicht nach den Regeln für Mehrfachbeschäftigung. Daswurde geändert (093668).- Die anteilge Beitragsbemessungsgrenze bei Mehrfachbeschäftigung darf nicht größer als <strong>die</strong>monatliche BBG sein. Hier konnte es bei Rechtskreiswechsel zur 'Überschreitung der


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 14 of 2118.06.2013Beitragsbemessungsgrenze' kommen. Das wurde geändert (093668).Unfallversicherung- Rückstellung BG (Systemlohnart RSB) wird nun, bei Ansteuerung (LOGA-Hilfe Rückstellungfür Berufsgenossenschaftsbeiträge), auch ermittelt wenn in <strong>die</strong> Kumulation UV-Entgelt(Berufsgenossenschaft Kumulationsnummer für Betrag BG KMNRB) <strong>die</strong> Systemlohnart ESUeingesteuert wird. Dafür ist dann zusätzlich der Steuerungsparameter BerufsgenossenschaftRückstellung ESU (BG ESURS) auf Ja zu steuern (093680).- Als Stunden in der Systemlohnart Berufsunfallversicherungsbrutto ESU können nun <strong>die</strong>Stunden der Kumulation der BG-Liste gewählt werden (<strong>die</strong>se Kumulation Stunden BG-Listemuss dann natürlich gesteuert sein). Dies ist im Steuerungsparameter BerufsgenossenschaftStunden Datenbaustein Unfallversicherung (BG ESU) durch 'Kumulation BG-Liste' anzusteuern(093680).SteuerLohnsteuerberechnungDer für 2013 nachträglich erhöhte Grundfreibetrag wird nun auch bei Steuerklasse 5 korrektberücksichtigt. Im Einkommensbereich <strong>über</strong> 1000 Euro und unter 2000 Euro ergeben sichgeringfügig andere Steuern bei Steuerklasse 5 wegen des höheren Grundfreibetrags(093597).Kirchensteuer- Bei rückwirkender Stornierung des Kirchensteuerschlüssels Ehegatte fehlte das KürzelKonfession im Stornosatz der ELAD. Als Folge konnte <strong>die</strong> stornierte Kirchensteuer Ehegatteauf der Lohnsteueranmeldung nicht zugeordnet werden. Dies wurde geändert. (093670)- Die <strong>neuen</strong> ELSTAM Schlüssel werden nun zusätzlich zu den bisherigen Konfessionenangeboten und können verarbeitet werden: fa Freie Religionsgemeinde Alzey (bislang 72), fbFreie Religionsgemeinde Baden (bislang 67), fg Freie Religionsgemeinde Pfalz (bislang 68), fmFreie Religionsgemeinde Mainz (bislang 65), fs Freie Religionsgemeinde Offenbach (bislang66), ib Israelitische Religionsgemeinde Baden (bislang 78), iw Israelitische ReligionsgemeindeWürttemberg (bislang 73), il Jüdische Gemeinde Hessen. Die bisherigen Schlüssel geltenweiterhin; Umsteuerungen im Personalstamm sind nicht erforderlich (093597).Steuerschlüssel 'Künstler pauschal 20%'Es gibt für spezielle pauschalversteuerte Künstler <strong>die</strong> neue Steuerung 'Künstler pauschal20%'. Die Pauschalsteuer (nur pauschale Lohnsteuer und pauschaler Solidaritätszuschlagwelche auch der Arbeitgeber trägt) verringert dabei nicht das Gesamtbrutto aber das Nettound den Auszahlungsbetrag (093775).Zusatzversorgung


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 15 of 2118.06.2013-BVV-Erhöhungsverträge ab 2013 können nunmehr auch <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abrechnung selbstdargestellt werden (Generierung der Lohnarten für <strong>die</strong> Grundversorgung und für <strong>die</strong>Differenzbeiträge / Erhöhungsverträge durch <strong>die</strong> Abrechnung selbst) (092838).-Für zusätzliche AG-Leistungen (Register Besondere Beiträge der Zusatzversorgung-Regel)werden auch für Unterstützungskassen 3 monatliche Varianten auf umgewandelteArbeitnehmer-Beiträge ermöglicht: für alle, bei gesetzlicher KV- und bei gesetzlicher RV-Pflicht (092838).-Auswirkungen der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit derArbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung im Kapitaldeckungsverfahren desAbrechnungsverbands Ost/Beitrag der VBLauf Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2 TVöD - Berechnung des maßgeblichenNettoentgelts –auf Altersteilzeit nach TV ATZ vom 5. Mai 1998 und dem TV FALTER vom 27. Februar 2010- Berechnung der Aufstockungsleistungen:Im Unterschied zur Entgeltumwandlung handelt es sich bei Arbeitnehmerbeiträgen zurPflichtversicherung im Kapitaldeckungsverfahren des Abrechnungsverbands Ost der VBL nach§ 37a Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) nicht um einen aktiven Entgeltverzicht desArbeitnehmers. Das arbeitsrechtliche Bruttoarbeitsentgelt wird daher auch nicht entsprechendvermindert.Die Verfahrensweise wird auch bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldangewandt. Entgeltumwandlungen im eigentlichen Sinne (aktiver Entgeltverzicht, sieheoben), mindern wie bisher das Bruttoarbeitsentgelt / <strong>die</strong> Bemessungsgrundlage für <strong>die</strong>Ermittlung der gen. Zuschüsse (092838).-Der Höchstbetrag für <strong>die</strong> Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 56 EStG erhöht sich zum 01. Januar2014 auf 2 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung(092838).Weitere Änderungen (Darlehen, KUG, ERA, Baulohn, Pfändung, …)PfändungDie <strong>neuen</strong> ab Juli 2013 geltenden Pfändungsfreigrenzen wurden in P&I LOGA integriert, entsprechend derVeröffentlichung im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil 1 Nr. 16 vom 08.April 2013 (Bekanntmachung zu§ 850c der Zivilprozessordnung). Geändert wurden <strong>die</strong> folgenden Steuerungsparameter: Grundfreibetragmonatlich 1045,04 - Grundfreibetrag täglich 48,10 - Pfändungsobergrenze 3203,67 - 1.Unterhaltsber.Person393,30 - 2.-5. Unterhaltsber.Person 219,12 - Freibetrag 1. täglich 18,10 - Freibetrag 2.-5. täglich 10,09.Kurzarbeit- Eine KUG-Aufzahlung wurde ermittelt obwohl im KUG-Bereich nur 'Kurzarbeit' gesteuert war(nicht Kurzarbeit mit Aufzahlung). Dies wurde geändert (093923).BAULOHNIm Bereich BAULOHN (BRTV) wurden <strong>die</strong> rückwirkend zum 01.01.2013 wirksam werdendentarifvertraglichen Änderungen umgesetzt. Betroffen waren sowohl der Bereich „Abrechnung“als auch der Bereich „Datenträger (SOKA Meldeverfahren)“.Unter anderem wurden folgende wesentliche Punkte realisiert:


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 16 of 2118.06.2013a.) Neue Regelungen zur Mindesturlaubsvergütung (hier: Ausgleichbeträge wegen Krankheitohne Lohn, MU-Vergütung bei Langzeitkranken, MU-Vergütung bei Saison-Kurzarbeitb.) Bezug Saison-KUG ab der 91. Stunde (Neuregelung)c.) Keine Ermittlung Ausgleichsbeträge bei Auszubildenden dd.) Kein doppelter Abzug des zusätzlichen Urlaubsgeldes im Referenzmonat für KUG undFehlzeitene.) Erweiterung des DatenträgersDar<strong>über</strong> hinaus wurde in der Parametergruppe „Baulohnsteuerungen“ mit „Bezahlte Stunden(Mindesturlaubsvergütung)“ eine neue Steuerungsmöglichkeit geschaffen. Es besteht nunmehr <strong>die</strong>Möglichkeit, <strong>die</strong> Stunden aus der Systemlohnart „Bezahlte Stunden (BZS)“ zu <strong>über</strong>steuern, indem ggf. <strong>die</strong>Stunden aus den anwenderseitig individuell vorgegebenen Lohnartenschlüsseln summiert werden.Änderungen im öffentlichen DienstAnwartschaftserhaltende bzw. – mindernde Unterbrechungen (§ 17 TÖD u. a.)Bei der Verarbeitung der in der Maske „Zeitsymbole“ entsprechend klassifizierten Fehlzeitenwerden künftig – je nachdem ob es sich um Beamte oder Beschäftigte handelt - <strong>die</strong>unterschiedlichen Rechtsgrundlagen berücksichtigt.Im Beamtenbereich hat eine unschädliche Unterbrechung insofern eine andere Bedeutung, alsdass <strong>die</strong> ersten drei Jahre der Abwesenheit <strong>über</strong>haupt keine Auswirkung auf <strong>die</strong>Stufenhemmung haben (s. § 28 BBesG).Um nun eine saubere Differenzierung zwischen Beschäftigten und Beamten zu erreichen(bisher war <strong>die</strong> Thematik "schädlich / unschädlich" im Beamtenbereich nicht aktiv), wurde inder Parametergruppe „Tarif“ mit „Beamte, Berücksichtigung der Fehlzeiten gem. § 28“ eineneue Ausprägung geschaffen. Bei entsprechender Aktivierung werden nur solche Fehlzeitenberücksichtigt, <strong>die</strong> nach dem historischen Beginn-Datum <strong>die</strong>ser Steuerung begonnen haben.Es empfiehlt sich von daher. <strong>die</strong> Aktivierung historisch ab dem 01. 01. 2013 vorzunehmen.Hinweis auf weitere Änderungen in <strong>die</strong>sem Zusammenhang:a.) Auf der „Fehlzeitenmaske“ wurde ein neues Feld geschaffen (hier: „Ausschluss tariflicheAnwartschaft“), mit dem es künftig möglich ist - je nach fachlichem Zusammenhang -einzelne Fehlzeiten (und nicht <strong>die</strong> ganze Person!) gezielt von der Betrachtung auszuschließen.b.) Da <strong>die</strong> hier relevanten Fehlzeiten in der Regel bei allen Beschäftigtengruppen zum Einsatzkommen, werden Auszubildende künftig bei den entsprechenden Ermittlungen nicht mehrberücksichtigt, da Fehlzeiten wie z. B. Elternzeit bei <strong>die</strong>ser Fallgruppe keinen Einfluss auf <strong>die</strong>Stufenverweildauer haben dürfen.Persönliche Zulage gem. §14 TVÖD und StrukturausgleichDas mit Release 13.3 umgesetzte BAG-Urteil, demzufolge der für <strong>die</strong> persönliche Zulageberechnete Betrag (also der „Gewinn“ aus einer "fiktiven" Höhergruppierung) nicht mehr miteinem ggf. bestehenden Strukturausgleich verrechnet werden darf, wurde prozesstechnischauch auf den Tarifbereich „Sozial – und Erziehungs<strong>die</strong>nst“ (TV SUE) <strong>über</strong>tragen.


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 17 of 2118.06.2013Weiterzahlung von Funktionszulagen nach altem RechtWenn bei einer nach altem Tarifrecht (i. d. R. nach dem BAT) weiter zu zahlendenFunktionszulage in der Lohnartensteuerung Deutschland bei der fraglichen Lohnart der Statusvon „Weiterzahlung mit Dynamisierung“ auf „Weiterzahlung ohne Dynamisierung“ geändertwurde, wurde <strong>die</strong>s prozessseitig bei aktuellen allgemeinen Tariferhöhung nicht erkannt.Dynamisierung individueller Stufen bei VersorgungsempfängernBei Fällen mit einer an das Beamtenrecht angelehnten Versorgungszusage, <strong>die</strong> in der Vergangenheit ausdem TVÖD oder dem TV-L heraus mit einer individuellen Zwischenstufe in den Ruhestand gewechselt waren,wurden <strong>die</strong> individuellen Stufen vor dem Hintergrund aktueller allgemeiner Tariferhöhungen nicht korrektdynamisiert.Beamte Rheinland-PfalzWenn <strong>die</strong> Berechnung der allgemeinen Stellenzulage personenbezogen auf der Maske „TarifvereinbarungÖffentlicher Dienst“ gezielt ausgeschlossen wurde, wurde <strong>die</strong>se Zulage dennoch unzulässiger weise bei denBerechnungen zur Ausgleichszulage herangezogen.Beamtenversorgung (Nordrhein-Westfalen)Fallbedingt wurde ein zu hoher Versorgungsabschlag i. H. v.17,71 % ermittelt. Korrekterweise darf derVersorgungsabschlag höchstens 3 * 3,6 % = 10,8 % betragen.Tarifunterart Gehaltstarif (Erweiterte Funktionen)Im Zusammenhang mit <strong>die</strong>ser Tarifunterart erfolgten Korrekturen in Verbindung mit derVerarbeitung von anwartschaftserhaltenden bzw. anwartschaftsmindernden Fehlzeiten.Stufenermittlung bei Herabgruppierungen TVÖD § 17 (4)Das im o.a. § beschriebene einschlägige Verfahren wurde für den Kernbereich (TVÖD) <strong>über</strong>arbeitet. ImBereich Sozial – und Erziehungs<strong>die</strong>nstwaren waren <strong>die</strong> Berechnungen von jeher korrekt.Bereitstellung von Vorläufer-TarifinformationenInhaltlich gemeint ist hier in der Regel der BAT. Insofern aus <strong>die</strong>sem Umfeld noch <strong>Informationen</strong>zur weiteren Verwendung bei aktuellen Berechnungen benötigt werden, wird nunmehr auch <strong>die</strong> Verbindungzu <strong>die</strong>sem Tarif <strong>über</strong> den Bereich „Vergleich zum Vorläufertarif“ in der Maske „Tarifvereinbarung ÖffentlicherDienst“ berücksichtigt. Bisher war <strong>die</strong>s nur Fall, wenn <strong>die</strong> entsprechende Verknüpfung <strong>über</strong> den Reiter„Vorläufertarif“ auf derselben Maske erfolgte.AVR Caritas (hier: Tarifwechsel nach Tarifreform)Mitarbeiter/-innen, <strong>die</strong> im Tarifbereich AVR Caritas erst nach der 2011er-Tarifreform, z.B. aus der Verwaltung(Tarif gem. Anlagen 2, 2b, 2d) in einen der <strong>neuen</strong> Tarife gem. der Anlagen 31 bis 33 wechseln, müssen ggf.von der maschinellen Ermittlung des Besitzstandes explizit ausgeschlossen werden, da <strong>die</strong> in Verbindung miteiner grundlegenden Tarifreform stehenden stets zeitpunktbezogenen Verfahrensweisen im späteren Verlaufindividuell zwangsläufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen können. Dieses Feld kann in gleicherWeise auch im Tarifbereich AVR EKD genutzt werden, wenn dort z.B. aus einem Standardtarif auf einenähnlich strukturierten


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 18 of 2118.06.2013Haus- oder Konzerntarif gewechselt werden soll.Urlaubs-/Krankenlohn (Faktor-Berechnung)Es wurden folgende Punkte realisiert:a.) Umsetzung des BAG-Urteils (- 5 AZR 557/09 vom 01.09.2010) zum § 21 TVÖDIm Kern ging es hier um <strong>die</strong> Auslegung des Satzes 4 der Protokollerklärung Nr. 2 zu denSätzen 2 und 3 des §21 TVÖD. Im Ergebnis wird jetzt bei der Berechnung des Tagessatzesauch der Divisor „individuell“ ermittelt. Bisher wurden vor dem Hintergrund des tarifüblichendreimonatigen Referenzzeitraums in Fällen mit einer 5-Tage/Woche konstant 65 Tageangesetzt. Künftig werden <strong>die</strong> im Referenzzeitraum jeweils angefallenen Urlaubs- oderKranktage heraus gerechnet. Anwenderseitig muss - um <strong>die</strong>s zu erreichen - <strong>die</strong> Lohnart, mitder <strong>die</strong> U/K- Tage bewertet werden, in der „Lohnartensteuerung Deutschland“ im Feld„Eigenschaften/Sonderfunktion“ (Reiter: Kennzeichen) mit der <strong>neuen</strong> Auswahl „TVÖD §21Minderung Divisor um U/K – Ausfalltage“ gekennzeichnet werden.b.) Dynamisierung U/K - Durchschnitt i. V. m. allgemeinen TariferhöhungenIn Verbindung mit dem aktuellen Tarifabschluss im Bereich der Länder (TV-L) wurden <strong>die</strong> tarifspezifischenVerfahrensweisen bezüglich der Dynamisierung des U/K-Tagessatzes (hier: Dynamisierung um 90% desTariferhöhungssatzes) umgesetzt.c.) Dynamisierung U/K - Durchschnitt i. V. m. § 6 Abs. 3 TV-VBei der für den Tarifbereich der Versorgungsbetriebe (TV-V) realisierten besonderen Berechnungsvariante(u.a. unterschiedliche Referenzzeiträume bei Regel – und Sonderentgelten) wurden vor dem Hintergrundallgemeiner Tariferhöhungen und der damit verbundenen Dynamisierung <strong>die</strong> heranzuziehendenReferenzmonate nicht korrekt ermittelt.Leistungsorientierte Bezahlung (§18 TVÖD)Anpassung im Zusammenhang mit Ermittlung der Fehlzeiten und der geleisteten Arbeitszeit. Sind <strong>die</strong>Fehlzeiten nicht größer als 20% gegen<strong>über</strong> der geleisteten Arbeitszeit, erfolgt keine Kürzung. Sind <strong>die</strong>Fehlzeiten größer als 50% gegen<strong>über</strong> der geleisteten Arbeitszeit, wird <strong>die</strong> Person von der aktuellen LOB-Berechnung gesperrt. Somit werden Fehlzeiten von 20% bis 50% gegen<strong>über</strong> der geleisteten Arbeitszeitwirksam.Jahressonderzahlung (Beamte Nordrhein Westfalen)Wenn Beamte rückwirkend mit Beginn nach dem 01.12.2012 befördert wurden, konkret mit tagesgenauerErfassung der entsprechenden Besoldungsgruppe, führte beim Wiederaufrollen der Zuwendungsberechnungnur <strong>die</strong> erste Abrechnung zu korrekten Ergebnissen.Urlaubsanspruchsermittlung gem. TV Ärzte § 27 Abs.1, Satz 2Im Rahmen des aktuellen Tarifabschlusses für <strong>die</strong> im Marburger Bund organisierten Ärzte an kommunalenKrankenhäusern wurde unter anderem auch vereinbart, dass normale tarifliche Urlaubsanspruch beträgt inder 5-Tage-Woche29 Tage und dass sich <strong>die</strong>ser mit dem Beginn des 7. Jahres der ärztlichen Tätigkeit auf 30Tage erhöht. Maßgeblich für den höheren Anspruch ist dabei das Kalenderjahr, in dem das 7. Jahr ärztlicherTätigkeit beginnt. Diese Regelung wird in LOGA nunmehr abgebildet. Grundvoraussetzung ist, dass <strong>die</strong> denMitarbeitern zugeordnete Tarifordnung <strong>die</strong> Tarifunterart „TV Ärzte (VKA-MB) aufweist. Die Prüfung auf <strong>die</strong>ärztliche Tätigkeit erfolgt primär auf Grundlage des BDA/LDA-Datums in der Maske „TarifvereinbarungÖffentlicher Dienst“. In Hinblick auf ältere Fälle, <strong>die</strong> in der Regeln noch mit dem alten Tarife-Prozessabgerechnet wurden wird zusätzlich auch auf den Vertragsbeginn geprüft. Das ältere Datum kommt zumZug.


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 19 of 2118.06.2013Urlaubsanspruch gem. BAG - Urteil vom 20. März 2012 (Besonderheit)Aus dem Manteltarifvertrag für Arzthelfer/innen und Medizinische Fachangestellte ergibt sich <strong>die</strong>Besonderheit, dass es hier um <strong>die</strong> Frage 28 oder 30 Tage Anspruch geht (also nicht wie sonst üblich um 29oder 30 Tage). Dies wird in LOGA mit Prüfung auf <strong>die</strong> Tarifkennung berücksichtigt. Alles andere (Prüfung aufGeburt vor dem 01.01.1973 und auf den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses zu einem bestimmtenStichtag) entspricht dem Standard.Zuschuss zum KrankengeldEs wurden folgende Punkte bearbeitet:a.) Basisbruttoermittlung in Verbindung mit den Tarifen TV- V und TV-NIn <strong>die</strong>sem tariflichen Umfeld wurde beim Rechenschritt "Erhöhung des Basis-Brutto um den UK - Durchschnitt" ein viel zu hoher Betrag angesetzt, da <strong>die</strong> spezifischen Regelungen des § 6 Abs. 3 TV-V nicht korrektberücksichtigt wurden.b.) Berechnung in Verbindung mit der BruttovertragssplittungBei einer Beschäftigten mit Haupt- und Nebenvertrag wurde für <strong>die</strong> Berechnung des Krankengeld-Zuschussesnur der Hauptvertrag gezogen. Besonderer Hinweis: Die berechnungsauslösende Fehlzeit und der von derKrankenkasse gemeldete Tagessatz muss für beide Verträge erfasst werden. Der von den Krankenkassegemeldete Tagessatz (Krankengeld) muss ggf. entsprechend anteilig auf <strong>die</strong> beiden Verträge „verteilt“werden.Reisekostenabrechnung (RESY)Änderungen in den SteuerungstabellenVerpflegungsTabellen Ausland für LRKG SachsenDie Verpflegungstabellen waren zum Jahreswechsel mit den falschen Sätzen (gemäßBRKG) ausgeliefert worden. Sie wurden nun auf <strong>die</strong> Werte gemäß LRKG Sachsen geändert.VerpflegungsTabellen Ausland für LRKG Mecklenburg-VorpommernDie Verpflegungstabellen waren zum Jahreswechsel mit den falschen Teiltagessätzen(gemäß BRKG) ausgeliefert worden. Sie wurden nun auf <strong>die</strong> Werte gemäß LRKGMecklenburg-Vorpommern geändert.Änderungen im Dialog RESYNeues Feld auf der ReisegrunddatenMaskeÜber das neue Feld „Verzicht auf Tagegeld“ kann bei einer Reise explizit auf <strong>die</strong> Zahlungvon Tagegeld verzichtet werden. (092062).Abrechnung von ReisekostenErmittlung der Steuerpflichtigen Anteile im LRKG Bayern.Die Ermittlung von Steuerpflichtgen Anteile und Werbungskosten bei Verpflegung und derZahlung von höheren als den Steuerfreien Sätzen wurde gemäß der Vorgaben des LRKGBayern <strong>über</strong>arbeitet. (092062).Verzicht auf Tagegeld.In einer Reise kann auf <strong>die</strong> Zahlung von Tagegeld verzichtet werden, <strong>die</strong>s wird bei derAbrechnung berücksichtigt und der Verzicht wird auf dem Protokoll dargestellt und <strong>die</strong>eventuell zu zahlenden Sachbezüge ermittelt (092062).


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 20 of 2118.06.2013StellenplanLOGA-Dialog- Bei einer Fehlzeit-Buchung mit offenen Ende und mit direkter Auswirkung auf <strong>die</strong>Stellenbesetzung (PERSINF Null Besetzung) wird jetzt korrekt eine Null-Besetzung ebenfallsmit offenem Ende gebucht. Klassischer Fall ist Erziehungsurlaub.- Beim Zuordnen von Merkmalen zu einer Stelle können jetzt nur noch Merkmale aus demaktuellen Stellenplan-Mandanten oder einer höheren Ebene (Installationsebene) ausgewähltwerden. Bisher waren auch Merkmale von fremden Mandanten zugänglich.- Es konnte passieren, dass bei Änderung des Produkts an einer Stelle für <strong>die</strong> besetzendePerson unberechtigt ein Rückrechnungsauslöser geschrieben wurde, obwohl <strong>die</strong> Besetzungbeendet war und <strong>die</strong> Person ein Vertragsende hatte. Das wurde korrigiert.- Beim Verlagern einer beendeten Stelle konnte es passieren, dass <strong>die</strong> Stelle mit einem Ab-Datum größer als das Bis-Datum gespeichert wurde. Dieses wird jetzt geprüft undabgewiesen.Stellenplan-Auswertungen (REPPI001)Thüringen, Hessen, Teil C, Zusammenstellung: Die Zahlen für <strong>die</strong> tatsächlich besetztenStellen am 30.06. Vorjahr für Beamte können jetzt ausschließlich nach der Stellenart gebildetwerden. Erforderlich ist dazu der PARAM66 = 1. Bisher beziehungsweise ohne <strong>die</strong>senParameter werden <strong>die</strong> besetzenden Personen zugrunde gelegt. Wenn eine Person auf einerBeamtenstelle kein Beamter ist, wird <strong>die</strong> Besetzung unter der Spalte „Arbeitnehmer“ gezählt.Das führt beim Vergleich der Zahlen mit den Teilen A und B zu Differenzen, weil dort immernach der Stellenart gegangen wird. Mit dem <strong>neuen</strong> PARAM66 wird das nun vermieden.Stellen<strong>über</strong>sichten: Im offiziellen Muster für Niedersachsen gibt es keine Endsummen mehr.Deshalb wurde der PARAM51 erweitert:PARAM51 = 1: Wegfall der Summenzeilen „Mehr“ und „Weniger“ (war bereits realisiert)PARAM51 = 2: Zusätzlicher Wegfall der Summenzeilen für das aktuelle und das VorjahrPARAM51 = 3: Zusätzlicher Wegfall der GesamtsummenDer Parameter kann auch für <strong>die</strong> im Wesentlichen identischen Stellen<strong>über</strong>sichten in Sachsen-Anhalt und im Saarland angewendet werden.In den Stellen<strong>über</strong>sichten für Brandenburg und Bayern gibt es standardmäßig nur eine Zeile„Gesamt“. Diese kann nun mit dem PARAM51 = 3 bei Bedarf ebenfalls unterdrückt werden.Thüringen, Hessen, StellenplanTeile A, B und C: Wenn <strong>die</strong> Kurztexte derOrganisationseinheiten ausgegeben werden (ASP Auswertung Anzeige Organisationseinheitund PARAM54 = 1), kann jetzt auch nach dem Kurztext sortiert werden. Erforderlich ist derPARAM37 = 2. Zusätzlicher Effekt <strong>die</strong>ses Parameters: Wenn anstelle des Kurztextes der Keyder Organisationseinheit ausgegeben wird (PARAM54 = leer) wird nach dem Key sortiert.Alle Bundesländer, alle Listen: Die Seitenzahlen können mit PARAM60 = 1 unterdrückt


Release News 13.6 für Deutschlandmk:@MSITStore:D:\LOGA\P2001\L2D_D.chm::/R136D.htmPage 21 of 2118.06.2013werden. Das kann sinnvoll sein, wenn Listen in größere Druckwerke mit eigenerNummerierung eingebunden werden sollen.Niedersachsen Besetzungsliste: Standardmäßig werden in der ersten Spalte <strong>die</strong> vomAnwender selbst vergebenen Stellennummern ausgegeben. Mit Hilfe des PARAM65 = 1 wirdnun <strong>die</strong> automatisch vergebene fortlaufende Stellennummer ausgegeben.In beiden Fällen ist <strong>die</strong> Sortierung nach der jeweiligen Stellennummer aufsteigend. DieSortierung kann aber auch mit dem PARAM41 geändert werden. Steuerung 1: Sortierungaufsteigend nach dem Rang der Tarifgruppe, welche in der Spalte Bewertung angezeigt wird.Achtung, der Rang selbst wird nicht ausgegeben. Mit Steuerung 2: Sortierung absteigendnach der Darstellung der Tarifgruppe oder, wenn <strong>die</strong>se leer ist nach der Tarifgruppe selbst.Saarland, Stellenplan Teile A und B: Wurden <strong>die</strong> besetzenden Personen mit ausgegeben(PARAM13 = 1) war bei einer bestimmten Konstellation <strong>die</strong> Sortierung nicht in Ordnung. Daswurde jetzt korrigiert.

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