Rundschau - 4 - Ausgabe <strong>23</strong>/2013BekanntmachungAm Freitag, den 07. Juni 2013, 20:00 Uhr, findet in der GerätehalleGlanbrücken, Glantalstraße 17 a, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesGlanbrücken statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr2009a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastungserteilung3. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr20134. Straßenbeleuchtung5. Anlegen einer Bienen- und Blumenwiese6. VerschiedenesRalf Jöckel, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Mittwoch, den 12. Juni 2013, 20:00 Uhr, findet in der Neuen SchuleHohenöllen, Vordergasse 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hohenöllenstatt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr20133. Endgültige Festsetzung des Gemeindeanteils an den Personalkostender Prot. Kindertagesstätte <strong>Lauterecken</strong> für das Rechnungsjahr20124. Reparatur am Wirtschaftsweg Hofer Weg5. Reparatur am Gehweg vor der Buswartehalle6. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil7. Grundstücksangelegenheiten8. FriedhofsangelegenheitErich Wannenmacher, OrtsbürgermeisterBekanntmachungDer Ortsgemeinderat Hausweiler hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr2009 festgestellt.Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vertreten haben, wurde am25.04.2013 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für dasHaushaltsjahr 2009 erteilt.Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsberichtder Ortsgemeinde Hausweiler für das Haushaltsjahr 2009in der Zeit vom 06.06.2013 bis einschließlich 14.06.2013 im Dienstgebäudeder <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6a,Zimmer 110, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstagsvon 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr undfreitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlichausliegt.67742 <strong>Lauterecken</strong>, den 27.05.2013gez. JungJung, BürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 06. Juni 2013, 20:00 Uhr, findet im GemeindehausHoppstädten, Hauptstraße 31 a, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHoppstädten statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Herstellung der Gehwege im Rahmen des Ausbaues der Kreisstraße3. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr20134. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Hoppstädten5. Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrendenBeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzungwiederkehrende Beiträge)6. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlungvon Spenden, Schenkungen und ähnlichen ZuwendungenII. Nichtöffentlicher Teil7. Grundstücksangelgenheiten8. AuftragsvergabeGünter Denzer, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Mittwoch, den 12. Juni 2013, 19:00 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHerren-Sulzbach, Hauptstraße 11 b, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHerren-Sulzbach statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr20133. Instandsetzung Durchlassbauwerk Wirtschaftsweg zu der GewanneGermannsdell am Rüllbach4. Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des KindergartensGrumbach für die U3-Kinder5. Befestigung Zuwegung Grillhütte6. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil7. Grundstücksangelegenheiten8. VertragsangelegenheitGünter Franzmann, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Dienstag, den 11. Juni 2013, 20:00 Uhr, findet im GemeindehausKirrweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kirrweilerstatt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr20133. Bau eines Boule-Platzes4. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil5. Grundstücksangelegenheit6. Personalangelegenheiten7. VerschiedenesAlbert Reiß, Ortsbürgermeister
Rundschau - 5 - Ausgabe <strong>23</strong>/2013BekanntmachungAm Donnerstag, 13. Juni 2013, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal desStadthauses, Hauptstr. 49 eine Sitzung des Haupt-, Finanz- und Steuerausschussesder Stadt <strong>Lauterecken</strong> statt.Tagesordnung:nichtöffentlich1. Haushaltssatzung und Haushaltspläne für 2013/ 20142. Kauf eines Böschungsmähers für den Bauhof3. InformationenHeinrich Steinhauer, StadtbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, 13. Juni 2013, findet um 20.00 Uhr im Sitzungssaaldes Stadthauses, Hauptstraße 49, eine öffentliche Sitzung des Ratesder Stadt <strong>Lauterecken</strong> statt.Hierzu lade ich Sie herzlich ein.Tagesordnung öffentlich:1. Einwohnerfragestunde2. Haushaltssatzung und Haushaltspläne für 2013/20143. Widmung von Straßen, Wegen und Parkplätzen im Sanierungsgebiet4. Nachwahl von Ausschussmitgliedern5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur energetischen Sanierungder Straßenbeleuchtung6. Erstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen undSchöffen im Jahr 20137. Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages mit den Pfalzwerken8. Stadtsanierung, Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern“, Teil 1; Ermittlungder Grundstückswerte zum Zeitpunkt des Abschlusses derSanierung durch den Gutachterausschuss9. InformationenTagesordnung nichtöffentlich:10. Verkauf des Hauses, Hauptstraße 6011. Kauf eines Böschungsmähers für den Bauhof12. InformationenSteinhauer, StadtbürgermeisterBekanntmachungAm Freitag, den 07. Juni 2013, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Lohnweiler,Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweilerstatt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr20132. Bekanntgabe der Eilentscheidung zur energetischen Sanierung derStraßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technik);Förderantrag3. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil4. Vergabe der öffentlichen VOB-Ausschreibungen5. VertragsangelegenheitWalter Scherer, OrtsbürgermeisterHinweisBei der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die öffentlicheAuslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Ausgabe 22/2013 vom29. Mai 2013 wurde seitens des Verlags der einen Bestandteil derBekanntmachung bildende Lageplan versehentlich nicht veröffentlicht.Aus diesem Grund muss die Bekanntmachung über die Offenlagewiederholt werden.BekanntmachungAufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Medard“ der OGMedard;öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches(BauGB)Der Entwurf des Bebauungsplanes „Windpark Medard“ für die Ausweisungeines Sondergebietes für Windenergie der Ortsgemeinde Medard,in der Planfassung „ Mai 2013“, liegt mit den planungsrechtlichen undbauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründungsowie dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer einesMonats in der Zeitvon 13. Juni 2013 bis einschließlich 15. Juli 2013bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in <strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6a,2. Obergeschoss, Zimmer 202, in der Zeit von- montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhrund von14.00 Uhr bis 16.00 Uhr- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhrund von14.00 Uhr bis 18.00 Uhr- und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhröffentlich aus. Ferner liegen die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB abgegebenen umweltbezogene Stellungnahmen· der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Kusel, vom11. Oktober 2012,· der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Kaiserslautern,vom 24. September 2012,· der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern, vom2. Oktober 2012 sowie· des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht,Mainz, vom 11. Oktober 2012mit Informationen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die in Folge derPlanung zu erwarten sind, aus (§ 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB).Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend aufgeführtenumweltbezogenen Informationen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGBverfügbar sind:· Ornithologisches Fachgutachten zum geplanten WEA- StandortMedard (Landkreis Kusel), Büro für Faunistik und Landschaftsökologie(25.03.2013)· Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergieam geplanten WEA-Standort Medard (Landkreis Kusel), Bürofür Faunistik und Landschaftsökologie (22.03.2013)· Schattenwurfgutachten Medard Gutachtenzur Ermittlung des Schattenwurfs am Standort Medard, juwi(26.09.2012)· Schallimmissionsprognose für die Windenergieanlagen am Standort„Medard“, MeteoServ (18.05.2012)· Nachtrag zur Schallimmissionsprognose für die Windenergieanlagenam Standort „Medard“ (Ber.-Nr.: NO-MD-0512, v. 18.05.2012),MeteoServ (14.09.2012)Das vorgesehene Sondergebiet „Windpark Medard“ liegt etwa in Höhedes Zusammentreffens der Gemarkungen Kappeln, Löllbach und Medardsüdlich der sogenannten Römerstraße in der Gemarkung Medard. DerGeltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Medard“ umfasst dieGrundstücke Flur 1, Flurstück Nummer 27, 28, 29, 30, 31, 32, 49, 48, 47,46, 45, 44, 43, 42, 41, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57 und Flur 4, Flurstück Nr.1, 2 (Weg), 3, 4, 6, 7, 8, 9, 59, 57, 56, 55, 54, 52, 51 und 60 sowie Teilflächender Grundstücke Flur 1, Flurstück Nr. 26 (Weg), 37 (Weg), 67 (Weg)und Flur 4, Flurstück Nr. 58 (Weg) und 53 (Weg) der Gemarkung Medard.Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichtenAuszug aus dem Bebauungsplanentwurf.Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Windpark Medard“ für dieAusweisung eines Sondergebietes für Windenergie der OrtsgemeindeMedard mit den planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen textlichenFestsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, könnenanlässlich der öffentlichen Auslegung während der AuslegungsfristStellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungin <strong>Lauterecken</strong> abgegeben werden. Nichtfristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassungüber den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mitihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller imRahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. HalbsatzBauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und § 47 Abs. 2a VwGO).Medard, den 29. Mai 2013Für die Ortsgemeinde Medard:(D.S) gez. GrafGraf, Ortsbürgermeister