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Amtsblatt KW 28 - Verbandsgemeinde Lauterecken

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<strong>28</strong>. Jahrgang (137) Mittwoch, den 10. Juli 2013 Ausgabe <strong>28</strong>/2013Nach einer dreijährigen Ausbildungwird die neue Fachkraft für WasserversorgungstechnikMarkus Klahr ausGlanbrücken in ein Arbeitsverhältnisübernommen.Seine Ausbildung war zu Teilen bei denStadtwerken in Kaiserslautern (SWK), inder Berufsbildenden Schule Gewerbeund Technik in Neuwied und bei der Wasserversorgungin <strong>Lauterecken</strong>. Inhalteder Prüfung waren Wasserversorgungstechnik,Elektrotechnische Arbeiten, Wirtschafts-und Sozialkunde, Labortechniksowie das Bedienen von Betriebseinrichtungen.Die Zeugnisübergabe der landesweit 29Auszubildenden in umwelttechnischenBerufen erfolgte am 02.07.2013 durchden ADD-Abteilungsleiter Dr. OtmarMick in Trier während einer kleinen Feierstunde.Dorthin wurde Markus Klahr vonseinem Ausbilder Herr Bernd Schlemmerund dem technischen Werkleiter GerhardGrub begleitet.Eine gute Ausbildung ist heute wichtigerdenn je und ein entscheidender Schritt ineine erfolgreiche Zukunft. Wir gratulierenHerrn Klahr recht herzlich zur bestandenenPrüfung und wünschen ihm für seinweiteres Berufsleben alles Gute.Berufsausbildung erfolgreich absolviert<strong>Verbandsgemeinde</strong>fußballturnier 2013v.l.n.r. Bernd Schlemmer, Markus Klahr, Gerhard GrubAusrichter: <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> Ansprechpartner:Schulstr. 6a, 67742 <strong>Lauterecken</strong> Lothar Arendt, Tel. 06382 79122Austragungszeitraum: 12.07. bis 19.07.2013Teilnehmende Mannschaften: 1. SV „Veldenz“ <strong>Lauterecken</strong> Kreis Kusel2. SpVgg Glanbrücken/St. Julian Kreis Kusel3. TV 1860 Grumbach Kreis Kusel4. VfR Hundheim-Offenbach Kreis Kusel5. SV Medard Kreis Bad Kreuznach6. SG Odenbach/Ginsweiler Kreis Bad Kreuznach7. SG „Perlbachtal“ Kreis Bad Kreuznach8. ASV Langweiler-Merzweiler Kreis Bad KreuznachAustragungsmodus:Bei unentschiedenem Spielstand nach Ende der regulären Spielzeit erfolgtEntscheidung im Elfmeterschießen.Spielzeit:In allen Spielen 2 x 45 Min.Turnierpreise:Sieger Endspiel 250,00 € und WanderpokalVerlierer Endspiel 150,00 €Verlierer Halbfinale je 100,00 €Spiel Termin Spielort Paarung1 Sa. 13.07.2013, 19.00 Uhr Ginsweiler SG Odenbach/Ginsweiler - ASV Langweiler-Merzweiler2 Fr. 12.07.2013, 19.00 Uhr St. Julian SpVgg Glanbrücken/St. Julian - SG „Perlbachtal“3 Fr. 12.07.2013, 19.00 Uhr Offenbach-Hundheim VfR Hundheim-Offenbach - SV Medard4 Fr., 12.07.2013, 19.00 Uhr Grumbach TV 1860 Grumbach - SV „Veldenz“ <strong>Lauterecken</strong>Halbfinale5 Di., 16.07.2013, 19.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Sieger Spiel 2 - Sieger Spiel 46 Mi., 17.07.2013, 19.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 3Finale7 Fr., 19.07.2013, 19.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Sieger Spiel 5 - Sieger Spiel 6Eintrittspreise: 2,- €Frauen frei


Rundschau - 2 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Öffnungszeitender <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungTel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49Internet: www.vg-lauterecken.deE-Mail: info@vg-<strong>Lauterecken</strong>.deDerzeit ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> nicht in der Lage, verschlüsseltebzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen.Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.Montag - Freitag ....................................................................08.30 - 12.00 UhrMontag - Mittwoch ................................................................14.00 - 16.00 UhrDonnerstag ............................................................................14.00 - 18.00 Uhrim Bereich des Bürgerbüroseinschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-,-um- und -abmeldungen.Montag - Freitag .....................................................................07.15 - 12.30 UhrMontag - Mittwoch ................................................................13.30 - 16.00 UhrDonnerstag ............................................................................13.30 - 18.00 UhrErreichbarkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werkeWährend der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke wie folgt telefonisch erreichbar:VerwaltungGerhard Grub (techn. Bereich)Tel. 06382/791-71, 0151/14388 <strong>28</strong>4Hans L. Altes (kaufm. Bereich)Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533Techniker Patrick BauerTel. 06382/791-72, 0160/3667 135Kläranlage <strong>Lauterecken</strong> Tel. 06382/8071Schwimmbad Rüllberg Tel. 06788/1260BereitschaftsdienstBei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zuerreichen:Bereich Wasserversorgung: .......................................................0175/722 9689Bereich Abwasserbeseitigung: ...................................................0175/722 9695RufbereitschaftStromversorgung OIE AktiengesellschaftStörungsrufnummer Strom: 0800 312 3000Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für nachstehende Ortsgemeindender <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln,Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim,Unterjeckenbach und WiesweilerStromversorgung Pfalzwerke Netz AGNetzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach,Tel. 06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeindender <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler,Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt <strong>Lauterecken</strong>Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für Ortsgemeinde St. JulianBei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)Gasversorgung Pfalzgas GmbHfür die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt <strong>Lauterecken</strong>.Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.Dienst des Bezirksbeamten der Polizeifür den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für dieBevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> montags - freitags zwischen07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion<strong>Lauterecken</strong>, Tel.-Nr. 06382/911-230, zu erreichen. Nehmen Sie dasAngebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.Finanzamt Kusel-LandstuhlTelefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)Öffnungszeiten des Service-Centers:Montag - Mittwoch08.00 - 16.00 UhrDonnerstag08.00 - 18.00 UhrFreitag08.00 - 13.00 UhrInternet:www.finanzamt-kusel-landstuhl.deE-Mail:Poststelle@fa-ku.fin-rlp.deInfo-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400 *Montag bis Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobilDer „Jugendtreff“ in <strong>Lauterecken</strong>Offen ist immer:Dienstag - Donnerstag 15.00 bis 21.00 UhrFreitag17.00 bis 22.00 UhrZur Unterstützung bei Bewerbungen:Montag15.00 bis 17.00 UhrBei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen,aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr imAnti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer´s lieber ruhiger mag, kannin den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschenund gute Gespräche warten auf dich!Lauterecker Tafel e.V.Saarbrücker Str. 61, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, Tel. 0176/96625481Zeiten zur Ausgabe von Lebensmittelndienstagsvon 10.00 - 11.00 Uhrdonnerstagsvon 16.00 - 17.00 UhrDie Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils imAnschluss nach den Öffnungszeiten möglich.Pflegestützpunkt Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong>Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr, zusätzlich donnerstagsvon 14.00 - 16.00 Uhr.Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr:06304/41681-30 oder 41681-31.Ökumenische Sozialstation<strong>Lauterecken</strong> / WolfsteinZur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstationjeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankteMenschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in <strong>Lauterecken</strong>statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eineTagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an.Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel. 06382/8549 möglich.Krankenpflegeverein <strong>Lauterecken</strong> e.V.Ansprechpartner:Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, Tel.: 06382/8460Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen,Tel.: 06382/8625Beratung nach Absprache.TelefonSeelsorgeDie TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- undSeelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen.Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.DRK Kreisverband Kusel e.V.Schuldner- und InsolvenzberatungTrierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361Tierheim im Landkreis KuselAnsprechpartner: Herr Paul EndresTel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858Ärztlicher Notfalldienst im Bereichder <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> an Wochenendenund FeiertagenNotruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim,Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr.01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw. www.bereitschaftsdienstzentrale-Glan.de.Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabenddes Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr.Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der <strong>Verbandsgemeinde</strong>nWolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong>:Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach,Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, <strong>Lauterecken</strong>, Lohnweiler,Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach,Wiesweiler.Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,Telefon-Nr. 06381 - 935 935. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhrsowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum 1.Werktag 07.00 Uhr.Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr.In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Altenglan,Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören,sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong> die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen.Apotheken - NotdienstDer Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz,ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz:0180-5-258825 plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen.Der Notdienstplan kann auch auf derInternetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www.lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immerum 08.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch anSonn- und Feiertagen.


Rundschau - 3 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013<strong>Amtsblatt</strong>der<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweilerund der Stadt <strong>Lauterecken</strong>._______________________________________________________________________________________________________________________________Mittwoch, 10. Juli 2013 Ausgabe <strong>28</strong>/2013BekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im GemeindehausCronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenbergstatt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 20132. VerschiedenesKlaus Schneider, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHausweiler statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 2013Wolfgang Maurer, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHomberg, Hauptstraße 42, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHomberg statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 2013Anita Gräßer, OrtsbürgermeisterinSatzungder Ortsgemeinde Hoppstädten zur Erhebungvon wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbauvon Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzungwiederkehrende Beiträge) vom 24.06.2013Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen(1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellungund den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungendes KAG und dieser Satzung.(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, dieder Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung,dienen, erhoben.1. „Erneuerung“ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren,abgenutzten oder schadhaften, Anlage in einen demregelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.2. „Erweiterung“ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlageoder deren Ergänzung durch weitere Teile.3. „Umbau“ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.4. „Verbesserung“sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung derVerkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteilessowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit, einer Anlage.(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellungvon Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähigsind.(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträgenach §§ 135 a - 135 c BauGB zu erheben sind.(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenndie Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartendenBeitragsaufkommen stehen.§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege undPlätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständigeFuß- und Radwege.(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnelsund Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahmedes Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.§ 3Ermittlungsgebiete(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des GemeindegebietesHoppstädten bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung dasErmittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).


Rundschau - 4 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildendenVerkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungenin der Abrechnungseinheit nach Absatz 1 ermittelt.§ 4Gegenstand der BeitragspflichtDer Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oderin ähnlicher Weise, nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächlicheMöglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer in derAbrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.§ 5GemeindeanteilDer Gemeindeanteil beträgt 30 %. Er muss dem Verkehrsaufkommenentsprechen, das nicht den Beitragspflichtigen zuzurechnen ist.§ 6Beitragsmaßstab(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 20 v. H.; für die ersten zwei Vollgeschossebeträgt der Zuschlag einheitlich 40 v. H..(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist dasGrundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteildem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt alsGrundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweitentsprechend anzuwenden.2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht,ist dieser maßgebend. Nr. 1 S. 2 gilt entsprechend.3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebautenOrtsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Flächevon dieser bis zu einer Tiefe von 30 m.b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mitdieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbundensind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlagehin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 30 m.c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßigeVerbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung derGrundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinieliegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauungbaulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauungin zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von60 m zugrunde gelegt.Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständignutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielleoder ähnliche, Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzungliegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nacha) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zurhinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und b) angeordneten erhöhtenTiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industrielloder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsliniezur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz,Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof, festgesetztist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegendenGrundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5.Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebautenOrtsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Flächedes Grundstücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nachNr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5.(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetztehöchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl derVollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt diedurch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eineBaumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichenAnlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch3,5 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhenfestgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit derBebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe derSchnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand.Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlenwerden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht,gelten Nrn. 1 und 2 entsprechend.4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilta) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegendvorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereitsbebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahlhöher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichteVollgeschosszahl zugrunde zu legen,b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl vonzwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken,gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichenNutzung, dienen, entsprechend.5. Ist nach den Nrn. 1 bis 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar,so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzusetzen,wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abzurundensind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhautmit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemittezu messen.6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzungfestgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlichso genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze,Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächlicheZahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestensjedoch ein Vollgeschoss.7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtetwerden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweitkeine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der GaragenoderStellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss.8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen dieVorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen füra) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der SatzungBestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungenüber das zulässige Nutzungsmaß enthält.9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnungergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl derVollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicherZahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei derüberwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird dienach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksflächeum 20 v. H. erhöht. In sonstigen Baugebieten erhöht sichdie nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichteteGrundstücksfläche um 20 v. H.. Bei teilweise gewerblich, industriell oder inähnlicher Weise, genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke)in sonstigen Baugebieten, erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v. H..(5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbständiger Grünanlagen.§ 7Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke(1) Grundstücke, die von einer verschonten Verkehrsanlage erschlossensind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n)der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrergewichteten Grundstücksfläche angesetzt.(2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 dieTiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, giltdie Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.§ 8Entstehung des BeitragsanspruchesDer Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für dasabgelaufene Jahr.§ 9Vorausleistungen(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der OrtsgemeindeVorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhefür das laufende Jahr bemessen.§ 10Ablösung des AusbaubeitragesDie Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraumvon bis zu zehn Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unterBerücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinstevoraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.§ 11Beitragsschuldner(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des BeitragsbescheidesEigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter desGrundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.(2) Mehrere Entgeltschuldner sind Gesamtschuldner.§ 12Veranlagung und Fälligkeit(1) Die wiederkehrenden Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetztund drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.Die Fälligkeit der Vorausleistungen wird durch Beschluss des Ortsgemeinderatesfestgelegt.(2) Der Beitragsbescheid enthält:1. die Bezeichnung des Beitrages,2. den Namen des Beitragsschuldners,3. die Bezeichnung des Grundstückes,


Rundschau - 5 - Ausgabe <strong>28</strong>/20134. den zu zahlenden Betrag,5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigenKosten, des Gemeindeanteiles und der Berechnungsgrundlagennach dieser Satzung,6. die Festsetzung des Fälligkeitstermines,7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstückruhtund8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge werdendurch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt.§ 13Öffentliche LastDer wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last aufdem Grundstück.§ 14In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten über dieErhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagenvom 14.04.2009 außer Kraft.67744 Hoppstädten, den 24.06.2013gez. DenzerGünter Denzer - Ortsbürgermeister -Hinweis auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von VerfahrensoderFormvorschriften und die Rechtsfolgen gemäߧ 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftender Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzeszustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht,1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung derSatzung oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6 a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unterBezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nachSatz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Bekanntmachung gemäߧ 66 KommunalwahlordnungHerr Andreas Molter hat sein Mandat als Mitglied des OrtsgemeinderatesOffenbach-Hundheim niedergelegt.Als Nachfolger wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz Herr MartinLichter festgestellt und in den Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheimberufen. Herr Martin Lichter hat die Berufung angenommen und wurdein der öffentlichen Ortsgemeinderatssitzung am 24.06.2013 als Ratsmitgliedverpflichtet.Offenbach-Hundheim, 03.07.2013Die Gemeindewahlleiterin:gez. LißmannLißmann, OrtsbürgermeisterinBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im GemeindehausSt. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesSt. Julian statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013Hans-Werner Mensch, OrtsbürgermeisterAufstellung von WerbeanlagenNachdem, insbesondere von Vereinen, des öfteren Transparente imöffentlichen Verkehrsraum angebracht werden, weist die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Lauterecken</strong> darauf hin, dass die Aufstellungvon Transparenten, so genannte Werbeanlagen, außerhalb vongeschlossenen Ortslagen verboten sind.Innerorts bedarf es zur Aufstellung der Transparente einer Erlaubnis.Diese ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung – Straßenverkehrsbehörde– zu beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde hat dasRecht nicht genehmigte Werbeanlagen zu beseitigen.Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Transparentenim Stadtgebiet <strong>Lauterecken</strong> gemäß der Satzung der Stadt<strong>Lauterecken</strong> eine Sondernutzung darstellt und somit gebührenpflichtigist.<strong>Lauterecken</strong>, den 02.07.2013<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Lauterecken</strong>- Straßenverkehrsbehörde -Kanufahren auf dem GlanDer Glan wird intensiv mit Kanus befahren. In den letzten Jahren ist einerheblicher Anstieg des Kanutourismus an diesem Gewässer ab <strong>Lauterecken</strong>flussabwärts zu verzeichnen. Dies kann zunehmend zu Zielkonfliktenmit den ökologischen Funktionen des Gewässers führen.Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat daher dieUniversität Koblenz-Landau beauftragt, die Konfliktsituation und möglicheLösungsansätze näher zu untersuchen. Dabei galt es auch zu überprüfen,ob und unter welchen Voraussetzungen ein naturverträglicherKanutourismus am Glan unter den vorgegebenen Rahmenbedingungenwie zum Beispiel den Vorgaben zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtliniederzeit und zukünftig zu realisieren ist. Das nunmehr vorliegendeGutachten ist auf der Internetseite der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) veröffentlicht.Im Rahmen eines „Runden Tisches“ am 17.09.2013 um 14:30 Uhr in der<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> sollen die Ergebnisse desGutachtens allen Beteiligten vorgestellt werden, um gemeinsam mit denbetroffenen Akteuren am Glan eine Lösung für einen naturverträglichenKanutourismus zu entwickeln.Deutsche RentenversicherungRheinland-PfalzBerufsstarter aufgepasstWichtige Post von der RentenversicherungViele Jugendliche in Rheinland-Pfalz starten demnächst ins Berufsleben.Deshalb bekommen sie in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung:ihren Sozialversicherungsausweis.Ob Auszubildender, Minijobber oder Berufseinsteiger - der Sozialversicherungsausweisist für jeden Arbeitnehmer wichtig. Der Ausweis enthältAngaben zur Person und eine persönliche Versicherungsnummer,die ein Leben lang gilt. Dem Arbeitgeber ist dieser Ausweis vor Beginnder Beschäftigung vorzulegen. Das stellt sicher, dass alle Beiträge undrentenrechtliche Zeiten von Anfang an auf das eigene Versicherungskontoverbucht werden, aus dem später die Rente berechnet wird. DieDeutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rät, alle Angaben genauzu prüfen und den Ausweis sorgfältig aufzubewahren. Denn nur wennalles stimmt, stimmt später auch die Rente. Sollte der Ausweis einmalverloren gehen oder es ändern sich persönliche Daten, veranlasst dieKrankenkasse auf Antrag, dass ein neuer Ausweis ausgestellt wird.Mehr Tipps finden Berufsstarter auch unter www.rentenblicker.de.Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalzin Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Kaiserslautern,Schubertstraße 17 a - persönlich oder über das kostenfreieServicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.Gerne vereinbaren die Berater auchfeste Termine.


Rundschau - 6 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013----------------- Impressum -----------------Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentlicheBekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohnernach der Gemeindeordnung):Egbert Jung, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>67742 <strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6 aDruck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarfzum Gedenken der vielen Opfer des 1.Weltkrieges errichtet worden sind.Sie besuchten unter andern die Festung Donaumont, das Beinhaus vonDonaumont, sowie das Dorf Fleury. Das Dorf Fleury ist eines von 7 Dörfern,die im 1. Weltkrieg in der Umgebung von Verdun komplett zerstörtworden sind.Ende des amtlichen TeilsRealschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfsteinin Verdun (Frankreich)Eine Woche lang war die Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein zuBesuch im Collége des Trois Rivières aus Verdun-sur-le-Doubs. 25 deutscheSchülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 6 bis 9 nahmenan dem Schüleraustausch mit der Partnerstadt von Wolfstein teil.Am Montag, den 13. Mai fuhren die deutschen Schülerinnen und Schülerzusammen mit Frau Porcher und Herrn Kummetz nach Verdun. In einemgemütlichen Kleinbus bewältigten sie die Fahrt mit längeren Staus in ca.9 Stunden.Im Collège wurden sie mit Petits Fours und kühlen Getränken vom SchulleiterHerrn Boudias sowie dem Partnerschaftskomitee Rheinland-Pfalz- Burgund herzlich empfangen. Die Deutschlehrerin Frau Moussingateilte nun die Schülerpaare einander zu. Es herrschte große Aufregung,alle waren gespannt, ihren Partner das erste Mal zu sehen und freutensich aufs Kennenlernen.Anschließend konnten die Jugendlichen mit ihren Familien „nach Hause“fahren, wo sie den ersten Abend in der Gastfamilie verbrachten.Das Programm in Verdun war sehr abwechslungsreich. Zweimal wurdeder Unterricht besucht, bei dem die Schülerinnen und Schüler Einblickins französische Schulleben sammeln und große Unterschiede feststellenkonnten. Der Besuch eines großen, dort ansässigen Autoteilherstellers- Escofier - war sehr interessant und aufschlussreich. DieJugendlichen konnten den Weg eines solchen Autoteils, angefangenvon der Idee bis hin zur Konstruktion verfolgen. Anschließend wurdedie deutsch-französische Gruppe mit Gebäck und Getränken versorgt.Aufgrund des schlechten Wetters musste unsere geplante Kanufahrt aufder Saône abgesagt werden. Stattdessen wurde von den Sportlehrerneine Schnitzeljagd veranstaltet, an der die Schülerinnen und Schüler mitBegeisterung teilgenommen haben.Bei der Besichtigung der Stadt Chalon sur Saône war der Regen unserständiger Begleiter. Trotzdem schaffte die Reiseführerin es, uns dieStadt und ihre Geschichte, die bis in die Antike reicht, näher zu bringen.Den Höhepunkt bildete das anschließende Bowlingspiel. Die Schülerinnenund Schüler spielten mit ihren Austauschpartnern in Teams und hattenvor allem Spaß dabei zuzusehen, wie auch die Lehrer sich in dieserSportart versuchten. Doch es wurde nicht nur gebowlt, sondern auchgesungen und gelacht.Die Stadtbesichtigung in Autun am Freitag sowie das organisierteAbschlussessen mit kaltem Büfett, zu dem der Partnerschaftsvereinin Verdun am Abend alle Teilnehmer mit Gasteltern einlud, stellte einengelungenen Abschluss der Woche dar.Der Samstag wurde in den Gastfamilien verbracht. Verschiedene Aktivitätenwurden den Schülerinnen und Schülern von ihren Gastfamilienangeboten, die beispielsweise eine Fahrt in den Freizeitpark, Shoppingoder zelten. Am Sonntagmorgen um 9 Uhr verließ die deutsche GruppeVerdun, um die Heimreise anzutreten. Sie wurde von der Schulleitung undvon allen Eltern und Schülern verabschiedet. Tränen flossen auf beidenSeiten. Aber schon im nächsten Jahr im Mai kommen die französischenSchülerinnen und Schüler nach <strong>Lauterecken</strong> und Wolfstein zu Besuch.Alle Schülerinnen und Schüler sind sehr froh, sich dann wieder zu sehen,um die geknüpften Freundschaften wieder aufzunehmen und zu pflegen.Fahrt zur Festungsanlage nach Verdun in FrankreichDie beiden 9ten Klassen der Realschule Plus Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong> fuhrenam letzten Dienstag nach Verdun.Im Rahmen des Gl-Unterrichtes hatten sie sich zuvor intensiv mit dem1. Weltkrieg beschäftigt. In Verdun konnten sie nun Orte besuchen, dieSängerchor Glan-Lauter in derPro Seniore Residenz <strong>Lauterecken</strong>Am 22. Juni 2013 trat der Sängerchor Glan-Lauter unter der Leitung vonHerrn Heiner Klein in der Pro Seniore Residenz <strong>Lauterecken</strong> auf. DerChor trat 2012 bereits in der Residenz auf und bereitete damals schonden Bewohner einen musikalischen Hörgenuss.Der Sängerchor wurde 2002 gegründet und besteht aus etwa 40 Mitgliedern.Diese stammen aus verschiedenen Orten an Glan und Lauter, u.a.aus Aschbach, Eschenau, Grumbach, Gumbsweiler, Hausweiler, Hohenöllen,Homberg, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, <strong>Lauterecken</strong>, Medard,Merzweiler, Nußbach, Oberweiler-Tiefenbach, Sien, Unterjeckenbachund Wiesweiler. Der Chor trifft sich vierzehntägig in der Realschule Plusin <strong>Lauterecken</strong> und das Proben wurde bereits gebührend belohnt. Sotrat der Chor im Vatikan auf, in der Frauenkirche sowie im HamburgerMariendom. In der Pro Seniore Residenz <strong>Lauterecken</strong> bereitete derSängerchor den Bewohnern eine musikalische Reise von Norden nachSüden. Die Volkslieder auch in moderner Chorfassung luden auch dieBewohner zum mitsingen ein. Die musikalische Fahrt begann mit „MussI denn“ und „Jetzt kommen die lustigen Tage“. Dem Norden war „LaPaloma“ gewidmet, der hiesigen Heimat das Lied „Pfälzer Wind“. Diemusikalische Reise endete im Süden mit „Südliche Sommernacht“ und„Capriccio“, das der Chor den Bewohnern und einem Geburtstagskindunter den Chormitgliedern widmete.Bewohner und Angehörige waren vom Sängerchor begeistert und derChorleiter, Herr Klein, versprach im nächsten Jahr wieder zu kommen.Aus der Ortsgemeinderatssitzungvom 10.06.2013Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagslisteaufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.Der Ortsgemeinderat beschließt Dietmar Fligg in die Vorschlagsliste fürdie Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.Ehejubiläum12.07.2013 Goldene HochzeitEheleute Hiltrud und Karl-Heinz Hoffmann, Hauptstraße35 a, 67744 Cronenberg


Rundschau - 7 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Aus der Ortsgemeinderatssitzungvom 14.06.2013Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr2009a) Feststellung des JahresabschlussesDer Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr2009b) EntlastungserteilungDem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der<strong>Verbandsgemeinde</strong>, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeisterbzw. den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vertretenhaben, wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt.Rückzahlung des EU-Zuschusses für den Feldweg hinter dem FriedhofDer Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, an der Weiterbetreibungdes Widmungsverfahrens festzuhalten, um der Verkehrsfläche denCharakter einer öffentlichen Straße verleihen zu können. In dem Zugeist man auch bereit, die Rückzahlung der gewährten Fördermittel ausder Flurbereinigung von rund 8.000,00 EUR für den Ausbau des Wirtschaftswegesin Kauf zu nehmen. Gleichzeitig wird die Bauabteilung der<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung beauftragt, die Straßenplanung zu erarbeitenund die erforderlichen Kostenermittlungen auszufertigen. In demZusammenhang sind auch die Aufwendungen für die Gewährleistungder Verkehrssicherheit (Leitplanken, Ausweichplatz/plätze etc.) zu ermitteln.Ebenso ist zu eruieren, inwieweit eine Ausleuchtung der Verkehrsflächevonnöten ist. Sobald man über konkretes Zahlenmaterial verfügt,soll die Angelegenheit abschließend im Gemeinderat behandelt werden.Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagslisteaufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.Der Ortsgemeinderat beschließt Karl-Heinz Scherer in die Vorschlagslistefür die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.Neufassung der FriedhofsatzungDer Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung.Aus der Ortsgemeinderatssitzungvom 12.06.2013Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagslisteaufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.Der Ortsgemeinderat beschließt Bernd Lenhard in die Vorschlagsliste fürdie Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.Instandsetzung Durchlassbauwerk Wirtschaftsweg zu der GewanneGermannsdell am RüllbachDie Ortsgemeinde beabsichtigt das schadhafte Durchlassbauwerk am Wirtschaftswegin der Gewanne Germannsdell zu erneuern. Der Durchlass bestehtaus Betonfalzrohren, von denen das unterstromseitige Rohr unterspült undabgesackt ist. Der Ortsgemeinderat beschließt die Reparatur des schadhaftenDurchlassbauwerkes wie vorgeschlagen und die freihändige Vergabe derArbeiten an eine von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung empfohlene Fachfirma.Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des KindergartensGrumbach für die U3-KinderDer Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbauund Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowienunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen.Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechnetenBetrag. Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht.Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafftund die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.Befestigung Zuwegung GrillhütteDer Ortsgemeinderat beschließt die Zufahrt zur Grillstelle mit einerSchottertragschicht zu befestigen.Altersjubiläum11.07.2013 93. GeburtstagHerr Herbert Kleemann, Mittelgasse 1, 67744 HohenöllenEhejubiläum15.07.2013 Eiserne HochzeitEheleute Maria und Walter Ammann, Auf dem Wichert3, 67744 HoppstädtenAus der Ortsgemeinderatssitzungvom 11.06.2013Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagslisteaufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.Der Ortsgemeinderat beschließt Jutta Reinhardt in die Vorschlagslistefür die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.Bau eines Boule-PlatzesIn der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits der Bau eines Boule-Platzes angesprochen. Die Maße des Boule-Platzes sind 15 x 4 m unddie Materialkosten belaufen sich auf ca. 425,00 €. Nach Meinung desGemeinderates sind für den Standort dieses Boule-Platzes zwei örtlichePlätze geeignet: Bolzplatz, Denkmal. Nach Beratung beschloss derGemeinderat den Bau des Boule-Platzes. Ein Außentermin zur Bestimmungdes Standortes des Boule-Platzes wird durch den Gemeinderatnoch wahrgenommen.Ehejubiläum12.07.2013 Goldene HochzeitEheleute Hannelore und Günter Mettel, CronenbergerStraße 11, 67742 <strong>Lauterecken</strong>Aus der Stadtratssitzung vom 13.06.2013Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre2013/2014Im Ergebnishaushalt 2013 sind Erträge i.H.v. 2.552.155,— € und Aufwendungeni.H.v. 2.931.910,— € veranschlagt. Somit ergibt sich einJahresfehlbetrag von -379.755,— €. Im Finanzhaushalt 2013 sind Einzahlungeni.H.v. 4.213.480,— € und Auszahlungen i.H.v. 4.504.737,— €veranschlagt. Im Ergebnishaushalt 2014 sind Erträge i.H.v. 2.550.801,—€ und Aufwendungen i.H.v. 2.939.178,— € veranschlagt. Somit entstehtein Jahresfehlbetrag von -388.377,— €. Im Finanzhaushalt 2014 sindEinzahlungen i.H.v. 4.383.680,— € und Auszahlungen i.H.v. 4.927.427,—€ veranschlagt. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderatdie Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die Haushaltsjahre2013 und 2014.Widmung SanierungsgebietIm Rahmen der Stadtsanierung wurden in der Stadt eine Teilstreckeder Hauptstraße, die Lautertalstraße zwischen der Hauptstraße und derRheingrafenstraße, die Schlossgasse, die Verbindungsstraße zwischender Schlossgasse und der Hauptstraße, die Mühlstraße, die Karl-Keller-Straße und zwei weitere Verbindungswege bzw. -straßen, Fußwege,Radwege und Parkplätze erneuert bzw. auch teilweise neu gestaltet. DerStadtrat beschließt die Widmung des Teilbereiches des Sanierungsgebietesin der Stadt <strong>Lauterecken</strong> als Gemeindestraße.Nachwahl von Ausschussmitgliederna) Mitglied des Bau-, Liegenschafts-, Umwelt und LandwirtschaftsausschussesHerr Dirk Reidenbach wurde zum Mitglied des Bau-, Liegenschafts-,Umwelt und Landwirtschaftsausschuss gewählt.b) Mitglied des RechnungsprüfungsausschussesHerr Matthias Müller wurde zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschussesgewählt.c) Stellvertreter des Haupt-, Finanz- und SteuerausschussesFrau Gülseren Yilmaz wurde zum Stellvertreter des Haupt-, Finanz- undSteuerausschusses gewählt.d) Stellvertreter des SanierungsausschussesHerr Uli Christmann wurde zum Stellvertreter des Sanierungsausschussesgewählt.ImpressumWochenzeitung für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> mit dem <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei BedarfHerausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, FöhrenFür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.


Rundschau - 8 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013e) Stellvertreter Wirtschafts- und FremdenverkehrsausschussHerr Uli Christmann wurde zum Stellvertreter des Wirtschafts- undFremdenverkehrsausschusses gewählt.f) Stellvertreter des Wirtschafts- und FremdenverkehrsausschussesHerr Axel Stenzhorn wurde zum Stellvertreter des Wirtschafts- undFremdenverkehrsausschusses gewählt.Bekanntgabe der Eilentscheidung zur energetischen Sanierung derStraßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technik); FörderantragDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorisicherheit(BMU) fördert aufgrund der Novellierung der Richtlinie zur Förderungvon Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungenim Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einbauhocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik beider Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotential von mind. 60 %. Der Ortsbürgermeister traf imBenehmen mit den Ortsbeigeordneten die Eilentscheidung, dass die<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung beauftragt wird, den Förderantrag zurenergetischen Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technikfür die Ortsgemeinde beim BMU zu stellen. Der Ortsgemeinderatnimmt von der Eilentscheidung Kenntnis. Eine Beschlussfassung istnicht erforderlich.Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages mit der Pfalzgas GmbHDer Stadtrat beschließt, für den weiteren Betrieb des Gasversorgungsnetzesin <strong>Lauterecken</strong> einen Gaskonzessionsvertrag mit der PfalzGasGmbH, Frankental, abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Ablaufdes derzeit gültigen Vertrages und endet 20 Jahre später im Juni 2034Stadtsanierung, Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern“, Teil 1;Ermittlung der Grundstückswerte zum Zeitpunkt des Abschlussesder Sanierung durch den GutachtersausschussDer Stadtrat beschließt, beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalzin Kusel als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerteum die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte der Grundstücke imSanierungsgebiet „Alter Stadtkern, Teil 1“ nachzusuchen.Vertretung OrtsbürgermeisterVom 15.07.2013 bis 27.07.2013 übernimmt der 1. OrtsbeigeordneteFrank Michel, Sonnenstraße 4, die Amtsgeschäfte.Aus der Ortsgemeinderatssitzungvom 10.06.2013Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr2013Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagslisteaufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.Der Ortsgemeinderat beschließt Annelie Hahn in die Vorschlagsliste fürdie Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des KindergartensGrumbach für die U3-KinderDer Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbauund Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowienunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen.Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechnetenBetrag. Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht.Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafftund die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.Alter Friedhof: Neugestaltung nach Abriss der MauerNachdem die Mauer kurzfristig abgerissen werden konnte, ist über dieweitere Vorgehensweise zu beraten. Für die Neuerrichtung der Mauer ineiner Höhe von ca. 60 cm unter Einbeziehung der vorhandenen Torpfeilerwurde vom Vorsitzenden ein Angebot eingeholt. Der Ortsgemeinderatbeschließt dass die noch erforderlichen Erdarbeiten von Herbert Kreischer,Merzweiler ausgeführt werden. Die Arbeiten zur Errichtung derMauer unter Einbeziehung der vorhandenen Pfeiler sind nach Absprachemit der Ortsgemeinde von der Verwaltung beschränkt auszuschreiben.Die Anbringung der Abdeckung erfolgt in Eigenleistung unter derMitarbeit von Willibald Bauer.Aus der Ortsgemeinderatssitzungvom 19.06.2013Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagslisteaufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.Der Ortsgemeinderat beschließt Benjamin Olsowski in die Vorschlagslistefür die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.Sanierungsarbeiten MaschinenhalleDer Ortsbürgermeister informierte über den Stand der Sanierungsmaßnahmenan der Maschinenhalle. Diese wurden begonnen. Die Ertüchtigungsmaßnahmender Halle sind fertig gestellt und wurden vom Statikerabgenommen. Der Anbau ist noch fertig zu stellen. Nach Beendigungaller Maßnahmen wird der Prüfstatiker die kompletten Arbeiten abnehmen.Es wurde weiterhin besprochen, dass die Verschieferung desGiebels über dem Pultdach noch zusätzlich von der Fa. Keller vorgenommenwerden soll.Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des KindergartensGrumbach für die U3-KinderDer Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbauund Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowienunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen.Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechnetenBetrag (1.009,39 Euro). Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei inAbzug gebracht. Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräteangeschafft und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.Vertretung OrtsbürgermeisterVom 10.07.2013 bis 21.07.2013 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete RalfSchneider, Bahnhofstraße 4, Tel.: 06382/1271 die Amtsgeschäfte.Ev. KirchengemeindeGrumbach – Herren-SulzbachSonntag, den 14.07.13: 10 Uhr Grumbach, Gottesdienst, 11 Uhr Deimberg,GottesdienstKath. Pfarreiengemeinschaft<strong>Lauterecken</strong> - Reipoltskirchen - WolfsteinDonnerstag, 11.07. Hl. Benedikt von Nursia: 18.00 Uhr Nußbach AmtFreitag, 12.07.: 18.00 Uhr Wolfstein Heilige MesseSonntag, 14.07.2013 15. Sonntag im JahreskreisSonntäglicher Vorabend: Hl. Heinrich II. u. hl. Kunigunde: 18.00 UhrReipoltskirchen III. Sterbeamt f. Volker PresserSonntag09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Amt für die Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr WolfsteinAmt für die PfarrgemeindeMontag, 15.07. Sel. Bernhard, hl. Bonaventura: 18.00 Uhr WolfsteinHeilige Messe in der außerordentlichen FormDienstag, 16.07. Gedenktag unserer Lieben Frau a. d. Berge Karmel:17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, 18.00 Uhr ReipoltskirchenAmtMittwoch, 17.07.: 08.30 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Rosenkranz, 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong>AmtProt. Pfarramt <strong>Lauterecken</strong>Sonntag, 14.07.2013: 09.00 Uhr Gottesdienst in Heinzenhausen, 10.00Uhr Gottesdienst in <strong>Lauterecken</strong>Öffnungszeiten PfarramtMittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 UhrDonnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 UhrEv. Kirchengemeinden Offenbach -Wiesweiler - Niedereisenbach - Medard -NiederalbenSonntag, 14.7.2013: Alben: 10.30 Uhr Gottesdienst, Niedereisenbach:9:30 Uhr GottesdienstKath. Pfarrei St. Peter + Paul,Offenbach-HundheimSamstag, 13.07.13: 19.00 Uhr VorabendmesseProt. KirchengemeindenSt. Julian und GumbsweilerSonntag, 14.7.2013: 9.30 Uhr Gumbsweiler; 10.15 Uhr St. JulianProt. Kirchengemeinde HinzweilerDienstag, 09.07.2013: 18.30 Uhr Treffen der Ehemaligen (Konfirmation2013)Sonntag, 14.07.2013: 09.15 Uhr Gottesdienst (Hinzweiler), 10.15 UhrGottesdienst mit Taufe (Hundheim)


Rundschau - 9 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Die Präparandenarbeit zur Konfirmation 2015 startet nach den Sommerferien.Der Elternabend zur Anmeldung des neuen Jahrgangs ist am20.08.2013 um 19.30 Uhr im Jugendheim von Hinzweiler (Hauptstraße46). Gerne können die Jugendlichen zu diesem Elternabend mitkommen.Die Einladung wurde inzwischen versandt. Sollte Ihre Tochter oder IhrSohn nicht angeschrieben worden sein, melden Sie sich bitte im Pfarramt.Kath. Kirchengemeinden St. Antonius vonPadua, Meisenheim und St. Georg LauschiedPfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7Herr Pfarrer Eck hat folgende Sprechzeiten:Montag von 9.00-12.00 Uhr und Freitag 10.30-12.00 UhrTel.: 06753/2381Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10-12 Uhr und 14-17 UhrTel.: 06751/2<strong>28</strong>6, Fax: 06751 / 991242Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, LauschiedSonntag, 14.07.: 10.30 Uhr HochamtFreitag, 19.07.: 09.00 Uhr EucharistiefeierKath. PfarrgemeindeSt. Antonius v. Padua, MeisenheimSamstag, 13.07.: 14.00 Uhr Trauung des Brautpaares Christoph Colletund Eva Maria Baab mit Taufe des Kindes Leni ColletSonntag, 14.07.: 09.00 Uhr HochamtSV Ginsweiler-Cronenberg 1932 e.V.SportfestFreitag, 12. JuliAb 19:00 Uhr General Dynamics - Freizeitteam Nußbach20:20 Uhr Rote Jäger Roth -Team Bodelschwing ZentrumSamstag, 13. Juli17:15 Uhr AH SG Odenbach/Ginsw.-Cr. -AH TuS Almersbach- Fluterschen19:00 Uhr SG Odenbach/Ginsw.-Cr. I -ASV Langweiler/Merzw .I(<strong>Verbandsgemeinde</strong>pokal)Sonntag, 14. Juli11:00 Uhr F-Jugendspiel: SG Odenb./Ginsw.Cr. -TSG Wolfstein/Roßbach.12:00 Uhr SG Odenbach/Ginsw.-Cronenb. II - SV StahlbergTurnier für aktive Mannschaften13:45-14:25 Uhr SV Medard - SG Reiffelb./Schmittw.14:30-15:20 Uhr TuS Gangloff - SV Hefersweiler15:25-15:55 Uhr SG Reiffelb,/Schmittw. - SV Einöllen16:00-16:40 Uhr SV Hefersweiler - TuS Finkenbach16:45-17:35 Uhr SV Medard - SV Einöllen17:40-18:20 Uhr TuS Finkenbach - TuS GangloffDienstag, 16. Juli18:45 Uhr Spiel um Platz 320:00 Uhr Finale14:00 Uhr: A-Junioren FC Meisenheim - Wormatia Worms16:00 Uhr: VfR Kirn - FC Hohl Idar-Oberstein18:30 Uhr: DorfmeisterschaftenHerren-Sulzbach/Langweiler – Homberg/Merzweiler/UnterjeckenbachSonntag, 21.07.2013:13:00 Uhr: TuS Gangloff - SG Perlbachtal15:00 Uhr: FC Meisenheim 2 - SV Oberhausen17:00 Uhr: SpVgg. Fischbach - ASV Langweiler/MerzweilerSelbsthilfegruppe DemenzDie Selbsthilfegruppe Demenz bietet betroffenen Angehörigen die Möglichkeitdes gegenseitigen Erfahrungsaustausches.Die Gruppe trifft sich jeden dritten Dienstag im Monat in den Räumender Ökumenischen Sozialstation, Schulstraße 10 (Dienstleistungszentrum)in <strong>Lauterecken</strong> von 15.00 - 17.00 Uhr.Das nächste Treffen findet am Dienstag, den 16. Juli statt.Zudem besteht die Möglichkeit, die erkrankten Betroffenen mitzubringen,wo sich in den Räumen der Betreuungsgruppe geschulten Helferinnenum diese kümmern.Bei Interesse können Sie sich gerne unter der Telefonnummer06382/8549 anmelden.Snow Hill VolleyballturnierAm 13.07.2013Ab 10.00 UhrTurnhalle MedardInkl. Bar nach dem TurnierÜber Ihren Besuch würden wir unssehr freuen!Bei Anmeldung oder Fragen:snow_hill_medard@yahoo.deFür Essen und Trinken ist bestensgesorgt.Rollende Bühne des DutzendDie Mitglieder und Akteure des Arbeitskreises „Rollende Bühne“ treffensich am Freitag, dem 12.07.2013 um 20.00 Uhr in Merzweiler im Dorfgemeinschaftshaus.An diesem Abend steht die Planung für das weitereProgramm und die Organisation des angebotenen Ferienprogramms der<strong>Verbandsgemeinde</strong> auf dem Plan.Der nächste Auftritt ist in Buborn am 21.07.13 (Kirmes).Neue Mitstreiter aus den „zwölf“ Gemeinden sind herzlich willkommen.Informationen unter 067881332.Pfälzerwald Verein e.V.Ortsgruppe Offenbach-HundheimDie Pfälzerwald-Hüte in Offenbach-Hundheim ist am Sonntag, den 21.Juli geöffnet. Geboten wird ein Grillteller mit Folienkartoffeln und Salat.Um Voranmeldung wird bei Familie Petrowsky unter der Tel.-Nr.06382/6754 gebeten.Berühmte FilmmusikenAm Samstag, 13. Juli, 20 Uhr tritt das Trio Bluebird im FürstenwärtherHof in Meisenheim auf (bei Regen im Haus der Begegnung). Die dreiMusiker (Saxofon, Gitarre, Gesang) präsentieren berühmte Filmmusikenin eigenen Arrangements und mit interessanten Informationen überdie jeweiligen Filme, zum Beispiel über „Casablanca“, „Frühstück beiTiffany“, „Porgy und Bess“, „Der Pate“. Kartenvorbestellung (10 Euro,Schüler 5 Euro) über Telefon 06753-2207 wird empfohlen.ASV Langweiler/MerzweilerSportfest vom 18.07. - 21.08.2013Donnerstag, 18.07.2013:18:30 Uhr: D-Junioren JSG Schweinschied - FC Meisenheim 220:00 Uhr: B-Junioren ASV - ASV Langweiler/Merzweiler 2Freitag, 19.07.2013:ab 21 Uhr: „Schlangenparty“ mit DJ StilzSamstag, 20.07.2013:13:00 Uhr: F-Junioren JSG Perlbachtal - JSG <strong>Lauterecken</strong>/Einöllen


Rundschau - 10 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Café Zeitlos der ökumenischen SozialstationDas nächste Café Zeitlos der ökumenischen Sozialstation <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein findet am Donnerstag, 18. Juli von 14.30 bis 16:30 Uhr imPfarrsaal der Prot. Kirchengemeinde Wolfstein, Hauptstraße 29, Wolfsteinstatt. Eine telefonische Anmeldung ist bis Freitag, 12. Juli unter derTelefonnummer: 06382 - 8549 möglich. Wird ein Fahrdienst benötigt, sokann er gegen eine Gebühr von fünf Euro pro Person organisiert werden.(mhz)Tipp:Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.Ein Jahr danach!: Rauchmelder müssen in jede Wohnung!Experten-Telefon der Feuerwehr informiertDer Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz in Koblenz richtetam 12. Juli 2013 ein Expertentelefon zum Thema „Rauchwarnmelder- Pflicht in jeder Wohnung“ ein. Für Fragen zum Thema stehenan diesem Tag von 10 bis 16 Uhr Experten zur Verfügung, die IhnenAuskunft geben können. Zum Expertenteam, am 12. Juli erreichbarunter der Telefonnummer 0261/9743430, werden gehören: MichaelKlein, Geschäftsführer LFV Rheinland-Pfalz, Wolfgang Tyttlik, ReferatsleiterBrandschutzerziehung LFV Rheinland-Pfalz, Andreas Berger,Geschäftsstellenleiter der Versicherungskammer Bayern in Ludwigshafen,Dipl.-Ing. Daniel Schoonen, von der Abteilung Schadenverhütungder Provinzial Rheinland-Versicherung, Gerhold Brill, Schadenverhütungsexperteder Sparkassenversicherung und Florian Schulte, BerufsfeuerwehrKoblenz.In ganz Rheinland-Pfalz musste die Installation von Rauchwarnmeldernbis zum 12. Juli 2012 in jeder Wohnung, auch in Altbauten vorgenommenwerden. Das hat zu großem Informationsbedarf geführt. Wo imHaus müssen Rauchwarnmelder befestigt werden? Wie funktionierensie überhaupt? - nur einige der zahlreichen Frage, die Feuerwehren,Unternehmen und Behörden in der letzten Zeit erreichen.Was viele nicht wissen: „Bei den meisten Bränden sind gar nicht dieFlammen die Hauptgefahr, sondern der hochgiftige Brandrauch. Schonwenige Atemzüge in einem von Brandrauch gefüllten Raum führen zumTode“, erklärt der Präsident des LFV, Frank Hachemer: „Rauchmelderwürden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern, denn so mancheschlafende Bewohner würden noch rechtzeitig geweckt, um zu fliehenund die Feuerwehr zu rufen.“Schlimme Zahlen untermauern die Erfahrung der Feuerwehren: Bei jährlichrund 200.000 gemeldeten Bränden kommen in Deutschland rund600 Menschen ums Leben. Etwa 95 Prozent davon sterben an Rauchvergiftung.Fast jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. 70 Prozent derBrandopfer werden nachts zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht.Und: Vier Fünftel der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in derIndustrie!Qualitäts-Heimrauchmelder gibt es im Fachhandel sowie beim Versandhausdes Deutschen Feuerwehrverbandes.Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur proEtage sowie in den Schlafzimmern und im Kinderzimmer! Die handlichenGeräte lassen sich auch ohne großes handwerkliches Geschick an derZimmerdecke montieren. Informationen und Praxisbeispiele gibt es imInternet unter der Adresse www.rauchmelder-lebensretter.de.Verkehrsverbund Rhein-NeckarVom Verkehrsverbund zum MobilitätsverbundVRN wird multimodalDer Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) hat im Rahmen der heutigenVersammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar(ZRN) seinen Mitgliedern, den Landkreisen und kreisfreien Städtensowie den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württembergund Hessen, sein Konzept eines Mobilitätsverbundes vorgestellt.Der VRN reagiert damit auf das sich ändernde Mobilitätsverhalten derBevölkerung. Der ÖPNV ist zwar ein wichtiges Verkehrsmittel. Das zeigendie nach wie vor steigenden Fahrgastzahlen. Die Wege werdenaber zunehmend mit einem Mix aus Bahn, Bus, Straßenbahn, Fahrradoder zu Fuß, mit dem Leihauto oder dem Mitfahrauto zurückgelegt. Daseigene Auto verliert dabei mehr und mehr an Bedeutung. Auf diese neueForm der Mobilität, die sogenannte Multimodalität, will der Verkehrsverbundreagieren.„Der VRN stellt sich der Herausforderung, sich dem veränderten Mobilitätsverhaltender Menschen anzupassen und strategisch neue Angeboteund Dienstleistungen zu entwickeln“, sagte Christian Specht, Erster Bürgermeisterder Stadt Mannheim und Vorsitzender des ZRN. „Dabei wollenwir nicht nur vielfältige Mobilität bieten, sondern die Lebensqualitätin der Metropolregion steigern: Durch weniger Lärm, mehr Sicherheit,Sauberkeit, Umweltfreundlichkeit und einer bisher unbekannten Leichtigkeitbei der Wahl der Verkehrsmittel“, so Specht weiter.Volkhard Malik, Geschäftsführer der VRN GmbH, ergänzt: “Wenn wir esnicht tun, machen es Branchenfremde. Dabei ist zu befürchten, dassdas Ziel einer nachhaltigen Mobilität, die Ökologie, Ökonomie undsoziale Gerechtigkeit vereint, aus dem Auge verloren wird. Der Mobilitätsverbunddagegen, in dessen Mittelpunkt der ÖPNV als Teil desUmweltverbundes steht, ist Garant für ein klimaschonendes Angebotaus einem Guss für alles, was mit Mobilität zu tun hat.“Dazu hat der VRN ein Konzept entwickelt, das auf den drei Säulen Information,Kooperation und Dienstleistung basiert.


Rundschau - 11 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Dabei baut der VRN auf bereits vorhandene Bausteine und Aktivitätenauf. Dazu zählen z.B. die Kundenzentren der großen Verkehrsunternehmenim Verbundgebiet, das Internet-Angebot mit Fahrplan- undTarifauskunft und weiteren Informationen rund um den ÖPNV, Mobilitätszentralenwie z.B. in Kusel, der Kauf von Fahrscheinen via Handyoder von zu Hause (Online-Ticket) sowie ganz neu auch Touch&Travel,das Nutzen des öffentlichen Verkehrs mit lediglich zwei Klicks am Smartphone.Auch die langjährige Kooperation mit dem Carsharing-AnbieterStadtmobil, bei dem VRN-Jahreskarteninhaber günstigere Konditionenerhalten, gehört dazu.Der VRN will aber auf dem Erreichten nicht stehenbleiben: Im Rahmendes Mobilitätsverbundes sollen weitere Mobilitätszentralen mit Beratungund Empfehlungen zur nachhaltigen Mobilität flächendeckend imVerbundgebiet folgen. Eine Echtzeitoffensive bei der elektronischenFahrplanauskunft wird den Fahrgästen an jeder Haltestelle die aktuellenAnkunfts- und Abfahrtszeiten von allen Bussen und Bahnen anzeigen.Ein Fahrradvermietsystem in den Städten Mannheim, Ludwigshafen undHeidelberg, das jetzt vom VRN ausgeschrieben wird und Anfang 2014an den Start gehen soll, wird das Rad noch besser mit dem ÖPNV verbinden.Dabei wird auch das Thema „Pedelecs“ berücksichtigt.Geplant ist ferner, den Zugang zu diesen Verkehrsmitteln zu vereinheitlichenund damit einfacher zu gestalten. Ein Zugangsmedium in Formeiner Chipkarte oder einer App für Mobiltelefone soll der Schlüssel zurMultimodalität im VRN Verbundgebiet werden. Ein Ausbaukonzept mitverbessertem Informationssystem für Park+Ride- sowie Bike+Ride-Plätzen soll zur besseren Auslastung und Anzeige der Verfügbarkeitdienen. Die Einbindung von Mitfahrzentralen, des Taxigewerbes, Bürgerbusinitiativenoder alternativen Bedienformen, die auch den privatenPkw einbeziehen, gehört ebenso dazu wie der Ausbau der vorhandenenRadroutenplaner der drei Bundesländer zu einem integrierten ÖPNV-Auskunftssystem. Ferner soll auch über die aktuelle Verkehrssituationauf den Straßen und Alternativen informiert werden. Wichtig ist dabei,die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und nicht nur technischeInnovationen auszuleben.Der VRN versteht sich bei der Weiterentwicklung zum Mobilitätsverbundin erster Linie als zentraler Mobilitätsdienstleister, der über die Möglichkeiteneiner multimodalen Mobilität informiert, Angebote koordiniert undgegebenenfalls auch eigene Dienstleistungen anbietet. Er trägt damit zueiner verbesserten Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger bei.Bisher galt: Ein Tarif – Ein Ticket – Ein Fahrplan im ÖPNV. Nun lautetdas Motto: Der Mobilitätsverbund VRN: Ein Angebot aus einem Guss füralles, was mit Mobilität zu tun hat.Daueraufgabe HochwasservorsorgeDas Hochwasser ging dieses Mal für die Rheinanlieger relativ glimpflichaus. Die Situation in Bayern und Ostdeutschland zeigt jedoch, dassgroße Hochwasser auch im Sommer auftreten können. Beim nächstenMal könnte Rheinland-Pfalz von einem Extremhochwasser betroffensein. Der GStB engagiert sich seit vielen Jahren für einen besserenHochwasserschutz. Beim GStB sind die Geschäftsführung der HochwassernotgemeinschaftRhein (HWNG) und das Informations- undBeratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) angesiedelt.Die HWNG mahnt, in der Hochwasservorsorge nicht nachzulassenund die finanziellen Mittel für die Hochwasservorsorge nicht zu kürzen.Allerdings sind auch die Betroffenen im verstärkten Maße gefordert,selbst Vorsorge zu treffen. Das IBH unterstützt die sogenannten Hochwasserpartnerschaften,freiwillige kommunale Zusammenschlüsse, dieauf regionaler Ebene an der umfassenden Verbesserung der Hochwasservorsorgearbeiten.BeilagenhinweisUnsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage"KUlT-Comedian"der Fa. Delker Optik.Wir bitten unsere Leser um beachtung!Ihr Erfolg ist unser Anspruch!Werben Sie in IhrenMitteilungsblättern.· Anzeigenwerbung· Sonderbeilagen· Privat- undGeschäftsanzeigenInformieren Sie sich unverbindlich!Ernst-Walter StröherFon: 0 67 86 / 73 41Fax: 0 67 86 / 95 00 09Mobil: 01 70 / 7 61 67 <strong>28</strong>E-Mail: e.stroeher@wittich-foehren.de


Rundschau - 12 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Zirkusvorstellung GS <strong>Lauterecken</strong>Das vielseitige Duo „Jomamakü“ ausLandau, dessen Repertoire von Jonglagebis hin zu Comedy reicht, hat mit Ganztagsschülernder Grundschule <strong>Lauterecken</strong> anzwei Tagen ein kleines Unterhaltungsprogrammeingeübt. Am Donnerstagmorgenbegeistern die Akteure nicht nur ihre Mitschülerund Lehrer, sondern auch die Elternmit ihrem „Zirkus-RambaZamba“.Mit schwungvoller Musik eröffneten die kleinenJongleure die Show. Bunte Tücher undRinge ließen sie gekonnt durch die Lüfteschweben. Chinesische Tellerdreher überzeugtenebenfalls mit großem Geschick.Bis fast zur Hallendecke ließen sie einenTeller auf Stöcken drehen, was im Publikumgroße Begeisterung auslöste. StattTellern und Ringen flogen bei der folgendenGruppe Stöcke. Sie jonglierten mit drei Stöcken,warfen von einem Kind zum nächstenoder schleuderten einen Stock mit dem Fußnach oben, um ihn mit den anderen beidenwieder aufzufangen. Hoch her ging esauch bei den Diabolospielern, die mit demalten, chinesischen Spiel überzeugten. DieAkrobaten bauten kleine Menschenpyramiden,zeigten Handstände und allerhandanderer Verrenkungen, die neben Applausauch bewundernde Blicke erzeugten. DemPublikum wurde keine Verschnaufpausegegönnt, denn direkt im Anschluss präsentiertenwahre Balancekünstler mit viel Körperbeherrschungihr Können. Diese liefenselbst mit verbundenen Augen über eineArt Schwebebalken, Rollen und selbst dasKugellaufen bereitete den Kindern keineSchwierigkeiten. Das Finale feierten dieTrapezkünstlerinnen, die sich selbst in luftigeHöhen begaben und auch nicht davorzurückschrecken zu viert gleichzeitig aufdem Trapez zu turnen, oder einen Schulterstandzu wagen. Den – insbesondere für diekurze Übungszeit - beeindruckenden Leistungender Schüler folgte noch eine Einlagedes Duo „Jomamakü“. Dem „kleine August“,der immer schön - schön blöd sei, stand derZirkusdirektor Josh gegenüber, der ungestörtdie „goldene Jonglage“ präsentierenwollte. In einem humorvollen Streitgesprächmischt sich jedoch der Clown immer wiederein, klaut einen Ball nach dem anderen undvermasselte so dem Direktor die Nummer.Dieser rächte sich direkt, indem er währendder Jonglage von August die Bälle gegenSäbel austauschte. Das Ende wurde nocheinmal richtig gefährlich und feurig, mit Feuerspuckenund Schlucken.Von Sabrina SchreinerGrundschule St. JulianAuszeichnung der Schülerinnen und Schüler beimschulinternen Lese- und Mathewettbewerb der Grundschule St. JulianAnlässlich der Übergabe des Pavillions durch den Förderverein der Grundschule St. Julian, zeichnete die Schulleiterin Frau Marie-Luise Langmit der Vorsitzenden des Fördervereins, Frau Stefanie Fauss die Siegerinnen bzw. Sieger der Klassen 1 bis 4 aus. Es wurden jeweils die dreiKlassenbesten ausgezeichnet.Seit einigen Jahren führt die Schule diesen internen Wettbewerb durch. Die Sieger erhalten eine schön gestaltete Urkunde seitens der Schuleund vom Förderverein jeweils ein Buchgutschein im Wert von 10,- €.Es hat sich gezeigt, dass diese Wettbewerbe den Schülerinnen und Schülern als Ansporn für intensives Üben zur Verbesserung ihrer Leistungenin den Fächern Deutsch und Mathematik nutzen.Im Unterrichtsfach Mathematik erhielten einen Preis:1. Klasse: 1. Preis Nico Schmitt, 2. Preis Klara Theado,3 Preis Timm Gehres2. Klasse: 1. Preis Franz Schäfer, 2. Preis Selina Decker,3. Preis Alia Walker3. Klasse: 1. Preis Lisa Molter, 2. Preis Leonardo Schunck,3. Preis Dennis Faryad Marani4. Klasse: 1. Preis Mark Reidenbach Punktgleich und deshalb zwei1. Preise Niklas Hahnenwald, 2. Preis Lars Jung.Lesewettbewerb:1. Klasse: 1. Preis Emilia Haag, 2. Preis Leni Bambauer,3. Preis Jonathan Becker2. Klasse: 1. Preis Selina Decker, 2. Preis Fabian Hülser,3. Preis Alia Walker3.Klasse: 1. Preis Dennis Faryad Marani,2. Preis Sarina Schatto, 3. Preis Leonardo Schunck4. Klasse: 1. Preis Kristin Roth, 2. Preis Jasmin Becker,3. Preis Luca WeinigEinige Eltern sowie das Lehrerkollegium waren bei der Preisverleihungzugegen. Die Kinder haben sich über die Preise sehr gefreut,was sich in den Gesichtszügen auf dem Bild wiederspiegelt.


Rundschau - 13 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Pro Seniore Residenz <strong>Lauterecken</strong>Eine besondere Ehrung durch Ministerpräsidentin Malu DreyerDie Residenzleiterin der Pro SenioreResidenz <strong>Lauterecken</strong>, Frau Rita Schneider,lädt vierteljährlich die ehrenamtlichtätigen Mitarbeiter zum Kaffeenachmittagmit Erfahrungsaustausch ein. In diesemRahmen erfolgte am 26. Juni 2013die Ehrung der Personen, die im Jahr2012 über 80 Stunden ehrenamtlich inder Einrichtung tätig waren.Verbandsbürgermeister Egbert Jungüberreichte eine von MinisterpräsidentinMalu Dreyer unterzeichnete Urkunde.Diese besondere Ehrung ging an FrauRosel Maino, Frau Magdalene Fritz, FrauErika Lenz, Frau Renate Spang, FrauRosemarie Busch, Frau Ingrid Böhm undHerrn Wolfgang Böhm. Herr Böhm ist auchLeiter der Ehrenamtsbörse der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong>. Herr Egbert Jungwürdigte das große Engagement und diesprach allen seine Dankbarkeit aus. AuchRita Schneider, Residenzleiterin, verdeutlichteden Ehrenamtlichen, wie wichtigund von welchem unschätzbaren Wertihre Leistungen sind.Zur Zeit sind achtzehn Personen ehrenamtlichin der Residenz tätig. Siebetreuen einzelne Bewohner oder engagierensich in Gruppen indem sie, zumBeispiel, regelmäßige Spielerunden oderGedächtnistraining anbieten, aus derTageszeitung vorlesen, Spaziergängemachen, bei Veranstaltungen der Residenzhelfen oder Bewohner besuchen,die im Krankenhaus sind.Wenn sich jemand für ein Ehrenamt in derResidenz interessiert kann sich direkt inder Residenz melden oder anrufen unterder Telefonnummer: 06382 - 91309 oderer wendet sich an Herrn Böhm unter derTelefonnummer 06788 - <strong>28</strong>0.<strong>Lauterecken</strong>Die Arbeiten am Brunnen am Obertorplatz schreiten voran.Wenn die beauftragten Firmen ihre Termine einhalten, kann zum Heimatfest das Wasser sprudeln.Foto: Heinrich Steinhauer und Günter Lüers


Rundschau - 14 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Die PrivateKlein- anzeigeerscheint für 23,- Euro in ca. 40.150 pfälzischen Haushalten in<strong>Lauterecken</strong>, Otterberg/Otterbach, Kaiserslautern-Süd,Hochspeyer, Enkenbach, Wolfstein, BruchmühlbachSagen Sie „Ja “ –achtung: Ihre Private Klein-Anzeige jetzt auch im Internetunter www.azweb.wittich.de/index.php ohne Zusatzkosten!BeStellScheinanzeigenSchluSS: freitagS 9.00 uhr Beim verlagWichtiger hinWeiS !!!Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheines unbedingt, dass hinterjedem Wort, hinter jeder Zahl und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen alsZwischenraum frei bleibt. Bitte deutlich lesbar ausfüllen. Für handgeschriebeneManuskripte übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Anzeige wird jeweils inder nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungendes Textes bin ich einverstanden.Bei Mehrtext 26,- Eurobis hier 23,- Eurozu einer Hochzeitsanzeigein Ihrem Mitteilungsblatt!Gestalten und buchen Sie gleich online.Bei Mehrtext 29,- EuroFalls Ihre Anzeige unter Chiffre erscheinen soll, kreuzen Sie zutreffendes bitte an:Ich wünsche ZusendungIch hole die Offertender Offerten (6,50 Euro)selbst ab (4,50 Euro)Es wird keine Rechnung erstellt. Die Anzeige kann per Scheck oder Einzugsermächtigungbeglichen werden. Bitte kein Bargeld einsenden. (Bitte Zutreffendesankreuzen)Einzugsermächtigung Scheck liegt beiKreditinstitutBankleitzahlVorname, NameStraßePLZBankverbindungKontonummerTelefonOrtJust d it!Katrin Muster &Marco MustermannWir heiraten am 31. Mai 2013 im Standesamt Musterhausen.Mustergasse 12, Musterhausen, im Mai 2013Wählen Sie in Ruhe IhreHochzeitsanzeige aus unseremOnline-Familienkatalog oderentwerfen Sie diese selbstganz bequem online aufwww.wittich.de/hochzeitDatumUnterschriftBitte ausschneiden und einsenden an:Verlag + Druck Linus Wittich KG • Europaallee 2, 54343 FöhrenTelefon: 0 65 02 / 91 47 - 0 • Fax: 0 65 02 / 91 47 - 250Ihre Hochzeitsanzeige online aufgebenbei LINUS WITTICH –ein Service von WITTICHonline.


Rundschau - 15 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013


Rundschau - 16 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Die PrivateKlein- anzeigeerscheint für 23,- Euro in ca. 40.150 pfälzischen Haushalten in<strong>Lauterecken</strong>, Otterberg/Otterbach, Kaiserslautern-Süd,Hochspeyer, Enkenbach, Wolfstein, BruchmühlbachAnzeigenschluss: freitags 9.00 Uhr beim Verlag, Tel. 0 65 02 - 91 47 0CONTAINERDIENSTUNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICKENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCHABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNGKANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNGÖL-/FETTABSCHEIDERREINIGUNGSONDERABFALLWIRTSCHAFTVERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTERMUTTERBODEN I KOMPOST67678 MehlingenAn der Heide 10Tel. 06303 804-0oder 0800 5888885www.jakob-becker.deinfo@jakob-becker.deWir suchen eine/n zuverlässige/nZeitungszusteller/infür die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> in<strong>Lauterecken</strong>: Bergstr., Auf Krämel, Schillerstr., uvm.Bad Sobernheim: a. d. B 41,Einf. Auffahrt Richtg. Idar-ObersteinIdar-Oberstein: Oberreidenbach,Einf. IndustriegebietRodenbach bei Kaiserslautern:Richtg. BerghofReife BeerenSie sind jede Woche amMittwoch für uns tätig.Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgtmonatlich, Beilagen werden extra vergütet. DerZustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowieHausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:bewerbung@mvg-zeitungsvertrieb.de oder Telefon:06502/9147710 oder 06502/9147719Ständig mehr als 40 Fernsehsessel vorrätigBeachten Sie unser Sonderangebot anFernsehsesseln mit Motor- und Aufstehhilfendie polsterecke michael haenleinOberstraße 2 - 55774 Baumholder - Tel. 06783/9999937Große Auswahl an Komfort-Polstermöbel

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