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Jahresbericht Vorarlberger Kinderdorf 2012 (2.8 MB)

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Dr. Anneli Kremmel-BohleStv. GeschäftsführerinKoordination KinderschutzES BEWEGTSICH DOCHNOCH WASDr. Claudia MüllerLeiterinQualitätsentwicklungKINDERREDEN MITEines der Grundprinzipien des an der UN-Kinderrechtskonventionorientierten Gesetzes ist die Ermächtigungvon Kindern, Jugendlichen und Eltern.Übergeordnetes Ziel ist, „dass Kinder und Jugendlicheihre Anlagen und Fähigkeiten frei entfalten könnenund sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigenPersönlichkeiten entwickeln“.BETEILIGUNGEin zweites Grundprinzip ist die Beteiligung vonKindern sowie deren Eltern, der in den Grundsätzenebenso wie bei der Gefährdungsabklärungund Hilfeplanung ein besonderer Stellenwert eingeräumtwird. Positiv ist auch, dass Kinder undJugendliche künftig das Recht haben, selbst Auskünfteüber Tatsachen ihres Privat- und Familienlebenseinzuholen, die ihnen aufgrund ihres Altersund Entwicklungsstands zumutbar sind.PRÄVENTIONAnders als im Bundesgesetz wird im Landesgesetzder Prävention besondere Bedeutung zugemessen:sowohl in Form der „Frühen Hilfen“ mit werdendenEltern bzw. Eltern mit Kleinkindern als Zielgruppe alsauch durch Gewaltprävention, Vermeidung von traumatisierendenBeziehungsabbrüchen nach Trennungenund familienergänzende Betreuungsangebote.VIER-AUGEN-PRINZIPBei der Gefährdungseinschätzung wird das Vier-Augen-Prinzipgesetzlich verankert und zwar ohne dieim Bundesgesetz vorgesehene Einschränkung von„erforderlichenfalls“. Im Landesgesetz gilt diese nurfür die Hilfeplanung.KRITISCH: VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTDie geplante Reform enthält jedoch auch kritischePunkte wie eine erweiterte Mitteilungs- und Auskunftspflichtgegenüber Kinder- und Jugendhilfeträgernsowie Staatsanwaltschaften und Gerichten.Einrichtungen zur psychosozialen Beratung, Ärzt-Innen, PsychologInnen oder PsychotherapeutInnenmüssen auch bisher Verdachtsmomente über Misshandlung,Vernachlässigung oder Missbrauch aufVerlangen der Jugendwohlfahrt ohne Ausnahmemitteilen. Künftig müssten sie auch Informationen,die über solche Vermutungen hinausgehen, weitergeben– z. B. über Suchtprobleme, Schulden oderpsychische Erkrankungen der Kindeseltern. BeiStrafverfahren müssten Beratungsinhalte mitgeteiltwerden. Das bewährte Recht auf Aussageverweigerungin Strafverfahren würde somit ausgehebelt.UNTERGRABUNG DES VERTRAUENSEs ist zu befürchten, dass sich betroffene Kinder undJugendliche, deren Angehörige sowie (potenzielle)TäterInnen aufgrund der Änderung bei der Verschwiegenheitspflichtnicht mehr oder nur mit Vorbehaltenan Betreuungseinrichtungen wenden unddamit die Möglichkeit zu helfen massiv untergrabenwird, was dem Grundgedanken von Prävention undwirksamem Kinderschutz entgegensteht.Wie erleben Kinder und Jugendliche das Zusammenlebenin Dorf, Internat oder Pflegefamilie?Fühlen sie sich ernst genommen? Sind wir mitunseren Angeboten auf dem richtigen Weg? Wasmüssen wir aus Kindersicht verändern? Darüberwerden Kinder und Jugendliche im <strong>Vorarlberger</strong><strong>Kinderdorf</strong> regelmäßig befragt. Nicht zuletzt deshalb,weil Beteiligung zum Kinderschutz beiträgt.Durch die Befragung mit standardisierten Fragebogenund eigens entwickelten Interviewformensoll stationär, aber auch ambulant betreuten Kindernund Jugendlichen sowie deren Herkunftsfamilienjene Stimme gegeben werden, die ihnengebührt. Gleichzeitig werden Kinder und ihre Erziehungsverantwortlichenaktiv an der Gestaltungihrer Zukunft beteiligt und befähigt, ihr Recht auffreie Meinungsäußerung wahrzunehmen.Als Kinderschutzeinrichtung habenwir die Pflicht und Verantwortung,auf jedes Kind bestmöglich zu achtenund es zu schützen.Die Kinderbefragungen sind Teil eines umfassendenKinderschutzkonzepts des <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kinderdorf</strong>sund eine Möglichkeit, auf grenzverletzendeSituationen hinzuweisen. Zudem erfahren Kinderund Jugendliche Achtung. Sie sind aufgefordert,ihre Situation zu reflektieren und fühlen sich in denBetreuungsprozess einbezogen. Kinder und Jugendlichesind fähig, ihrem Alter und ihrer Entwicklungentsprechend Entscheidungen zu treffen. Wirnehmen ihre Anregungen aus den Kinderbefragungenernst, sind ihren Argumenten gegenüberoffen und lassen uns durchaus auch überzeugen.KOORDINATION KINDERSCHUTZQUALITÄTSENTWICKLUNGKronhaldenweg 2, 6900 BregenzT 05574/4992-77; c.mueller@voki.atKronhaldenweg 2, 6900 BregenzT 05574/4992-57, a.kremmel@voki.atJAHRESBERICHT <strong>2012</strong>5

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