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Lehrbrief taktische Zeichen

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3Bundesanstalt Technisches Hilfswerk undauf der Grundlage einer Entwurfsunterlage einerArbeitsgruppe des Arbeitskreises V der Innenminister/-senatoren der Länder eine Dienstvorschrift erstellt.Sie stellt somit eine abgestimmte undorganisationsübergreifende Regelung für den Bereich derTaktischen <strong>Zeichen</strong> in der Gefahrenabwehr und imKatastrophenschutz dar und wurdebereits von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, demArbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz unddem Malteser Hilfsdienst organisationsintern eingeführt.Grundsätze für dieGestaltung undAnwendung<strong>taktische</strong>r <strong>Zeichen</strong>Das aufgezeigte System der <strong>taktische</strong>n <strong>Zeichen</strong> orientiertsich an den folgenden Grundsätzen:Taktische <strong>Zeichen</strong> sollten• logisch und eindeutig sein.• einfach und möglichst selbsterklärend sein.• mit einfachen Mitteln darstellbar sein.• grundsätzlich sowohl mit als auch ohne elektronischeIT-Hilfsmittel darstellbar sein.• organisationsübergreifend, länderübergreifend undmöglichst auch international handhabbar sein.• so gestaltet sein, dass sie der jeweiligenFührungsorganisation anpassbar sind.• so gestaltet sein, dass sie den jeweiligengesetzlichen Regelungen und verwaltungsmäßigenStrukturen anpassbar sind.• möglichst kompatibel handhabbar sein imGesamtsystem der Gefahrenabwehr (Polizei,Bundeswehr und NATO).• geeignet sein als Grundlage europäischer undinternationaler Normung.Das System der <strong>taktische</strong>n <strong>Zeichen</strong> ist als offenes System zuverstehen.Taktische <strong>Zeichen</strong> sollen möglichst weitgehend ausgrafischen Darstellungen, unterstützt durch dasUnterscheidungsmerkmal „Farbe“, bestehen. Soweitergänzende Informationen erforderlich sind, können diese derDarstellung als Kurzbezeichnung oder wörtlich zugefügtwerden.Ergänzende symbolische Darstellungen undKurzbezeichnungen können sowohl innerhalb als auchaußerhalb des <strong>taktische</strong>n <strong>Zeichen</strong>s zugefügt werden.Buchstabenkürzel dürfen nur zu organisationsübergreifendenMerkmalen, die allen Anwendern bekannt sind, verwendetwerden (Beispiel: Herkunft der Einheit, dargestellt durch Kfz-Kennzeichen). Es sind genormte bzw. durchRechtsvorschriften festgelegte Kurzbezeichnungen zuverwenden.<strong>Lehrbrief</strong> <strong>taktische</strong> <strong>Zeichen</strong>

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