13.07.2015 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen VP Bank (Schweiz) AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen VP Bank (Schweiz) AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen VP Bank (Schweiz) AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4 | <strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> | <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> (<strong>Schweiz</strong>) <strong>AG</strong> | 1. Juli 2013Frist ausreichend über den Hintergrund und die Herkunftder Vermögenswerte dokumentiert worden ist. Bei Zahlungsaufträgenfür das Ausland und/oder in fremderWährung sind zudem Art. 13 (<strong>Bank</strong>kundengeheimnis)und Art. 29 (Auslagerung von Geschäftsbereichen, Dienstleistungenund Datenverarbeitung) zu berücksichtigen.10. Verantwortung für AnlageentscheideWird die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> seitens des Kunden nicht durch einenschriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag mit der diskretionärenVerwaltung der Vermögenswerte beauftragt, trifftder Kunde alle diesbezüglichen Anlageentscheide allein.Der Kunde anerkennt, dass die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> bezüglich derartigerAnlageentscheide des Kunden sowie allfällig daraus entstehenderKonsequenzen keinerlei Haftung übernimmt, dasheisst, solche Entscheide liegen in der vollen Eigenverantwortungdes Kunden. Eine allfällige Beratung des Kundendurch die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> bezieht sich weder auf die steuerlichenFolgen von einzelnen Anlagen noch auf die generelle steuerlicheSituation des Kunden. Dem Kunden wird empfohlen,sich von lokalen Steuerspezialisten beraten zu lassen, under anerkennt, dass die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> keine Haftung für steuerrechtlicheAuswirkungen trifft.Die Überwachung der Anlagen wird beim Fehlen eines der<strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> erteilten, schriftlichen Vermögensverwaltungsauftragsvollumfänglich vom Kunden selbst vorgenommen.Die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ist folglich ohne entsprechende Vereinbarungmit dem Kunden auch bei im Einzelfall erfolgter Empfehlungoder Beratung nicht verpflichtet, Anlagen zu überwachenund/oder dem Kunden diesbezügliche Empfehlungen zueiner Vermögensanlage abzugeben.11. Irrtümliche und fehlerhafte BuchungenDie <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ist berechtigt, irrtümlich erfolgte und fehlerhafteBuchungen (zum Beispiel Fehlbuchungen, Fehlüberweisungen,Doppelausführungen) rückgängig zu machen.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Korrekturenseitens der <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ohne vorgängige Rücksprache mit demKunden erfolgen.12. Einschränkung des DatenschutzesZur Ausführung von Zahlungsaufträgen ist die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong>grundsätzlich verpflichtet, persönliche Daten des Auftraggebers,welche den Namen, die Adresse und die Kontonummer(IBAN) umfassen, mit der Überweisung bei Wertschriften-und anderen Transaktionen im Zusammenhangmit SWIFT (Society for Worldwide Interbank FinancialTelecommunication) mitzuliefern. Mit der Erteilung vonZahlungsaufträgen ermächtigt der Kunde die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> zurOffenlegung dieser Kundendaten und entbindet die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong>diesbezüglich vom <strong>Bank</strong>kundengeheimnis. Die genanntenKundendaten werden den beteiligten <strong>Bank</strong>en, Systembetreibernund in der Regel auch dem Begünstigten bekanntgegeben. Dabei handelt es sich vor allem um in- und ausländischeKorrespondenzbanken der <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> sowie umBetreiber von Zahlungs- und Wertschriftenabwicklungssystemen.Bei Transaktionen innerhalb der <strong>Schweiz</strong> kannnicht ausgeschlossen werden, dass der Zahlungsverkehr /Wertschriftentransaktionen über internationale Kanäleabgewickelt werden und somit Informationen ins Auslandgelangen. Zudem ist es möglich, dass die an der Transaktionbeteiligten Unternehmen die Angaben ihrerseits zur Weiterverarbeitungoder zur Sicherung an beauftragte Dritte inweitere Länder übermitteln.13. <strong>Bank</strong>kundengeheimnisDie <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ist verpflichtet, das <strong>Bank</strong>kundengeheimnis zuwahren. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten.Die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> weist den Kunden ausdrücklich darauf hin,dass der Schutzbereich des <strong>Bank</strong>kundengeheimnisses aufdas schweizerische Territorium beschränkt ist und somitins Ausland gelangende Daten keinen Schutz nach schwei -zerischem Recht geniessen.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> nach demRecht zahlreicher Länder bei Anlagen, welche im betreffendenLand getätigt werden, sowie bei ausländischen Wertpapierenoder Wertrechten verpflichtet ist, den zuständigenBehörden auf deren Verlangen sämtliche Einzelheiten,insbesondere den Namen und Vornamen des Erwerbers

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!