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Allgemeine Geschäftsbedingungen VP Bank (Schweiz) AG

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6 | <strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> | <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> (<strong>Schweiz</strong>) <strong>AG</strong> | 1. Juli 2013einholen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichenÄnderungen der von ihm gegenüber der <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> gemachtenAngaben wie Adress-, Namens- bzw. Sitzänderungensowie Änderungen der wirtschaftlich berechtigten Personenusw. umgehend schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer unterlassenenMitteilung solcher Änderungen kann die Dienstleistungserbringungdurch die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> verunmöglicht werden(Vermeidung nachrichtenloser Geschäftsbeziehungen,QI, EU-Zinsbesteuerung, Abgeltungssteuer, MiFID-Vorgabenund dergleichen). Die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ist berechtigt, sich auf dieRichtigkeit der vom Kunden eingeholten Angaben zu verlassen,ausser, es ist ihr bekannt oder müsste ihr bekannt sein,dass diese offensichtlich veraltet, unrichtig oder unvollständigsind. Mitteilungen, die der Kunde elektronisch übermittelthat, ohne zuvor das entsprechende Dokument bezüglichder elektronischen Informationsübertragung unterzeichnetzu haben, sind für die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> nicht bindend. Die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong>lehnt jegliche Haftung als Folge von ungenügenden, falschenoder verspäteten Angaben des Kunden ab.17. NachrichtenlosigkeitDer Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zur <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> nichtabbricht und dass seine Vermögenswerte im Sinne der Richtliniender <strong>Schweiz</strong>erischen <strong>Bank</strong>iervereinigung (SBVg) nichtnachrichtenlos werden. Die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> empfiehlt dem Kunden,eine oder mehrere bevollmächtigte Personen zu bezeichnen.Bricht der Kontakt zur <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ab, gilt die Geschäftsbeziehungals nachrichtenlos, und die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> versucht, die neueAdresse mit der gebotenen Sorgfalt und mit angemessenemAufwand in Erfahrung zu bringen. Adressnachforschungenwie auch die besondere Behandlung und Überwachung vonnachrichtenlosen Vermögenswerten sind kostenpflichtig. DieAngaben der Kunden, deren Vermögenswerte nachrichtenlosgeworden sind, werden an die zentrale Meldestelleweitergeleitet. Nachrichtenlose Geschäftsbeziehungen, dieeinen Schuldsaldo aufweisen, können ohne Weiteres saldiertwerden. Für Informationen zu nachrichtenlosen Vermögenswertenwird auf das Merkblatt der SBVg verwiesen, welchesbei der <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> erhältlich ist.18. ÜbermittlungsfehlerEntsteht aus der Benutzung von postalischen, elektronischenoder telefonischen Übermittlungsarten oder vonKurierdiensten und Transportunternehmen ein Schaden,namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen,Beschädigungen oder Doppelausführungen, trägt diesen derKunde, sofern die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> kein grobes Verschulden trifft.19. Pfand-, Rückbehalts- und VerrechnungsrechtDer <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> steht an allen Vermögenswerten, die sie jeweilsauf Rechnung des Kunden bei sich selbst oder anderswoaufbewahrt, ein Pfand-, Rückbehalts- und Verwertungsrechtund bezüglich aller Forderungen ein Verrechnungsrechtfür alle ihre Ansprüche zu. Dies gilt unabhängig davon auchbei blanko oder gegen besondere Sicherheiten gewährtenKrediten.Bei Verzug des Kunden ist die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> jederzeit berechtigt,sofort oder später nach ihrer Wahl zwangsweise oderfreihändig beliebige Pfandgegenstände ohne Rücksichtauf laufende Termingeschäfte zu verwerten sowie durchLeerverkäufe entstandene Positionen durch Rückkaufglattzustellen. Bei der Verwertung ist die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> auch zumSelbsteintritt befugt. Die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> ist zudem berechtigt,alle Forderungen gegen den Kunden und insbesondere dieSaldi aller Konti des Kunden, ohne Rücksicht auf Währung,Fälligkeit oder allfällige Kontobezeichnungen, jederzeit zuverrechnen oder einzeln geltend zu machen.20. KontoverkehrDie <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> behält sich vor, ihre Zins- und Kommissionsansätzejederzeit, namentlich bei geänderten Geldmarktverhältnissen,abzuändern und dem Kunden hiervon schriftlichoder auf andere geeignete Weise Kenntnis zu geben.Die Kontoführung erfolgt kontokorrentmässig, das heisst,die <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> führt laufend Rechnung über Gutschriften undBelastungen und weist diese in den Kontoauszügen aus.Der Rechnungsabschluss mit Gutschrift bzw. Belastung dervereinbarten oder üblichen Zinsen, Kommissionen, Spesenund Steuern erfolgt nach Wahl der <strong>VP</strong> <strong>Bank</strong> in der Regel

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