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QUESTIONARIO SM40 FRAGEBOGEN SM40 - Agenzia delle Entrate

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FinanzministeriumANLEITUNGEN ZUR ABFASSUNGDES VORDRUCKES <strong>SM40</strong>Fachstudien–in Zeile B6, die Kennbuchstaben der Provinz;– in Zeile B7, die insgesamt beanspruchteStromkapazität ausgedrückt in KW. Beimehreren Zählern sind alle Werte zusammenzuzählen;–in Zeile B8, die Gesamtfläche der Räumlichkeitenbzw. des Standes, ausgedrückt inQuadratmetern, die für den Verkauf und derinternen Ausstellung der Waren verwendetwerden;–in Zeile B9, die Gesamtfläche der Räume,ausgedrückt in Quadratmetern, die alsMagazin/Lager der Waren verwendetwerden;–in Zeile B10, die Gesamtfläche der Räume,ausgedrückt in Quadratmetern, die alsArbeitsraum verwendet werden;– in Zeile B11, den Rauminhalt der Kühlschränke,ausgedrückt in Kubikmetern;–inZeile B12, die Gesamtfläche der Büros,ausgedrückt in Quadratmetern;–in Zeile B13, die Schaufenster auf derStraßenseite, ausgedrückt in Längenmetern;–in Zeile B14, die Gesamtfläche der Treibhäuser,Pflanzengärten und Samenbeete,ausgedrückt in Quadratmetern;– in Zeile B15,die Gesamtfläche des Parkplatzesfür die Kunden, ausgedrückt inQuadratmetern;–in Zeile B16, die Anzahl der Öffnungstageim Laufe des Jahres 1999;–in Zeile B17, den Kode 1, 2 bzw. 3, fallsfür einen Zeitraum von nicht mehr als drei,sechs bzw. neun Monate im Jahr, eine Saisonstätigkeitausgeübt wird. Wird die Tätigkeitfür einen Zeitraum von mehr als neunMonate ausgeübt, ist das Kästchen nichtabzufassen;–in Zeile B18, die für den meisten Teil desJahres eingehaltene, tägliche Öffnungszeitwobei in das entsprechende Kästchen Kode1 einzutragen ist, falls die Öffnungszeitunter bzw. gleich 8 Stunden ist; Kode 2,falls die Dauer der Öffnungszeit mehr als 8aber nicht mehr als 12 Stunden beträgt; Kode3, falls die Öffunungszeit 12 Stundenüberschreitet;–in Zeile B19, den Standort des Handelsbetriebes,wobei Kode 1 zu verwenden ist,falls es sich um einen eigenständigen Betriebhandelt, der sich nicht in speziellenHandelstrukturen befindet; Kode 2, falls essich um einen Betrieb handelt, der sich in einemGrossmarkt befindet, Kode 3, falls essich um einen Betrieb handelt, der sich in einemGroßhandelszentrum mit Detailverkaufbefindet; Kode 4, falls das Unternehmen ineinem Markt am Stadtrand eingegliedertist;–in Zeile B20, der Gesamtbetrag der getragenenAuslagen für Gemeinschaftsgüterund/oder -dienste, die von den Strukturenan die Handelsbetriebe, die innerhalb derStruktur nicht autonom geführt werden, angebotenwerden. Dabei handelt es sichzum Beispiel um Kondominiumspesen, dievon den Geschäften eines Handelzentrumsfür die Verwaltung der Gemeinschaftsgüterund -leistungen zum Teil getragen werdenmüssen (Überwachung der Parkplätze, Pflegeder Grünanlagen usw.);–in Zeile B21, bei Vorhandensein von Klimaanlagen,das entsprechende Kästchenankreuzen.5. STRUKTUREN DIE NICHT AN DENVERKAUFSRÄUMEN ANGREN-ZENDie Übersicht ermöglicht die Erfassung von Informationenüber verschiedene Räumlichkeiten,die nicht an die Verkaufsräume angrenzenwohl aber zur Ausübung der Tätigkeit verwendetwerden.Insbesondere ist anzugeben:–in Zeile J1, die Gesamtfläche der Räume,ausgedrückt in Quadratmetern, die als Magazinund/oder Lager der Waren und derverschieden Geräte verwendet werden;–in Zeile J2, die gesamte Fläche der Arbeitsräume,ausgedrückt in Quadratmetern;–in Zeile J3, die Gesamtfläche der Büroräume,ausgedrückt in Quadratmetern;–in Zeile J4, die Gesamtfläche der Treibhäuser,Pflanzengärten und Samenbeete,ausgedrückt in Quadratmetern.6. TRANSPORTMITTELIn der Übersicht werden Angaben bezüglichder als Eigentum oder aufgrund eines anderendinglichen Rechtes besessenen Transportmittelverlangt, welche bis zum 31. Dezember1999 für die Ausübung der Tätigkeit verwendetwurden. Es wird darauf hingewiesen,daß die Angaben für Transportmittel für Waren,wie zum Beispiel Gabelstapler,Transpalletsusw. nicht anzuführen sind.Insbesondere sind anzuführen:–in Zeile D1, die Anzahl der Fahrzeuge;– in den Zeilen von D2 bis D4, für jede Artvon Fahrzeugen, die ermittelte Art derTransportmittel;–in Zeile D5, sind die Auslagen anzugeben,welche für Transporte Dritter als Ergänzungoder Ersatz der eigenen Transportmittelgetragen wurden, wobei auch jeneSpesen einzuschließen sind, welche fürdie Zusendung durch Kurier oder durch andereTransportmittel (Schiffe, Flugzeuge, Zügeusw.) bestritten wurden.7. SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR TÄ-TIGKEITDie Übersicht ermöglicht die Ermittlung von Informationeneiniger Aspekte, welche die konkreteAbwicklung der Tätigkeit kennzeichnen.Im Besonderen:Art der Verkaufsstelle– in den Zeilen von G1 bis G3, ist durchankreuzen des entsprechenden Kästchens,die Art der Verkausstelle des Unternehmensanzugeben, das zur Abfassung des Fragebogensverpflichtet ist;– in den Zeilen G4 und G5, ist entsprechenddie Anzahl der Tage der Tätigkeitsausübungim Laufe des Jahres 1999, im7Falle von Wanderhandel mit festem Standortbzw. ohne festem Standort, anzugeben.Art der AngeboteProdukte– in den Zeilen von G6 bis G13, ist derProzentsatz der Erlöse anzugeben, diedurch den Verkauf von Produkten jeder angeführterArt, im Verhältnis zu den Gesamterlösenerzielt wurde. Die Summe der angeführtender Prozentsätze muß 100 ergeben.Angebotene Dienstleistungen– in den Zeilen von G14 bis G20, ist derProzentsatz der Erlöse für die angebotenenDienstleistungen des Unternehmens, im Verhältniszu den Gesamterlösen anzugeben.Die Summe der angeführten Prozentsätzemuß 100 ergeben.Art der Kundschaft– in den Zeilen von G21 bis G24, für jedeArt der ermittelten Kundschaft, den Prozentsatzder erzielten Erlöse im Verhältnis zuden Gesamterlösen.Die Summe der angeführten Prozentsätze muß100 ergeben.8. ORGANISATORISCHER AUFBAUUND ART DER ANSCHAFFUNGArt der Anschaffung– in den Zeilen von H1 bis H3, jeweils fürjede angegebene Art der Anschaffung,den prozentmäßigen Anteil der Auslagenangeben, die im Verhältnis zum Gesamtbetragaus Zeile M9 der Übersicht “BuchhaltungsAngaben”, für den Wareneinkauf getragenwurden.Es wird darauf hingewiesen, daß Anschaffungenjeder Art, direkt bei einem Zwischenhändler,im Ausland (Importe) wie auch im Inlanddurchgeführt werden können.Die Summe der Prozentsätze muß 100 ergeben.Sonstige Daten–in Zeile H4, den Prozentanteil der Kosten,die auf allgemeinen Märkten für den Wareneinkauf,im Verhältnis zum Gesamtbetragder Anschaffungen aus Zeile M9 derÜbersicht „Buchhaltungs Angaben“, getragenwurden;–in Zeile H5, den Prozentanteil der Erlöse,die durch den Verkauf von selbsterzeugtenPflanzen, Blumen und Samen im Verhältniszu den Gesamterlösen des Jahre 1999, erzieltwurden;– in den Zeilen H6 und H7, den Prozentanteilder Erlöse, die durch den Wanderhandelmit festem Standort bzw. nicht festemStandort im Verhältnis zu den Gesam-

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