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GNotKG - Dr. Thomas Diehn, LL.M.

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WWW. GNOTK G.DEGerichts- und Notarkostengesetz32005Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ....................................Die Pauschale kann in jedem notariellen Verfahren und bei sonstigen notariellen Geschäften anstelle dertatsächlichen Auslagen nach Nummer 32004 gefordert werden. Ein notarielles Geschäft und der sich hierananschließende Vollzug sowie sich hieran anschließende Betreuungstätigkeiten gelten insoweit zusammen alsein Geschäft.32006Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenenKilometer ...........................................................................................................................Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung desKraftfahrzeugs abgegolten.32007Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, soweit sieangemessen sind ...........................................................................................................................20 % der Gebühren- höchstens 20,00 €0,30 €in voller HöheTage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise320081. von nicht mehr als 4 Stunden..................................................................................................... 20,00 €2. von mehr als 4 bis 8 Stunden.....................................................................................................3. von mehr als 8 Stunden ............................................................................................................35,00 €60,00 €Das Tage- und Abwesenheitsgeld wird nicht neben der Gebühr 26002 oder 26003 erhoben.32009Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind................................ in voller Höhe32010An Dolmetscher, Übersetzer und Urkundszeugen zu zahlende Vergütungen sowie Kosten eineszugezogenen zweiten Notars .........................................................................................................32011Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im automatisierten Abrufverfahren zu zahlendeBeträge .........................................................................................................................................32012Im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, wenn dieVersicherung auf schriftliches Verlangen eines Beteiligten abgeschlossen wird ................................32013Im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, soweit diePrämie auf Haftungsbeträge von mehr als 60 Mio. € entfällt und wenn nicht Nummer 32012erfüllt ist .......................................................................................................................................Soweit sich aus der Rechnung des Versicherers nichts anderes ergibt, ist von der Gesamtprämie der Betrag zuerstatten, der sich aus dem Verhältnis der 60 Mio. € übersteigenden Versicherungssumme zu der Gesamtversicherungssummeergibt.32014Umsatzsteuer auf die Kosten .........................................................................................................Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt.32015Sonstige Aufwendungen................................................................................................................Sonstige Aufwendungen sind solche, die der Notar aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags und für Rechnungeines Beteiligten erbringt. Solche Aufwendungen sind insbesondere verauslagte Gerichtskosten und Gebührenin Angelegenheiten des Zentralen Vorsorge- oder Testamentsregisterin voller Höhein voller Höhein voller Höhein voller Höhein voller Höhein voller Höhe28 Redaktion: <strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Diehn</strong>, Hamburg

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