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20. 11. 2013 - Prof. Dr. Klaus Marxen

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SP7: Strafrechtspraxis II – Materielles Strafrecht <strong>20.</strong><strong>11.</strong><strong>2013</strong> 3Ausschließung von VerfahrensbeteiligtenRichter Staatsanwälte Verteidiger•Ausschließungvon Gesetzeswegen gem. §§ 22,23 StPO•Ablehnung wegeneines Ausschliessungsgrundesoderwegen Besorgnisder Befangenheitgem. § 24 StPO•Analoge Anwendungder Gründe in22-24 StPO; Möglichkeitder Ersetzungnach§ 145 Abs. 1 GVG,aber:•kein Eingriffsrechtdes Gerichts(§ 150 GVG)•kein Ablehnungsrechtdes Angeklagten;Beanstandungnur im Wege derRevision möglich•Ausschließung desVerteidigers durchgesondertes Verfahrenvor dem OLGgem. §§ 138 a ff.StPOHumboldt-Universität <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Klaus</strong> <strong>Marxen</strong> WS <strong>2013</strong>/14

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