20. 11. 2013 - Prof. Dr. Klaus Marxen
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SP7: Strafrechtspraxis II – Materielles Strafrecht <strong>20.</strong><strong>11.</strong><strong>2013</strong> 9Bedingter Vorsatz1. Ansatzpunkte für AbgrenzungenWissen– Möglichkeit– WahrscheinlichkeitWollen– Gleichgültigkeit– Billigung– Billigung im Rechtssinne(sich abfinden mit)2. Überwiegend vertretene inhaltliche BestimmungDer Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglichund findet sich mit ihr ab.Humboldt-Universität <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Klaus</strong> <strong>Marxen</strong> WS <strong>2013</strong>/14