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Bildungsarbeit - LandesSportBund Sachsen-Anhalt eV

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Weitere AngeboteKinderschutz im Sportverein – Ehrenkodex45Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichenvor sexualisierter Gewalt im SportGrundlage für die besonderen Aktivitäten zum Kinderschutz ist die „Münchener Erklärung: SCHUTZVOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“,die die Mitgliedsorganisationen des DOSB im Dezember 2010 verabschiedet haben.In Umsetzung dieser Erklärungsind seit 1. Januar 2013alle hauptamtlichen Mitarbeiter/-innendes LSB, seinerMitglieder und Gliederungensowie alle ehrenamtlich tätigenlizenzierten Übungsleiter/-innendazu verpflichtet,im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungenzur Lizenzverlängerungden Ehrenkodex zuunterzeichnen.Eine Lizenz kann nur noch erteilt bzw. verlängert werden, wenn dem Ausbildungsträger derunterzeichnete Ehrenkodex vorgelegt wurde.Den Vereinen wird empfohlen, die Unterzeichnung des Ehrenkodex durch Ergänzung einer entsprechendenPassage im Übungsleitervertrag aufzunehmen. Denn ab 2017 wird der Ehrenkodexals Förderkriterium herangezogen. Ab dann wird die Pauschalförderung für Übungsleiter/-innen nurnoch ausgezahlt, wenn neben der gültigen Lizenz und der Übungsleitervereinbarung auch der unterzeichneteEhrenkodex in der Vereinsakte beim Kreis- bzw. Stadtsportbund liegt.Weitere Informationen zum Thema sowie den Wortlaut des Ehrenkodex unterwww.sportjugend-sachsen-anhalt.de in der Rubrik Kinderschutz.Themenspezifische Fortbildungsveranstaltungen bietet die Sportjugend <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>am 15. Februar und 18. Oktober 2014 (siehe Seite 17) an.Weitere vereins- bzw. verbandsinterne Veranstaltungen könnenbeim <strong>LandesSportBund</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> erfragt bzw. vereinbart werden.Ansprechpartnerin KinderschutzDr. Katja BachSportjugend <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>Telefon: 03 45/52 79- 167e-mail: bach@lsb-sachsen-anhalt.de

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