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Alexander Badle - Medizinrechts-Beratungsnetz

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Strafbarkeit des niedergelassenen Vertragsarztes gemäß299 StGB Urteil LG Hamburg vom 09.12.2010 (Az.: 618 KLs 10/09)niedergelassener Vertragsarzt, der in den Jahren 2004 und 2005 von einemPharmahersteller umsatzabhängige Prämien in Höhe von insgesamt 10.641Euro für die Verordnung von Medikamenten erhalten haben soll, ist wegenBestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB zu einerGeldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die mitangeklagteAußendienstmitarbeiterin des Pharmakonzerns ist wegen Bestechung imgeschäftlichen Verkehr zu einer Geldstrafe von ebenfalls 90 Tagessätzenverurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.9

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