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Bürgerservice der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg

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VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13Die insgesamte Größe <strong>der</strong> Flächen beträgt ca. 1,4 ha. Im Bebauungsplanvorentwurf(Anlage 2) ist die Fläche für Photovoltaikanlagedargestellt.Beschluss:Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenenBebauungs- und Grünordnungsplanes mit <strong>der</strong> Bezeichnung„PV-Anlage BauschuttdeponieTeufelschlag“ auf den GrundstückenFl.Nr. 93/3 und 93/22, Gemarkung <strong>Wolfsegg</strong>. Es wird ein Son<strong>der</strong>gebietPhotovoltaikanlage im Sinn von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung(BauNVO) ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird in ein Son<strong>der</strong>gebietPhotovoltaik geän<strong>der</strong>t.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.Wegen <strong>der</strong> Vorbelastung durch die frühere Nutzung als Bauschuttdeponiewird eine grundsätzliche Eignung <strong>der</strong> Flächen für regenerativeEnergien gesehen. Durch den Grünordnungsplan wird einezusätzliche Einbindung in die Landschaft erfolgen.Der Investor trägt die Kosten für alle erfor<strong>der</strong>lichen Bauleitplanverfahren,die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung,sowie alle erfor<strong>der</strong>lichen Erschließungs- und Verlegekosten vonNetzanschlussleitungen.Abstimmungsergebnis: 13 : 0 StimmenTOP 4:Informationen des BürgermeistersBürgermeister Pirzer informiert:• über die Planungen zum Hollnberger Haus und zeigt den Bauplan.• Die Sammelausschreibung von Streusalz hat mit 68,80 Euro / toeinen vergleichbar günstiges Angebotspreis ergeben• Am 8.7.13 wurde die Absichtserklärung zur Zusammenlegung <strong>der</strong>gemeindlichen Bauhöfe <strong>Wolfsegg</strong> und <strong>Pielenhofen</strong> unterzeichnet.Von Landrat Mirbeth kam die Zusage, dass jede <strong>der</strong> beidenGemeinden für die Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielleUnterstützung in Höhe von 5.000,-- Euro erhält.• Das neue Feuerwehrfahrzeug ist inzwischen in <strong>Wolfsegg</strong> eingetroffenund von <strong>der</strong> Feuerwehr übernommen worden. DieInvestition in Höhe von ca. 300.000,-- Euro bringt <strong>der</strong> Feuerwehrauf lange Jahre eine zukunftsfähige Ausstattung.• Herr Günter Bleicher hat für die Schule ein Schmiede-Kunstwerkerstellt. Einzelne Teile wurden während des Unterrichts gefertigt.Das Werk wurde <strong>der</strong> Schule gespendet.• Es wurden weitere Bauparzellen <strong>der</strong> Gemeinde verkauft. Parzelle17 ist beurkundet, Parzelle 22 folgt in Kürze. Es sind noch 3 Parzellenvorhanden.• Die Gemein<strong>der</strong>äte erhalten ihre Berufung zum Wahlhelfer für dieBundestags- und die Landtagswahl.• Die Pfarrei Christ König lädt am Sonntag, den 29.09.2013 um 10.30Uhr zur feierlichen Weihe des neu errichteten „Haus für Kin<strong>der</strong>“ein.TOP 5:Anfragen und Bekanntgaben• Gemein<strong>der</strong>at Georg Meindl erkundigt sich, ob es zur künftigenTrägerschaft <strong>der</strong> Burg <strong>Wolfsegg</strong> inzwischen Neues gibt. BürgermeisterPirzer erklärt, dass Gespräche hierüber laufen.• Gemein<strong>der</strong>at Manfred Bunk bringt die Anregung vor, den Schulbusauch einzusetzen, um älteren, nicht mobilen Mitbürgern eineFahrgelegenheit anzubieten, z. B. für Arztbesuche. BürgermeisterPirzer entgegnet, dass <strong>der</strong> Einsatz des Schulbusses hierfür nichtmöglich wäre. Dies sei auch typischerweise ein Aufgabenfeld,das im Bereich <strong>der</strong> Nachbarschaftshilfe bereits diskutiert wurde.Damals wurde jedoch keinerlei Bedarf gemeldet.<strong>Wolfsegg</strong>, den 05.08.2013BEKANNTMACHUNGüber die Wahlkreisvorschläge für die Wahlzum Landtag und zum Bezirkstag am15. September 2013Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenenWahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl imWahlkreis 304 Regensburg-Land wurde im Bayerischen StaatsanzeigerNr. 32 vom 09.08.2013 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs.1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagenwährend <strong>der</strong> allgemeinen Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstagsund freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstagszusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>, Judenberger Str. 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>,Zimmer E 03 sowie dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr undmittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro <strong>Pielenhofen</strong>,Rogeriusstr. 10, 93188 <strong>Pielenhofen</strong> eingesehen werden.Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag denNamen <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnungverwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname,Beruf o<strong>der</strong> Stand, Geburtsjahr und Anschrift <strong>der</strong> sich bewerbendenPersonen.Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen WahlkreisenBayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters(www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am15. Septembr 2013“ veröffentlicht.<strong>Wolfsegg</strong>, den 08.08.2013gez.Dirmeier, Verw.-FachwirtinWAHLBEKANNTMACHUNGzur Landtags- und zur Bezirkswahl und denVolksentscheiden am 15. September 20131. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk.Der Wahlraum befindet sich in <strong>der</strong> Pausenhalle <strong>der</strong> Schule<strong>Wolfsegg</strong>, Kirchstraße 2, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in<strong>der</strong> Zeit vom 12.08.2013 bis 25.08.2013 übersandt worden sind,sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem dieStimmberechtigten abzustimmen haben.3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnissesum 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Schule <strong>Wolfsegg</strong>, Kirchstraße 2,93195 <strong>Wolfsegg</strong>, Obergeschoß, zusammen.4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraumdes Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sieeingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbe-VG 14

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