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Bürgerservice der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg

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VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13TOP 4:Kommunalrecht;Antrag <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> Freien Wähler;Beibehaltung <strong>der</strong> Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters alsEhrenbeamter und Empfehlung für die nächste Amtsperiode zurEntschädigung im oberen Bereich des RahmensatzesVortrag:Die Fraktion „Freie Wähler“ stellt mit E-Mail vom 18.07.2013 nachfolgendenAntrag:Begründung:Die Gemeinde hat vor kurzem die Klosterökonomie und die dazugehörigenFel<strong>der</strong> erworben. Dadurch ergeben sich völlig neueEntwicklungschancen für <strong>Pielenhofen</strong>. Das Areal muss mit Städtebauför<strong>der</strong>mittelnumgestaltet, Baugebiete können entwickeltwerden, die Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Feuerwehrhaus,Unterbringungsmöglichkeiten für Vereine und Kultur) kann verbessertwerden.Mit diesen neuen Aufgaben ist ein erheblicher zeitlicher Mehraufwandfür den zukünftigen 1. Bürgermeister/in verbunden. Der 1. Bürgermeistermuss bereits jetzt für seine ehrenamtliche Tätigkeit sehrviel Zeit aufbringen. Dieser Zeitaufwand ist durch die bisher gezahlteAufwandsentschädigung nicht angemessen vergütet. Durch dieneuen Zusatzaufgaben wird sich dies noch erheblich verschärfen.Nach <strong>der</strong> bayerischen Gemeindeordnung entscheidet <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atbei Gemeinden unserer Größenordnung spätestens am 90. Tagvor <strong>der</strong> Bürgermeisterwahl ob <strong>der</strong> 1. Bürgermeister/in hauptamtlicho<strong>der</strong> ehrenamtlich tätig ist.Eine hauptamtliche Beschäftigung des 1. Bürgermeisters /Bürgermeisterinwäre für unsere Gemeinde mit zu hohen Kosten verbunden.Um trotzdem eine angemessene Vergütung zu gewährleisten,sollte aber <strong>der</strong> Rahmen für die monatliche Entschädigung für den 1.Bürgermeister/in ausgeschöpft werden.Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgendenVG 6Beschluss:Der 1. Bürgermeister/die 1. Bürgermeisterin <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Pielenhofen</strong>soll für die Wahlperiode 2014 – 2020 ehrenamtlich tätig sein.Der Gemein<strong>der</strong>at empfiehlt dem neu gewählten Gemein<strong>der</strong>at dem/<strong>der</strong> zukünftigen 1. Bürgermeister/1. Bürgermeisterin eine monatlicheAufwandsentschädigung zu gewähren, die im oberen Bereichdes Rahmensatzes liegt.Abstimmungsergebnis: 11 : 0 StimmenTOP 5:Antrag des Schützenvereins SG 07 <strong>Pielenhofen</strong> auf Befreiungvon den Mietkosten für das Schützenheim im gemeindeeigenenGebäude <strong>der</strong> ehemaligen KlosterökonomieSachverhalt:Mit Schreiben vom 16.07.2013 wendet sich die Vorsitzende <strong>der</strong>Schützengesellschaft 1907 <strong>Pielenhofen</strong>, Frau Oeßelmann, an dieGemeinde, mit dem Antrag, die Miete für das Schützenheim in <strong>der</strong>ehemaligen Klosterökonomie ganz o<strong>der</strong> teilweise zu erlassen.Als Begründung werden die Zahlung von erheblichen Abgaben anVersicherungen und Schützenbund angeführt.Beschluss:Dem Antrag wird stattgegeben. Die Miete wird erlassen. Die Weiterberechnung<strong>der</strong> Betriebskosten wird beibehalten.Abstimmungsergebnis: 11 : 0 StimmenTOP 6:Antrag von Frau Helma Ebkemeier auf Nutzungsüberlassung <strong>der</strong>gemeindeeigenen Schulturnhalle für Sportstunden außerhalb <strong>der</strong>Vereinsnutzung als freie Trainerin und ChoreografinSachverhalt:Frau Helma Ebkemeier teilt in einem Schreiben an BürgermeisterFerstl mit, dass sie zum 31.5.2013 ihre Tätigkeit als Abteilungsleiterinund Übungsleiterin für den TSV <strong>Pielenhofen</strong> beendet hat. DieÜbungsleiterstunden werden von ihr noch bis Ende Juli privat undunentgeltlich mit drei Gruppen fortgeführt.Ab September möchte Frau Ebkemeier als freie Trainerin undChoreografin tätig sein und die 3 Gruppen (Turnen und Theater)fortführen. Frau Ebkemeier führt ausdrücklich an, dass sie dies nichtaus monetären Gründen anbietet, son<strong>der</strong>n um den Jugendlichenund Erwachsenen die Möglichkeiten zum Sport und zu sinnvollerFreizeitbeschäftigung zu geben.Zu diesem Zwecke beantragt sie bei <strong>der</strong> Gemeinde, die Benutzung<strong>der</strong> gemeindeeigenen Turnhalle in Absprache mit <strong>der</strong> Her<strong>der</strong>schuleund dem TSV <strong>Pielenhofen</strong> zu erlauben.Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung:Die Turnhalle ist eine öffentliche Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde. Eineöffentlich-rechtliche Benutzungssatzung zur Regelung <strong>der</strong> Hallennutzunggibt es nicht.Die bisherige Praxis gestattet den örtlichen Vereinen im Rahmenihres Vereinszweckes eine kostenfreie Nutzung. Eine Nutzungsvereinbarungbesteht mit <strong>der</strong> Her<strong>der</strong> Schule, die zur vorrangigenNutzung <strong>der</strong> Turnhalle für ihre schulischen Zwecke berechtigt ist.Einen vergleichbaren Fall mit dem vorliegenden Antrag gibt esbisher nicht.Die Gemeinde kann in eigenem Ermessen über die Nutzung und dieNutzungsbedingungen entscheiden.So kann <strong>der</strong> Antragstellerin im Rahmen freier Kapazitäten die Nutzung<strong>der</strong> Turnhalle für die Abhaltung von Sportstunden gestattetwerden. Die vorrangige Nutzung für schulische Zwecke und fürVereinszwecke ist zu beachten.Die Erhebung eines Nutzungsentgeltes zur Beteiligung an denBetriebskosten ist sachgerecht.Beschluss:Die Gemeinde gestattet <strong>der</strong> Antragstellerin im Rahmen freier Kapazitätendie Nutzung <strong>der</strong> Turnhalle zur Abhaltung von Sportstundenals freie Trainerin. Die Belegung durch die Her<strong>der</strong> Schule und durchörtliche Vereine hat Vorrang.Für die Nutzung <strong>der</strong> Turnhalle wird ein monatliches Nutzungsentgeltin Höhe von 15,-- Euro pro wöchentlicher Übungsstunde erhoben. ImRahmen eines Nutzungsvertrages ist auch die Haftung abzuklären.Abstimmungsergebnis: 10 : 0 StimmenGemein<strong>der</strong>at Ebkemeier ist wegen persönlicher Beteiligung vonBeratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.TOP 7:Informationen des Bürgermeisters1. Bürgermeister Reinhold Ferstl informiert:• Die Fa. Weigert hat mitgeteilt, dass die Glaserei Kerscher letztmaligaufgefor<strong>der</strong>t wurde, das Bushäuschen in <strong>der</strong> Angerstraße bis02.08.2013 fertig zu stellen.

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