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Grundlagen Parkbauten Lastfälle, Einordnung - Georg-Simon-Ohm ...

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Kritik an DBV-Varianten 2a und 2bGEORG-SIMON-OHMHOCHSCHULE NÜRNBERGGleichwertigkeit der DBV-Variante 2GEORG-SIMON-OHMHOCHSCHULE NÜRNBERGVariante 2a und 2bErfordern erhöhtenInstandhaltungsaufwand durchden Bauherrn Erweiterter WartungsvertragKritik an technischen AbminderungenZiel:Dauerhaft funktionsfähigeBeschichtung:Daher AbminderungBetondruckfestigkeitsklasseund Betondeckung erlaubt.Bauweisen mit Abminderungen sind ohne diese dauerhafteInstandhaltung eben nicht 50 Jahre dauerhaft.Bauvertrag fordert nach a.a.R.d.T. eigentlich Bauweisen mitangemessener Instandhaltung, aber nicht mit erhöhter Instandsetzung.Die Forderung nach erhöhter Instandhaltung führt zu Risiko- undAufwandsverlagerung in die Nutzungs-/Betriebsphase.(Risikoverlagerung auf den Bauherrn ?)Ist bei Reduzierung der Betondeckungdie Kompensationdurch dauerhaften Oberflächenschutzeine technisch und juristischgleichwertige Lösung ?Technische Gleichwertigkeit ?GEORG-SIMON-OHMHOCHSCHULE NÜRNBERGTechnisch und juristisch gleichwertig?GEORG-SIMON-OHMHOCHSCHULE NÜRNBERGDIN EN 1992-1-1 + Nationaler Anhang (Eurocode 2)Mindestbetondeckung „…darf bei zusätzlichem Schutz (z.B.Beschichtung) …um ∆c dur,add = 10 mm für Expositionsklasse XDbei dauerhafter, rissüberbrückender Beschichtung abgemindertwerden“.Das heißt: Bei dauerhafter …Beschichtung offenbartechnisch gleichwertig zur Bauweise mithöherer Betondeckung (ohne „Beschichtungskontrolle“) !Dies bestätigt die Stellungnahme des DAfStb im Dez. 2012:„Aus Sicht des DAfStb führen die unterschiedlichen Variantennach heutigem Kenntnisstand zu technisch gleichwertigenLösungen“.DIN EN 1992-1-1DAfStb-Stellungnahme- Technische Gleichwertigkeit derVarianten- Prinzipien der europ. Norm eingehalten- Varianten werden dem NABau zurBeratung vorgeschlagen. Ergebnis in nat. Anhang der NormJuristische Bewertung von Prof. Dr. Motzke mit ausführlicherBegründung (Beton- und Stahlbetonbau 2012, H. 9):„… Varianten 2a und 2b des DBV-Merkblatts entsprechennicht den anerkannten Regeln der Technik“.wg: …es sei - Gleichwertigkeitserfordernis denn, es liegt eine klare nicht vertragliche erfüllt. Formulierung- betreiberabhängige Kompensation nicht geeignetund vorherige umfänglicher Aufklärung des AG vor.- Aufwandserhöhung und größere Verantwortlichkeit im Betrieb- Risikoerhöhung, weil Umschlag in Schaden nur durch(Beton- und Stahlbetonbau 2013, H.1)bestimmtes Nutzerverhalten verhindert werden kann

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