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DER BEZIRKSVERBAND - Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern

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F O R U Mlungen zur privaten Vorsorge (bspw.Lebens- & Rentenversicherungen) zuinterpretieren?Heike Riedel: Hier gilt im Grundegenommen das Gleiche wie bei der Standesversorgung:Auch die Versicherer leidenunter den derzeit niedrigen Zinsen. Inden letzten Jahren sind die Prognoserechnungensämtlicher Anbieter daher nachunten korrigiert worden. Dies wird sichvoraussichtlich in den nächsten Jahrenfortsetzen. Der Zahnarzt ist daher gutberaten, sich nicht an den alten Prognosewertenzu orientieren, sondern ehermit niedrigeren Ablaufleistungen zurechnen. Wer seinen geplanten Lebensstandardaufrecht erhalten möchte,kommt daher nicht drum herum, sichGedanken darüber zu machen, wie er dieentstandene Lücke schließen will. Darüberhinaus bergen die klassischenLebens - & Rentenversicherungen durchihre nominalwertbasierte Geldanlage einhohes Risiko von realem Wertverlust beiInflation. Daher unser Tipp: Eine kreditfinanzierteInvestition in eineImmobilie zur Inflationsabsicherungdieser Verträge vornehmen!Redaktion ZBV <strong>Oberbayern</strong>: Das dualeGesundheitssystem mit gesetzlicher undprivater Krankenversicherung ist nahezueinzigartig auf der Welt. Vor - & Nachteilebeider Systeme werden immer wiederöffentlich diskutiert. Wie stellt sich IhrerMeinung nach der prognostische Beitragzur PKV dar?Dr. Jörg Zelgert: Die Beitragsentwicklungin der Privaten Krankenversicherunghängt unter anderem ab von: Medizinisch-technischemFortschritt, der Inflationsrate,der Demografie und der Versichertenstrukturin den Tarifen. In denletzten 20 Jahren stiegen die Beiträge inden Privaten Krankenversicherungen imDurchschnitt um knapp 6 Prozent. PrivatVersicherte sollten dies bei der Ruhestandsplanungmit berücksichtigen.Daher unser Tipp: PKV-Beiträge stattmit erwarteter Inflationsrate bei denFixkosten mit 6 Prozent aufdiskontieren.Frau Riedel, Herr Dr. Zelgert – wir dankenfür das Gespräch!Fazit der Redaktion: Bei den wichtigenThemen „Geldanlage und Altersvorsorge“ist eine individuelle Analyse derjeweils individuellen ökonomischenGesamt- und Detailsituation dringendnotwendig.Nur auf diese Weise lassen sich persönlichdie zielgerichteten Mosaikbausteine erarbeiten.Ein Vergleich der sich am Markt befindlichenaktiven Anbieter der Finanzdienstleistungsbranchemacht Sinn und istunabdingbar – wenn man eine über vieleJahre andauernde Partnerschaft eingehenmöchte.Die Redaktion ZBV <strong>Oberbayern</strong>„Der <strong>Bezirksverband</strong>“Anmerkung der Redaktion: Die Kontaktdatenvon Frau Heike Riedel und Dr. JörgZelgert können auf Nachfrage über dieRedaktion weitergeleitet werden. Anfragenhierzu bitte an dental@drklotz.de.Beschlüsse der Delegiertenversammlungdes ZBV <strong>Oberbayern</strong> vom 18.09.2013TOP 11.1Antrag Nr. 1, Antragssteller: ZA FlorianGierl, Dr. Eberhard Siegle, Dr. Peter KlotzEinstiegsvoraussetzungen für ZFA-Fortbildungen zur ZMP und/oder DHDie Delegiertenversammlung des ZBV <strong>Oberbayern</strong>hält eine Reduzierung der Berufserfahrungals Einstiegsvoraussetzung für dieFortbildungen zur ZMP und zur DH fürnicht sachgerecht und fordert eine Korrekturder erfolgten Satzungsänderungen(BZB 09/2013) auf den bisherigen Stand.Dr. Kocher wird beauftragt, diesenBeschluss bei der nächsten Vorstandssitzungder BLZK dem Vorstandder BLZK mitzuteilen.Beschluss:Antrag Nr. 1 wird einstimmig angenommen.Antrag Nr. 2, Antragssteller: ZA FlorianGierl, Dr. Eberhard Siegle, Dr. Peter KlotzDelegationsrahmen der BZÄK unddelegierbare Leistungen laut Zahnheilkundegesetz(ZHG)§ 1 Abs. 5 und 6 Zahnheilkundegesetz(ZHG) sowie der Delegationsrahmen derBundeszahnärztekammer (BZÄK) be-nennendie delegierbaren Leistungen. Durchkorrektes Vorgehen bei der Delegation(konkrete Anweisung im Einzelfall, Aufsichtund Kontrolle) werden die delegiertenLeistungen zu persönlichen Leistungendes Zahnarztes / der Zahnärztin.Delegierbare Leistungen verstärken dieAttraktivität des Berufsbildes der ZFA undbilden die Daseinsberechtigung derangebotenen Fort- und/oder Weiterbildungenfür ZFA.Die Delegiertenversammlung des ZBV<strong>Oberbayern</strong> hält berufsinterne Tendenzenzur Einschränkung der delegierbarenLeistungen und/oder deren Abrechnungdurch den Zahnarzt für nicht sachgerechtund lehnt derartige Bestrebungen ab.Dr. Kocher wird beauftragt, diesenBeschluss bei der nächsten Vorstandssitzungder BLZK dem Vorstandder BLZK mitzuteilen.Beschluss:Antrag Nr. 2 wird einstimmig angenommen.10-2013 I <strong>DER</strong> <strong>BEZIRKSVERBAND</strong> 7

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