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Stadt- und Kreisverband Gartenfreunde Pößneck eV

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Kleingartenentwicklungskonzeption Thüringen – Teil 2 | Detallierte Betrachtung der Verbände<br />

Kreis- <strong>und</strong> Regionalverband Thüringer Land | <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kreisverband</strong> Gartenfre<strong>und</strong>e <strong>Pößneck</strong> e.V.<br />

anlage ein DKGA sei, keine Angabe. Er gab aber an, in einem Bebauungsplan<br />

von 1948 als Dauerkleingartenanlage festgesetzt zu sein.<br />

Die Vereine „Warthe“ e.V. sowie „Ober dem Hohen Gäßchen“ <strong>Pößneck</strong> e.V.<br />

bezeichnen ihre Anlage nicht als Dauerkleingartenanlage. Sie merkten an, der<br />

Bestand ihrer Anlage sei unbestimmt.<br />

Der Verein „Scheunenstraße“ e.V. bezeichnete seine Anlage ebenfalls nicht<br />

als DKGA. Er führte an, dass die Ausweisung seiner Anlage in einem Flächennutzungs-<br />

oder Bebauungsplan nicht bekannt ist sowie dass der Bestand der<br />

Anlage unbestimmt sei.<br />

Der Verein „Unter der Sachsenburg“ e.V. bezeichnete seine Anlage auch nicht<br />

als DKGA, machte dazu jedoch keine weiteren Angaben.<br />

Die planungsrechtliche Sicherung ist nur dann gegeben, wenn die Fläche auf<br />

der sich die Kleingärten befinden, in einem Bebauungsplan als Grünfläche mit<br />

der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage ausgewiesen ist. Bei Flächen,<br />

die im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten<br />

festgesetzt wurden, ist davon auszugehen, dass diese auch im<br />

Bebauungsplan als solche festgeschrieben wurden/ oder werden.<br />

Anhand der Aussagen ist ersichtlich, dass über die Bedeutung des Status`<br />

„Dauerkleingartenanlage“ in den Vorständen noch Informationsbedarf bezüglich<br />

der planungsrechtlichen Sicherung der Anlagen besteht. Diese planungsrechtliche<br />

Sicherung in Planwerken wie Bebauungs- <strong>und</strong> Flächennutzungsplan<br />

ist wiederum im Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen der jeweiligen<br />

Anlagen zu betrachten.<br />

15.4.1 Veränderungen der Kleingartenanlage<br />

13 der 21 Vereine machten hier keine Angaben.<br />

keine<br />

Veränderung<br />

Verlagerung Vergrößerung Verkleinerung<br />

3 0 0 5<br />

Keine der Anlagen wurde verlagert oder vergrößert, es fanden lediglich Verkleinerungen<br />

statt.<br />

Die Anlage des Vereins „Warthe“ e.V. ist 1970 um 750 m² (drei Parzellen)<br />

verkleinert worden. Im Jahr 1991 wurde die Fläche der Anlage des Vereins<br />

„Miesitz“ e.V. um 6.629 m² (29 Parzellen) reduziert.<br />

Im Jahr 2000 wurde die Anlage des Vereins „An der Karl-Marx-Straße“ e.V.<br />

um 800 m² (drei Parzellen), die Anlage des Vereins „Vereinigte Gartenanlage<br />

Köstidz“ e.V. um 5.700 m² (16 Parzellen) sowie die Anlage des Vereins „Sonneneck“<br />

<strong>Pößneck</strong><br />

e.V. um 1.300 m² (vier Parzellen) verkleinert.<br />

Entgegen der Thüringer Entwicklung kam es in den Anlagen des Regionalverbandes<br />

weder in der Zeit nach den beiden Weltkriegen, noch in den 60ger<br />

Jahren zur Vergrößerung von Anlagen.<br />

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