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Kapitalmassnahmen_Internet_062013.pdf

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Neue Quellensteuerfelder (IV)UDneu anrechenbare Quellensteuer:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuANRECHENBARE QUELLENSTEUER----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der maximal anrechenbare Quellensteuerhöchstsatz ausgewiesen. Gegebenenfallserfolgt die Anrechnung aufgrund innerstaatlicher Ermäßigungsansprüche (Günstigerregelungen)beschränkt bzw. gar nicht.WM wird eine Kürzung auf den maximal anrechenbaren Quellensteuersatz von 25% vornehmen.Die anrechenbaren Quellensteuern werden i.d.R. gemäß aktueller Liste des Bundeszentralamts fürSteuern (BZSt) ausgewiesen. In den Fällen unterschiedlicher Steuersätze in der BZSt-Liste wird derhöchste Steuersatz nach Deckelung auf den DBA-Satz ausgewiesen. Eine ggf. notwendige Kürzung derQuellensteuer auf die Höhe des tatsächlichen Steuerabzugs hat durch den Datennutzer zu erfolgen. DieSonderregelungen gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.2009 zu Trust und LLCs werden beachtet. Gemäß derRegelungen im BMF-Schreiben vom 15.11.2011 wird es nicht beanstandet, wenn die jährlich zum Stand01.01. aktualisierte Liste erst zum 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres durch die auszahlendeStelle berücksichtigt wird. Die Quellensteuersätze werden ab Bekanntwerden zum 01.07. desjeweiligen Kalenderjahres angepasst.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.21

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