Kapitalmassnahmen_Internet_062013.pdf
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Fachthemen (V) – Barabfindungsangebote, usw.Sachverhalt 1:Barabfindungsangebote werden oftmals direkt zwischen Anlegerund Gesellschaft abgewickelt. Die Ausbuchung der Stücke undÜbertragung an die Gesellschaft erfolgt als fiktiver Verkauf zumBörsenpreis zum Übertragungszeitpunkt, § 43a Abs. 2 S. 8-10EStG. Dies führt zu Beschwerden, da die Anleger den Ansatz derBarabfindung wünschen. Ist deren Berücksichtigung möglich?Sachverhalt 2:Übertragung auf ein Treuhandkonto: Liegt hier aus Sicht desübertragenden Anlegers eine entgeltliche Übertragung mitGläubigerwechsel (entgeltlich) oder ohne Gläubigerwechsel(unentgeltlich) vor?