13.07.2015 Aufrufe

Gutachten - Stadt Weinheim

Gutachten - Stadt Weinheim

Gutachten - Stadt Weinheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Faunistische Bewertung möglicher Potenzialflächendes sachlichen Teilflächennutzungsplanes„Windenergie“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Hamburger Allee 45D-60486 Frankfurt am MainTelefon: 069 - 95 29 64 - 0Telefax: 069 - 95 29 64 - 99E–Mail: mail@pgnu.dewww.pgnu.deFB 1FB 1FB 2FB 2FB 3FB 3FB 4FB 5FB 5FB 6Projekt-Nr.: G12-42Projektleitung: Dipl.-Ing. André BalkeFrankfurt am Main, 15.November 2013


Bearbeiter:Dipl. Ing. André Balke PGNU GeländeerfassungDr. Benjamin Hill PGNU GeländeerfassungM. Eng. Anna Pietsch PGNU GeländeerfassungB. Eng. Sybille Hennemann PGNU GeländeerfassungM. Eng. Nico Waltz PGNU Geländeerfassung


Regelmäßig verwendete AbkürzungenBNatSchG BundesnaturschutzgesetzFB Freibereiche für die Ausweisung von Windenergie-KonzentrationszonenFFH-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)LAG-VSW Länderarbeitsgemeinschaft der VogelschutzwartenLSG LandschaftsschutzgebietNSG NaturschutzgebietVogelschutz-RL Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG)VSG VogelschutzgebietWEA WindenergieanlagenWSG Wasserschutzgebiet


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>INHALTSVERZEICHNIS1 Vorbemerkung ............................................................................................................................32 Anlass und Zielsetzung ................................................................................................................42.1 Vorgehensweise ..................................................................................................................52.2 Potenzialflächen-Kulisse ......................................................................................................63 Windkraft & Artenschutz .............................................................................................................73.1 Artspezifische Empfindlichkeit .............................................................................................73.1.1 Vögel .....................................................................................................................73.1.1.1 RastVögel ............................................................................................................ 103.1.2 Fledermäuse ....................................................................................................... 113.2 Artenschutzrechtliche Vorgaben ........................................................................................ 143.3 Vermeidungsmaßnahmen ................................................................................................. 154 Methodik .................................................................................................................................. 184.1 Geländeerfassung .............................................................................................................. 184.1.1 Brutvögel ............................................................................................................ 184.1.2 Fledermäuse ....................................................................................................... 214.2 Biotoppotential ................................................................................................................. 224.3 Datenrecherche ................................................................................................................. 234.4 Bewertungskriterien .......................................................................................................... 234.4.1 Vögel ................................................................................................................... 234.4.2 Fledermäuse ....................................................................................................... 254.4.3 Schutzgebiete ...................................................................................................... 255 Ergebnisse ................................................................................................................................. 275.1 Brutvögel ........................................................................................................................... 275.1.1 Überblick ............................................................................................................. 275.1.2 Kurzcharakterisierung und Verbreitung der Arten ............................................... 285.1.3 Funktionsbeziehungen ........................................................................................ 335.2 Freibereichsspezifisches Konfliktpotenzial Vögel ................................................................ 355.2.1 Überblick Bewertung ........................................................................................... 355.2.2 Freibereich-Bewertung ........................................................................................ 365.3 Fledermäuse ...................................................................................................................... 4215.November 2013 1


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5.3.1 Überblick ............................................................................................................. 425.3.2 Kurzcharakterisierung und Verbreitung der Arten ............................................... 435.3.3 Funktionsbeziehungen ........................................................................................ 505.4 Freibereichsspezifisches Konfliktpotenzial Fledermäuse .................................................... 515.4.1 Überblick Bewertung ........................................................................................... 515.4.2 Freibereich-Bewertung ........................................................................................ 525.5 Freibereichsspezifisches Konfliktpotenzial Gesamt ............................................................ 556 Gutachterliches Fazit und Empfehlungen für den weiteren Planungsprozess ............................. 577 Zusammenfassung .................................................................................................................... 588 Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 59Anhang ............................................................................................................................................. 6115.November 2013 2


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>1 VORBEMERKUNGDas <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Weinheim</strong> umfasst eine Fläche von 5.811 ha mit über 43.000 Einwohnern(43.456 Einwohner – 31.12.2012). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> hat die alleinige Zuständigkeit für die Flächennutzungsplanungim <strong>Stadt</strong>gebiet.Zur <strong>Stadt</strong> gehören außer der Kernstadt die <strong>Stadt</strong>teile: Hohensachsen, Lützelsachsen, Oberflockenbach,Rippenweier, Ritschweier und Sulzbach.Abb. 1: Untersuchungsgebiet <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>.Das Planungsgebiet grenzt im Norden an die <strong>Stadt</strong> Hemsbach (Rhein Neckar Kreis), im Verlauf seineröstlichen Grenze an die Gemeinden, Birkenau und Gorxheimertal im Kreis Bergstraße und damit andas Bundesland Hessen, im Südosten an die Gemeinde Heiligkreuzsteinach, im Süden an die <strong>Stadt</strong>Schriesheim, im Westen an die Gemeinden Hirschberg und Heddesheim, sowie im Nordwesten andie <strong>Stadt</strong> Viernheim.15.November 2013 3


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>2 ANLASS UND ZIELSETZUNGDurch neue Zielsetzungen der Landesregierung Baden-Württembergs haben die Regionalverbändekeine Möglichkeiten mehr Ausschlussgebiete für Windenergieanlagen festzusetzen. Eine abschließendeSteuerung ist somit nur noch auf der Ebene der Flächennutzungsplanung möglich. Damit wirdden Kommunen die planerische Aufgabe gestellt, auf ihrem Gemeindegebiet substanziell Raum fürden Ausbau der Nutzung der Windenergie zu schaffen, d.h. es muss die Möglichkeit der Ansiedlungvon Windkraftanlagen auf dem eigenen Gemeindegebiet geprüft und ermöglicht werden.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> hat deshalb einen Aufstellungsbeschluss für einen Sachlichen TeilflächennutzungsplanWindenergie gefasst. Ziel ist die Ausweisung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung(vgl. Planungsbüro Fischer 2012).Bei der Ausweisung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung formuliert die Rechtsprechunghohe Ansprüche an die Herleitung, Dokumentation und Prüfung der Konzentrationszonen, anders alsbei anderen Konzentrationszonen, die nicht mit Ausschlusswirkung versehen sind. Das Bundesverwaltungsgerichtfordert für die planerische Darstellung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkungein abschließend abgewogenes, schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept (bezugnehmendauf Grundsatzentscheidungen zur Regionalplanung: z.B. BVerwG 4 CN 2/07 vom 24.1.2008 àanalog anzuwenden auf FNP-Ebene). Bei der Erstellung des geforderten Planungskonzeptes solleninsoweit auch die artenschutzrechtlichen Belange angemessen in die Abwägung eingestellt werden.Die vorliegende artenschutzrechtliche Beurteilung soll das Risiko reduzieren, dass artenschutzrechtlicheVerbotstatbestände einer späteren Verwirklichung der planerischen Ziele entgegenstehen. Zwarkönnen Darstellungen bzw. Festsetzungen des Regionalplanes oder des Flächennutzungsplanes nichtselbst gegen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG verstoßen. Jedoch stellt eine planerischeFestlegung, bei der erkennbar ist, dass sie wegen entgegenstehender artenschutzrechtlicher Vorgabennicht umsetzbar ist, eine im Sinne der Rechtsprechung „nicht erforderliche“ Planung dar, diekeinesfalls eine Ausschlusswirkung im restlichen Planungsgebiet entfalten kann.Auf der Grundlage eigener Erhebungen von Avifauna, Fledermäusen und Lebensraumpotenzial wardaher zu prüfen und zu dokumentieren, ob die möglichen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung(im folgenden „Freibereiche“ genannt) mit artenschutzrechtlichen Konflikten verbundensind, und inwieweit diese auf der Planungsebene durch eine eventuell veränderte Abgrenzung derFreibereiche vermieden werden können.Die artenschutzrechtliche Beurteilung dient somit der Erfüllung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebots,indem anschließend vorrangig die Bereiche mit vergleichsweise geringem Konfliktpotentialfür die Auswahl und Festlegung als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung geprüftwerden können.15.November 2013 4


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>2.1 VORGEHENSWEISEIn einem ersten Schritt wurden im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> mögliche Potentialflächen ermittelt(Planungsbüro Fischer 2012), die dann einer artenschutzrechtlichen Bewertung unterzogen werden.Hierbei behandelt das vorliegende <strong>Gutachten</strong> sowohl die als windkraftempfindlich geltenden Brutvögelgem. LUBW (2012, Anhang) als auch die Gruppe der Fledermäuse. Relevante Auswirkungen vonWEA auf die Avifauna sind insbesondere aufgrund von Kollisionen und Meideverhalten, bei den Fledermäusendurch Kollisionen zu erwarten. Hier bestehen artspezifisch sehr deutliche Unterschiede,wobei sich der Kenntnisstand in jüngerer Zeit zunehmend verbessert (ILLNER 2012, ITN 2012, PNL2012).Ziel des vorliegenden <strong>Gutachten</strong>s ist es deshalb, zum einen anhand eigener Datenrecherche und Erhebungendie Verbreitung der als windkraftempfindlich geltenden Großvogelarten und Fledermäuseim Bereich der Freibereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> zu ermitteln. Zum anderen wird anhand der artspezifischunterschiedlichen Empfindlichkeit das jeweilige Konfliktpotenzial der einzelnen Freibereichebestimmt (4-stufige Skala). Durch Benennung von Ausschlussflächen (= Konfliktpotenzial „sehr hoch“)können bestimmte artenschutzrechtliche Konflikte bereits im Vorfeld minimiert bzw. vermiedenwerden. Für alle übrigen Bereiche lässt sich anhand des Konfliktpotenzials erkennen, inwieweit einemögliche Errichtung von WEA mit hoher Wahrscheinlichkeit nur mit unverhältnismäßig hohen Naturschutzauflagenbzw. Einschränkungen zu realisieren wäre.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst dementsprechend· die Beschreibung möglicher WEA-bedingter Verbotstatbestände (Kap. 3.2)· eine Kurzcharakterisierung der als windkraftempfindlich geltenden und deshalb näher untersuchtenVogelarten (Kap. 3.1.1 + 5.1), sowie der Fledermäuse (Kap. 3.1.2 + 5.3)· die Ergebnisse der Geländeerfassung in den 6 Freibereichen (Kap. 5.1)· die Anwendung eines gestuften Bewertungssystems zur Ermittlung des artenschutzrechtlichenKonfliktpotenzials aus Sicht der Brutvögel & Fledermäuse sowie in der Aggregation(Kap. 5.2)Das vorliegende <strong>Gutachten</strong> entspricht sowohl bezüglich der untersuchten Arten als auch der angewendetenUntersuchungstiefe den Anforderungen an eine Flächennutzungsplanung. Sie kann eineartenschutzrechtliche Prüfung auf Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht ersetzen.Nachfolgende Karte enthält die Flächen, die nach Abzug diverser nicht-artenschutzrechtlicher Restriktionenund Berücksichtigung von Mindestabständen nach derzeitigem Stand für WEA in Fragekommen (Abb. 2).Folgende Tabukriterien sind hierbei bereits zugrunde gelegt (vgl. PlanungsbüroFischer 2012, Kap. 5):· bauliche Nutzung (z. B. Vorsorgeabstand Wohnbebauung 700 m)· naturschutzrechtliche Bestimmungen (FFH-Gebiet, NSG, WSG Zone I-II)· Infrastruktur (z. B. Autobahn 100 m, Freileitungen 150 m)15.November 2013 5


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>2.2 POTENZIALFLÄCHEN-KULISSEDer Bezugsraum des <strong>Gutachten</strong>s umfasst das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Weinheim</strong> mit 10 Windenergie-Potenzialflächen(Abb. 2). Für die Zwecke dieses <strong>Gutachten</strong>s und aus Gründen der Übersichtlichkeitwurden nah beieinander liegende Flächen zu insgesamt 6 Freibereichen zusammengefasst, diesich aus maximal zwei Teilflächen zusammensetzen. Deren Größe beträgt zwischen 26,8 ha im BereichWachenberg bzw. Hirschkopf (FB 3) und 96,5 ha nördlich von Ritschweier (FB 4).Für eine Kurzcharakterisierung der Freibereiche sei auf die folgende Tabelle sowie die Ausführungenin Planungsbüro Fischer (2012, Kap. 7.4) verwiesen.Abb. 2: Lage der Freibereiche für Windenergie im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Weinheim</strong>.Tab. 1: Kurzbeschreibung der behandelten Freibereiche.Freibereich-Nr.TeilflächenName Lage Größe (ha)1 (a+b) 2 Hemsbach WestWestlich von Hemsbach im Bereich von NeuerWeschnitz und Grenzgraben35,22 (a+b) 2 Weschnitz Zu beiden Seiten der BAB 5 bzw. der Alten und 92,415.November 2013 6


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Freibereich-Nr.Teilflächen3 (a+b) 2Name Lage Größe (ha)Wachenberg-Hirschkopf4 1 Ritschweier Nord5 (a+b) 2 Ritschweier Ost6 1 EichelbergNeuen Weschnitz nordwestlich der Ortslagevon <strong>Weinheim</strong>Südöstlich des Steinbruchs <strong>Weinheim</strong> sowienordöstlich der Ortslage am HirschkopfZwischen Ritschweier und Gorxheim im BereichGoldkopf und GeiersbergÖstlich Ritschweier, zwischen Oberflockenbachund Oberkunzenbach im Bereich KohlplatteZwischen Oberflockenbach und Altenbach imUmfeld des Aussichtstums26,896,535,952,13 WINDKRAFT & ARTENSCHUTZ3.1 ARTSPEZIFISCHE EMPFINDLICHKEITDas Themenfeld Windenergienutzung und deren Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse ist nochvergleichsweise jung. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten hat man sich intensiver mit den Fragen desMeideverhaltens und möglicher Kollisionen befasst, wobei der Kenntnisstand insbesondere in denletzten Jahren einen deutlichen Zugewinn erreichen konnte. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass inder Anfangszeit überwiegend Anlagen in Küstennähe betrachtet wurden und eine Vergleichbarkeitmit der Situation in Mittelgebirgsregionen nur ansatzweise gegeben ist.3.1.1 VÖGELFür das vorliegende <strong>Gutachten</strong> wurden in erster Linie die zusammenfassenden Erkenntnisse aus dem<strong>Gutachten</strong> von PNL (2012) herangezogen. Dort wurden die Ergebnisse einer vom Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Auftrag gegebenen und vom Michael-Otto-Institut in fünf Bundesländern durchgeführten Studie integriert (HÖTKER2008, MAMMENet al. 2010,GRAJETZKY ET AL. 2010, JOESTet al. 2010, RASRAN et al. 2010, 2010a). Die Aussagen werden wo möglichum Ergebnisse aktuellerer Publikationen ergänzt (z. B. ILLNER 2012, LAG-VSW 2012).Die Auswahl der aus artenschutzrechtlicher Sicht zu behandelnden Arten folgt den Vorgaben des sog.„Helgoländer Papiers“ (LAG VSW 2007 bzw. 2012) bzw. der LUBW (2012: Anhang). Für alle dort genanntenund potenziell im Betrachtungsraum auftretenden Arten wird die artspezifische Empfindlichkeitin einer dreistufigen Skala vergleichend bewertet („hoch, mittel, gering“ – vgl. PNL 2012).Unterschiede in den aktualisierten Artenlisten der LAG VSW und der LUBW bestehen lediglich hinsichtlichdes Wespenbussards, der aus Vorsorgegründen aber nachfolgend mit betrachtet wird, unddes Raubwürgers, dessen Vorkommen im Rheintal und den geschlossenen Wäldern an der Bergstraßemit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.Entscheidende Wirkfaktoren für die Einstufung sind das Kollisionsrisiko und Meideverhalten auslösendeEffekte. unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Empfindlichkeit der verschiedenen Arten(vgl. Tab. 2). Diese Vorgehensweise wird als erforderlich erachtet, um dem aktuellen wissenschaftli-15.November 2013 7


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>chen Erkenntnisgewinn Rechnung zu tragen und eine unspezifische Festlegung von Abstandsempfehlungenentsprechend des „Helgoländer Papiers“ (ebd.) zu vermeiden.Gänzlich gegenüber WEA unempfindliche Arten, die die Mehrheit der in Baden-Württemberg vorkommendenVögel darstellen, werden im vorliegenden <strong>Gutachten</strong> nicht vertiefend betrachtet, weilsie für die Ermittlung eines flächenbezogenen Konfliktpotenzials keine Rolle spielen. In gleicher Weisewurden Arten, deren Brutvorkommen im Untersuchungsraum mit Sicherheit ausgeschlossen werdenkann, wie etwa Alpensegler, Raufußhühner, Korn- und Wiesenweihe, versch. Adler und Ziegenmelker,von einer weiteren Bearbeitung ausgenommen.Insofern behandelt dieses <strong>Gutachten</strong> ausschließlich artenschutzrechtlich relevante Arten, d.h. solchemit einem ungünstigen Erhaltungszustand sowie seltene Arten, da nur hier negative Auswirkungenaus artenschutzrechtlicher Sicht möglich sein können. Häufige, in Baden-Württemberg weit verbreiteteund ungefährdete Brutvogelarten, deren Populationen einen günstigem Erhaltungszustand aufweisen,werden nicht weiter berücksichtigt, da bei diesen Arten – trotz möglicher Betroffenheit – dasEintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG insbesondere bei kleinräumigenEingriffen durch WEA ausgeschlossen werden kann (vgl. auch Kap. 3.2).Tab. 2: Artspezifische Empfindlichkeit potenziell windkraftempfindlicher Brutvögel im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Weinheim</strong> im Hinblickauf Kollisionsrisiko und Meideeffekte an WEA (gem. PNL 2012, z. T. aktualisiert) sowie Abstandsempfehlung und Prüfbereichum bekannte Vorkommen gem. LAG-VSW (2007). Abk.: AS = Analogieschluss anhand der Einstufung nahe verwandterArten; * = aktualisierte Einstufung gem. ILLNER (2012) bzw. LAG-VSW (2012).Art Kollisionsrisiko Meidung LAG-VSW (2007)bzw. LUBW (2012)(Abstand m)Bemerkungen zu Kollisionsrisiko(K, nach DÜRR 2013) undMeidung (M)Baumfalke Hoch* Hoch 1.000 (4.000) K: 7 Kollisionsopfer, nach ILLNER(2012) hohes KollisionsrisikoM: mehrfach Horstaufgabe nachErrichtung von WEA in geringerEntfernung zum Brutplatz; dichtesteBrut aber nur 340 mBekassine Gering (Mittel)* Hoch 1.000 (1.000) K: 1 KollisionsopferM: analog KiebitzGraureiher Gering (Mittel)* Hoch 1.000 (4.000) K: 5 KollisionsopferAbstandsempfehlungen gilt fürKolonienGroßer Brachvogel Gering* (AS) Hoch 1.000 (1.000) K: 1 KollisionsopferM: analog KiebitzKiebitz Gering* Hoch 1.000 (1.000) K: 4 KollisionsopferM: zunehmende Meideeffekte inAbhängigkeit von der WEA-Höhebei Rast- und Brutvögeln (HÖTKER2006); im Zuge der Erschließungmöglicherweise sekundäre FolgestörungenKormoran Mittel Hoch 1.000 (4.000) K: 3 KollisionsopferAbstandsempfehlungen gilt fürKolonienLachmöwe Mittel ? 1.000 (4.000) K: 71 Kollisionsopfer; hohe Zahlenaufgrund v. Beeinflussung großerKolonien in Küstennähe; deshalbAbstandsempfehlung nur für Kolo-15.November 2013 8


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Art Kollisionsrisiko Meidung LAG-VSW (2007)bzw. LUBW (2012)(Abstand m)Bemerkungen zu Kollisionsrisiko(K, nach DÜRR 2013) undMeidung (M)nien gültigMittelmeermöwe Mittel (AS) ? 1.000 (4.000) K: 44 Kollisionsopfer bei nah verwandterSilbermöwe; Abstandsempfehlungnur für Kolonien (Begründungs. Lachmöwe)Rohrweihe Mittel Mittel 1.000 (6.000) K: 11 KollisionsopferM: kein ausgeprägtes MeideverhaltenRotmilan (Sehr) Hoch Gering 1.000 (6.000) 1 K: 193 KollisionsopferM: kein nennenswertes Meideverhalten;2/3 der Aktivitäten imRadius von 1.500 m um den Brutplatz(MAMMEN et al. 2010)Schwarzmilan Hoch Gering 1.000 (4.000) K: 22 KollisionsopferM: kein nennenswertes MeideverhaltenSchwarzstorch Mittel (Hoch*) Hoch 3.000 (10.000) K: 1 KollisionsopferM: hohe Störungsempfindlichkeit;Meidungs- und Barrierewirkungdurch WEA anzunehmenUhu Hoch Mittel 1.000 (6.000) K: 14 KollisionsopferM: minimale Distanz jagenderVögel bislang 200 m (MÖCKEL &WIESNER 2007); mögliche akustischeBeeinträchtigungWanderfalke Hoch* Mittel 1.000 K: 6 Kollisionsopfer, nach ILLNER(2012) hohes KollisionsrisikoM: Datenlage unzureichend, gelegentlichjagende Tiere in WindparknäheWeißstorch Hoch Hoch 1.000 (6.000) K: 28 Kollisionsopfer; 80 % allerNahrungsflüge zur Brutzeit im 2km-Radius um den Horst, abergrößere Aktivitätsräume in Ackergebietenals im GrünlandM: Brutabbrüche nach Errichtungvon WEA im Flugkorridor nachgewiesenWespenbussard Mittel (Hoch)* ? --- K: 4 Kollisionsopfer1: gem. des aktuellen Entwurfs der LAG-VSW (2012) Ausweitung der Abstandsempfehlung auf 1.500 m bei einem Prüfbereich von 4.000 m15.November 2013 9


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>3.1.1.1 RASTVÖGELNeben der Erfassung von Arten, bei denen im Untersuchungsraum mit Brutvorkommen gerechnetwerden konnte, wurden jene Arten bei den Beobachtungen mit eingeschlossen, bei denen zwar nichtmit Brutvorkommen gerechnet werden muss, die jedoch als Rastvögel auftraten.Für viele dieser Arten kann während der Zug- und Rastzeiten das Kollisionsrisiko höher sein, als zurBrutzeit, da sie aufgrund der meist kurzen Verweildauer im Gebiet keine oder nur geringe Gewöhnungseffektezeigen (LUBW 2012). Meidungseffekte durch WEA in der Nähe der Rastplätze tretendabei ebenso auf, welche das Flächenangebot an Rastplätzen verringern können.Tab. 3: Artspezifische Empfindlichkeit potenziell windkraftempfindlicher Rastvögel im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Weinheim</strong> im Hinblickauf Kollisionsrisiko und Meideeffekte an WEA (gem. PNL 2012, z. T. aktualisiert) sowie Abstandsempfehlung und Prüfbereichum bekannte Vorkommen gem. LAG-VSW (2007). Abk.: AS = Analogieschluss anhand der Einstufung nahe verwandterArten; * = aktualisierte Einstufung gem. ILLNER (2012) bzw. LAG-VSW (2012).Art Kollisionsrisiko Meidung LAG-VSW (2007)bzw. LUBW (2012)(Abstand m)Bemerkungen zu Kollisionsrisiko(K, nach DÜRR 2013) undMeidung (M)„Wiesenlimikolen“Bekassine Gering (Mittel)* hoch 1.000 (1.000) K: 1 KollisionsopferM: analog KiebitzGroßer Brachvogel Gering* (AS) hoch 1.000 (1.000) K: 1 KollisionsopferM: analog KiebitzKiebitz Gering* hoch 1.000 (1.000) K: 4 KollisionsopferM: zunehmende Meideeffekte inAbhängigkeit von der WEA-Höhebei Rast- und Brutvögeln (HÖTKER2006)Goldregenpfeifer(nur rastend)mittel hoch 1000 K: 13 KollisionsopferM: hoch u. mit WEA-Höhe zunehmend,beim 100m etwa 600m(HÖTKER 2006), am Brutplatz möglicherweisegeringer (s. REICHENBA-CHER 2004)MöwenLachmöwe Mittel ? 1.000 (4.000) K: 71 Kollisionsopfer; hohe Zahlenaufgrund v. Beeinflussung großerKolonien in Küstennähe; deshalbAbstandsempfehlung nur für KoloniengültigKranich mittel hoch 1000 K: 2 KollisionsopferM: am Rastplatz > 1500m Abstand(MÖCKEL & WIESNER 2007) Zuggeschehenbei günstigen Bedingungenu. Flughöhen ab doppelter WEA-Höhe kaum Beeinträchtigung, beiungünstigen Umständen bis zu1500m (u. schwach ausgeprägt bis3000m) Meideverhalten15.November 2013 10


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>3.1.2 FLEDERMÄUSEFür das vorliegende <strong>Gutachten</strong> wurden in erster Linie die zusammenfassenden Erkenntnisse aus ITN(2012) herangezogen, da es in dieser Form für Baden-Württemberg keine aktuellen Vorgaben gibt.Die Aussagen werden, wo möglich, um Ergebnisse anderer und aktuellerer Publikationen ergänzt(z. B. BRINKMANN ET AL. 2011). Anders als bei den Vögeln, werden alle vorhandenen Fledermausartenerfasst und nach ihrer artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen bewertet.Dazu erfolgt ebenfalls eine Einteilung in „hoch“, „mittel“ und „gering“ empfindlich (vgl. ITN 2012).Zusätzlich werden noch zwei weitere Bewertungsstufen verwendet: sehr hoch für die Anwesenheitvon Quartieren von Langstreckenziehern oder sonstigen Quartieren von besonderer Bedeutung (Bsp.Stollensystem im Porphyrsteinbruch <strong>Weinheim</strong> – Mopsfledermaus, Zweifarbfledermaus) in der näherenUmgebung, oder für Flächen die im Bereich sehr wichtiger Funktionsbeziehungen liegen. Außerdemwurden Flächen mit Altholzbeständen aufgrund ihres erhöhten Quartierpotentials und der darausfolgenden Empfindlichkeit bezüglich waldbewohnender Arten gesondert bewertet.Entscheidende Wirkfaktoren für die Einstufung sind das Kollisionsrisiko während dem Transfer- undJagdflug sowie während der Schwärm- und Erkundungszeit, aber auch die vorherrschenden Habitatstrukturenund Quartierpotenziale der untersuchten Standorte (vgl. Tab. 3). Die am stärksten inder Planung zu berücksichtigen Fledermausarten sind die hochfliegenden Langstreckenzieher wieAbendsegler, Rauhaut- und Zweifarbfledermaus. Aber auch Mittel- und Kurzstreckenwanderer sind jenach Verhalten während der Jagd und Schwärmzeit einem Kollisionsrisiko ausgesetzt.Ein ausgeprägtes Meideverhalten ist derzeit nicht bekannt. Daher stellen nur laufende WEA ein Problembezüglich des Kollisionsrisikos dar. Grund dafür ist, dass das Echo-Ortungssystem der Fledermäusemit der Geschwindigkeit der Rotorblattspitzen überfordert ist und sie deren Dimension und Herannahennicht erfassen können (BRINKMANN ET AL. 2011). In nur etwa der Hälfte aller Todesfällekommt es zu Frakturen infolge einer tatsächlichen Kollision. Mindestens genauso viele Tiere sterbenam sogenannten „Barotrauma“. In ein bis zwei Metern Umgebung des Rotorblatts wird der Luftdruckdurch Rotation und Luftverwirbelung um etwa fünf bis zehn kPa gesenkt. Wenn die Fledermäuse indiesen Bereich gelangen, überdehnen die Lungen infolge des plötzlichen Druckunterschiedes und dieumliegenden Blutgefäße platzen (BEARWALD ET AL. 2008).Die einzig bekannte Fledermausart ohne Konfliktpotenzial gegenüber Windenergieanlagen aufgrundihrer Lebensweise ist die Teichfledermaus (ITN 2012). Diese fehlt aber in Baden-Württemberg vollständig.Tab. 4: Artspezifische Empfindlichkeit potenziell windkraftempfindlicher Fledermäuse im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Weinheim</strong> im Hinblickauf Kollisionsrisiko an WEA sowie bau- / anlagebedingte Auswirkungen im Wald (gem. ITN 2012).Art Wanderung Kollisionsrisiko(Transfer /Jagd)Großer AbendseglerNyctalus noctulaKleiner AbendseglerNyctalus leisleriRauhautfledermausPipistrellus nathusiiBau- / anlagebedingteAuswirkungenWald (Quartiere)Bemerkungen zu Kollisionsrisiko.Fundedeutschlandweit nachDürr (2013)Langstrecke Hoch Hoch 672 KollisionsopferLangstrecke Hoch Hoch 94 KollisionsopferLangstrecke Hoch Hoch 472 Kollisionsopfer15.November 2013 11


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Art Wanderung Kollisionsrisiko(Transfer /Jagd)ZweifarbfledermausVespertilio murinusBreitflügelfledermausEptesicus serotinusNordfledermausEptesicus nilssoniiZwergfledermausPipistrellus pipistrellusGroße BartfledermausMyotis brandtiiWasserfledermausMyotis daubetoniiKleine BartfledermausMyotis mystacinusMopsfledermausBarbastella barbastellusBechsteinfledermausMyotis bechsteiniiFransenfledermausMyotis nattereriGroßes MausohrMyotis myotisMückenfledermausPipistrellus pygmaeusBraunes LangohrPlecotus auritusGraues LangohrPlecotus austriacus* = bei Erkundungsverhalten „hoch“Bau- / anlagebedingteAuswirkungenWald (Quartiere)Bemerkungen zu Kollisionsrisiko.Fundedeutschlandweit nachDürr (2013)Langstrecke Hoch --- 82 KollisionsopferMittelstrecke Mittel Keine 41KollisionsopferMittelstrecke Mittel Keine 3 KollisionsopferMittelstrecke Mittel* Gering 397 KollisionsopferMittelstrecke Gering Hoch 1 KollisionsopferMittelstrecke Gering Mittel 5 KollisionsopferKurzstrecke Gering Mittel 2 KollisionsopferMittelstrecke Gering Mittel 1 KollisionsopferKurzstrecke Gering Mittel keine KollisionsopferKurzstrecke Gering Mittel keine KollisionsopferMittelstrecke Gering Gering KollisionsopferMittelstrecke Gering (AS) Mittel 42 KollisionsopferKurzstrecke Gering Mittel KollisionsopferKurzstrecke Gering Keine Kollisionsopfer15.November 2013 12


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Tab. 5: Zusammenfassende Darstellung des räumlichen Konfliktpotenzials für Fledermäuse, ohne bau- und anlagenbedingteRisiken (aus ITN 2012)Die in Tab. 4 letzte Spalte gelisteten Zahlen der Kollisionsopfer ist nur eingeschränkt repräsentativ.Die Anzahl der Kollissionsopfer ist insgesamt als gering einzustufen. Das liegt zum einen an der geringenDatendichte u. a. in Verbindung mit der Schwierigkeit Kollissionsopfer zu finden und zum anderenan den unterschiedlichen Lebensweisen und Populationsdichten. Für Zwergfledermäuse beispielsweisebesteht nur ein mittleres Kollisionsrisiko, da ihre Gesamtpopulation so groß ist, dass sichanders als bei der Rauhautfledermaus das Kollisionsrisiko relativiert.Wie Tab. 5 nochmals unterstreicht sind insgesamt die Risiken für Langstreckenwanderer am größten.Selbst wenn keine Wochenstuben oder Winterquartiere im Untersuchungsraum liegen, besteht beiOrtungen ein noch hohes Risiko, dass einzelne Tiere Opfer von Kollisionen werden.Generell sind aber geringe bis hohe Risiken als beherrschbar einzustufen, da zu Zugzeiten und besonderenAnlässen die WEA gestoppt werden können (Abschalt-Algorithmen).Als nicht reduzierbar sind die Risiken bei Vorhandensein von Wochenstuben und Winterquartierenvon hoch fliegenden Arten im Untersuchungsgebiet einzustufen, weil in diesen Fällen auf Grund einerkontinuierlichen Aktivität auch mit Abschaltalgorithmen kaum eine Risikoverminderung zu erreichenist.Gegenüber dem baubedingten Verlust von Quartieren sind alle Arten empfindlich, da hier auch nichtschlaggefährdete Arten berücksichtigt werden. Die Bewertung bezieht sich nur auf den Standortselbst (oft ist durch Verlegung bereits eine Vermeidung des Risikos zu erreichen). Die Empfindlichkeitenergeben sich aus dem Seltenheitsgrad und der Quartierspräferenz (Wald, Siedlung).15.November 2013 13


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>3.2 ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORGABENDie für die Zwecke dieses <strong>Gutachten</strong>s relevanten artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind in den§§ 44 und 45 BNatSchG geregelt. Die Notwendigkeit für eine Artenschutzprüfung im Rahmen vonZulassungsverfahren ergibt sich aus § 44 BNatSchG. Dort werden für alle europarechtlich geschütztenArten die im Folgenden aufgeführten Verbotstatbestände („Zugriffsverbote“) definiert:• § 44 (1), Nr. 1 BNatSchG – „Tötungsverbot“: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besondersgeschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihreEntwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,• § 44 (1), Nr. 2 BNatSchG – „Störungsverbot“: Es ist verboten, wild lebende Tiere der strenggeschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störungliegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einerArt verschlechtert,• § 44 (1), Nr. 3 BNatSchG – „Zerstörungsverbot“ (Fortpflanzungs- und Ruhestätten): Es ist verboten,Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütztenArten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,Betroffen sind alle nach der EU-Vogelschutz-RL geschützten Vogelarten sowie alle auftretenden Fledermausarten.Des Weiteren regelt § 44 (5) BNatSchG: „Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaftsowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5. Sind in AnhangIVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche betroffen,die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen dasVerbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungenwild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologischeFunktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.“Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG werden durch den § 45 (7) BNatSchG geregelt undvon den zuständigen Landesbehörden zugelassen. Ausnahmen können zugelassen werden,1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicherSchäden,2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienendeMaßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich derVerteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungenauf die Umwelt oder5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlichsolcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.15.November 2013 14


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Dies darf allerdings nur dann geschehen, „wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sichder Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.“ Außerdem ist Artikel 9 Absatz2 der Richtlinie 2009/147/EG zu beachten.Das bedeutet für die bei der Errichtung von WEA auftretenden Wirkfaktoren, die im Rahmen dieses<strong>Gutachten</strong>s betrachtet werden, dass folgende artenschutzrechtliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzesvon Bedeutung sind:• Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1: Tötungsverbot, durch Kollision,• Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2: Störungsverbot, durch anlage- und betriebsbedingteAuswirkungen, u.a. mit der Folge eines Meideverhaltens.• Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2: Zerstörungsverbot, bau- und anlagebedingte Verlustevon Fledermausquartieren im Wald. Für die betrachteten Vogelarten kann von einer vollumfänglichenVermeidung ausgegangen werden, da im Regelfall die Brutplätze ermitteltwurden (vgl. auch Kap. 4). Für alle übrigen („nicht-windkraftempfindlichen“) Arten ist dieserPunkt nur auf Ebene der Genehmigungsplanung mit hinreichender Konkretisierung zu bearbeiten.3.3 VERMEIDUNGSMAßNAHMENNachfolgend werden stichpunktartig Vermeidungsmaßnahmen vorgestellt, die das Eintreten einesVerbotstatbestandes im Sinne des § 44 (1) BNatSchG mit hoher Wahrscheinlichkeit unterbinden.Es ist allerdings unumgänglich, dass im Zuge der Genehmigungsplanungen artspezifische Maßnahmenentwickelt werden, die die jeweilige Situation vor Ort berücksichtigen.Tötungsverbot (§ 44 (1) Nr. 1)Das Tötungsverbot kann im Wesentlichen bau- (Baufeldfreimachung) und betriebsbedingt (Kollisionen)einschlägig werden. Signifikante anlagebedingte Individuenverluste sind durch WEA nicht zuprognostizieren und werden im Folgenden nicht weiter betrachtet. Baubedingt sind bei Vögeln imRegelfall nur immobile Stadien also Nester und Gelege betroffen. Folgende Vermeidungsmaßnahmendürften im Regelfall erforderlich sein:• Optimierung Bauzeitpunkt: Baufeldfreimachung und Gehölzrodung außerhalb der Brut-,Fortpflanzungs- und Vegetationsperiode.• Kontrolle von Höhlenbäumen: Außerhalb der vorgenannten Periode müssen weiterhin ältereHöhlenbäume auf die Anwesenheit von Fledermäusen und Vogelgelegen hin kontrolliertwerden. Vorhandene Höhlen sind ggf. zu verschließen, um eine Neubesiedlung bis zur Rodungzu verhindern.Im Vorfeld ist zu klären, ob Bäume vorhanden sind, die möglicherweise als Winterquartierdienen könnten (in der Regel ältere Bäume mit entsprechendem Stammdurchmesser vonmind. 80 cm)!15.November 2013 15


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Es stehen mehrere Vermeidungsmaßnahmen zur Verfügung, um das betriebsbedingte Kollisionsrisikozu reduzieren:• Optimierung des Standorts: durch kleinräumiges Verschieben einzelner WEA kann das Kollisionsrisikoim Bereich stark genutzter Vogelzuglinien ggf. deutlich reduziert werden.• Ausrichtung der WEA: Durch eine Anordnung der WEA in einem Windpark weitgehend parallelzur Vogel- und Fledermauszugrichtung lassen sich mögliche Barrierewirkungen und dasKollisionsrisiko deutlich reduzieren.• Kurzfristiges Abstellen: Vermeidung von Kollisionen bei sehr starkem Vogelzugaufkommendurch kurzfristiges Abstellen der WEA. Besonders praktikabel im Rahmen des Kranichzugs, dafast alle Kraniche innerhalb weniger Tage in sehr hoher Anzahl ziehen.• Abschalt-Algorithmen (Fledermäuse): Im hessenweiten Fledermausgutachten (ITN 2012) istdargelegt, dass nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bei Windgeschwindigkeitenunter 6 m/s in niederschlagsarmen Nächten, bei bestimmten Mindesttemperaturen undnicht im Winter signifikante Individuenverluste der Fledermäuse durch entsprechende Abschaltzeitenvermieden werden können (HMUELV 2012).Ein auch bei niedrigen Windgeschwindigkeiten möglicher WEA-Betrieb kann sich auf derGrundlage der Ergebnisse eines Gondel- oder Höhenmonitorings ergeben. Er kommt ausschließlichbei nachgewiesenen Vorkommen der besonders kollisionsempfindlichen Langstreckenzieher(s. Tab. 4) und generell im Zugzeitraum der Fledermäuse zum Einsatz, um artenschutzrechtlicherforderliche Abschaltzeiten verringern zu können. Bei zahlreichen Vorkommen(nicht nur Einzeltiere) kritischer Arten in der Hauptflugzeit sind für geringere Windgeschwindigkeitenvorläufige Abschaltzeiten festzulegen, die auf Grund des Monitorings inden Folgejahren konkretisiert und erleichtert werden (HMUELV 2012; vgl. auch BRINKMANN ETAL. 2011).• Lebensraumaufwertung: Aufgrund der Attraktivität des näheren WEA-Umfelds als Nahrungshabitatfür den Rotmilan und ggf. anderen Arten besteht im Bereich des Mastfußes ein erhöhtesKollisionsrisiko. Als Vermeidungsmaßnahme bietet sich deshalb an, zum einen die nähereUmgebung der WEA im Hinblick auf die Habitatansprüche der betroffenen Art(en) unattraktivzu gestalten (z. B. Anpflanzen von Gebüschen oder ungemähte „Mastfußbrache“).Zum anderen können im Aktionsraum dieser Arten – allerdings in WEA-entfernten Standorten– entsprechende Habitate optimiert werden.Dies kann beim Rotmilan auch in Form sog. Ablenkungsfütterungen an speziellen Luderplätzenerfolgen (ggf. Überbrückung bis zur Wirksamkeit sonstiger Lebensraumaufwertungen).• Schutz von Altholzbeständen: Eine weitere Form der Lebensraumaufwertung, die allerdingsauf die Brutstandorte und nicht auf die Nahrungshabitate fokussiert, umfasst den Schutz geeigneterWaldflächen mit Altholzbeständen in WEA-entfernten Bereichen durch Aufgabe derforstwirtschaftlichen Nutzung (ggf. Anlage Nisthilfen, Anbringen Fledermauskästen).15.November 2013 16


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Störungsverbot (§ 44 (1) Nr. 2)Baubedingte Störungen resultieren aus der Anwesenheit von Menschen und Maschinen. Erforderlichsind Vermeidungsmaßnahmen eigentlich nur bei der Anwesenheit besonders störungsempfindlicherArten mit großen Fluchtdistanzen und längeren Bauzeiten. Eine Optimierung der Bauzeiten im Sinneder Brut- bzw. Rastvögel kann dazu dienen, erhebliche Störungen im Sinne des § 44 (1) Nr. 2BNatSchG zu vermeiden, auch für die Gruppe der Fledermäuse. Außerdem ist aufgrund der nächtlichenLebensweise der Fledermäuse im Regelfall nicht von einer erheblichen Störung im Sine des § 44BNatSchG auszugehen (wenn die Rodungszeiten und die Rücksichtnahme auf mögliche Winterquartiereeingehalten werden).Aufgrund der Anlagensilhouette und der Rotorbewegung (Schattenwurf) ist eine anlage- und betriebsbedingteMeidung der WEA-Umgebung bei einigen Arten des Offenlands und der Gewässerbekannt (vgl. Tab. 2). Somit ist eine indirekte Habitatentwertung zu konstatieren, für die keine geeigneteVermeidungsmaßnahme möglich ist. Denkbar sind Lebensraumaufwertungen, die verhindern,dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert und somit das Eintreten desVerbotstatbestandes vermieden werden kann(sog. CEF-Maßnahmen gem. § 44 (5) BNatSchG).Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)Die bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Nester, Wochenstuben-und andere Quartiere bzw. essenzielle Rasthabitate von Vögeln) lässt sich aufgrund dergeringen räumlichen Ausdehnung der WEA vielfach durch kleinräumige Standortverschiebungen vonvornherein verhindern.Als problematisch erweisen sich überwiegend Waldflächen, insbesondere wenn Altholzbeständebetroffen sind, da hier im Regelfall mit zahlreichen Fledermausquartieren gerechnet werden muss. Indiesem Fall müssen geeignete CEF-Maßnahmen (gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG) durchgeführt werden,wie z. B. die Anbringung künstlicher Quartiere für Fledermäuse, die Errichtung von Kunsthorsten fürGroßvögel und/oder Erhalt und Ausweitung geeigneter Altholzbestände im Umfeld.15.November 2013 17


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>4 METHODIK4.1 GELÄNDEERFASSUNG4.1.1 BRUTVÖGELIm Anhang des LUBW-Leitfadens zum Untersuchungsumfang bei WEA (2012) sind insgesamt 24 Vogelartenbzw. -gruppen (Limikolen, Reiher) als windkraftempfindlich aufgeführt. Für einige Artenkann ein Brutvorkommen im Planungsraum mit Sicherheit aufgrund geographischer Restriktionenbzw. dem Fehlen geeigneter Bruthabitate ausgeschlossen werden (z.B. Alpensegler, Seeschwalben,Korn- und Wiesenweihe, Raufußhühner, Ziegenmelker). Dies trifft auch auf einige im „HelgoländerPapier“ (LAG VSW 2007) genannte Arten zu (versch. Adler, Goldregenpfeifer, Kranich, Rohrdommel),welche zum Teil jedoch als Rastvögel relevant wurden.Bei zahlreichen generell seltenen Brutvögeln, z.B. Kormoran, Graureiher, lassen sich die besiedeltenAreale sehr gut anhand der Literatur (z. B. Hölzinger: Vögel Baden-Württembergs) eingrenzen, sodass keine gesonderte Erfassung erforderlich war.Bei schon lange im Fokus des Artenschutzes stehenden Arten, wie Uhu, Wanderfalke und Weißstorchkonnte ebenfalls die Verbreitung über eine Kontaktaufnahme mit den Naturschutzverbänden mithinlänglicher Genauigkeit ermittelt werden (vgl. Kap. 3.2). Hier waren allenfalls gezielte Kontrollenbekannter Brutplätze erforderlich.Insofern fokussierte die Geländeerfassung der windkraftempfindlichen Arten auf mittelhäufige Großvogelartenmit unzureichendem Kenntnisstand (Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe, Baumfalke,Wespenbussard, Schwarzstorch) bzw. Arten mit einer höheren raum-zeitlichen Dynamik (Kiebitz).Die Erfassungsmethodik folgt den Anforderungen des LUBW-Leitfadens bzw. den Vorgaben der artspezifischenEmpfehlungen von SÜDBECK et al. (2005) und schloss bei Großvögeln im Falle von Brutverdachtsflächennach Möglichkeit eine Horstsuche mit ein. Die Milanerfassung orientiert sich an denVorgaben der aktuell in Baden-Württemberg vorgesehenen landesweiten Kartierung beider Arten.Hierbei wird der Rotmilan-Erfassungsleitfaden des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA,http://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/rotmilan_leitfaden_d.pdf) berücksichtigt.Im Regelfall umfasste der Betrachtungsraum neben der eigentlichen Freibereichsfläche einen Puffervon 1.000 m, insofern geeignete Bruthabitate vorhanden waren. Das bedeutet, dass bspw. Siedlungsflächennicht betrachtet wurden. Für den Schwarzstorch kann gem. Anlage 1 des LUBW-Leitfadensder Betrachtungsraum auch darüber hinaus reichen (


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>über den Anspruch an Anforderungen für Untersuchungen auf Ebene der Flächennutzungsplanunghinausgeht und bei Notwendigkeit Teil der Untersuchungen auf Ebene der immissionschutzrechtlichenGenehmigung ist. Anhand der durchgeführten Untersuchungen kann aber ein ausreichendesBild zur Konfliktbewertung der Freibereiche aufgezeigt werden.In der nachfolgenden Grafik sind die Erfassungstermine gem. SÜDBECK et al. (2005) für die maßgeblichenArten der Untersuchung zusammengestellt. Demnach lassen sich mit den 5-10 Begehungen imZeitraum von März bis Juli 2013 (vgl. auch Tab. 6 und 7)mit hinreichender Genauigkeit die Brutvorkommenermitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Uhu und Wanderfalke lediglich eine Validierungder zuvor recherchierten Vorkommen erforderlich sein dürfte.ErfassungszeiträumeFebruar März April Mai Juni JuliArten (relevant) 2. Dek. 3. Dek. 1. Dek. 2. Dek. 3. Dek. 1. Dek. 2. Dek. 3. Dek. 1. Dek. 2. Dek. 3. Dek. 1. Dek. 2. Dek. 3. Dek. 1. Dek. 2. Dek. 3. Dek.UhuWanderfalkeRotmilanSchwarzmilanRohrweiheKiebi tzBaumfalkeWespenbussard1. 2. 3.1. 2. 3. 4.1. 2. 3.1. 2. 3.1. 2. 3. 4.1. 2. 3. 4.1. 2. 3.1. 2. 3.1. Durchgang 2. Durchgang 3. Durchgang 4. DurchgangAbb. 4:Überblick über die durchgeführten Erfassungsdurchgänge (schwarze Rahmen) und die optimalen Erhebungszeiträumegem. SÜDBECKet al. (2005, schwarze Balken). Erläuterung s. Text.Insgesamt erfolgten an 14 Tagen Geländeerfassungen, hauptsächlich zeitgleich mit mehrerenBearbeitern. Sie erstreckten sich über einen Zeitraum von 4 Monaten, von Mitte März bis Mitte Juli(vgl. Tab. 6).Hinsichtlich der Erfassungszeiten pro Freibereich und Beobachtungspunkt konnten aufgrund der Lageder Freibereiche bestimmte Beobachtungspunkte für die Beobachtung mehr als eines Freibereiches(inkl. 1km Puffer) genutzt werden (z.B. FB1 + FB2; FB4 + FB5; FB5 + FB6) und dadurch bezüglich derErfassungszeiten Synergieeffekte genutzt werden. Dies hat dazugeführt, dass die im LUBW Leitfadenvorgeschlagenenen Anzahl an Erfassungstagen nicht erforderlich waren, um eine valide, fachlichfundierte Erfassung durchzuführen, die außerdem dem Rotmilan-Erfassungsleifaden des DDAentspricht der bei der landesweiten Kartierung von Rot- und Schwarzmilan in Baden-Württembergberücksichtigt wird.Nachdem sich früh im weiter laufenden Planungsprozess zeigte, dass die Freibereiche 1 und 2, sowieder Freibereich 3 (a + b) wegen anderen harten Tabukriterien unabhängig vom Artenschutz nichtweiter berücksichtigt werden können, wurde in Rücksprache mit dem Auftraggeber der Aufwand derUntersuchungen hier zugunsten anderer Bereiche zurück genommen.Leider war das Untersuchungsjahr 2013 durch ausgesprochen wiedrige Witterungsbedingungengekennzeichnet, welche die Erhebungen deutlich erschwerten und sicherlich auch Auswirkungen auf15.November 2013 19


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>die Ergebnisse entfalteten. So kam es noch vergleichsweise spät zu Wintereinbrüchen (März), welchedas Zuggeschehen verlangsamten. In der Folge erwiesen sich sowohl Mai als auch Juni als extremverregnet. Dies dürfte bei einigen Großvögeln zu Gelegeverlusten und/oder Brutabbrüchen geführthaben. Gleichzeitig musste in diesem Jahr, wahrscheinlich unabhängig der Witterungslage, ein sehrniedriger Kleinsäugerbestand verzeichnet werden, was vielerorts auch Uhus zur Brutaufgabe brachte.Aufgrund mangelnder Nahrungsgrundlage ist zu vermuten, dass vielfach Wespenbussarde überhauptnicht zur Brut schritten. Dennoch kann aufgrund der Beobachtungen von einer für diese Bereicheumfassenden, für die Flächennutzungsplanung verwertbaren Bewertung ausgegangen werden.Tab. 6:Überblick über die Erfassungstermine in den einzelnen Freibereiche und die jeweiligen Bearbeiter.FB Begehungstermine Bearbeiter1 15.03., 3.04., 15.04., 16.05., 14.06. A. Balke, A. Pietsch, B. Hill, S. Hennemann2 15.03., 3.04., 15.04., 15.05., 14.06. A. Balke, A. Pietsch, B. Hill, S. Hennemann3 15.03., 3.04., 18.04., 16.05., 17.06. A. Balke, S. Hennemann, B. Hill, N. Walz415.03., 21.03., 3.04., 18.04., 24.04., 16.05., 17.06.,11.07A. Balke, S. Hennemann, B. Hill, N. Walz515.03., 21.03., 3.04.-4.04., 18.04., 23.-24.04., 14.05.,17.06., 11.07.A. Balke, S. Hennemann, A. Pietsch, B. Hill6 21.03., 4.04., 18.04., 23.-24.04., 15.05., 17.06., 11.07. A. Balke, S. Hennemann, A. Pietsch, B. HillTab. 7:Verteilung der Erfassungstermine in den einzelnen Freibereichen auf die Phasen der Erhebungen.RevierkartierungHorstsuche und -kontrolleFB1 FB2 FB3 FB4 FB5 FB6Balz, Nestbau, Territorialverhalten;Balz, Nestbau, TerritorialverhaltenNahrungssuche,Flüge zum HorstbereichNestsuche, Registrierungvon Rotmilanenind der Nähe gefundenerNesterKontrolle NestbesetzungBeute eintragendeAltvögel, (Kotspritzerunter dem vermutetenHorst), Jungvögelin Nestnähe15.03.21.03.03.04.04.04.15.04.18.04.23.04.24.04.14.05.15.05.16.05.14.06.17.06.11.07.Tage 5 5 5 8 10 815.November 2013 20


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Ausgehend von den im Gelände dokumentierten Flugbewegungen (s. Abb. 5) und anderen Verhaltensweisenwurden entsprechend der Vorgaben von SÜDBECK et al. (2005) Einstufungen hinsichtlichdes Status der verschiedenen Vogelarten getroffen. So stellt bspw. das Eintragen von Nistmaterial inein geeignetes Bruthabitat ein eindeutiges Indiz für Brutgeschehen dar. Weitere Indikatoren könnenRevierstreitigkeiten zwischen Artgenossen oder ausgeprägtes Balzverhalten sein.Soweit erfolgversprechend und aus artenschutzrechtlicher Sicht verträglich, wurde, zusätzlich zurHorstkartierung im Winter 2012 / 2013 (in Verbindung mit der Einschätzung des Biotoppotentials), insolchen Brutwäldern im Anschluss nach Horsten der Großvögel gesucht, die dann mittels GPS-Geräteingemessen wurden. Sie sind im Kartenteil als genau verortetes „Brutpaar“ eingetragen.Allerdings war es nicht in allen Fällen möglich, die Horststandorte zu ermitteln. So ist es ganz generellwährend der Vegetationsperiode in den belaubten Bäumen ausgesprochen schwierig, Vogelnester zuentdecken. Hinzu kommt, dass gerade in den Mittelgebirgslagen mit ausgedehnten Waldflächen vieleBereiche oft nur schwer zugänglich sind. In diesen Fällen wird im Kartenteil von „Revierpaaren“ gesprochen,weil auch nicht immer eindeutig zu klären war, ob die Tiere überhaupt zur Brut schritten.Dies betrifft allerdings keine Vögel im Gebiet der Freibereiche (inkl. 1km Puffer), sondern Vögel derenRevierzentren außerhalb liegen und die keinen direkten Einfluß auf die Bewertung ausüben.Abb. 5: Exemplarische Geländekarte (Vögel) für den Freibereich 5 (Ritschweier Ost)4.1.2 FLEDERMÄUSE15.November 2013 21


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Da es für die Gruppe der Fledermäuse bis zum Beginn der Erhebungen keine Vorgaben seitens desLUBW analog zu den Hinweisen für die Vögel gab, wurden für diese Planungsebene 4 Begehungenzur Zugzeit der Fledermäuse durchgeführt, um vor allem das Potential an Langstreckenwanderernund somit hochfliegenden und stark kollisionsgefährdeten Arten (s. Tab. 4) festzustellen. Das unterschiedlicheGefährdungspotential durch Windenergieanlagen resultiert aus den verschiedenen ökologischenAnsprüchen der Arten. Das Wanderverhalten spielt hier die wesentliche Rolle. Bei der Errichtungvon Anlagen im Wald sind allerdings auch die Vorkommen von Kurzstreckenwanderern relevant,sofern sie geeignete Quartiermöglichkeiten und Nahrungsangebote vorfinden, welche eingriffsbedingtverloren gehen können.Die Fledermausarten werden in drei Großgruppen eingeteilt (vgl. ITN 2012):· Langstreckenwanderer sind schnell fliegende, schmalflügelige Arten, die Insekten im freienLuftraum jagen. Sie überwintern in der Regel nicht in unterirdischen Höhlen, sondern oberirdischz. B. in Baumhöhlen und Felsspalten in weit entfernten Überwinterungsgebieten. Max.Wanderdistanz 250 bis über 1000 km;· Mittelstreckenwanderer weisen sowohl residente als auch ziehende Populationen auf. DerAnteil nicht wandernder Tiere ist dabei deutlich höher als bei Langstreckenziehern. MaximaleWanderdistanz 100 bis 250 km, durchschnittliche Distanz ca. 10 bis 100 km;· Kurzstreckenwanderer sind Arten mit relativ kleinem Aktionsraum, die keine gerichtetenWanderungen durchführen. Der Anteil nichtwandernder Tiere ist hoch. Maximale Wanderdistanzliegt unter 100 km, die durchschnittliche Distanz liegt unter 10 km.4.2 BIOTOPPOTENTIALZur Einschätzung des Lebensraumpotentials für windkraftrelevante Vögel und Fledermäuse wurdendie Freibereiche auf geeignete Biotopstrukturen untersucht. Dabei wurden soweit vorhanden dieForsteinrichtungsdaten eingesehen und durch eigene Aufnahmen ergänzt. Der Wald wurde bei deneigenen Erhebungen nach den Faktoren Alter, Struktur, Totholzanteil (stehend) und Baumartenzusammensetzungaufgenommen. Außerdem unterstützten Daten zu geschützten Waldbiotopen dieEinschätzung.Die Einschätzung des Biotoppotentials dient neben den Detektorbegehungen in den Freibereichen imWesentlichen als Grundlage zur Beurteilung des Lebensraumpotentials für Fledermäuse mit entsprechendenNahrungsräumen und Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von Höhlen und Spaltenquartierenund findet somit Einklang in die Fledermausbezogene Konflikteinschätzung der Freibereiche.Bestände mit hohem Laubholzanteil, sowie reifere, ältere Bestände werden dabei höherwertigereingestuft als Bereiche mit hohem Nadelholzanteil, junge Bestände und Stangenholz. Des Weiterensind auch Gewässerstrukturen für Fledermäuse relevant und führen ggf. zur Aufwertung von Lebensräumenfür Fledermäuse.15.November 2013 22


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>4.3 DATENRECHERCHEZur Datenrecherche wurden neben der Abfrage der örtlichen Naturschutzverbände (Stellungnahmen)und der Berücksichtigung von Meldungen und Stellungnahmen von Bürgern (Bürgerinitiativen, Einzelpersonen)Artdaten bei der LUBW (z.B. Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz) abgefragt,sowie unten aufgeführte <strong>Gutachten</strong> mit einbezogen.· ARGE FFH-PEPL (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 „Odenwaldbei Schriesheim“ und das Vogelschutzgebiet 6518-401 „Bergstraße Dossenheim –Schriesheim“. Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle & IUP Prof. Dr. K. Reidl (Verfasser).– unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Karlsruhe, 225 S. + Karten.· Eppler (2004): Grunddatenerhebung für das EU-Vogelschutzgebiet „Wälder der südlichenOberrheinebene“ 6417-450. - unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Darmstadt, Seeheim-Jugenheim, 49 S. + Fotodokumentation.· ARNOLD (2013): Ergebnisse der Netzfänge am Stollensystem im Steinbruch <strong>Weinheim</strong> im Jahr2013, <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Karlsruhe, Referat 56, 19 Seiten· KLIESCH, ARNOLD & BRAUN (1997) Fledermausquartier in einer Stollenanlage bei <strong>Weinheim</strong>(Rhein-Neckar-Kreis); carolinea, 55 (1997): S.57-64, KarlsruheZur Sammlung von Informationen wurden auch die Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung genutzt.Konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung sowie den Angaben von Naturschutzverbänden, sowieJagdpächtern, etc. wurde nachgegangen.Für die Biotoppotentialanalyse wurden Forsteinrichtungsdaten des Forstamtes des Rhein-Neckar-Kreises abgefragt sowie eigene Erhebungen vorgenommen.Alle aus diesen Quellen stammenden Hinweise wurden mit entsprechender Kennzeichnung ins <strong>Gutachten</strong>übernommen.4.4 BEWERTUNGSKRITERIENFür die ausgeschriebene Erfassungs- und Bewertungsaufgabe ist aufgrund der Komplexität in Kombinationmit der Gebietskulisse ein fachlich befriedigendes und gleichzeitig effizientes Vorgehen entscheidend.Ziel ist es, das mögliche Konfliktpotenzial in den einzelnen Freibereichen bzw. deren Teilenim Hinblick auf die Brutvögel (u. Rastvögel) sowie für die Fledermäuse zu ermitteln.4.4.1 VÖGELHierzu wird eine 4-stufige Bewertung des avifaunistischen Konfliktpotenzials vorgesehen („sehr hohes“,„hohes“, „mittleres“ und „geringes“ Konfliktpotenzial – vgl. PNL 2012). Diese Stufen lassen sichgut mit der artspezifischen Empfindlichkeit von Vogelarten der sog. „Helgoländer Liste“ gegenüberWEA in Einklang bringen (ggf. getrennt nach Kollisionsrisiko und Meideverhalten – vgl. Kap. 3.1.1).15.November 2013 23


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Im Einzelnen bedeutet das für die Bewertung, dass in den jeweiligen von der LAG VSW (2007) empfohlenenAbstandsradien (im vorliegenden Fall durchweg 1.000 m, s. Tab. 4) sich das Konfliktpotenzialan der Empfindlichkeit der dort brütenden Arten orientiert 1 . Kommt es zu einer Häufung von Brutvorkommen,so wird dem betroffenen Bereich ein „sehr hohes“ Konfliktpotenzial zugewiesen.Tab. 8:Festgestellte Vögel im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Weinheim</strong> mit artspezifischer Empfindlichkeit gegenüberWEA (nach PNL 2012 – ergänzt) und Abstandsempfehlungen gem. LAG VSW (2007).ArtWEA -EmpfindlichkeitAbstandsempfehlungBaumfalke hoch 1.000 m 1Graureiher hoch 1.000 m*Kiebitz hoch 1.000 m 2Goldregenpfeifer hoch 1.000 mLachmöwe mittel 1.000 m*Rotmilan hoch 1.000 m 3Schwarzmilan hoch 1.000 mUhu hoch 1.000 mWanderfalke mittel 1.000 m 4Weißstorch hoch 1.000 mKranich hoch 1.000 m1: gem. LAG-VSW (2012) keine Abstandsempfehlung2: gem. LAG-VSW (2012) 500 m Abstandsempfehlung für alle Wiesenvogelarten3: gem. LAG-VSW (2012) 1.500 m Abstandsempfehlung4: gem. LAG-VSW (2012) 3.000 m Abstandsempfehlung bei Baumbrütern (hier nicht relevant)5: Analogieschluss mit anderen Greifvogelarten6: gem. LAG-VSW (2012) 500 m Abstandsempfehlung um regelmäßige Brutvorkommen*: betrifft BrutkolonienDarüber hinaus wurden auch die festgestellten Funktionsbeziehungen und die Landschaftsstruktur indie Bewertung einbezogen. Hierdurch wird sichergestellt, dass essentielle Nahrungshabitate, diemöglicherweise außerhalb des 1.000 m-Radius um den Brutplatz liegen, ebenfalls ein höheres Konfliktpotenzialbewirken können. Gleichzeitig kann für bestimmte Arten eine Nutzung bestimmterBiotoptypen zu Nahrungssuche aufgrund ihrer Habitatansprüche ausgeschlossen werden (z.B. Rotmilanim Wald).Außerdem wird es als sinnvoll erachtet, hinsichtlich der Bedeutung von Nahrungshabitaten zu differenzieren.Auf diese Weise kann in Ansätzen zwischen regelmäßig / häufig genutzten und dementsprechendessentiellen Nahrungshabitaten auf der einen und nur kursorisch bzw. möglicherweise nurauf dem Durchzug genutzten Jagdgebieten mit geringerer Bedeutung unterschieden werden. DieWertzuweisung erfolgt nach folgendem Schema.Tab. 9:Ermittlung Konfliktpotenzial anhand festgestellter Funktionsbeziehungen bzw. Nutzung als Nahrungshabitat.1 Die Überarbeitung des Helgoländer Papiers (LAG-VSW 2012) liegt derzeit nur in einer nicht publizierten Entwurfsfassungvor. Das <strong>Gutachten</strong> betrachtet deshalb die ursprünglichen Abstandsempfehlungen.15.November 2013 24


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Nahrungshabitat / JagdgebietRegelmäßige bis häufige Beobachtung einzelner Individuen mit Bezug zu Brutvorkommenoder einer großen Gruppe bei der NahrungssucheSeltene Beobachtung einzelner Individuen mit Bezug zu BrutvorkommenEinzelbeobachtung ohne Bezug zu Brutvorkommen bzw. DurchzüglerBedeutungHochMittelGeringRastvögelFür die rastenden Vögel, die nicht im Gebiet brüten, erfolgt die Bewertung analog zu der der Brutvögel.Dabei werden das Kollisionsrisiko und der mögliche Verlust von Rasthabitaten infolge vonMeideeffekten betrachtet.4.4.2 FLEDERMÄUSEDie Bewertung der Fledermäuse orientiert sich an den Bewertungskriterien aus dem <strong>Gutachten</strong> zurlandesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzungempfindliche Fledermausarten (ITN 2012) (vgl. Kap. 3.1.2).Zum einen richtet sich die Bewertung nach dem Vorkommen von stark kollisionsgefährdeten Artenwie Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhaut- und Zweifarbfledermaus (Langstreckenwanderer),sowie der Zwergfledermaus. Die Anwesenheit von stark kollisionsgefährdeten Arten wird dabei mit„hoch“ bewertet. Das Vorkommen von Wochenstuben von Langstreckenwanderern führt zu einemsehr hohen Konfliktpotential (Ausschlussfläche).Das Vorkommen von einem wichtigen Winterquartier wurde vor allem auf Grund des Vorkommensder Mopsfledermaus mit „sehr hoch“ bewertet.Das Vorkommen von Mittel- und Kurzstreckenwanderern fließt vor allem aufgrund des Konfliktpotentialsdurch baubedingten Lebensraumverlust mit ein. Hierbei wird das Biotoppotential (Fledermausquartiere)vor allem für waldbewohnende Arten mit in die Bewertung einbezogen. Das Vorkommenvon waldbewohnenden Arten (Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohru.a.) im Untersuchungsbereich in Verbindung mit Altholzbeständen (> 120 J.) ergibt dabei ein „hohes“Konfliktpotential.4.4.3 SCHUTZGEBIETEFür die Freibereich-Steckbriefe wurden ebenfalls die verschiedenen Schutzgebietskategorien ausgewertetund tabellarisch dargestellt. Im Einzelnen wurden folgende Kategorien berücksichtigt:· NATURA 2000-Gebiete· Landschaftsschutzgebiete (LSG)· Naturschutzgebiete (NSG)· Naturpark· Besonders geschützte Biotope gem. § 32 NatSchG (BW)15.November 2013 25


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>· WaldschutzgebieteEingang in die Bewertung des avifaunistischen Konfliktpotenzials fanden diese Darstellungen nicht.Für die als besonders planungsrelevant eingestuften Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet)sowie die NSG erfolgt eine kartographische Darstellung (vgl. Karte 3).Es sei darauf hingewiesen, dass gem. den Abstandsempfehlungen der LAG-VSW (2007) um folgendeGebiete eine Pufferzone in der Größe der 10-fachen Anlagenhöhe (mind. 1.200 m) einzuhalten ist:· EU-Vogelschutzgebiete· Alle Schutzgebiete nach nationalem Naturschutzrecht mit Vogelschutz im Schutzzweck· Gastvogellebensräume nationaler und landesweiter Bedeutung· Zugkonzentrationskorridore· Gewässer oder Gewässerkomplexe (>10 ha)Weiterhin werden aktuell die geforderten Mindestabstände zu einigen Vogelschutzgebieten unterschritten(vgl. auch Karte 1):· VSG „Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene“ und Freibereich 1a· VSG „Wachenberg bei <strong>Weinheim</strong>“ und FB 3bDas Vogelschutzgebiet am Wachenberg wird hier nur mit Mindestabstand von 1200 m gepuffert, dain diesem kleinen Vogelschutzgebiet außer Uhu und Wanderfalken (und Zippammer – aktuell nichtfestgestellt) keine weiteren Arten und Paare zu erwarten sind. Für beide Arten wird nach aktuell gültigemLAG-VSW Papier von 2007 ein Abstand von 1000 m empfohlen (so auch übernommen imLUBW Papier von 2012) der damit unter dem 1200 m Puffer liegt.Diese Abstandsregelung wurde ebenfalls für das VSG „Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene“angewendet, führte aber aufgrund anderer harter Tabukriterien, die zu einer Aufgabeder Fläche führten und fehlender Beobachtungen nicht zu einer höheren Bewertung.15.November 2013 26


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5 ERGEBNISSEDie gesamten Ergebnisse dieses <strong>Gutachten</strong>s sind in den zugehörigen Anhängen I (Kartenteil) undII (Freibereich-Steckbriefe) dargestellt.5.1 BRUTVÖGEL5.1.1 ÜBERBLICKIm Zuge der Erfassungen wurden insgesamt 6 windkraftempfindliche Vogelarten mit Brutnachweisenfestgestellt. Außerdem konnten für die Freibereiche (inkl. 1 km Puffer) im Bereich der Weschnitz (FB1 u. 2) 5 weitere Arten als Rastvogel oder Nahrungsgast belegt werden. Gemäß Angaben in <strong>Gutachten</strong>zum VSG kann mit mind. einer weiteren Art im Umfeld des FB 1 und 2 als Nahrungsgast gerechnetwerden. Die einzelnen Arten und ihre Verteilung auf die verschiedenen Freibereiche ist Tabelle 9zu entnehmen.Es zeigt sich, dass ein Teil der relevanten Arten lediglich außerhalb der Freibereiche (inkl. 1 km-Pufferzone) als Brutvogel auftritt und deshalb keine Auswirkungen auf die vorgesehenen Windkraft-Konzentrationszonen entfaltet. Dies betrifft mit Schwarzmilan und Baumfalke 2 Arten.Tab. 10:Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen windkraftempfindlichen Brutvögel im UG mit Angaben zumaktuellen Vorkommen. Abk. Ug = außerhalb der Freibereiche inkl. 1 km-Radius; Lit. = Literaturangabe; P. =Anzahl Paare gem. eigenen Erhebungen. Übrige Abk. s. Legende im Anhang.BrutvögelDeutscher NameRote ListenSchutzWissenschaftlicherBArt- VSch- EG §Name BRD BW SPEC SchV RL 338/97 7Ciconia ciconia(LINNE) 1,2 3 V 2 §§ I sFreibereichWeißstorchMilvus migransSchwarzmilan (BODDAERT) Ug 3 I A sRotmilan Milvus milvus (LINNE) 1, 2, 4, 5, 2 I A sBaumfalke Falco subbuteo LINNE Ug 3 3 4(2) A sFalco peregrinusWanderfalke TUNSTALL 3b I A sUhu Bubo bubo (LINNE) 3a, 3b 3 I A sTab. 11:Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen windkraftempfindlichen Rastvögel und Nahrungsgäste im UGmit Angaben zum aktuellen Vorkommen. Abk. Ug = außerhalb der Freibereiche inkl. 1 km-Radius; Lit. = Literaturangabe;P. = Anzahl Paare gem. eigenen Erhebungen. Übrige Abk. s. Legende im Anhang.RastvögelDeutscher NameRote ListenWissenschaftlicherName BRD BW SPECQuelle(Ind.)FreibereichBArt-SchVVSch-RLSchutzEG338/97 § 7Graureiher Ardea cinerea LINNE 1, 2 >4 4(2) bVanellus vanellusKiebitz(LINNE) 1b, 2 > 1800 2 2 2 §§ 4(2) s15.November 2013 27


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>RastvögelRote ListenSchutzDeutscher NameWissenschaftlicherName BRD BW SPECBArt-SchVVSch-RLEG338/97 § 7Pluvialis apricariaGoldregenpfeifer LINNE 2a, 2b ca. 50 1 - §§ I sLachmöweLarus ridibundusLINNE 2a ca. 25 3 4(2) bKranich Grus grus (LINNE) 1b, 2 14 2 I A sFreibereichQuelle(Ind.)5.1.2 KURZCHARAKTERISIERUNG UND VERBREITUNG DER ARTENGraureiher – Ardea cinereaSchutz: „besonders geschützt“ nach BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RLBestand in BW: 1.900-2.100 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: Der Graureiher lebt an nährstoffreichen Gewässern aller Art, sofern sie oderwenigstens ihre Uferzonen seicht genug zum Abwaten und nicht völlig zugewachsen sind. Am häufigstenist er in Niederungen zu finden. Die Brutkolonien befinden sich auf geeigneten Bäumen oderBaumgruppen, die sich unmittelbar beim Nahrungsbiotop, aber auch bis zu 30 km entfernt befindenkönnen. Oft brütet er in Gesellschaft mit Greifvögeln, Krähen, Kormoranen und anderen Reiherarten(HGON 1993).Graureiher brüten nicht im Untersuchungsgebiet, die nächsten bekannten Brutkolonien liegen amRhein. Es sind jedoch regelmäßig mehrere Individuen zur Nahrungssuche auf den Agrarflächen in denFreibereichen 1b, 2a und 2b zu beobachten.Weißstorch - Ciconia ciconiaSchutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; VSch-RL Anhang IGefährdungsgrad: RL-BRD 3, RL-BW VBestand in BW: 274 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: Der Weißstorch lebt in offenem bis halboffenem Gelände mit nicht zu hoherVegetation und ausreichendem Nahrungsangebot. Zu nennen sind in erster Linie Niederungen, weiteflache Flusstäler mit frischen Wiesen, fetten Äckern und Niedermooren im Tief- und Hügelland. DerBestand brütender Weißstörche hat sich durch konsequente Schutzmaßnahmen in den letzten Jahrenwieder erholt.Der Weißstorch war regelmäßig in den Freibereichen 1b, 2a und 2b mit bis zu 14 Individuen bei derNahrungssuche zu beobachten. Brutvorkommen gibt es am Bauhof an der Waid (zw. FB 1b und FB2a), sowie außerhalb der Pufferbereiche östlich des Wiesensees bei Hemsbach und in der Weschnitzsiedlung.Diese Tiere nutzen regelmäßig die Freibereiche 1b und 2a u. b (inkl. 1km Puffer) zur Nahrungssuche.15.November 2013 28


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Schwarzmilan - Milvus migransSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I, EG 338/97 Anhang ABestand in BW: 700-800 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: In Mitteleuropa brütet der Schwarzmilan gewöhnlich in Wäldern und größerenFeldgehölzen in der Nähe von Seen, größeren Flüssen und Riedlandschaften. Ausnahmsweisekönnen die Horste auch bis zu 25 km vom nächsten Fischgewässer entfernt sein. Selten ist ein Horstauf Baumreihen oder Einzelbäumen zu finden, gerne brütet er in Graureiher-Kolonien (GLUTZ VONBLOTZHEIM 1971).Der Schwarzmilan konnte gelegentlich bei Flug und Nahrungssuche im Tal zw. Großsachsen und Oberflockenbachbeobachtet werden, dabei auch nordöstlich von Steinklingen Eine Brut konnte innerhalbder Freibereiche (inkl. 1km Radius) nicht festgestellt werden. Am Eingang des Tales an der Bergstraßebei Hirschberg konnten zwei Revierpaare beobachtet werden, Bruten konnten allerdings nicht bestätigtwerden. Zwei weitere Brutpaare gibt es nordöstlich von Hirschberg und nördlich von Heddesheim.Die Tiere sind reglmäßig auch entlang der Bergstraße bei der Nahrungssuche zu beobachten.Rotmilan - Milvus milvusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I; EG 338/97 Anhang ABestand in BW: 1.000-1.100 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: Der Rotmilan brütet bevorzugt in lichten Altholzbeständen größerer Wälder200 bis 400 m vom Waldrand entfernt. Er liebt wie der Schwarzmilan eine reich gegliederte Landschaft,ist aber weniger an größere Gewässer gebunden. Weniger als 10 ha große Wälder und Feldgehölzewerden seltener, Baumreihen und einzeln stehende Bäume nur ausnahmsweise zum Brütenaufgesucht. Das Jagdgebiet umfasst freie Flächen, mitunter auch Dörfer in 5 bis 10 km im Umkreisvom Horst (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1971).cDer Rotmilan war der am häufigsten anzutreffende Großvogel im Bereich Bergstraße Odenwald desUntersuchungsgebietes. Neben den planungsrelevanten Brutplätzen bei Ritschweier (FB 4 u. 5a) undWünschmichelbach gibt es ein Brutvorkommen nördlich des FB 1a (inkl. 1km Puffer) (östlich Weschnitzsiedlung)sowie ein Revierpaar im Bereich Heiligkreuzsteinach.Häufige Bewegungen konnten hier im Bereich Ritschweier, bei Wünschmichelbach und im Tal nachHirschberg beobachtet werdenBaumfalke - Falco subbuteoSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; EG 338/97 Anh. A; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RLGefährdungsgrad: RL-BRD 3, RL-BW 3Bestand in BW: 200-300 Reviere (LUBW 2004)15.November 2013 29


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Lebensraumansprüche: Als Jagdgebiet werden vom Baumfalken feuchte Wiesen und Moore sowieSandheiden mit stehenden und fließenden Gewässern und Verlandungszonen bevorzugt. Die Horstebefinden sich gewöhnlich in der Nähe dieser Gebiete in lichten Wäldern, in Feldgehölzen, kleinerenBaumreihen und auch auf Einzelbäumen. Geschlossene Gehölzbestände werden gemieden, Lichtungenund Waldränder hingegen besonders gerne besiedelt. Der Baumfalke meidet die offene Marschlandschaftsowie enge Täler im Hochgebirge. Ziehende Vögel sind hingegen überall anzutreffen(GLUTZ VON BLOTZHEIM 1971).Aktuelle Vorkommen des Baumfalken für die Freibereiche (inkl. 1 km Puffer) konnten nicht verzeichnetwerden. Ein Vorkommen konnte im Bereich westl. Neckargemünd, südöstl. Heiligkreuzsteinachbelegt werden. Auch die Datenrecherche hat hier zu keinen weiteren Erkentnissen geführt.Wanderfalke - Falco peregrinusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I; EG 338/97 Anhang ABestand in BW: 289 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: Der Wanderfalke brütet in den verschiedenartigsten Lebensräumen. Gemiedenwerden nur völlig geschlossene Hochwälder, große Wasserflächen (außer an der Küste), enge,schluchtartige Täler in größeren Gebirgsmassiven sowie die höheren Lagen der Alpen. Entscheidendfür die Ansiedlung ist bei Felsbrütern die Anwesenheit geeigneter mindestens 10 bis 30 m hoher Aufschlüsseund Wände und bei Baumbrütern die Nester anderer horstbauender Vögel auf Überhältern,in Altholzbeständen, am Rand von Lichtungen, an Waldrändern und in kleinen Hochwaldinseln, dieeinen freien Anflug ermöglichen. An hohen Gebäuden, Schornsteinen, Leitungsmasten oder Brückenwerden auch Nisthilfen in hohem Maße angenommen. Außerhalb der Brutzeit ist der Wanderfalke innahezu allen Biotopen anzutreffen (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1971).Der Wanderfalke kommt mit einem Paar im Porphysteinbruch in <strong>Weinheim</strong> vor und konnte dort beider Balz beobachtet werden. Sein Jagdgebiet ist im Bereich des Odenwaldes sowie in der Ebene zufinden. Eine Bestätigung einer gelungenen Brut gelang allerdings nicht. Das nächste bekannte Vorkommenbefindet sich im Steinbruch bei Dossenheim.Uhu - Bubo buboSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I; EG 338/97 Anhang AGefährdungsgrad:Bestand in BW: 50-70 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: Der Uhu ist eine extrem standorttreue Art, der in hohem Maße auf eine reichgegliederte Landschaft angewiesen ist, in welcher er sich an niststellenbietende Kontaktzonen zwischenWald und offener Landschaft hält. Als Nistplätze werden normalerweise markante Steilwändegewählt, die einen Ausblick auf die Landschaft ermöglichen. In Mittel- und Osteuropa werden in Ausnahmefällenauch Greifvogelhorste oder der Boden genutzt. Die Tageseinstände befinden sich anstörungsarmen und deckungsreichen Stellen in Waldbäumen, vorwiegend Koniferen. Als Jagdrevier15.November 2013 30


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>werden offene oder nur locker bewaldete Geländeabschnitte bevorzugt. In günstigen Biotopen geltenheute oft Erholungssuchende, Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie die Verdrahtung der Landschaftals die am stärksten störenden Faktoren (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1980).Im Untersuchungsbereich sind aktuell zwei Vorkommen des Uhus bekannt. Zum einen das Vorkommenim Porphyrsteinbruch am Wachenberg (SPA – VSG), sowie ein seit einigen Jahren neues Vorkommenam Hirschkopf (FB 3a), bei dem bereits regelmäßige Bruten beobachtet werden konnten.Aufgrund der nächtlichen Aktivität lassen sich bei dieser Art leider keine vertiefenden Ergebnisse zumRaumnutzungsverhalten (Stichwort: Nahrungshabitate) ermitteln.Kiebitz - Vanellus vanellusSchutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RLGefährdungsgrad: RL-BRD 2, RL-BW 2Bestand in BW: 2.000-3.000 Reviere (LUBW 2004)Lebensraumansprüche: Die Brutplätze des Kiebitz bilden möglichst flache und weithin offene, baumarme,wenig strukturierte Flächen ohne Neigung mit fehlender oder kurzer Vegetation zu Beginn derBrutzeit. Während der Kiebitz noch um die Jahrhundertwende feuchte bis sehr feuchte Grasländerzur Brut aufsuchte, fand insbesondere Ende der 20er/Anfang der 30er Jahre eine Umstellung aufintensiver bewirtschaftete Wiesen und trockenes Ackerland statt. Die auf wenige Faktoren zu reduzierenden,generellen Biotopansprüche erklären die Vielfalt der heute besiedelten Biotope und dieim Verlauf der letzten hundert Jahre großräumig erfolgte Umstellung. Die Erreichbarkeit der Nahrungim Boden scheint bei der Brutplatzwahl keine Rolle zu spielen, Brut- und Nahrungsbiotop sind oftgetrennt. Außerhalb der Brutzeit werden ähnliche Flächen bevorzugt, als Nahrungsräume tretenvegetationslose Flächen in den Vordergrund (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1975).Der Kiebitz kommt im Untersuchungsgebiet nicht als Brutvogel vor. Er konnte jedoch während derZugzeit rastend mit mehr als 1800 Individuen in den Freibereichen 1b, 2a und 2b (inkl. 1km Puffer)beobachtet werden.Goldregenpfeifer - Pluvialis apricariaSchutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; VSch-RL Anhang IGefährdungsgrad: RL-BRD 1Bestand in Baden-Württemberg: nur rastende Individuen mit höheren Zahlen im FrühjahrDer Goldregenpfeifer ist ein Charaktervogel der Tundra, der in Mitteleuropa in kleinen Restpopulationennoch auf Glockenheideanmooren NW-Deutschlands und den Niederlanden zur Brut schreitet.Für seine Ansiedlung ist die Vegetationsstruktur von entscheidender Bedeutung. So braucht er Flächen,auf denen er ungehindert laufen kann und die er zugleich weit zu überblicken vermag. EinzelneGehölze werden toleriert, eine 5 bis 6 cm hohe dichte Rasen- oder Zwergstrauchvegetation machtdas Gebiet für den Vogel aber bereits unbewohnbar. Durchzügler halten sich an feuchte bis frischeViehweiden und kurze Mähwiesen, aber auch Trockenrasen und Ackerland, wobei auch hier weithin15.November 2013 31


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>überschaubare Einheiten bevorzugt werden. Vermutlich aus nahrungsökologischen Gründen werdendiese Durchzugsquartiere oft sehr lange frequentiert (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1975).Der Goldregenpfeifer konnte während der Zugzeit gemeinsam mit dem Kiebitz mit 50 Individuen imFreibereich 2a (inkl. 1km Puffer) beobachtet werden.Kranich - Grus grusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I; EG 338/97 Anhang ABestand in Baden-Württemberg: nur durchziehende IndividuenIn Mitteleuropa nistet der Kranich vor allem in den Verlandungszonen von Seen und Teichen (Rohrgürtelbis Erlenbruch), auf Nieder- und kleineren Hochmoorflächen, in und auf kleinen Waldbrüchenund -seen, auf verlassenen Torfstichen, in Seggenriedern, Feuchtwiesen oder feuchten Flussniederungen.In der Regel ist der Brutplatz sehr feucht bis naß, nicht selten mit Stellen offenen Wassersumgeben. Zur Jungenaufzucht werden trockenere, Deckung bietende Bereiche der Verlandungszonenaufgesucht. Während der Zugzeit finden sich die Kraniche zum Nahrungserwerb und zur Rast aufweithin offene Felder und Wiesen ein (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1973).Der Kranich konnte während der Zugzeit mit 14 Individuen rastend im Freibereich 1b (inkl. 1km Puffer)beobachtet werden. Dabei flog er durch die Freibereiche 1 und 2 (inkl. 1 km Puffer).Lachmöwe - Larus ridibundusSchutz: „besonders geschützt“ nach BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RLGefährdungsgrad: RL-BW 3Bestand in Hessen: 2850 Reviere (LUBW 2004), max. 100.000 rastende Individuen (TAMM et al. 2004)Die Lachmöwe lebt in offenen Feuchtgebietslandschaften. Im Binnenland brütet sie in Verlandungszonenoder auf Inseln von Binnenseen, Altwässern, Weihern und künstlichen Stillgewässern, aberauch in Rieselfeldern und überflutetem Grünland. An der Küste ist sie in Salzwiesen, Speicherbecken,Bodden und anderen küstennahen Feuchtgebieten anzutreffen. Die Ansiedlung erfolgt oft im Zusammenhangmit Landschaftsveränderungen wie Polderung und Wiedervernässung. Im Binnenlandsind die Nahrungsgebiete hauptsächlich Grünland- und Ackerflächen, an der Küste meist das Wattenmeer.Sie ist Bodenbrüter, die ihr Nest teils auf kahlem Boden, meist aber in Vegetation auf fester,trockener Unterlage anlegt (SÜDBECK et al. 2005).Die Lachmöwe wurde während der Zugzeit rastend mit ca. 25 Individuen im Freibereich 2a (inkl. 1kmPuffer) angetroffen.15.November 2013 32


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5.1.3 FUNKTIONSBEZIEHUNGENDie nachfolgend dargestellten Funktionsbeziehungen behandeln ausschließlich regelmäßig genutzteNahrungshabitate bzw. Flugrouten zwischen diesen und den Brutplätzen. Sie sind nicht das Ergebniseiner detaillierten Funktionsraumanalyse und können diese nicht ersetzen (vgl. Kap. 4.1). Vielmehrspiegeln sie die Beobachtungen während der regulären Erfassung wider.Dargestellt sind hierbei idealisierte Funktionsbeziehungen, die im Einzelfall deutliche Unterschiedeaufweisen können. So folgen die Flugrouten im Regelfall in der Realität nicht einem derart gestrecktenVerlauf, wie er hier aus Gründen der Übersichtlichkeit abgebildet ist. Vielmehr fliegen die meistenGroßvögel als Thermiksegler zumeist in Schleifen und oftmals auch mehrfach zwischen zwei Bereichenhin und her. Gleichwohl erlauben die Abbildungen einen Überblick über regelmäßig genutzteBereiche, denen dementsprechend ein höheres Konfliktpotenzial zuzuweisen ist (vgl. Kap. 4.3, Freibereich-Steckbriefe).Detailliert sind alle festgestellten relevanten Funktionsbeziehungen inkl. der Frequentierung in denFreibereich-Steckbriefen beschrieben. Darüber hinaus sind sie soweit bedeutsam in den artspezifischenKurzbeschreibungen der Erfassungsergebnisse enthalten (vgl. Kap. 5.1.2). Einen Gesamtüberblicksollen die nachfolgende Tabelle sowie mehrere Abbildungen vermitteln.Tab. 12:Überblick zu den festgestellten Funktionsbeziehungen in den einzelnen Freibereichen. Fett gedruckte Artensind in den nachfolgenden Abb. dargestellt.Freibereich-Nr. Raumfunktion Art(en) Brutplatz (nächster bekannter)1a-b Nahrungshabitat WeißstorchGraureiherRotmilan2a-b Nahrungshabitat WeißstorchGraureiherRotmilan3a-b Nahrungshabitat WanderfalkeUhu4 Nahrungshabitat RotmilanSchwarzmilan5a-b Nahrungshabitat RotmilanSchwarzmilanBauhof an der Weid, Weschnitzsiedlung,östlich WiesenseeBauhof an der Weid, Weschnitzsiedlung,östlich Wiesenseebei Ritschweierbei Hirschbergbei Ritschweierbei Hirschberg6 Nahrungshabitat Rotmilan bei Wünschmichelbach15.November 2013 33


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Abb. 6:Regelmäßig genutztes Nahrungshabitat (Schraffur) und funktionelle Beziehungen von Weißstorch und Rotmilanim Bereich der Freibereiche 1 und 2 wobei der Teilbereich 1a und dessen näheres Umfeld kaum frequentiertwerden.15.November 2013 34


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Abb. 7: Regelmäßig genutztes Nahrungshabitat von Rotmilan und Schwarzmilan in den Freibereichen 4 - 6.5.2 FREIBEREICHSSPEZIFISCHES KONFLIKTPOTENZIAL VÖGEL5.2.1 ÜBERBLICK BEWERTUNGDie - entsprechend der in Kap. 3.2 beschriebenen Methodik - durchgeführte Auswertung der erhobenenDaten bezüglich der Avifauna kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen (vgl. Tab. 13,Abb. 12).Ein sehr hohes Konfliktpotenzial ist in ca. 20 % der untersuchten Freibereichsflächen gegeben.Dies ist maßgeblich auf die beiden Freibereiche 1b, 3 und 5a zurückzuführen. Diese Freibereichesollten als Ausschlussflächen von einer Windenergienutzung ausgenommen werden.Ein hohes Konfliktpotenzial besteht auf 29 % der Freibereichsflächen. Dies betrifft v.a. den Freibereich2b. Für diese Bereiche ist aus gutachterlicher Sicht davon abzuraten Windenergie-Konzentrationszonenauszuweisen, da mit erheblichen, möglicherweise nicht zu überwindenden Konflikten zurechnen ist.15.November 2013 35


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Die Hälfte der untersuchten Freibereichsfläche weist nur ein mittleres bis geringes Konfliktpotenzialauf (vgl. Tab. 13, Abb. 12). Beispiele sind die Freibereiche 1a, 4, 5b und 6 in denen kaum nennenswerteRestriktionen hinsichtlich der Brutvögel vorliegen.Tab. 13: Flächenanteile des Konfliktpotentials Brutvögel für alle Freibereiche.Konfliktpotenzial VögelGesamtFläche [ha] Anteil [%]sehr hoch 66,4 20,0hoch 99,5 29,0mittel 170,1 50,0gering 3,9 1,0340 100,0Konfliktpotential - Gesamt1%50%20%29%sehr hochhochmittelgeringAbb. 12: Flächenanteile des Konfliktpotenzials für Brutvögel in allen Freibereichen.5.2.2 FREIBEREICH-BEWERTUNGDie räumliche Verteilung der unterschiedlichen Konfliktpotenziale ist im Einzelnen der Karte 1 imAnhang I zu entnehmen. Die für die jeweilige Einstufung des Konfliktpotenzials relevanten Arten sindin den entsprechenden Freibereich-Steckbriefen im Anhang II aufgeführt.Nachfolgend erfolgt noch eine kurze Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse bezogen auf dieFreibereichskulissen.FB 1 – Hemsbach WestDer Freibereich 1 weist ein differenziertes Konfliktpotential auf. Der Teilbereich 1b liegt in der Nähedes Brutstandortes des Weißstorches, so dass überwiegend ein sehr hohes Konfliktpotential besteht(>> Ausschlussfläche). Außerdem stellt der FB sowie dessen Umfeld ein wichtiges und regelmäßiggenutztes Nahrungshabitat für den hier und die nördlichen brütenden Störche dar (Nachweis von biszu 14 Weißstörchen), womit in den übrigen Flächenteilen ein hohes Konfliktpotential gegeben ist.15.November 2013 36


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Die Grünland- und Ackerflächen stellen außerdem ein wichtiges Rasthabitat für den Kiebitz dar (mehrals 700 Ind. im 1km Radius). Weitere Rastvögel waren Kranich sowie im näheren Umfeld weitereKiebitze, Goldregenpfeifer, Lachmöwen sowie Raufußbussarde.Der Teilbereich 1a weist aufgrund seiner Lage zwischen, bzw. am Rand der Weschnitzdämme nur einmittleres Konfliktrisiko auf. Wie die Beobachtungen bestätigten, meiden die Rastvögel das direkteUmfeld der hohen Dammbereiche, vor allem zwischen den Dämmen. Überflüge und Funktionsbeziehungensind hier nur in geringem Umfang gegeben.Das westlich angrenzende Vogelschutzgebiet 6417-450 „Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene“weist in seinen Erhaltungszielen u.a. die Arten Rotmilan, Rohrweihe und Wespenbussardauf. Beobachtungen im Freibereich erfolgten nicht.Konfliktpotential FB 157%40%3%sehr hochhochmittelKonfliktpotential FB 1aKonfliktpotential FB 1b6%100%mittel94%sehr hochhochAbb. 13a: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Brutvögel für den Freibereich 1.FB 2 – WeschnitzAls bewertungsrelevant aus avifaunistischer Sicht erweist sich im FB 2 im Wesentlichen die zahlreichenals windkraftempfindlich geltenden Rastvögel (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Kranich), die zu Zugzeitenweite Teile der Agrarlandschaft nutzen. Aus diesem Grund wird generell von einem hohenKonfliktpotenzial ausgegangen. Teilbereiche des FB 2a liegen im näheren Umfeld des Weißstorch-15.November 2013 37


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Brutplatzes (1km Radius) am Bauhof. Hier besteht aufgrund der regelmäßigen Nutzung als Nahrungshabitatein sehr hohes Konfliktpotenzial (>> Ausschlussfläche).Konfliktpotential FB 25,7%94,3%sehr hochhochKonfliktpotential FB 2aKonfliktpotential FB 2b58%42%sehr hochhoch100%hochAbb. 13b: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Brutvögel für den Freibereich 2.FB 3 – Wachenberg und HirschkopfBeide Teilgebiete des Freibereichs 3 (3a und 3b) weisen hinsichtlich der Vögel ein sehr hohes Konfliktpotenzialauf. Hierfür ausschlaggebend sind vor allem die jeweils nahegelegenen Brutvorkommender gegenüber Windkraftanlagen hoch empfindlichen Arten Uhu (3a: 1 Brutpaar, 3b: 1 Brutpaar) undWanderfalke (3b: 1 Brutpaar).15.November 2013 38


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Konfliktpotential FB 3a und3b100%sehr hochAbb. 13c: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Brutvögel für den Freibereich 3.FB 4 – Ritschweier NordDer Freibereich 4 wird vollständig mit einem mittleren Konfliktpotential eingestuft. Der Freibereichragt zwar im Südosten in den 1km Abstand des bei Ritschweier brütenden Rotmilans hinein, mussaber aufgrund seiner vom Waldrand entfernten Lage (geringste Entf.: 250m)und fehlender Überflugbeobachtungennicht höher eingestuft werden. Außerdem sind nördlich des Freibereiches keinefür den Rotmilan interessanten Nahrungshabitate vorhanden. Im Freibereich und im 1km Radiuskonnten zwei Horste festgestellt werden, die jedoch in diesem Jahr nicht besetzt waren und aufgrundihrer Lage weit im Wald dem Mäusebussard zugerechnet werden.Konfliktpotential FB 4100%mittelAbb. 13d: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Brutvögel für den Freibereich 4.FB 5 – Ritschweier OstNordwestlich des Freibereichs 5a besteht in nur ca. 300 m Entfernung ein Brutvorkommen des Rotmilans.Er nutz die Offenlandbereiche im Raum Ritschweier und Oberflockenbach als Nahrungshabitatund überfliegt hierbei regelmäßig den Waldbereich im Westen des Freibereichs. Hier ist dementsprechendvon einem sehr hohen Konfliktpotenzial auszugehen (>> Ausschlussfläche). Nach Ostenhin sinkt das Konfliktpotenzial, da die zentralen Waldbereiche keine Eignung als Jagdgebiet besitzenund dort keine Überflüge von windkraftempfindlichen Arten festgestellt wurden. Dies geht so weit,15.November 2013 39


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>dass für den FB 5b überhaupt keine Beobachtungen vorliegen und demzufolge ein nur ein geringesKonfliktpotenzial besteht.Konfliktpotential FB 524%8%11%57%sehr hochhochmittelgeringKonfliktpotential FB 5aKonfliktpotential FB 5b26%9%65%sehr hochhochmittel88%12%mittelgeringAbb. 13e: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Brutvögel für den Freibereich 5.FB 6 – EichelbergAm Eichelberg konnten keine Hinweise auf Brutvorkommen von windkraftempfindlichen Großvogelartengewonnen werden. Allerdings werden die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Offenlandbereichesehr regelmäßig von Rotmilan und gelegentlich von Schwarzmilan als Nahrungshabitataufgesucht. Hierbei überfliegen die Tiere auch in seltenen Fällen den östlichen Rand des Freibereichs,so dass hier von einem hohen Konfliktpotenzial ausgegangen werden muss. In den übrigen Teilen istdas Konfliktpotenzial als mittel einzustufen. Im Freibereich (inkl. 1km Puffer) konnten mehrere Horstegefunden werden, von denen einer 260m nordöstlich des FB6 sowie einer am Südrand von Wünschmichelbachvon Mäusebussarden besetzt waren. Alle anderen Horste waren nicht besetzt.Ein kleiner ehemaliger Steinbruch am Steinberg am westlichen Rand des 1km Puffers des Freibereich6 wurde im Winter in mehreren Nächten auf ein Vorkommen des Uhu kontrolliert konnte aber nicht15.November 2013 40


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>nachgewiesen werden. Dies ist wohl darauf zurück zu führen, dass es sich hier um eine suboptimalen,weil kleinen und z.T. zugewachsenen Standort handelt.Konfliktpotential FB 616%84%mittelhochAbb. 13f: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Brutvögel für den Freibereich 6.15.November 2013 41


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5.3 FLEDERMÄUSE5.3.1 ÜBERBLICKBei den eigenen Erhebungen zur Zugzeit im Herbst 2012 und Frühjahr 2013 konnten 10 Arten innerhalbder Freibereiche festgestellt werden. Sichtungen von ziehenden Fledermäusen in der Dämmerunggelangen dabei nicht. Kleiner und Großer Abendsegler, Zwergfledermaus und Fransenfledermauswaren dabei die am häufigsten vertretenen Arten, gefolgt von Wasserfledermaus und Bartfledermaus.Die Art mit den deutlich meisten Kontakten war die Zwergfledermaus. Anhand der Datendes LUBW kann mit fünf weiteren Arten gerechnet werden (vgl. Tab. 14).Tab. 14:Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen Fledermäuse im UG mit Angaben zum aktuellen Vorkommen.Abk. x – durch eigene Erhebungen bestätigt; WQ - Winterquartier; P. – potentielles Vorkommen im TK-Viertelnach LUBW-Daten. Farben in RL –> Erhaltungszustand: grün – günstig, gelb – ungünstig – unzureichend, rot –ungünstig-schlecht, grau – unbekannt. Übrige Abk. s. Legende im Anhang.Fledermäuse Chiroptera RL Schutz UntersuchungsflächenDeutscher NameWissenschaftlicherNameBRDBWBArt SchVFFH-RLEG 338/97§7FB 1aFB 1bFB 2aFB 2bFB 3aFB 3bFB 4FB 5aFB 5bFB 6Kleine BartfledermausGroße BartfledermausFransenfledermausBechsteinfledermausGroßes MausohrWasserfledermausZwergfledermausRauhautfledermausKleiner AbendseglerGroßer AbendseglerBreitflügelfledermausZweifarbfledermausMopsfledermausBraunes LangohrGraues LangohrMyotis mystacinus(LEISLER, 1819)Myotis brandti (EVERS-MANN)Myotis nattereri (KUHL,1818)Myotis bechsteini (LEIS-LER, 1818)Myotis myotis (BORK-HAUSEN, 1797)Myotis daubentoni(LEISLER, 1819)Pipistrellus pipistrellus(SCHREBER, 1774)Pipistrellus nathusii(KEYSER. & BLAS., 1839)Nyctalus leisleri (KUHL,1818)Nyctalus noctula(SCHREBER, 1774)Eptesicus serotinus(SCHREBER, 1774)Vespertilio murinusLINNE, 1758Barbastella barbastellus(SCHREIBER, 1774)Plecotus auritus (LINNE,1758)Plecotus austriacus(FISCHER, 1829)3 3 § IV s x x x x P x x P PWQV 1 § IV s - - - - - - - - -3 3 § IV s x x x x xx,WQx x x x2! 3 § II,IV s - - - - P WQ - - - PV! V § II,IV s - - - - P WQ P P P x§ IV s x x x x P WQ P x P P§ IV s x x x x xx,WQx x x3 § IV s - - - - - - - - - xD 2 § IV s x x x x x x x x - xV 3 § IV s x x x x x x x x x xG 3 § IV s - - - - P WQ P P P xDi§ IV s- - - - - WQ - - - -2! 2 § II,IV s - - - - P WQ - - - -V § IV sP WQ P P P x- - - -2 3 § IV s - - - - - P15.November 2013 42


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5.3.2 KURZCHARAKTERISIERUNG UND VERBREITUNG DER ARTENKleine Bartfledermaus - Myotis mystacinusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: keine besondere Verantwortung (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-BW 3Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 229 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Kleine Bartfledermaus wird in ganz Deutschland angetroffen. In Quartieren wird sie meistens,anders als ihre sehr ähnliche Schwesterart, die große Bartfledermaus, außerhalb des Waldes gefunden.Quartiere befinden sich meistens in spaltenartigen Verstecken, also hinter Haus- oder Dachverkleidungen,Fensterläden und in Gemäuern. Die bevorzugten Jagdgebiete liegen in strukturreicherSiedlungsumgebung mit Bachläufen, Hecken und einem hohen Angebot an Grenzlinien wie WaldundGebüschränder, aber auch bis hinein in den geschlossenen Wald. Verschiedene Beobachtungenbelegen, dass der Wald z. T. gezielt zur Nahrungssuche aufgesucht wird (MESCHEDE & HELLER 2000).Winterquartiere werden in frostfreien Höhlen, Stollen und Kellern mit hoher Luftfeuchtigkeit gesucht(PETERSEN et al. 2004). Die Art überwintert in Hessen vor allem in den westlichen Landkreisen (AGFH1994)Große Bartfledermaus - Myotis brandtiiSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: in Deutschland sollten dringend zusätzliche Naturschutzanstrengungenzur Erhaltung der Art unternommen werden (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-BW 1Erhaltungszustand BW: -Bestand in Baden-Württemberg: in 52 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Wohn- und Zufluchtsstätten der Großen Bartfledermaus befinden sich im Sommer in Gebäudespalten,auf Dachböden, hinter Verschalungen und an Bäumen. Baumhöhlen und Nistkästen werdenauch genutzt, insbesondere von Männchen während der Balz. Die Jagdgebiete liegen in Wäldern,Gärten und an Gewässern oder sind entlang von Hecken, Baumreihen, Waldrändern und Gräben. DieJagdgebiete können mehr als 10 km vom Sommerquartier entfernt sein. Winterquartiere sind bishernur in Höhlen, Stollen und Kellern bekannt. (PETERSEN et. al 2004).Fransenfledermaus - Myotis nattereriSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: keine besondere Verantwortung (PETERSEN et al. 2003)15.November 2013 43


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Gefährdungsgrad: RL-BW 2Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 256 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Im Sommer wählen Fransenfledermäuse ihre Wohn-, Brut und Zufluchtsstätten sowohl in Wäldernals auch im Siedlungsbereich. Wochenstuben wurden in Dachstühlen, Mauerspalten, Baumhöhlen,Baumspalten und in Wäldern vor allem in Nist- und Fledermauskästen gefunden. Zum Teil befindensich Wochenstuben auch in Viehställen, die dann zugleich als Jagdhabitat zum Fang von Fliegen genutztwerden. Während die Fransenfledermaus im Frühjahr vor allem offene und halboffene Lebensraumezum Jagen bevorzugt, ist spätestens ab Sommer schwerpunktmäßig in Wäldern und dabeiauch Nadelwäldern anzutreffen. Die Jagdreviere können bis 3 km vom Quartier entfernt sein, sind esim Spätsommer und Herbst aber selten mehr als 600 m. Die Überwinterung erfolgt in Höhlen undStollen, die frostfrei sind und eine hohe Luftfeuchtigkeit haben, manchmal aber auch in oberirdischenGebäuden (PETERSEN et al. 2004).Bechsteinfledermaus - Myotis bechsteiniSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-RL Anhang II & IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: Deutschland trägt in Europa eine besondere Verantwortung, da 23,7 %der Vorkommensgebiete in Deutschland liegen (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD 2!, RL-BW 2Erhaltungszustand BW: -Bestand in Baden-Württemberg: in 197 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Bechsteinfledermaus gilt schon lange als die „klassische Waldfledermaus“. Sie bevorzugt eindeutiglaubholz- und strukturreiche Gebiete. Es werden sowohl große zusammenhängende Wälder alsauch fragmentierte Bestände besiedelt. Einzelnachweise außerhalb von Wäldern kommen zwar vor,z. B. in Streuobstbeständen, sind auf die Gesamtvorkommen bezogen jedoch selten. Da Bechsteinfledermäusenachweislich bis zu 21 Jahre alt werden können und zudem sehr standorttreu sind, ist dieDauerhaftigkeit eines Lebensraumes in hoher Qualität von großer Bedeutung. Über die Häufigkeitder Art gibt es widersprüchliche Aussagen. Während einige Autoren sie als „überall sehr selten“ einstufen,deuten andere Beobachtungen darauf hin, dass sie bei geeigneter Habitatstruktur regionaldurchaus zu den regelmäßig auftretenden und häufigeren Arten gezählt werden kann. Als natürlicheQuartiere werden im Sommerhalbjahr überwiegend Spechthöhlen besiedelt, vereinzelt ist sie aberauch hinter abstehender Borke zu finden. Neben natürlichen Höhlen nimmt die Bechsteinfledermausauch künstliche Nisthilfen wie Vogel- und runde Fledermauskästen schnell und dauerhaft an. Diegrößte bekannte Wochenstubenkolonie bestand aus 50 Tieren (MESCHEDE & HELLER 2000). Als Winterquartierdienen Keller, Stollen und Höhlen, vereinzelt auch Baumhöhlen (SCHOBER & GRIMMBERGER1998). In Hessen gibt es die meisten Nachweise aus den Mittelgebirgslagen von Taunus, GladenbacherBergland und Spessart (AGFH 1994).15.November 2013 44


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Großes Mausohr - Myotis myotisSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-RL Anhang II & IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: Besondere Verantwortung, da 16 % der Vorkommensraster inDeutschland liegen (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-BW 2Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 539 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Wochenstubenquartiere des Großen Mausohrs befinden sich in der Regel in großvolumigen, geräumigenDachböden. Die Größe einer Kolonie kann sehr schwanken und liegt zwischen wenigen Alttierenund über 5.000 Wochenstubentieren. In Nistkästen ist das Große Mausohr nur im Sommerhalbjahrund nur einzeln anzutreffen. Es handelt sich hierbei überwiegend um solitär lebende Männchenoder Weibchen, die keine Jungen haben. Beobachtungen aus Baumhöhlen oder-spalten liegen nur vereinzelt vor. Die Jagdreviere befinden sich zu einem erheblichen Teil in geschlossenen,unterwuchsarmen Waldbeständen, als Beutetiere werden Laufkäfer bevorzugt. Mausohrenweisen eine große Jagdgebietstreue auf, Quartier und Jagdgebiet können mehr als 10 km auseinanderliegen(MESCHEDE & HELLER 2000). Die meisten Nachweise aus Hessen stammen aus denwestlichen und östlichen Mittelgebirgen (AGFH 1994). Der Bestandsrückgang in Hessen endete womöglich1980, da seitdem in den Winterquartieren eine leichte Zunahme auf maximal 20 % desNachkriegsbestandes beobachtet wird (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996).Wasserfledermaus - Myotis daubentoniSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: keine besondere Verantwortung (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BW 3Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 328 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Nach heutigem Kenntnisstand besiedelt die Wasserfledermaus als Waldbewohner vorwiegend Wälderund Parks des Tieflandes in der Nähe von Gewässern. Typischerweise jagt diese Art dicht überder Wasseroberfläche meist von größeren Gewässern. Als Sommerquartiere (Wochenstuben) werdengerne Baumhöhlen genommen, gelegentlich auch Dachböden. Einzeltiere oder kleine Männchengesellschaftenschlafen tagsüber in Spalten unter Brücken oder in Mauerrissen, selten in Fledermauskästen(SCHOBER & GRIMMBERGER 1987). Jagdgebiete können 2-5 km vom Quartierstandortentfernt sein. Seit 1975 nehmen in Hessen die Nachweise zu (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996).15.November 2013 45


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Zwergfledermaus - Pipistrellus pipistrellusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 3Verantwortung Deutschlands: keine besondere Verantwortung (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BW 3Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 519 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Zwergfledermaus ist vorwiegend eine gebäudebewohnende Art, die Spaltenquartiere jeglicherArt bevorzugt. Sie ist nicht nur in Dörfern und Großstädten zu beobachten, sondern auch in Parksund Wäldern, wo sie ihre Quartiere unter abstehender Baumrinde hat, gelegentlich kann sie auch inNistkästen und Baumhöhlen gefunden werden. Als Winterquartiere sucht sie Bergwerksstollen, tiefeFelsspalten, Mauerspalten und Keller auf (SCHOBER & GRIMMBERGER 1987).Mückenfledermaus - Pipistrellus pygmaeusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: Bisher nicht einschätzbar (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD DErhaltungszustand BW: ?Bestand in Baden-Württemberg: in 99 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Mückenfledermaus wurde erst vor wenigen Jahren anhand der Ortungsrufe als eigenständige Artvon der Zwergfledermaus abgetrennt. Die Datenlage ist dementsprechend gering. Daten zur Fortpflanzungliegen bisher kaum vor. Ein Ausflug aus der Wochenstube wurde Anfang Juli beobachtet.Im Spätsommer bilden die Tiere Paarungsgemeinschaften. In Mitteleuropa wurde sie vorwiegend inwassernahen Lebensräumen wie naturnahe Auwälder und Laubwaldbeständen an Teichen festgestellt.In Baden-Württemberg scheint sie in den Rheinauen ganzjährig anwesend zu sein (PETERSEN etal. 2004).Rauhautfledermaus - Pipistrellus nathusiiSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: besondere internationale Verantwortung, da Populationen durchDeutschland ziehen und sich dort paaren oder überwintern (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BW iErhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 203 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Rauhautfledermaus ist ein Langstreckenzieher, die größte bekannte Entfernung, die in Europazurückgelegt wurde, beträgt 1.905 km (Lettland – Südfrankreich). Nach dem bisherigen Kenntnis-15.November 2013 46


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>stand existieren Wochenstuben in Deutschland nur im Norddeutschen Tiefland. Das übrige Bundesgebietwird nur während der Zugzeit, in die auch die Paarungszeit fällt, und als Überwinterungsgebietbesiedelt. In den Wochenstubengebieten Brandenburgs werden zur Fortpflanzungszeit Tümpel- undgewässerreiche Wälder besiedelt. Die am häufigsten bejagten Biotoptypen waren große Stillgewässerbzw. deren randliche Ufer- und Schilfzonen, gefolgt von Waldrandstrukturen und Feuchtwiesen.Natürliche Sommerquartiere befinden sich in Baumhöhlen und –spalten. Gerne und oft nach relativkurzer Zeit werden aber auch flache und runde Kästen bezogen. Als Winterquartiere werden Gebäudespalten,Brennholzstapel und Baumhöhlen aufgesucht (MESCHEDE & HELLER 2000). Aus Hessen gibtes nur wenige Nachweise der Rauhautfledermaus. Schwerpunktmäßig wurde sie in der Untermainebeneund im Rheingau festgestellt, wo sich auch Winterquartiere befinden (AGFH 1994).Kleiner Abendsegler - Nyctalus leisleriSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: Die Verantwortung Deutschlands kann mit dem derzeitigen Wissensstandnicht abschließend beurteilt werden (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD D, RL-BW 2Erhaltungszustand BW: -Bestand in Baden-Württemberg: in 149 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Der Kleine Abendsegler ist eine „Waldfledermaus“, die wald- und gewässerreiche, mit offenen Bereichendurchsetzte Landschaften besiedelt. Wochenstuben können 70 und mehr Tiere umfassen undwerden in der Regel in Nistkästen, Gebäudespalten, zwischen Balken sowie in Baumhöhlenund -spalten gefunden. Als Winterquartiere werden entsprechende Örtlichkeiten genutzt. Das Beutespektrumist sehr variabel und spiegelt jeweils das Angebot der Landschaft wieder, in der die Tiereleben (MESCHEDE & HELLER 2000). In Hessen wurde der Kleine Abendsegler nur vereinzelt und verstreutnachgewiesen. Mit einer Ausnahme stammen alle Belege aus Mittel- und Südhessen (AGFH1994).Großer Abendsegler - Nyctalus noctulaSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: eine besondere Verantwortung ergibt sich aus der geographischenLage Deutschlands (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-BW iErhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 234 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Der Abendsegler besiedelt Wälder, aber auch größere Parks. Er hat ein ausgeprägtes Zugverhalten,die größte bisher bekannte Entfernung zwischen Winter- und Sommerquartier beträgt 1.600 km(Voronesh/Ukraine bis Südbulgarien). Als schnell fliegende und auf engem Luftraum wenig wendigeFledermaus hält er sich zur Beutejagd vorwiegend im freien Luftraum auf. Die Jagdgebiete befinden15.November 2013 47


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>sich demzufolge über insektenreichen großen Stillgewässern, Wiesen, abgeernteten Feldern, Mülldeponienund großen asphaltierten Flächen im Siedlungsbereich. Es werden vorrangig geräumigeHöhlen in Laubbäumen als Winter-, Wochenstuben-, Durchzugs- oder Balzquartier genutzt. Ebensogerne werden aber auch Nistkästen unterschiedlichsten Typs als Quartiere angenommen (MESCHEDE& HELLER 2000). In Hessen ist der Abendsegler mit einem Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet relativweit verbreitet, mehrere Winterquartiere sind bekannt (AGFH 1994). Die wanderfreudige Art ist inHessen als herbstlicher Zuwanderer aus dem Nordosten der BRD belegt, die Fortpflanzung in Hessenist nachgewiesen. Sie ist im Winterquartier (hohle Bäume) durch Forstbewirtschaftung gefährdet(KOCK & KUGELSCHAFTER 1996).Breitflügelfledermaus – Eptesicus serotinusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: keine besondere Verantwortung (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD G, RL-BW 2Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 237 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Breitflügelfledermaus wird allgemein als typische Gebäudefledermaus eingestuft. Sie bezieht alsSpaltenbewohnerin z. B. Hausverkleidungen, Verstecke im Firstbereich von Dachböden und gelegentlichauch Fensterläden. Innerhalb Deutschlands kommt sie im Norden weitaus häufiger vor als imSüden. Der Wald wird neben Hecken und Baumreihen als Lebensraum mit einbezogen, aus Nistkästensind Einzelnachweise, jedoch keine Kolonien bekannt (MESCHEDE & HELLER 2000). Winterquartierebefinden sich vor allem in Kellern, Stollen und Höhlen, in älteren Bauwerken und oberirdischen Spaltenquartieren.Einzelne Tiere überwintern gelegentlich auch in ihren Sommerquartieren (PETERSEN etal. 2004). Der Schwerpunkt der Sommer- und Wochenstubennachweise liegt in Hessen im Süden,Winterquartiere sind aus Mittelhessen bekannt (AGFH 2002).Mopsfledermaus – Barbastellus barbastellusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang II IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: Innerhalb Gesamteuropas hat Deutschland eine besondere Verantwortung,da die Art zu den inDeutschland sehr seltenen Fledermausarten zählt (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD 2!, RL-BW 1Erhaltungszustand BW: -Bestand in Baden-Württemberg: in 64 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Als Sommerquartiere dienen meist enge Spalten an Bäumen oder Gebäuden, zuweilen auch Spechthöhlen.Natürliche Quartiere werden bevorzugt hinter abstehender Borke gesucht. Die Jagdgebietebefinden sich überwiegend in Wäldern oder parkartigen Landschaften, aber auch entlang von Waldrändern,Baumreihen, Feldhecken, Wasserläufen oder baumgesäumten Feldwegen. Winterquartierebefinden sich in Karsthöhlen, ausgedienten Bergwerken und Bunkeranlagen, möglicherweise aber15.November 2013 48


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>überwiegend in Spalten an Bäumen und Gebäuden. Die Art gilt als kältetolerant bzw. kältehart undzieht oft erst bei tiefen Frosttemperaturen (ab -10 °C) in unterirdische Winterquartiere ein und verlässtsie schon ab 0 °C wieder. Paarungen finden vom Spätsommer bis zum darauffolgenden Frühjahrstatt. Die 1-2 Jungen werden im Juni geboren. Wochenstuben umfassen meist nur 10-15 Weibchen,selten bis zu 30 oder mehr. Die Männchen leben während der Wochenstubenzeit allein (PETERSEN etal. 2004).Zweifarbfledermaus – Vespertilio murinusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IVGefährdungsgrad: RL-BRD D, RL-BW iBestand in Baden-Württemberg: in 95 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Die Zweifarbfledermaus führt saisonal regelmäßig große Wanderungen durch, wobei Entfernungenvon bis zu 1400 km belegt sind. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt in den östlichen Steppen- undWaldsteppengebieten Zentralasiens. Die Vorkommen in Deutschland liegen somit an der Westgrenzedes Verbreitungsgebietes. Bundesweit sind derzeit nur wenige Wochenstuben in Gebäuden bekannt,auch wenn sonstige Nachweise aus nahezu jedem Bundesland vorliegen. Felswände, Hochhäuser undhohe Kirchen stellen wichtige „Schauplätze“ dar, vor denen die Männchen ihre Balzflüge vorführen.Die Art gilt als kältetolerant, was sich in der jahreszeitlich späten Balz bemerkbar macht. Aufgrundihrer Seltenheit ist im Übrigen nur wenig über ihre Biologie bekannt (MESCHEDE & HELLER 2000). AusHessen gibt es nur wenige Nachweise, Winterquartiere existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet von Frankfurt(AGFH 1994).Braunes Langohr - Plecotus auritusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: keine besondere Verantwortung (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-BW 3Erhaltungszustand BW: +Bestand in Baden-Württemberg: in 321 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Das Braune Langohr lebt bevorzugt in lockeren Laub- und Nadelwäldern im Tiefland und Mittelgebirge.Die Art ist nicht an menschliche Siedlungen gebunden, auch wenn hin und wieder Sommerquartiere(Wochenstuben) auf Dachräumen von meist Kirchen gefunden werden (AGFH 1994). Von diesertypischen Waldfledermaus werden als Sommerquartiere Baumhöhlen, Fledermaus- und Vogelkästenim Wald bevorzugt (Winterquartiere: Höhlen, Stollen, Eisenbahntunnels, Keller, selten dickwandigeBaumhöhlen). Es erfolgen kurze Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartieren (SCHOBER &GRIMMBERGER 1987).15.November 2013 49


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Graues Langohr - Plecotus austriacusSchutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; FFH-Richtlinie Anhang IV, Berner Konvention Anhang 2Verantwortung Deutschlands: besondere internationale Verantwortung, da diese Art nur in wenigenTeilgebieten so kopfstarke Populationen hat wie in Deutschland (PETERSEN et al. 2003)Gefährdungsgrad: RL-BRD 2, RL-BW 1Erhaltungszustand BW: -Bestand in Baden-Württemberg: in 144 TK-Vierteln (LUBW 2012 B)Das Graue Langohr kommt hauptsächlich in Ebenen und im Hügelland vor, wo es trocken-warmeAgrarlandschaften als Lebensraum nutzt. Sommerquartiere sind fast immer, Wochenstuben ausschließlichin und an Gebäuden. Bevorzugt werden Dachräume, Mauerhohlräume oder seltener Spaltenhinter Wandverkleidungen. Im Unterschied zum Braunen Langohr bevorzugt das Graue Langohrgeräumige Dachböden und hängt darin eher frei als in Spalten versteckt. Die Jagdgebiete liegen ineinem Radius von 5,5 km um das Quartier. Es sind Wiesen, Weiden, Brachen, Haus- und Obstgärtensowie Gehölzränder und Wälder. Den Winter verbringen die Tiere in Kellern, Mauerspalten, Kirchen,teils auch außen an Gebäuden z. B. in Mehlschwalbennestern (PETERSEN et al. 2004).5.3.3 FUNKTIONSBEZIEHUNGENMit den durchgeführten Erhebungen und der entsprechenden Informationsdichte auf dieser Planungsebenlassen sich bereits einige Aussagen zu Funktionsbeziehungen treffen.Wichtige Funktionsbeziehungen gehen vom Winterquartier im Porphyrsteinbruch aus, für das zuletztin diesem Jahr durch die Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden (KFN) die Nutzungdurch acht Arten belegt werden konnte, darunter unter anderem Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus.Die positive Entwicklung der Populationen dieser beiden Arten ist Teil des Erhaltungszieles des FFH-Gebietes 6417-341 „Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei <strong>Weinheim</strong>“. Der Steinbruch selbst,sowie ausgedehnte Wälder nördlich der Freibereiche 3a und 3b sind u.a. Bestandteil des Schutzgebietesund Lebensraum für diese und andere Arten.Weitere wichtige Funktionsbeziehungen bestehen zwischen den Wäldern der südlichen hessischenOberrheinebene (SPA – VSG 6417-450) und den Siedlungsbereichen von <strong>Weinheim</strong> und Hemsbachentlang der Alten und Neuen Weschnitz, die hier ein wichtiges Jagdhabitat sowie Transferstreckedarstellt.Weitere Funktionsbeziehungen dürften von Quartieren siedlungsbewohnender Arten und den umliegendenWäldern und Gehölzstrukturen bestehen. Gebäudequartiere sind aus Oberflockenbach(Mausohr, Zwergfledermaus), Laudenbach (Zwergfledermaus), Hohensachsen (Kleine Bartfledermaus,Zwergfledermaus), sowie aus Ritschweier und Gorxheim (Zwergfledermaus) bekannt.15.November 2013 50


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5.4 FREIBEREICHSSPEZIFISCHES KONFLIKTPOTENZIAL FLEDERMÄUSE5.4.1 ÜBERBLICK BEWERTUNGDie Auswertung der erhobenen Daten bezüglich der Fledermäuse kommt zusammenfassend zu folgendenErgebnissen (vgl. Tab. 15, Abb. 14). Ein sehr hohes Konfliktpotenzial ist in ca. 8 % der untersuchtenFreibereichsflächen gegeben. Dies ist maßgeblich auf die beiden Freibereiche 3a und 3b(Winterquartier) zurückzuführen. Diese Freibereiche sollten als Ausschlussflächen von einer Windenergienutzungausgenommen werden.Ein hohes Konfliktpotenzial besteht auf 58 % der Freibereichsflächen. Dies betrifft v.a. die Freibereiche1, 2, 5 und 6. Für diese Bereiche sind aus gutachterlicher Sicht Maßnahmen erforderlich (z. B.Standort-Optimierung, Abschalt-Algorhythmen), um das Eintreten der Verbotstatbestände zu vermeiden.Weitere 15 % der Flächen der Flächen wurden ebenfalls mit einem hohen Konfliktpotentialbewertet, jedoch gesondert ausgewiesen. Bei diesen Flächen handelt es sich im Wesentlichen umAltholzbestände, welche ein erhöhtes Quartierpotential aufweisen und im Falle einer Planung zurErrichtung von WEA besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich waldbewohnender Arten und ihrer potentielenFortpflanzungs- und Ruhestätten verlangen. Dies betrifft Flächenanteile in den Freibereichen4, 5 und 6Für 19 % der untersuchten Freibereichsflächen wird nur ein mittleres Konfliktpotenzial ausgewiesen.Beispiele sind die Freibereiche 4 und 5b.Tab. 15: Flächenanteile des Konfliktpotentials Fledermäuse für alle Freibereiche.Konfliktpotenzial FledermäuseGesamtFläche [ha] Anteil [%]sehr hoch 26,2 8,0hoch 196,6 58,0hoch mit Altholz 5,2 15,0mittel 65,1 19,0gering - -340 100,0Konfliktpotential Fledermäuse Gesamt15%19%8%58%sehr hochhochhoch_m. AHmittelAbb. 14: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für alle Freibereiche.15.November 2013 51


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>5.4.2 FREIBEREICH-BEWERTUNGDie räumliche Verteilung der unterschiedlichen Konfliktpotenziale ist im Einzelnen der Karte 1 imAnhang I zu entnehmen. Die für die jeweilige Einstufung des Konfliktpotenzials relevanten Arten sindin den entsprechenden Freibereich-Steckbriefen im Anhang II aufgeführt.Nachfolgend erfolgt noch eine kurze Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse bezogen auf dieFreibereichkulissen.FB 1 – Hemsbach WestBeide Teilbereiche des Freibereiches 1 müssen aufgrund der Nutzung durch die hochfliegenden undals Langstreckenwanderer bekannten Arten Großer und Kleiner Abendsegler, sowie durch ein häufigesAuftreten der Zwergfledermaus (Erkundungsverhalten) mit einem hohen Konfliktpotential belegtwerden. Da die weiteren festgestellten Arten Wasserfledermaus, Bartfledermaus sowie Mückenfledermausnicht oder nur in geringem Maße als kollisionsgefährdet gelten, üben sie hier keinen weiterenEinfluss aus. Quartiere wären in diesem Offenlandbereich nicht betroffen.Konfliktpotential FB1FB 1b43%FB 1a57%Abb. 15a:Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für den Freibereich 1 8orange – hoch).FB 2 – WeschnitzMit insgesamt 5 nachgewiesenen Fledermausarten ist der Artenbestand im Freibereich 2 als naturraumtypischund durchschnittlich einzustufen. Allerdings sind mit den beiden Abendseglerarten zweigegenüber WEA als hoch empfindlich einzustufende Fledermäuse vorhanden.Mit den beiden größeren Fließgewässern bestehen zudem bedeutende Leitstrukturen bzw. attraktiveJagdgebiete für Arten wie die Wasserfledermaus. Insgesamt besteht ein hohes Konfliktpotenzial.15.November 2013 52


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Konfliktpotential FB2FB 2a14%FB 2b86%Abb. 15b:Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für den Freibereich 2 (orange – hoch).FB 3 – Wachenberg und HirschkopfBeide Teilgebiete des Freibereichs 3 (3a und 3b) weisen hinsichtlich der Fledermäuse ein sehr hohesKonfliktpotenzial auf. Hierfür ausschlaggebend ist vor allem das nahe westlich der Freibereichs-Teilfläche 3b gelegene überregional bedeutsame Fledermaus-Winterquartier. Insbesondere die sehrseltene Mopsfledermaus aber auch die Bechsteinfledermaus haben dort im Steinbruch ihr Winterquartier,die Sommerlebensräume befinden sich im nördlich gelegeneren Teil des FFH-Gebietes. Aberauch im Gebiet des FB 3b kann aufgrund von Altholzstrukturen mit den Arten gerechnet werden.Daher ist für die direkt dazwischenliegende Freibereichs-Teilfläche 3b und direkt angrenzende Teilfläche3a mit verstärkten Transferflügen dieser Arten zu rechnen. Bei Erhebungen der Koordinationsstellefür Fledermausschutz Nordbaden am Ausgang des Winterquartieres gelang in diesem Jahr derNachweis der zu den Langstreckenziehern gehörenden und stark kollisionsgefährdeten Zweifarbfledermaus.Die Erhebungen im Sommer zeigen auch, dass das Stollensystem auch als Übergangs- undSommerquartier fungiert.Darüber hinaus handelt es sich bei beiden Teilflächen des Freibereiches 3 um (Jagd-)Habitate derhochfliegenden und als Langstreckenwanderer bekannten - und somit hoch kollisionsgefährdeten -Arten Großer und Kleiner Abendsegler.Konfliktpotential FB3FB 3b23%FB 3a77%Abb. 15c:Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für den Freibereich 3 (rot – sehr hoch).15.November 2013 53


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>FB 4 – Ritschweier NordDer Freibereich 4 wird aufgrund des geringen Auftretens des Großen Abendseglers und einer höherenAbundanz der Zwergfledermaus mit einem mittleren Konfliktpotential eingestuft. Altholzbeständeüber 100 Jahre und über 120 Jahre wurden aufgrund ihres Quartierpotentials an Spalten und Höhlenmit einem hohen Konfliktpotential bewertet (Darstellung in hoch mit Altholz).Diese Bewertung führt nicht automatisch zu einem Ausschluss. Es kann im Rahmen einer folgendenAnlagengenehmigung aber zu Betriebsbeschränkungen oder kleinräumigen Standortverschiebungenführen.Konfliktpotential FB438%62%mittelhoch_AHAbb. 15d: Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für den Freibereich 4.FB 5 – Ritschweier OstMit insgesamt 5 nachgewiesenen Fledermausarten ist der Artenbestand im Freibereich 5 als naturraumtypischund durchschnittlich einzustufen. Allerdings sind mit den beiden Abendseglerarten zweials hoch empfindlich gegenüber WEA einzustufende Fledermäuse vorhanden.Die Waldstruktur lässt in Teilen auf ein potenziell hohes Quartierangebot aufgrund von altholzreichenBeständen schließen. Diese Teilbereiche (38 %) des FB 5a werden dementsprechend neben derEinstufung mit einem hohen Konfliktpotenzial aufgrund des drohenden Verlustes von Quartierbäumen(Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) gesondert dargestellt.Im FB 5b sind die Waldbestände weniger strukturreich ausgebildet, so dass dort insgesamt mit einemmittleren Konfliktpotenzial gerechnet werden muss.Konfliktpotential FB 512%hoch24%hoch_AH64%mittelFB 5a24%FB 5b12%Konfliktpotential FB5FB 5a64%Abb. 15e:Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für den Freibereich 5 (AH – Altholzbestände).15.November 2013 54


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>FB 6 – EichelbergDer FB 6 am Eichelberg weist mit insgesamt 7 Fledermausarten die aktuell höchste festgestellte Artenzahlauf. Mit beiden Abendseglerarten und der Rauhautfledermaus sind hier zudem drei gegenüberWEA als hoch empfindlich einzustufende Fledermäuse vorhanden. Auch Breitflügel- und Zwergfledermaussind regelmäßige Kollisionsopfer.Teile der Waldflächen sind altholzreich und weisen dementsprechend ein hohes Quartierpotenzialauf. Insgesamt besteht aus den genannten Gründen ein hohes Konfliktpotenzial. Die altholzreichenBestände werden gesondert eingestuft.Konfliktpotential FB 613%87%hochhoch_AHAbb. 15f:Flächenanteile des Konfliktpotenzials Fledermäuse für den Freibereich 6 (AH-Altholz).5.5 FREIBEREICHSSPEZIFISCHES KONFLIKTPOTENZIAL GESAMTWerden die spezifischen Bewertungen der Konfliktpotentiale von Vögeln und Fledermäusen übereinandergelegt, ergibt sich folgende abschließende Bewertung der Freibereiche.20 % der Flächen werden mit einem sehr hohen Konfliktpotential bewertet, was auf die Freibereiche1, 3 und Teile von 5a zurückzuführen ist und zu einem Ausschluss dieser Flächen führen sollte. 48 %der Flächen werden mit einem hohen Konfliktpotential bewertet, 13 % mit einem hohen Konfliktpotentialin Altholzbeständen (Fledermäuse), sowie 19 % mit einem mittleren Konfliktpotential.Abb. 16: Flächenanteile des Gesamt-Konfliktpotenzials für alle Freibereiche.GesamtbewertungFreibereiche13%19% 20%48%sehr hochhochhoch_AHmittel15.November 2013 55


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Freibereiche Fläche BewertungFB 1a 198918,90 hochFB 1b 8863,86 hochFB 1b 140873,13 sehr hochFB 2a 72975,45 hochFB 2a 52757,36 sehr hochFB 2b 803228,07 hochFB 3a 202698,03 sehr hochFB 3b 59833,14 sehr hochFB 4 367623,4098 hoch_AHFB5a 103105,74 hochFB 5a 209207,98 sehr hochFB 5a 10601,9 hoch_AHFB 5b 45438,73 mittelFB 6 452092,46 hochFB 6 70101,49 hoch_AHTab. 16: Flächenanteile des Gesamt-Konfliktpotentials für alle Freibereiche.Freibereiche Vögel Fledermäuse GesamtFB 1a ja m.E. m.E.FB 1b nein m.E. neinFB 2a nein, Teilfläche m. E. m.E. nein, Teilfläche m. E.FB 2b m. E. m.E. m.E.FB 3a nein nein neinFB 3b nein nein neinFB 4 ja ja, Teilfläche m. E. ja, Teilfläche m. E.FB 5a nein, Teilfläche m. E. m.E. nein, Teilfläche m. E.FB 5b ja ja jaFB 6 ja, z.T. m. E. m. E. m. E.Ja = möglich; nein = nicht möglich (Ausschluß); m.E. = mit Einschränkungen (z.B.Maßnahmen)Tab. 17: Zusammenfassende Beurteilung der Planungsmöglichkeiten.15.November 2013 56


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>6 GUTACHTERLICHES FAZIT UND EMPFEHLUNGEN FÜR DEN WEITEREN PLANUNGS-PROZESSAus gutachterlicher Sicht wird der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> empfohlen, diejenigen (Teil-)Flächen der Freibereiche,für die sich im <strong>Gutachten</strong> ein sehr hohes Konfliktpotenzial aus Sicht der Avifauna und/oderFledermäuse ergeben hat, nicht als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in den aufzustellendensachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie zu übernehmen.Es handelt sich in erster Linie um den FB 3 aufgrund der Lage am Vogelschutzgebiet „Am Wachenberg“,der Brutvorkommen des Uhu und bedeutender Fledermausvorkommen (Winterquartier).Ebenfalls als ungeeignet erweisen sich FB 1b (Brutvorkommen Weißstorch) sowie größere Teile derFB 2a (dto.) und FB 5a (Funktionsbeziehung Rotmilan).Von einer Ausweisung von Teil-)Flächen der Freibereiche, für die sich im <strong>Gutachten</strong> ein hohesavifaunistisches Konfliktpotenzial ergeben hat, wird in der Regel - zur Umsetzung des Vermeidungsbzw.Verminderungsgebots - aus fachlicher Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls abgeraten.Dies betrifft im vorliegenden Fall Freibereichs-Flächen im Rheintal (2b), östlich Ritschweier (FB5a) sowie am Eichelberg (FB 6) (Teilfläche).In den FB 4-6 besitzen die Altholzbestände aufgrund des guten Quartierpotenzials für Fledermäuseebenfalls ein hohes Konfliktpotenzial in Verbindung mit dem drohenden Verlust an FortpflanzungsundRuhestätten. Daraus ergibt sich jedoch noch kein grundsätzlicher Ausschluss dieser Flächen alsStandort für Windenergieanlagen. Diese Flächen sind aber bei den dem immissionsschutzrechtlichenGenehmigungsverfahren vorgelagerten artenschutzrechtlichen Untersuchungen besonders eindringlichhinsichtlich waldbewohnender Fledermausarten und den baubedingten Wirkungen im Falle einesEingriffes zu betrachten (Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Kleinräumige Verschiebungen konkreterStandorte sowie das Anwenden von Abschalt-Logarithmen (z.B. während Zugzeiten o. Schwärmphase)zum Schutz der Fledermäuse können dabei helfen, das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbeständezu vermeiden(s. Kap. 3.3 Vermeidungsmaßnahmen).An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auch bei einem mittleren Konfliktpotenzial dieAvifauna und Fledermausfauna in einem ggf. nachfolgenden Zulassungsverfahren sorgfältig untersuchtwerden muss, da Hinweise auf ein erhöhtes Konfliktrisiko vorliegen, die jedoch eine Planungvon Windkraftanlagen in diesen Bereichen trotzdem ermöglichen kann.Die möglichst umfassende Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bereits auf der Ebene derFlächennutzungsplanung kann vermeiden, dass entsprechende Festlegungen wegen entgegenstehenderVerbotstatbestände nicht vollzogen bzw. umgesetzt werden können und daher unwirksam sind.Hierdurch entfaltet sie eine umweltvorsorgende Lenkungswirkung und kann dazu beitragen, überflüssigePlanungskosten zu vermeiden. Das vorliegende <strong>Gutachten</strong> ersetzt aber nicht eine umfassendeBearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange auf Ebene der Genehmigungsplanung.15.November 2013 57


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>7 ZUSAMMENFASSUNGDie <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> plant die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Steuerung von Windenergieanlagengem. § 35 Abs. 3 Satz 3 Bau GB. Bei Berücksichtigung zahlreicher Restriktionen ausden Bereichen Bebauung, Infrastruktur und Naturschutz verblieben insgesamt 6 Freibereich-Komplexe mit einer Gesamtfläche von 339 ha.Zur Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange im weiteren Planungsprozess erfolgte die Erfassungvon als windkraftempfindlich geltenden Brutvogelarten und Fledermäusen während der Zugzeit.Hierzu fanden neben einer Datenrecherche intensive Geländeerfassungen für die Gruppe derVögel im Zeitraum März bis Juli 2013, für die Fledermäuse im September 2012 und April 2013 statt.Die Erfassungsergebnisse zeigen, dass im Rheintal mehrere Brutvorkommen des Weißstorchs bestehen.An der Bergstraße brüten Wanderfalke und Uhu, im Odenwald der Rotmilan. Darüber hinaustreten einige weitere als windkraftempfindlich geltenden Arten allenfalls als Nahrungsgast oder außerhalbder Freibereiche inkl. eines 1 km-Radius auf (z. B. Graureiher, Schwarzmilan, Baumfalke).Außerdem konnten im Rheintal bedeutende Ansammlungen an Zugvögeln aus u.a. Kiebitz, Goldregenpfeiferund Kranich festgestellt werden.Anhand der Kriterien Kollisionsrisiko und Meideverhalten wurde jeder der nachgewiesenen Vogelarteneine artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA zugewiesen. Hieraus wurde in einem Folgeschrittein Bewertungssystem entwickelt, dass neben Abstandsradien im Umfeld des Brutplatzes (imRegelfall 1.000 m) auch wichtige Funktionsbeziehungen, etwa regelmäßig genutzte Flugrouten oderNahrungshabitate berücksichtigt. Diese Parameter münden in einem 4-stufigen freibereichsspezifischenKonfliktpotenzial, wobei ein „sehr hohes“ Konfliktpotenzial als Ausschlussfläche hinsichtlicheiner Windenergienutzung anzusehen ist.Anders als bei den Vögeln, wurden alle vorhandenen Fledermausarten nach ihrer artspezifischenEmpfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen bewertet. Dazu erfolgt ebenfalls eine Einteilung in„sehr hoch“, „hoch“, „hoch mit Altholzbeständen“, „mittel“ und „gering“ empfindlich (vgl. ITN 2012).Bei Anwendung der Bewertung zeigt sich, dass 20 % der Freibereichsflächen ein sehr hohes Konfliktpotenzialaufweisen, 48,0 % besitzen ein hohes Konfliktpotenzial, 13 % ein hohes Konfliktpotential inVerbindung mit dem möglichen Verlust an Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse (Altholzbestände)und 19 % ein mittleres Konfliktpotenzial.Freibereiche, die unbedingt von einer Windenergienutzung freizuhalten sind, befinden sich am Wachenberg& Hirschkopf (FB 3) sowie östlich von Ritschweier (FB 5a). Außerdem weisen die Altholzbeständein den FB 4 & 6 ein hohes Konfliktpotenzial in Verbindung mit dem möglichen Verlust an Fortpflanzungs-und Ruhestätten auf, welche jedoch nicht zum Ausschluss führen müssen. Als vergleichsweisekonfliktarm stellen sich der FB 5b und weite Teile des FB 4 dar.15.November 2013 58


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>8 LITERATURVERZEICHNISARGE FFH-PEPL (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 „Odenwald beiSchriesheim“ und das Vogelschutzgebiet 6518-401 „Bergstraße Dossenheim – Schriesheim“.Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle & IUP Prof. Dr. K. Reidl (Verfasser). – unveröff.<strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Karlsruhe, 225 S. + Karten.BAERWALD, E. F. (2008): Variation in the activity and fatality of migratory bats at wind energy facilitiesin southern Alberta: causes and consequences. M.S. thesis, University of Calgary, Calgary,Alberta, Canada.BITTMANN & FUGGER (2002): <strong>Stadt</strong>biotopkartierung Mannheim – Brutvogelkartierung 1984-1994 und1998-2002. – unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag der <strong>Stadt</strong> Mannheim.BNATSCHG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)vom 29. Juli 2009.BRINKMANN, R., BEHR, O. , NIERMANN, I. & REICH M. (2011): Entwicklung von Methoden zur Untersuchungund Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. CuvillierVerlag, GöttingenDÜRR, T. & L. BACH (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen – Stand der Erfahrungenmit Einblick in die bundesweite Fundkartei. – Bremer Beiträge für Naturkunde und NaturschutzBand 7: 253-264.EPPLER, G. (2004): Grunddatenerhebung für das EU-Vogelschutzgebiet „Wälder der südlichen Oberrheinebene“6417-450. - unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Darmstadt, Seeheim-Jugenheim, 49 S. + Fotodokumentation.EPPLER, G. & PETERMANN (2012): Grunddatenerhebung für das EU-Vogelschutzgebiet „LampertheimerAltrhein“ 6316-401. - unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Darmstadt, Seeheim-Jugenheim,242 S.FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. – IHW-Verlag, Eching.GEFAÖ (2010): Managementplan für das FFH-Gebiet 6517-341 „Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim“. – unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RP Karlsruhe, 70 S. + KartenGLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N. (HRSG.) (seit 1969): Handbuch der Vögel Mitteleuropas Bd. 3-11/II. - Akad.Verlagsges. & Aula-Verlag, Wiesbaden.HGON - HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE & NATURSCHUTZ (HRSG.) (1993ff): Avifauna von Hessen.- Eigenverlag, EchzellHGON - HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE & NATURSCHUTZ (HRSG.) (2010): Vögel in Hessen. DieVögel in Hessen in Raum und Zeit. Brutvogelatlas. – Echzell, 527 S.HMUELV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ &HMWVL - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (2012): LeitfadenBerücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen(WKA) in Hessen.HÖLZINGER, J. (Hrsg.): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 1-7. – Ulmer Verlag, Stuttgart.15.November 2013 59


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf diebiologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse. – BfN-Skripten 142, 83 S.HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse.– Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Bergenhusen, 40 S.LAG-VSW (2007): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumensowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. – Ber. Vogelschutz 44: 151-153.LAG-VSW (2012): Fachkonvention „Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamenVogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“. – unveröff. Entwurf vom7.11.12.LUBW (2012):Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanungund der Genehmigung für Windenergieanlagen. – Landesanstalt für Umwelt, Messungenund Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.), Karlsruhe, 21 S.MAMMEN, U., K. MAMMEN, N. HEINRICHS & A. RESETARITZ (2010): Rotmilan und Windkraftanlagen. AktuelleErgebnisse zur Konfliktminimierung. – Vortragsfolien zur Tagung vom 08.12.2010 in Berlin.MÖCKEL, R. & T. WIESNER (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in derNiederlausitz (Land Brandenburg). – Ottis, 15: 1-139.RP FREIBURG (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse - Ergebnisse aus dem RegierungsbezirkFreiburg mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis. Herausgeber: RegierungspräsidiumFreiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, FreiburgSPANG – FISCHER – NATZSCHKA GMBH (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6617-341„Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen“. – unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag des RPKarlsruhe, 213 S. + Karten.PNL - PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012): Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindlicheVogelarten in Hessen. Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehrund Landesentwicklung. Frankfurt, Hungen. Stand vom 9.8.2012(http://www.landesplanung-hessen.de/wpcontent/uploads/2012/08/Avifaunagutachten_August_2012.pdf).SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005) Methodenstandardszur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell.TWELBECK ET AL. (2011): Beurteilung von drei potenziellen Windenergieanlagenstandorten in Heidelberg.Vorbetrachtung der Auswirkungen auf windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten. –unveröff. <strong>Gutachten</strong> im Auftrag der <strong>Stadt</strong> Heidelberg, Mainz, 22 S.15.November 2013 60


Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>ANHANGI. KartenteilKarte 1Karte 2Karte 3Gesamtbewertung FreibereicheVorkommen Vögel und freibereichsspezifisches KonfliktpotenzialVorkommen Fledermäuse, freibereichsspezifisches Konfliktpotenzial undBiotopstrukturenII.Freibereich - Steckbriefe15.November 2013 61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!