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Gutachten - Stadt Weinheim

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Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>Freibereich-Nr.Teilflächen3 (a+b) 2Name Lage Größe (ha)Wachenberg-Hirschkopf4 1 Ritschweier Nord5 (a+b) 2 Ritschweier Ost6 1 EichelbergNeuen Weschnitz nordwestlich der Ortslagevon <strong>Weinheim</strong>Südöstlich des Steinbruchs <strong>Weinheim</strong> sowienordöstlich der Ortslage am HirschkopfZwischen Ritschweier und Gorxheim im BereichGoldkopf und GeiersbergÖstlich Ritschweier, zwischen Oberflockenbachund Oberkunzenbach im Bereich KohlplatteZwischen Oberflockenbach und Altenbach imUmfeld des Aussichtstums26,896,535,952,13 WINDKRAFT & ARTENSCHUTZ3.1 ARTSPEZIFISCHE EMPFINDLICHKEITDas Themenfeld Windenergienutzung und deren Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse ist nochvergleichsweise jung. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten hat man sich intensiver mit den Fragen desMeideverhaltens und möglicher Kollisionen befasst, wobei der Kenntnisstand insbesondere in denletzten Jahren einen deutlichen Zugewinn erreichen konnte. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass inder Anfangszeit überwiegend Anlagen in Küstennähe betrachtet wurden und eine Vergleichbarkeitmit der Situation in Mittelgebirgsregionen nur ansatzweise gegeben ist.3.1.1 VÖGELFür das vorliegende <strong>Gutachten</strong> wurden in erster Linie die zusammenfassenden Erkenntnisse aus dem<strong>Gutachten</strong> von PNL (2012) herangezogen. Dort wurden die Ergebnisse einer vom Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Auftrag gegebenen und vom Michael-Otto-Institut in fünf Bundesländern durchgeführten Studie integriert (HÖTKER2008, MAMMENet al. 2010,GRAJETZKY ET AL. 2010, JOESTet al. 2010, RASRAN et al. 2010, 2010a). Die Aussagen werden wo möglichum Ergebnisse aktuellerer Publikationen ergänzt (z. B. ILLNER 2012, LAG-VSW 2012).Die Auswahl der aus artenschutzrechtlicher Sicht zu behandelnden Arten folgt den Vorgaben des sog.„Helgoländer Papiers“ (LAG VSW 2007 bzw. 2012) bzw. der LUBW (2012: Anhang). Für alle dort genanntenund potenziell im Betrachtungsraum auftretenden Arten wird die artspezifische Empfindlichkeitin einer dreistufigen Skala vergleichend bewertet („hoch, mittel, gering“ – vgl. PNL 2012).Unterschiede in den aktualisierten Artenlisten der LAG VSW und der LUBW bestehen lediglich hinsichtlichdes Wespenbussards, der aus Vorsorgegründen aber nachfolgend mit betrachtet wird, unddes Raubwürgers, dessen Vorkommen im Rheintal und den geschlossenen Wäldern an der Bergstraßemit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.Entscheidende Wirkfaktoren für die Einstufung sind das Kollisionsrisiko und Meideverhalten auslösendeEffekte. unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Empfindlichkeit der verschiedenen Arten(vgl. Tab. 2). Diese Vorgehensweise wird als erforderlich erachtet, um dem aktuellen wissenschaftli-15.November 2013 7

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