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Gutachten - Stadt Weinheim

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Faunistische Bewertung der PotenzialflächenWindenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>4 METHODIK4.1 GELÄNDEERFASSUNG4.1.1 BRUTVÖGELIm Anhang des LUBW-Leitfadens zum Untersuchungsumfang bei WEA (2012) sind insgesamt 24 Vogelartenbzw. -gruppen (Limikolen, Reiher) als windkraftempfindlich aufgeführt. Für einige Artenkann ein Brutvorkommen im Planungsraum mit Sicherheit aufgrund geographischer Restriktionenbzw. dem Fehlen geeigneter Bruthabitate ausgeschlossen werden (z.B. Alpensegler, Seeschwalben,Korn- und Wiesenweihe, Raufußhühner, Ziegenmelker). Dies trifft auch auf einige im „HelgoländerPapier“ (LAG VSW 2007) genannte Arten zu (versch. Adler, Goldregenpfeifer, Kranich, Rohrdommel),welche zum Teil jedoch als Rastvögel relevant wurden.Bei zahlreichen generell seltenen Brutvögeln, z.B. Kormoran, Graureiher, lassen sich die besiedeltenAreale sehr gut anhand der Literatur (z. B. Hölzinger: Vögel Baden-Württembergs) eingrenzen, sodass keine gesonderte Erfassung erforderlich war.Bei schon lange im Fokus des Artenschutzes stehenden Arten, wie Uhu, Wanderfalke und Weißstorchkonnte ebenfalls die Verbreitung über eine Kontaktaufnahme mit den Naturschutzverbänden mithinlänglicher Genauigkeit ermittelt werden (vgl. Kap. 3.2). Hier waren allenfalls gezielte Kontrollenbekannter Brutplätze erforderlich.Insofern fokussierte die Geländeerfassung der windkraftempfindlichen Arten auf mittelhäufige Großvogelartenmit unzureichendem Kenntnisstand (Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe, Baumfalke,Wespenbussard, Schwarzstorch) bzw. Arten mit einer höheren raum-zeitlichen Dynamik (Kiebitz).Die Erfassungsmethodik folgt den Anforderungen des LUBW-Leitfadens bzw. den Vorgaben der artspezifischenEmpfehlungen von SÜDBECK et al. (2005) und schloss bei Großvögeln im Falle von Brutverdachtsflächennach Möglichkeit eine Horstsuche mit ein. Die Milanerfassung orientiert sich an denVorgaben der aktuell in Baden-Württemberg vorgesehenen landesweiten Kartierung beider Arten.Hierbei wird der Rotmilan-Erfassungsleitfaden des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA,http://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/rotmilan_leitfaden_d.pdf) berücksichtigt.Im Regelfall umfasste der Betrachtungsraum neben der eigentlichen Freibereichsfläche einen Puffervon 1.000 m, insofern geeignete Bruthabitate vorhanden waren. Das bedeutet, dass bspw. Siedlungsflächennicht betrachtet wurden. Für den Schwarzstorch kann gem. Anlage 1 des LUBW-Leitfadensder Betrachtungsraum auch darüber hinaus reichen (

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